VR 6655

VVA NordWest - Vertretervereinigung Allianz NordWest e.V.

Amtsgericht Hamburg · Hamburg

aktuell 2 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Hamburg

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Registerdaten

Sitz
Hamburg
Datenstand
2024-12-26
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-12-26

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Vertretervereinigung der Allianz Versicherungs-AG, Zweigniederlassung für Norddeutschland e.V. Hamburg
  2. Vertretervereinigung Allianz NordWest e.V. Hamburg

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

2
Veränderungen
VR 6655 Vertretervereinigung der Allianz Versicherungs-AG, Zweigniederlassung für Norddeutschland e.V., Hamburg (Tarpenbekstr. 93g, 20251 Hamburg). Der Verein hat im Wege der Ausgliederung Teile des Vermögens vom Ve…
Vertretervereinigung der Allianz Versicherungs-AG, Zweigniederlassung für Norddeutschland e.V., Hamburg (Tarpenbekstr. 93g, 20251 Hamburg). Der Verein hat im Wege der Ausgliederung Teile des Vermögens vom Verein "Vertretervereinigung Frankfurter Allianz e.V." mit dem Sitz in Frankfurt/Main (AG Frankfurt/Main, VR 4279) gemäß Spaltungs- und Übernahmevertrag vom 20.10.2006 sowie Zustimmungsbeschlüsse seiner außerordentlichen Mitgliederversammlung vom 16.11.2006 und der außerordentlichen Mitgliederversammlung des übertragenden Vereins vom 29.06.2006 übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Vereine ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Veränderungen
VR 6655 Vertretervereinigung der Allianz Versicherungs-AG, Zweigniederlassung für Norddeutschland e.V., Hamburg (Am Lehester Deich 90, 28357 Bremen). Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Ve…
Vertretervereinigung der Allianz Versicherungs-AG, Zweigniederlassung für Norddeutschland e.V., Hamburg (Am Lehester Deich 90, 28357 Bremen). Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.06.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 30.06.2006 und der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 30.06.2006 mit dem Verein Vertretervereinigung der Alllianz Versicherungs-AG, Zweigniederlassung für Nordrhein-Westfalen e.V. mit Sitz in Essen (Amtsgericht Essen, VR 3473) verschmolzen worden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Vereine ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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