HRB 7059

W. Nusser GmbH

Amtsgericht Augsburg · Bayern

aktuell 13 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Albert-Einstein-Straße 1, 86830 Schwabmünchen

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Schwabmünchen
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
21.05.2024
Datenstand
2025-10-05
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Jörg Karl-Heinz Lauscher

Meitingen

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-10-05

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-04-06 Chronologischen Auszug ansehen
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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
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Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. W. Nusser GmbH Neusäß

Gegenstand des Unternehmens

Metall- und Blechbearbeitung.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

13
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 7 IN 239/24 · W. Nusser GmbH · Insolvenzgericht Augsburg
Insolvenzgericht
Augsburg
Aktenzeichen
7 IN 239/24
Wirksam am
07.07.2026
Registerbezug
Augsburg, HRB 7059
7 IN 239/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

W. Nusser GmbH, Albert-Einstein-Straße 1, 86830 Schwabmünchen, vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Lauscher Jörg Karl-Heinz
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Registergericht Register-Nr.: HRB 7059
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dr. Hüttel Maximilian, Partnerschaftsgesellschaft mbB, Ostendstraße 111, 90482 Nürnberg, Gz.: VO_MAH

Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Constantin Salm-Hoogstraeten, Ulmergasse 16, 89073 Ulm, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Endbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 12.05.2026.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 4.749.046,30 EUR auszugehen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 145 %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 12.05.2026 wird Bezug genommen.
Die Regelvergütung war gemäß §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 11, 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Es war ein Übersteigen des Regelsatzes um 145 % gerechtfertigt.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 350,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Augsburg
Am Alten Einlaß 1
86150 Augsburg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Augsburg
Am Alten Einlaß 1
86150 Augsburg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 06.07.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 7 IN 239/24 · W. Nusser GmbH · Insolvenzgericht Augsburg
Insolvenzgericht
Augsburg
Aktenzeichen
7 IN 239/24
Wirksam am
27.06.2024
Registerbezug
Augsburg, HRB 7059
7 IN 239/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

W. Nusser GmbH, Albert-Einstein-Straße 1, 86830 Schwabmünchen, vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Lauscher Jörg Karl-Heinz
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Registergericht Register-Nr.: HRB 7059
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dr. Hüttel Maximilian, Partnerschaftsgesellschaft mbB, Ostendstraße 111, 90482 Nürnberg, Gz.: VO_MAH

Terminsbestimmung:

- Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über Zustimmung zur Veräußerung des Geschäftsbetriebs der Schuldnerin im Ganzen an die Kurprinz 2103 UG (haftungsbeschränkt), eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Augsburg HRB 39639, Kurfürstendamm 45, 10719 Berlin, zwischenzeitlich firmierend unter Nodo Bleche UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in der Albert-Einstein-Straße 1, 86830 Schwabmünchen, zu einem Kaufpreis in Höhe von 1.300.000,00 EUR.
wird bestimmt auf

Donnerstag, 11.07.2024, 09:00 Uhr
Sitzungssaal 101, 1. OG, Am Alten Einlaß 1, 86150 Augsburg

Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 27.06.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 7 IN 239/24 · W. Nusser GmbH · Insolvenzgericht Augsburg
Insolvenzgericht
Augsburg
Aktenzeichen
7 IN 239/24
Wirksam am
08.05.2024
Registerbezug
Augsburg, HRB 7059
7 IN 239/24

In dem Verfahren über den Antrag d.

W. Nusser GmbH, Albert-Einstein-Straße 1, 86830 Schwabmünchen, vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Lauscher Jörg Karl-Heinz
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Registergericht Register-Nr.: HRB 7059
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dr. Hüttel Maximilian, Partnerschaftsgesellschaft mbB, Ostendstraße 111, 90482 Nürnberg, Gz.: VO_MAH
Geschäftszweig/Beschäftigung: Metall- und Blechbearbeitung
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.05.2024 um 08.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Constantin Salm-Hoogstraeten
Schaezlerstraße 13, 86150 Augsburg
Telefon: +49(821)508822-0
Telefax: +49(821)508822-100
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 20.06.2024 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.

Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Donnerstag, 11.07.2024, 09:00 Uhr,
Sitzungssaal 101, 1. OG, Am Alten Einlaß 1, 86150 Augsburg

Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Donnerstag, 11.07.2024, 09:00 Uhr,
Sitzungssaal 101, 1. OG, Am Alten Einlaß 1, 86150 Augsburg

Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Ein Gläubigerausschuss wird bis zur ersten Gläubigerversammlung eingesetzt. Dieser besteht aus den Mitgliedern
- Bundesagentur für Arbeit, Wertachstr. 28, 86153 Augsburg
- Raiffeisenbank Wittelsbacher Land eG, Münchener Straße 11, 86415 Mering
- Michaela Metz, Flößerstraße 17, 86415 Mering
9. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
10. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 08.03.2024 beim Insolvenzgericht Augsburg eingegangen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Augsburg
Am Alten Einlaß 1
86150 Augsburg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 07.05.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 7 IN 239/24 · W. Nusser GmbH · Insolvenzgericht Augsburg
Insolvenzgericht
Augsburg
Aktenzeichen
7 IN 239/24
Wirksam am
08.03.2024
Registerbezug
Augsburg, HRB 7059
IN 239/24

In dem Verfahren über den Antrag d.

W. Nusser GmbH, Albert-Einstein-Straße 1, 86830 Schwabmünchen, vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Lauscher Jörg Karl-Heinz
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Registergericht Register-Nr.: HRB 7059
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dr. Hüttel Maximilian, Partnerschaftsgesellschaft mbB, Ostendstraße 111, 90482 Nürnberg, Gz.: VO_MAH
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

Beschluss:

Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO)
wird am 08.03.2024 um 12:10 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Constantin Salm-Hoogstraeten, Schaezlerstraße 13, 86150 Augsburg, Telefon: +49(821)508822-0, Telefax: +49(821)508822-100.

wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Augsburg
Am Alten Einlaß 1
86150 Augsburg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 08.03.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 7059 HRB 7059: W. Nusser GmbH, Schwabmünchen, Albert-Einstein-Straße 1, 86830 Schwabmünchen. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Nusser, Stephan, Neusäß, *XX.XX.XXXX.
HRB 7059: W. Nusser GmbH, Schwabmünchen, Albert-Einstein-Straße 1, 86830 Schwabmünchen. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Nusser, Stephan, Neusäß, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 7059 HRB 7059: W. Nusser GmbH, Schwabmünchen, Albert-Einstein-Straße 1, 86830 Schwabmünchen. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Nusser, Wilhelm, Augsburg, *XX.XX.XXXX.
HRB 7059: W. Nusser GmbH, Schwabmünchen, Albert-Einstein-Straße 1, 86830 Schwabmünchen. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Nusser, Wilhelm, Augsburg, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 7059 HRB 7059: W. Nusser GmbH, Schwabmünchen, Albert-Einstein-Straße 1, 86830 Schwabmünchen. Die Gesellschafterversammlung vom 06.04.2020 hat die Satzung neu gefasst. Bestellt: Geschäftsführer: Dr. Lauscher, Jörg…
HRB 7059: W. Nusser GmbH, Schwabmünchen, Albert-Einstein-Straße 1, 86830 Schwabmünchen. Die Gesellschafterversammlung vom 06.04.2020 hat die Satzung neu gefasst. Bestellt: Geschäftsführer: Dr. Lauscher, Jörg Karl-Heinz, Meitingen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Vertretungsbefugnis geändert, nun: Geschäftsführer: Nusser, Wilhelm, Augsburg, *XX.XX.XXXX; Nusser, Stephan, Neusäß, *XX.XX.XXXX, jeweils vertretungsberechtigt nur gemeinsam mit Dr. Lauscher, Jörg Karl-Heinz, * 12.08.1975, solange dieser Geschäftsführer ist.
Veränderungen
HRB 7059 HRB 7059: W. Nusser GmbH, Schwabmünchen, Albert-Einstein-Straße 1, 86830 Schwabmünchen. Erteilt: Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines D…
HRB 7059: W. Nusser GmbH, Schwabmünchen, Albert-Einstein-Straße 1, 86830 Schwabmünchen. Erteilt: Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Knauer, Thomas, Meitingen, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 7059 HRB 7059: W. Nusser GmbH, Schwabmünchen, Albert-Einstein-Straße 1, 86830 Schwabmünchen. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Blattner, Dirk, Friedberg, *XX.XX.XXXX. Vertretungsbefugnis geändert, nun: Geschäftsfüh…
HRB 7059: W. Nusser GmbH, Schwabmünchen, Albert-Einstein-Straße 1, 86830 Schwabmünchen. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Blattner, Dirk, Friedberg, *XX.XX.XXXX. Vertretungsbefugnis geändert, nun: Geschäftsführer: Nusser, Wilhelm, Augsburg, *XX.XX.XXXX; Nusser, Stephan, Neusäß, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 7059 HRB 7059: W. Nusser GmbH, Schwabmünchen, Albert-Einstein-Straße 1, 86830 Schwabmünchen. Bestellt: Geschäftsführer: Blattner, Dirk, Friedberg, *XX.XX.XXXX. Je Vertretungsbefugnis geändert, nun: Geschäftsführe…
HRB 7059: W. Nusser GmbH, Schwabmünchen, Albert-Einstein-Straße 1, 86830 Schwabmünchen. Bestellt: Geschäftsführer: Blattner, Dirk, Friedberg, *XX.XX.XXXX. Je Vertretungsbefugnis geändert, nun: Geschäftsführer: Nusser, Stephan, Neusäß, *XX.XX.XXXX; Nusser, Wilhelm, Augsburg, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 7059 HRB 7059: W. Nusser GmbH, Schwabmünchen, Albert-Einstein-Straße 1, 86830 Schwabmünchen. Prokura erloschen: Reil, Thomas, Augsburg, *XX.XX.XXXX.
HRB 7059: W. Nusser GmbH, Schwabmünchen, Albert-Einstein-Straße 1, 86830 Schwabmünchen. Prokura erloschen: Reil, Thomas, Augsburg, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 7059 HRB 7059:W. Nusser GmbH, Schwabmünchen, Albert-Einstein-Straße 1, 86830 Schwabmünchen.Personendaten geändert, nun: Geschäftsführer: Nusser, Wilhelm, Augsburg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt. Erteil…
HRB 7059:W. Nusser GmbH, Schwabmünchen, Albert-Einstein-Straße 1, 86830 Schwabmünchen.Personendaten geändert, nun: Geschäftsführer: Nusser, Wilhelm, Augsburg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt. Erteilt: Einzelprokura: Reil, Thomas, Augsburg, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 7059 W. Nusser GmbH, Neusäß, Albert-Einstein-Straße 1, 86830 Schwabmünchen. Die Gesellschafterversammlung vom 24.09.2012 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro sowie gleichzeitig eine Erhöhung des Stammkap…
W. Nusser GmbH, Neusäß, Albert-Einstein-Straße 1, 86830 Schwabmünchen. Die Gesellschafterversammlung vom 24.09.2012 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro sowie gleichzeitig eine Erhöhung des Stammkapitals um 435,41 EUR und die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurde geändert: Sitz, Gegenstand des Unternehmens und Stammkapital. Neuer Sitz: Schwabmünchen. Neue Geschäftsanschrift wie vorstehend. Neuer Unternehmensgegenstand: Metall- und Blechbearbeitung. Neues Stammkapital: 26.000,00 EUR.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.