HRB 41520
Vulcast Immobilien GmbH
aktuell 7 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Jünkerath
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Registerdaten
- Sitz
- Jünkerath
- Datenstand
- 2024-12-11
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
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- Ergocast Immobilien GmbH Jünkerath
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Vergütungsfestsetzung 9 IN 77/22 · Vulcast Immobilien GmbH · Insolvenzgericht Bitburg
- Insolvenzgericht
- Bitburg
- Aktenzeichen
- 9 IN 77/22
- Wirksam am
- 23.07.2024
- Registerbezug
- Wittlich, HRB 41520
EUR
Nettovergütung gemäß § 5 Abs. 1 InsVV i.Vm. RVG InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen § 5 Abs. 1 InsVV i.Vm. RVG zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen und an den Sonderinsolvenzverwalter auszuzahlen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 04.04.2024 beantragte der Sonderinsolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung des Sonderinsolvenzverwalters ist gesetzlich nicht ausdrücklich geregelt, jedoch hat der BGH sie inzwischen in mehreren Entscheidungen so eindeutige definiert, dass auf dieser Grundlage eine Festsetzung erfolgen kann.
Grundsätzlich ist für die Vergütung des Sonderinsolvenzverwalters in entsprechender Anwendung der §§ 63 - 65 InsO die InsVV zur Anwendung zu bringen, vgl. u.a. BGH, Beschluss vom 14.01.2021 - IX ZB 27/18. Demnach gelten die Regelungen über die Berechnungsgrundlage nach § 1 InsVV.
Beschränkt sich der Aufgabenbereich auf die Prüfung einer Forderungsanmeldung, ergibt sich der dieser Tätigkeit entsprechende Wert der Insolvenzmasse aus der Befriedigungsquote, die zum Zeitpunkt der ersten Tätigkeit zu erwarten ist. Denn die durchgeführte Forderungsprüfung beeinflusst den Wert der Insolvenzmasse nur, soweit auf die angemeldete Forderung eine Quote entfällt. Eine Bestimmung der Berechnungsgrundlage nach dem Nennbetrag der angemeldeten Forderung widerspricht dem auf den Wert der Insolvenzmasse abstellenden Grundsatz des § 1 Abs. 1 InsVV. In gleicher Weise stellt § 182 InsO auf den wirtschaftlichen Wert beim Streit um eine Insolvenzforderung ab, vgl. BGH, Beschluss vom 14.01.2021 - IX ZB 27/18.
Die Obergrenze der Vergütung des Sonderinsolvenzverwalters bei der isolierten Forderungsprüfung ergibt sich dabei aus der Vergütung, die nach § 5 InsVV beansprucht werden könnte, wenn der Sonderinsolvenzverwalter nach dieser Vorschrift für eine Tätigkeit als Rechtsanwalt, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer zu vergüten gewesen wäre. Liegt diese Voraussetzung vor, bemisst sich die Vergütung des Sonderinsolvenzverwalters nach den Vorschriften des RVG, wobei der Gegenstandswert nach billigem Ermessen zu bestimmen ist und in der Regel der zu erwartenden Befriedigungsquote für die geprüfte Forderung entspricht, weiterhin ist bei der Bestimmung der Vergütung von einer Geschäftsgebühr für außergerichtliche Tätigkeiten nach Nr. 2300 VV RVG auszugehen, vgl. Haarmeyer/Mock, 7. Aufl. 2024, InsVV § 1 Rn. 275 und BGH, Beschluss vom 07.05.2020 - IX ZB 29/18.
Vor diesem Hintergrund beantragt der Sonderinsolvenzverwalter nach Durchführung einer entsprechenden Vergleichsberechnung seine Vergütung aus einer 1,6- Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG aus der zu erwartenden Befriedigungsquote von circa 99 % für die geprüften Forderungen, mithin 88.372,71 EUR und 511.475,40 EUR.
Die Ansetzung eines Gebührensatzes von jeweils 1,6 der Geschäftsgebühr erscheint dabei angemessen, aufgrund der komplexen Forderungsprüfung.
II.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich ebenfalls aus § 5 Abs. 1 InsVV i.Vm. RVG.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bitburg, Gerichtsstraße 2/4, 54634 Bitburg einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bitburg, Gerichtsstraße 2/4, 54634 Bitburg einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bitburg, 22.07.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 41520 HRB 41520: Ergocast Immobilien GmbH, Jünkerath, Graf-von-Manderscheid-Straße 1, 54584 Jünkerath. Die Gesellschafterversammlung vom 04.11.2020 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz …
HRB 41520 HRB 41520: Ergocast Immobilien GmbH, Jünkerath, Graf-von-Manderscheid-Straße 1, 54584 Jünkerath. Nicht mehr Geschäftsführer: Lüling, Norbert, Dahlem, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Zube, Marc, Mü…
HRB 41520 HRB 41520: Ergocast Immobilien GmbH, Jünkerath, Graf-von-Manderscheid-Straße 1, 54584 Jünkerath. Die Gesellschafterversammlung vom 30.08.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital)…
HRB 41520 HRB 41520: Ergocast Immobilien GmbH, Jünkerath, Graf-von-Manderscheid-Straße 1, 54584 Jünkerath. Nicht mehr Geschäftsführer: Mitsch, Jürgen, Ispringen, *XX.XX.XXXX.
HRB 41520 HRB 41520:Ergocast Immobilien GmbH, Jünkerath, Gewerkschafsstraße, 54584 Jünkerath.Änderung der Geschäftsanschrift: Graf-von-Manderscheid-Straße 1, 54584 Jünkerath.
HRB 41520 Ergocast Immobilien GmbH, Jünkerath, Gewerkschafsstraße, 54584 Jünkerath. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.09.2010 Die Gesellschafterversammlung vom 09.11.2010 hat die Änder…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.