HRB 111599 früher Amtsgericht Vechta

VVA- Verlade- Verpackungsarbeiten und Personaldienstleistungs GmbH

Amtsgericht Oldenburg (Oldenburg) · Niedersachsen

aktuell 19 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Neuenkirchen-Vörden

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Registerdaten

Sitz
Neuenkirchen-Vörden
Datenstand
2024-03-12
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-12

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. VVA Fleischverlade- und -veerpackungsarbeiten GmbH Holdorf
  2. VVA Fleischverlade- und -verpackungsarbeiten GmbH Holdorf
  3. VVA- Verlade- Verpackungsarbeiten und Personaldienstleistungs GmbH Holdorf

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

19
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 10 IN 3/20 · VVA- Verlade- Verpackungsarbeiten und Personaldienstleistungs GmbH · Insolvenzgericht Vechta
Insolvenzgericht
Vechta
Aktenzeichen
10 IN 3/20
Wirksam am
12.10.2026
Registerbezug
Oldenburg (Oldenburg), HRB 111599
10 IN 3/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der VVA- Verlade- Verpackungsarbeiten und Personaldienstleistungs GmbH, c/o. Persotec GmbH, Kösters Gang 6, 49413 Dinklage (AG Oldenburg, HRB 111599), vertr. d.: 1. Gert Schröter, Wilhelmshöhe 2, 49456 Bakum, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des ehemaligen vorläufigen Sachwalters und Sachwalters Rechtsanwalt Berend Böhme festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Vechta eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Bruchteilsvergütung gemäß §§ 12, 12a InsVV

EUR
um 40 % erhöht zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Auslagen zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Gesamtbetrag

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 04.09.2025 beantragte der ehemalige vorläufige Sachwalter und Sachwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.

I.

Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 379.499,24 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von x EUR. Dem Sachwalter steht nach § 12 InsVV daraus ein Bruchteil zu, der auf 60 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach x EUR. Dem vorläufigen Sachwalter steht nach § 12a InsVV daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach x EUR.
.

II.

Die Zuschläge waren begründet und wurden antragsgemäß gewährt.

III.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Vechta, Kapitelplatz 8, 49377 Vechta, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1270807218639-000214169 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Vechta, Kapitelplatz 8, 49377 Vechta, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1270807218639-000214169 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Vechta, 09.10.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Verteilungsverzeichnis 10 IN 3/20 · VVA- Verlade- Verpackungsarbeiten und Personaldienstleistungs GmbH · Insolvenzgericht Vechta
Insolvenzgericht
Vechta
Aktenzeichen
10 IN 3/20
Wirksam am
17.09.2026
Registerbezug
Oldenburg (Oldenburg), HRB 111599
10 IN 3/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der VVA- Verlade- Verpackungsarbeiten und Personaldienstleistungs GmbH, c/o. Persotec GmbH, Kösters Gang 6, 49413 Dinklage (AG Oldenburg, HRB 111599), vertr. d.: 1. Gert Schröter, Wilhelmshöhe 2, 49456 Bakum, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Vechta zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.

Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Berend Böhme, Mühlenstraße 49, 49377 Vechta, Tel.: 04441/92645-0, Fax: 04441/92645-1, E-Mail: vechta@bo-oelb.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:

Der verfügbare Massebestand beträgt 310.513,81 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 1.568.168,75 EUR zu berücksichtigen.

Amtsgericht Vechta, 11.09.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 10 IN 3/20 · VVA- Verlade- Verpackungsarbeiten und Personaldienstleistungs GmbH · Insolvenzgericht Vechta
Insolvenzgericht
Vechta
Aktenzeichen
10 IN 3/20
Wirksam am
17.09.2026
Registerbezug
Oldenburg (Oldenburg), HRB 111599
10 IN 3/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der VVA- Verlade- Verpackungsarbeiten und Personaldienstleistungs GmbH, c/o. Persotec GmbH, Kösters Gang 6, 49413 Dinklage (AG Oldenburg, HRB 111599), vertr. d.: 1. Gert Schröter, Wilhelmshöhe 2, 49456 Bakum, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).

Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, ist der 09.11.2026.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
a) Anträge der Gläubiger bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse insbesondere Zustimmung der Gläubigerversammlung, die Ansprüche gegen Heike Schröter, Sabrina Schröter und Gerd Schröter nicht weiter zu verfolgen
b) Einwendungen gegen den Vorbehalt der Nachtragsverteilung hinsichtlich etwaiger Steuererstattungsansprüche

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Vechta, Kapitelplatz 8, 49377 Vechta, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1270807218639-000214169 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Vechta, Kapitelplatz 8, 49377 Vechta, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1270807218639-000214169 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Vechta, 10.09.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 10 IN 3/20 · VVA- Verlade- Verpackungsarbeiten und Personaldienstleistungs GmbH · Insolvenzgericht Vechta
Insolvenzgericht
Vechta
Aktenzeichen
10 IN 3/20
Wirksam am
17.09.2026
Registerbezug
Oldenburg (Oldenburg), HRB 111599
10 IN 3/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der VVA- Verlade- Verpackungsarbeiten und Personaldienstleistungs GmbH, c/o. Persotec GmbH, Kösters Gang 6, 49413 Dinklage (AG Oldenburg, HRB 111599), vertr. d.: 1. Gert Schröter, Wilhelmshöhe 2, 49456 Bakum, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über die Vergütungsanträge des Sachwalters und des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.

Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.

Amtsgericht Vechta, 10.09.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 10 IN 3/20 · VVA- Verlade- Verpackungsarbeiten und Personaldienstleistungs GmbH · Insolvenzgericht Vechta
Insolvenzgericht
Vechta
Aktenzeichen
10 IN 3/20
Wirksam am
28.03.2025
Registerbezug
Oldenburg (Oldenburg), HRB 111599
10 IN 3/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der VVA- Verlade- Verpackungsarbeiten und Personaldienstleistungs GmbH, c/o. Persotec GmbH, Kösters Gang 6, 49413 Dinklage (AG Oldenburg, HRB 111599), vertr. d.: 1. Gert Schröter, Wilhelmshöhe 2, 49456 Bakum, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 02.05.2025 bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Vechta, 27.03.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 10 IN 3/20 · VVA- Verlade- Verpackungsarbeiten und Personaldienstleistungs GmbH · Insolvenzgericht Vechta
Insolvenzgericht
Vechta
Aktenzeichen
10 IN 3/20
Wirksam am
07.07.2022
Registerbezug
Oldenburg (Oldenburg), HRB 111599
10 IN 3/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der VVA- Verlade- Verpackungsarbeiten und Personaldienstleistungs GmbH, c/o. Persotec GmbH, Kösters Gang 6, 49413 Dinklage (AG Oldenburg, HRB 111599), vertr. d.: 1. Gert Schröter, Braunschweiger Straße 7 a, 49434 Neuenkirchen-Vörden, (Geschäftsführer), ist für die Durchführung einer besonderen Gläubigerversammlung das mündliche Verfahren angeordnet worden. Das restliche Verfahren wird weiterhin im schriftlichen Verfahren durchgeführt. Es ist Termin zur besonderen Gläubigerversammlung bestimmt auf

Freitag, 12.08.2022, 10:00 Uhr, Saal B-138, Hauptgebäude, Kapitelplatz 8, 49377 Vechta.

Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über

besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- den Abschluss eines Vergleichs und einer Verwertungsvereinbarung mit Frau Heike Schröter zur Beilegung der bestehenden Ansprüche aus Forderungen gegen Gesellschafter und Stammeinlage
-
Vergleichsweise Regelung, hilfweise zur gerichtlichen Geltendmachung der Ansprüche gegen Gert Schröter aus Forderungen gegen den Geschäftsführer

Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.

Amtsgericht Vechta, 05.07.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 10 IN 3/20 · VVA- Verlade- Verpackungsarbeiten und Personaldienstleistungs GmbH · Insolvenzgericht Vechta
Insolvenzgericht
Vechta
Aktenzeichen
10 IN 3/20
Wirksam am
15.07.2021
Registerbezug
Oldenburg (Oldenburg), HRB 111599
10 IN 3/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der VVA- Verlade- Verpackungsarbeiten und Personaldienstleistungs GmbH, Braunschweiger Straße 7 a, 49434 Neuenkirchen-Vörden (AG Oldenburg, HRB 111599), vertr. d.: 1. Gert Schröter, Braunschweiger Straße 7 a, 49434 Neuenkirchen-Vörden, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Das mündliche Verfahren wird für die Durchführung der besonderen Gläubigerversammlung angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).

Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf

Freitag, 27.08.2021, 09:00 Uhr, Saal B-138, Hauptgebäude, Kapitelplatz 8, 49377 Vechta.

Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über

" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- die freihändige Veräußerung des unbeweglichen Gegenstandes: Grundbuch von Hörsten Blatt 618 (Erbbaugrundbuch)

Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Vechta, Kapitelplatz 8, 49377 Vechta, einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Vechta, 15.07.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 10 IN 3/20 · VVA- Verlade- Verpackungsarbeiten und Personaldienstleistungs GmbH · Insolvenzgericht Vechta
Insolvenzgericht
Vechta
Aktenzeichen
10 IN 3/20
Wirksam am
09.04.2021
Registerbezug
Oldenburg (Oldenburg), HRB 111599
10 IN 3/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der VVA- Verlade-
Verpackungsarbeiten und Personaldienstleistungs GmbH, Braunschweiger Straße 7
a, 49434 Neuenkirchen-Vörden (AG Oldenburg, HRB 111599), vertr. d.: 1. Gert
Schröter, Braunschweiger Straße 7 a, 49434 Neuenkirchen-Vörden,
(Geschäftsführer), ist die Anordnung der Eigenverwaltung am 01.04.2021, um 8.00
Uhr aufgehoben worden. Zum Insolvenzverwalter ist der bisherige Sachwalter,
Rechtsanwalt Berend Böhme, Mühlenstraße 49, 49377 Vechta, Tel.: 04441/92645-0,
Fax: 04441/92645-1, E-Mail: vechta@bo-oelb.de, ernannt worden.

Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr zur Insolvenzmasse gehörendes
gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens
verboten. Die Verfügungsbefugnis wird dem Insolvenzverwalter übertragen.

Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem
Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen. Wird gleichwohl an die Schuldnerin
geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der
nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.

Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann in der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Vechta, 01.04.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 10 IN 3/20 · VVA- Verlade- Verpackungsarbeiten und Personaldienstleistungs GmbH · Insolvenzgericht Vechta
Insolvenzgericht
Vechta
Aktenzeichen
10 IN 3/20
Wirksam am
23.06.2020
Registerbezug
Oldenburg (Oldenburg), HRB 111599
10 IN 3/20: In dem Verfahren über das Vermögen der VVA- Verlade-
Verpackungsarbeiten und Personaldienstleistungs GmbH, Braunschweiger Straße 7
a, 49434 Neuenkirchen-Vörden (AG Oldenburg, HRB 111599), vertr. d.: 1. Gert
Schröter, Braunschweiger Straße 7 a, 49434 Neuenkirchen-Vörden,
(Geschäftsführerin)

wird vor dem Insolvenzgericht folgender Termin abgehalten:

Freitag, 14.08.2020, 09:00 Uhr, Saal B-131, Hauptgebäude, Kapitelplatz 8, 49377
Vechta

eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch die Schuldnerin sowie
Stellungnahme des Sachwalters und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen
(Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.

Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

· die Person des Sachwalters (§§ 274 Abs. 1, 57 InsO),

· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

·

sowie gegebenenfalls über:

· die Wirksamkeit der Sachwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),

· Beantragung der Sachwalterzustimmung (§ 277 Abs. 1 S. 1 InsO)

· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66
Abs. 3 InsO),

· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,

· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),

· besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Schuldnerin (§ 276
S. 1 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,

· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),

· eine Beantragung der Aufhebung der Anordnung der Eigenverwaltung
(§ 272 InsO),

· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung,

Hinweise:

Ø Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 276 S. 1 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene
Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.

Ø Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:

Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.

Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Amtsgericht Vechta, 22.06.2020

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Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 10 IN 3/20 · VVA- Verlade- Verpackungsarbeiten und Personaldienstleistungs GmbH · Insolvenzgericht Vechta
Insolvenzgericht
Vechta
Aktenzeichen
10 IN 3/20
Wirksam am
21.04.2020
Registerbezug
Oldenburg (Oldenburg), HRB 111599
10 IN 3/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der VVA- Verlade-
Verpackungsarbeiten und Personaldienstleistungs GmbH, Braunschweiger Straße 7
a, 49434 Neuenkirchen-Vörden (AG Oldenburg, HRB 111599), vertr. d.: 1. Gert
Schröter, Braunschweiger Straße 7 a, 49434 Neuenkirchen-Vörden,
(Geschäftsführer),

1. wird der Berichts- und Prüfungstermin, anberaumt auf den 24.04.2020 um 10.00
Uhr wegen der aktuellen Beschränkungen der Corona-Krise aufgehoben.

2. Ein neuer Termin wird von Amts wegen bestimmt werden.

Amtsgericht Vechta, 20.04.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 10 IN 3/20 · VVA- Verlade- Verpackungsarbeiten und Personaldienstleistungs GmbH · Insolvenzgericht Vechta
Insolvenzgericht
Vechta
Aktenzeichen
10 IN 3/20
Wirksam am
09.03.2020
Registerbezug
Oldenburg (Oldenburg), HRB 111599
10 IN 3/20: Über das Vermögen der VVA- Verlade- Verpackungsarbeiten und
Personaldienstleistungs GmbH, Braunschweiger Straße 7 a, 49434
Neuenkirchen-Vörden (AG Oldenburg, HRB 111599), vertr. d.: 1. Gert Schröter,
Braunschweiger Straße 7 a, 49434 Neuenkirchen-Vörden, (Geschäftsführer), ist am
01.03.2020 um 12:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Sachwalter ist: Rechtsanwalt Berend Böhme, Mühlenstraße 49, 49377 Vechta, Tel.:
04441/92645-0, Fax: 04441/92645-1, E-Mail: vechta@bo-oelb.de.

Es wurde Eigenverwaltung der Schuldnerin angeordnet.

Die Schuldnerin ist berechtigt, unter Aufsicht des Sachwalters die
Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§ 270 Abs. 1 InsO).

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Sachwalter schriftlich unter
Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung
bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 03.04.2020
anzumelden;

b) dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an
beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der
Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.

Vor dem Insolvenzgericht wird am Freitag, 24.04.2020, 10:00 Uhr, Saal B-131,
Hauptgebäude, Kapitelplatz 8, 49377 Vechta eine Gläubigerversammlung zur
Berichterstattung durch die Schuldnerin sowie Stellungnahme des Sachwalters und
zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin)
abgehalten.

Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

· die Person des Sachwalters (§§ 274 Abs. 1, 57 InsO),

· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

· die Wirksamkeit der Sachwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),

· Beantragung der Sachwalterzustimmung (§ 277 Abs. 1 S. 1 InsO)

· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),

· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,

· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),

· besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Schuldnerin (§ 276
S. 1 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,

· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),

· eine Beantragung der Aufhebung der Anordnung der Eigenverwaltung
(§ 272 InsO),

· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Hinweis:

Ø Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 276 S. 1 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene
Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.

Ø Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:

Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.

Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen
und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5
Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden
soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Vechta,
Kapitelplatz 8, 49377 Vechta, einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Vechta, 02.03.2020

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Veränderungen
HRB 111599 HRB 111599: VVA- Verlade- Verpackungsarbeiten und Personaldienstleistungs GmbH, Neuenkirchen-Vörden, Braunschweiger Str. 7 a, 49434 Neuenkirchen-Vörden. Einzelprokura: Müller, Erik Michael, Lohne, *XX.XX.XXXX.
HRB 111599: VVA- Verlade- Verpackungsarbeiten und Personaldienstleistungs GmbH, Neuenkirchen-Vörden, Braunschweiger Str. 7 a, 49434 Neuenkirchen-Vörden. Einzelprokura: Müller, Erik Michael, Lohne, *XX.XX.XXXX.
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HRB 111599 HRB 111599: VVA- Verlade- Verpackungsarbeiten und Personaldienstleistungs GmbH, Neuenkirchen-Vörden, Braunschweiger Str. 7 a, 49434 Neuenkirchen-Vörden. Prokura erloschen: Grundmann, Michael, Werne, *XX.XX.X…
HRB 111599: VVA- Verlade- Verpackungsarbeiten und Personaldienstleistungs GmbH, Neuenkirchen-Vörden, Braunschweiger Str. 7 a, 49434 Neuenkirchen-Vörden. Prokura erloschen: Grundmann, Michael, Werne, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 111599 HRB 111599: VVA- Verlade- Verpackungsarbeiten und Personaldienstleistungs GmbH, Holdorf, Industriestraße 48, 49451 Holdorf. Die Gesellschafterversammlung vom 07.05.2019 hat eine Änderung des Gesellschaftsver…
HRB 111599: VVA- Verlade- Verpackungsarbeiten und Personaldienstleistungs GmbH, Holdorf, Industriestraße 48, 49451 Holdorf. Die Gesellschafterversammlung vom 07.05.2019 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung nach Neuenkirchen-Vörden beschlossen. Neuenkirchen-Vörden. Geschäftsanschrift: Braunschweiger Str. 7 a, 49434 Neuenkirchen-Vörden. Prokura erloschen: Breuer, Manuela geb. Jäntsch, Barnstorf, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 111599 HRB 111599: VVA- Verlade- Verpackungsarbeiten und Personaldienstleistungs GmbH, Holdorf, Industriestraße 22, 49451 Holdorf. Geschäftsanschrift: Industriestraße 48, 49451 Holdorf.
HRB 111599: VVA- Verlade- Verpackungsarbeiten und Personaldienstleistungs GmbH, Holdorf, Industriestraße 22, 49451 Holdorf. Geschäftsanschrift: Industriestraße 48, 49451 Holdorf.
Veränderungen
HRB 111599 HRB 111599:VVA- Verlade- Verpackungsarbeiten und Personaldienstleistungs GmbH, Holdorf, Industriestraße 22, 49451 Holdorf.Die Gesellschafterversammlung vom 26.03.3015 hat die Neufassung des Gesellschaftsvert…
HRB 111599:VVA- Verlade- Verpackungsarbeiten und Personaldienstleistungs GmbH, Holdorf, Industriestraße 22, 49451 Holdorf.Die Gesellschafterversammlung vom 26.03.3015 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages und mit ihr insbesondere eine Änderung in § § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und 4 (Geschäftsführung) und somit die Änderung des Unternehmensgegenstandes und der allgemeinen Vertretungsmacht beschlossen. Verpackungs- und Verladearbeiten von Fleisch und anderen Lebensmitteln sowie Personaldienstleistungen aller Art sowie Montagearbeiten, Schweißarbeiten sowie Arbeiten in allen Handwerksberufen. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Nicht mehr Geschäftsführer: Schröter, Patrick, Holdorf, *XX.XX.XXXX. Einzelprokura: Breuer, Manuela geb. Jäntsch, Barnstorf, *XX.XX.XXXX; Grundmann, Michael, Werne, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 111599 VVA- Verlade- Verpackungsarbeiten und Personaldienstleistungs GmbH, Holdorf, Industriestraße 22, 49451 Holdorf. Personenbezogene Daten geändert, nun: Geschäftsführer: Schröter, Patrick, Holdorf, *XX.XX.XXXX,…
VVA- Verlade- Verpackungsarbeiten und Personaldienstleistungs GmbH, Holdorf, Industriestraße 22, 49451 Holdorf. Personenbezogene Daten geändert, nun: Geschäftsführer: Schröter, Patrick, Holdorf, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 111599 VVA- Verlade- Verpackungsarbeiten und Personaldienstleistungs GmbH, Holdorf, Industriestraße 22, 49451 Holdorf. Personenbezogene Daten geändert, nun: Geschäftsführer: Dörr, Patrick, Holdorf, *XX.XX.XXXX, ein…
VVA- Verlade- Verpackungsarbeiten und Personaldienstleistungs GmbH, Holdorf, Industriestraße 22, 49451 Holdorf. Personenbezogene Daten geändert, nun: Geschäftsführer: Dörr, Patrick, Holdorf, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 111599 VVA- Verlade- Verpackungsarbeiten und Personaldienstleistungs GmbH, Holdorf, Industriestraße 22, 49451 Holdorf. Geschäftsanschrift: Industriestraße 22, 49451 Holdorf. Geschäftsführer: Dörr, Patrick, Bönen, *…
VVA- Verlade- Verpackungsarbeiten und Personaldienstleistungs GmbH, Holdorf, Industriestraße 22, 49451 Holdorf. Geschäftsanschrift: Industriestraße 22, 49451 Holdorf. Geschäftsführer: Dörr, Patrick, Bönen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.