HRA 200513

W. Bockstiegel GmbH & Co. Reederei KG MS "BBC Arizona"

Amtsgericht Aurich · Niedersachsen

aktuell 8 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Emden

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Registerdaten

Sitz
Emden
Datenstand
2024-12-27
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-12-27

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

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  1. W. Bockstiegel GmbH & Co. Reederei KG MS "BBC Antigua" Emden

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

8
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 12 IN 153/19 · W. Bockstiegel GmbH & Co. Reederei KG MS "BBC Arizona" · Insolvenzgericht Delmenhorst
Insolvenzgericht
Delmenhorst
Aktenzeichen
12 IN 153/19
Wirksam am
25.03.2025
Registerbezug
Aurich, HRA 200513
12 IN 153/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der W. Bockstiegel GmbH & Co. Reederei KG MS "BBC Arizona", Steinweg 3a, 26721 Emden (AG Aurich, HRA 200513), vertr. d.: 1. Verwaltungs GmbH MS "BBC Arizona", Wildeshauser Straße 27, 27753 Delmenhorst, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Danica Aila Stubbemann, Wildeshauser Straße 27, 27753 Delmenhorst, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:

Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 30.04.2025 bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Delmenhorst, 24.03.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 12 IN 153/19 · W. Bockstiegel GmbH & Co. Reederei KG MS "BBC Arizona" · Insolvenzgericht Delmenhorst
Insolvenzgericht
Delmenhorst
Aktenzeichen
12 IN 153/19
Wirksam am
13.12.2022
Registerbezug
Aurich, HRA 200513
12 IN 153/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der W. Bockstiegel GmbH & Co. Reederei KG MS "BBC Arizona", Steinweg 3a, 26721 Emden (AG Aurich, HRA 200513), vertr. d.: 1. Verwaltungs GmbH MS "BBC Arizona", Wildeshauser Straße 27, 27753 Delmenhorst, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Danica Aila Stubbemann, Wildeshauser Straße 27, 27753 Delmenhorst, (Geschäftsführerin), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Tim Beyer festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Delmenhorst eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO

EUR
um 25 % erhöht zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Auslagen zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Gesamtbetrag

Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 22.04.2022 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen für die vorläufige Insolvenzverwaltung.

I.

Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 5.569.000,00 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.

II.

Der Insolvenzverwalter macht einen Zuschlag zum Regelsatz geltend für folgende Umstände:

- Betriebsfortführung,
- Käuferfindung,
- Auslandsbezug.

Zur Begründung trägt der Insolvenzverwalter vor, dass Art, Dauer und Umfang der Tätigkeiten während der vorläufigen Insolvenzverwaltung erheblich über den Anforderungen eines vergütungsrechtlichen Normalverfahrens lagen. Er hält daher einen Zuschlag von insgesamt 25% für angemessen.

Betriebsfortführung

Der Geschäftsbetrieb der Schuldnerin ist mit der Zielsetzung des Erhalts der Verwertungsmöglichkeit des Schiffes im Rahmen eines freihändigen Verkaufs aufrechterhalten worden. Mit der finanzierenden Gläubigerin wurden Verhandlungen über eine Finanzierung der laufenden Betriebskosten mit dem Ziel des Substanzerhalts aufgenommen. In der Folgezeit hatte der vorläufige Insolvenzverwalter rund 130 Bestellungen über ein stetig aktualisiertes Bestellobligo zu erfassen, zu prüfen und freizugeben. Durch die Tätigkeiten des vorläufigen Insolvenzverwalters konnte der Schiffsbetrieb bis zur Übergabe des Schiffes aufrechterhalten und damit ein erheblicher Wertverlust verhindert werden.
Die Betriebsfortführung hat allerdings nicht zu einem Überschuss geführt, d. h. die Masse ist nicht entsprechend größer geworden. Ein Zuschlag ist daher gerechtfertigt.

Käuferfindung

Parallel zur Aufrechterhaltung des laufenden Schiffsbetriebs hatte der vorläufige Insolvenzverwalter versucht, einen Käufer für das Schiff zu finden. Die Suche dauerte mehrere Monate. Der Abschluss und anschließend die Umsetzung eines Kaufvertrages wurden erschwert durch die Corona-Pandemie. Aufgrund der weltweiten Einschränkungen und Probleme war es nahezu unmöglich, für Kaufinteressenten verbindliche Regelungen dafür zu treffen, wann und wo ihnen eine Übernahme des Schiffes überhaupt möglich ist. Hierdurch ist auf seiten des vorläufigen Insolvenzverwalters ein Mehraufwand angefallen.

Auslandsbezug

Eine Besonderheit maritimer Insolvenzverfahren ist der Umstand, dass die Betriebsfortführung in einem dichten internationalen Kontext eingebunden ist. Die Schiffahrtssprache ist Englisch. Ein erheblicher Teil eines sehr umfangreichen Schriftverkehrs, der unter anderem aus rund 580 verfassten oder erhaltenden E-Mails bestand, wurde teilweise in englischer Sprache geführt. Darüber hinaus sind für die Beurteilung der Rechtsbeziehungen des Schiffes mitunter eine Vielzahl von Rechtsverordnungen maßgeblich. Der vorläufige Insolvenzverwalter hatte daher die vorgefundenen Verbindlichkeiten der Schuldnerin im Einzelnen und im Lichte des Einsatzgebietes wie auch der auf die zugrunde liegenden Vertragsbeziehungen anzuwendenden Rechtsordnungen zu beleuchten.
Bei der Abarbeitung der so entstehenden Themenkomplexe handelt es sich angesichts der rechtlich erforderlichen Kompetenzen in Kombination mit dem Erfordernis der bei dem vorläufigen Insolvenzverwalter und seinen Mitarbeitern vorliegenden verhandlungssicheren Englischkenntnissen um Sonderaufgaben, die sich nicht auf die bloße sprachliche Übersetzung beziehen, sondern die rechtliche Auseinandersetzung mit fremden Rechtsordnungen betreffen. Hierfür ist ein Zuschlag zu gewähren.

Gesamtschau

Die Tätigkeiten des vorläufigen Insolvenzverwalters in Bezug auf die Fortführung des laufenden Geschäftsbetriebes, die Maßnahmen im Zusammenhang mit der Findung eines Käufers und Abwicklung des Schiffsverkaufs sowie den starken Auslandsbezug gehen deutlich über den Rahmen eines Normalverfahrens hinaus. Ein Zuschlag von 25% ist daher angemessen.
Abschläge von der Regelvergütung waren nicht vorzunehmen.

III.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Delmenhorst - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst, Postanschrift: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst; Postfach 11 44, 27747 Delmenhorst einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Delmenhorst - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst, Postanschrift: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst; Postfach 11 44, 27747 Delmenhorst einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Delmenhorst, 12.12.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 12 IN 153/19 · W. Bockstiegel GmbH & Co. Reederei KG MS "BBC Arizona" · Insolvenzgericht Delmenhorst
Insolvenzgericht
Delmenhorst
Aktenzeichen
12 IN 153/19
Wirksam am
26.07.2022
Registerbezug
Aurich, HRA 200513
12 IN 153/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der W. Bockstiegel GmbH & Co. Reederei KG MS "BBC Arizona", Steinweg 3a, 26721 Emden (AG Aurich, HRA 200513), vertr. d.: 1. Verwaltungs GmbH MS "BBC Arizona", Wildeshauser Straße 27, 27753 Delmenhorst, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Danica Aila Stubbemann, Wildeshauser Straße 27, 27753 Delmenhorst, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:

Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).

Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.

Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.

Amtsgericht Delmenhorst, 25.07.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 200513 HRA 200513: W. Bockstiegel GmbH & Co. Reederei KG MS "BBC Arizona", Emden, Steinweg 3a, 26721 Emden. Durch Beschluss des Amtsgerichts Delmenhorst (12 IN 153/19) vom 28.07.2020 ist über das Vermögen der Gesel…
HRA 200513: W. Bockstiegel GmbH & Co. Reederei KG MS "BBC Arizona", Emden, Steinweg 3a, 26721 Emden. Durch Beschluss des Amtsgerichts Delmenhorst (12 IN 153/19) vom 28.07.2020 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 12 IN 153/19 · W. Bockstiegel GmbH & Co. Reederei KG MS "BBC Arizona" · Insolvenzgericht Delmenhorst
Insolvenzgericht
Delmenhorst
Aktenzeichen
12 IN 153/19
Wirksam am
31.07.2020
Registerbezug
Aurich, HRA 200513
12 IN 153/19: Über das Vermögen der W. Bockstiegel GmbH & Co. Reederei KG MS
"BBC Arizona", Steinweg 3a, 26721 Emden (AG Aurich, HRA 200513), vertr. d.: 1.
Verwaltungs GmbH MS "BBC Arizona", Wildeshauser Straße 27, 27753 Delmenhorst,
(persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Danica Aila Stubbemann,
Wildeshauser Straße 27, 27753 Delmenhorst, (Geschäftsführerin), ist am
28.07.2020 um 16:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Tim Beyer, c/o GÖRG Insolvenzverwaltung,
Obernstr. 2-12, 28195 Bremen, Tel.: 0421 322649225, Fax: 0421 32264929, E-Mail:
TiBeyer@goerg.de.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 21.09.2020 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Es ist das mündliche Verfahren angeordnet.

Vor dem Insolvenzgericht wird am Donnerstag, 15.10.2020, 09:30 Uhr, Saal 2,
Nebenstelle 1, Cramerstraße 183, 27749 Delmenhorst eine Gläubigerversammlung
zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der
angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.

Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),

· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),

· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66
Abs. 3 InsO),

· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

· die Beauftragung des Insolvenzverwalters zur Ausarbeitung eines
Insolvenzplans (§ 157 Abs.1 S. 2 InsO),

· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),

· besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters
(§ 160 InsO); insbesondere: eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,

· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO),

· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung,

Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen
nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene
Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:

Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.

Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie
ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Delmenhorst -
Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst,
Postanschrift: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst; Postfach 11 44, 27747
Delmenhorst einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die
Beschwerde soll begründet werden

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 12 IN 153/19 · W. Bockstiegel GmbH & Co. Reederei KG MS "BBC Arizona" · Insolvenzgericht Delmenhorst
Insolvenzgericht
Delmenhorst
Aktenzeichen
12 IN 153/19
Wirksam am
09.12.2019
Registerbezug
Aurich, HRA 200513
12 IN 153/19: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der W.
Bockstiegel GmbH & Co. Reederei KG MS "BBC Arizona", Steinweg 3a, 26721 Emden
(AG Aurich, HRA 200513), vertr. d.: 1. Verwaltungs GmbH MS "BBC Arizona",
Wildeshauser Straße 27, 27753 Delmenhorst, (persönlich haftende
Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Danica Aila Stubbemann, Wildeshauser Straße
27, 27753 Delmenhorst, (Geschäftsführerin), ist am 06.12.2019 um 13:00 Uhr die
vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden.
Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist
Rechtsanwalt Tim Beyer, Domshof 18-20, 28195 Bremen, Tel.: 0421 3686 0, Fax:
0421 3686 100, E-Mail: TBeyer@schultze-braun.de bestellt worden.

Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung
des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung
(EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung
des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch
von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Delmenhorst -
Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst,
Postanschrift: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst; Postfach 11 44, 27747
Delmenhorst einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Delmenhorst, 06.12.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 200513 W. Bockstiegel GmbH & Co. Reederei KG MS "BBC Antigua", Emden, Steinweg 3a, 26721 Emden. Firma geändert, nun: Neue Firma: W. Bockstiegel GmbH & Co. Reederei KG MS "BBC Arizona". Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts we…
W. Bockstiegel GmbH & Co. Reederei KG MS "BBC Antigua", Emden, Steinweg 3a, 26721 Emden. Firma geändert, nun: Neue Firma: W. Bockstiegel GmbH & Co. Reederei KG MS "BBC Arizona". Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Steinweg 3a, 26721 Emden. Firma geändert, nun: Persönlich haftende Gesellschafterin: W. Bockstiegel Verwaltungs GmbH MS "BBC Arizona", Emden (Aurich HRB 200512).
Neueintragungen
HRA 200513 W. Bockstiegel GmbH & Co. Reederei KG MS "BBC Antigua", Emden (Steinweg 3a, 26721 Emden, Bau und der Betrieb von Seeschiffen insbesondere des MS "BBC Antigua"sowie alle Geschäfte, die geeignet sind den vorst…
W. Bockstiegel GmbH & Co. Reederei KG MS "BBC Antigua", Emden (Steinweg 3a, 26721 Emden, Bau und der Betrieb von Seeschiffen insbesondere des MS "BBC Antigua"sowie alle Geschäfte, die geeignet sind den vorstehenden Geschäftszweck zu fördern und jede wirtschaftlich sinnvolle Verwertung des Gesellschaftsvermögens). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter ist die W. Bockstiegel Verwaltungs GmbH MS "BBC Antigua", Emden (Aurich HRB 200512).

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.