HRB 3749

vsupply GmbH

Amtsgericht Ansbach · Bayern

aktuell 19 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Wörnitz

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Registerdaten

Sitz
Wörnitz
Datenstand
2024-12-04
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-12-04

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Spedition Mezger GmbH Dombühl
  2. Spedition Mezger GmbH Wörnitz

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

19
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 4 IN 195/18 · vsupply GmbH · Insolvenzgericht Ansbach
Insolvenzgericht
Ansbach
Aktenzeichen
4 IN 195/18
Wirksam am
26.04.2024
Registerbezug
Ansbach, HRB 3749
4 IN 195/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

vsupply GmbH, Am Kreisel 7, 91637 Wörnitz, v
ertreten durch die Geschäftsführer Dagenbach Heiko und Lake Guido Albert
Registergericht: Amtsgericht Ansbach Register-Nr.: HRB 3749
- Schuldnerin -

Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Joachim Exner, Eichendorffstraße 1, 90491 Nürnberg, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 17.05.2023.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der unterliegenden Vermögenswert in Höhe von BETRAG EUR auszugehen.
Der Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um XX %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 17.05.2023 wird Bezug genommen.
Als Erhöhungsgründe waren in diesem Verfahren u.a. zu berücksichtigen:
- Betriebsfortführung für 2,5 Monate einschließlich deren Finanzierung
- Arbeitnehmerangelegenheiten einschließlich Insolvenzgeldvorfinanzierung
- Sanierungsbemühungen/Implementierung eines M&A-Prozesses
Die Regelvergütung war gemäß §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 11, 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen und die beantragte Erhöhung um XX % zu gewähren.
In der Gesamtschau war ein Übersteigen des Regelsatzes im beantragten Umfang gerechtfertigt:
Die vom Verwalter vorgebrachten ausführlichen Erläuterungen zu den einzelnen Erhöhungsgründen waren anhand der Akte absolut nachvollziehbar und nicht zu beanstanden. Sie blieben zudem jeweils in dem von Literatur und Rechtsprechung gefestigten Rahmen. Der Insolvenzverwalter hat auf die begründeten XX % Zuschläge bereits selbst einen Abschlag vorgenommen, da sich die Themenbereiche durchaus überschneiden. Ein weiterer Abschlag durch das Gericht war nicht veranlasst, da als einziger Minderungsgrund die Inanspruchnahme von Hilfskräften in Frage gekommen wäre. Dies wurde jedoch bereits bei der Bemessung der Zuschläge jeweils ausreichend berücksichtigt.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 250,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in Höhe von 19 % hinzuzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Ansbach
Promenade 8
91522 Ansbach
einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Ansbach
Promenade 8
91522 Ansbach
einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Ansbach - Insolvenzgericht - 25.04.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 4 IN 195/18 · vsupply GmbH · Insolvenzgericht Ansbach
Insolvenzgericht
Ansbach
Aktenzeichen
4 IN 195/18
Wirksam am
28.02.2019
Registerbezug
Ansbach, HRB 3749
Az.: 4 IN 195/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

vsupply GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Dagenbach Heiko, geboren am
XX.XX.XXXX und Lake Guido Albert, geboren am XX.XX.XXXX, Am Kreisel 7, 91637
Wörnitz
Registergericht: Amtsgericht Ansbach Register-Nr.: HRB 3749
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dr. Bernsau Georg, Zeilweg 42, 60439 Frankfurt, Gz.: 257/18

erlässt das Amtsgericht Ansbach am 28.02.2019 folgenden
Beschluss

Der Berichtstermin vom Freitag, 01.03.2019, 10:20 Uhr, wird verlegt auf
Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude
Freitag, 22.03.2019
10:20 Uhr
Sitzungssaal 1, Erdgeschoss, Promenade 8

Grund: Erkrankung des Insolvenzverwalters

Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des
§ 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung
beschlussunfähig ist.
Im Übrigen wird hinsichtlich der Tagesordnung zum Berichtstermin auf den
Eröffnungsbeschluss vom 01.01.2019 Bezug genommen.

Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die Zustellung der
Terminsverlegung an die Verfahrensbeteiligten, ausgenommen der Schuldnerin,
durchzuführen.

Amtsgericht - Insolvenzgericht - Ansbach, 28.02.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 3749 HRB 3749: vsupply GmbH, Wörnitz, Am Kreisel 7, 91637 Wörnitz. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Ansbach vom 01.01.2019 (Az. 4 IN 195/18) das Insolvenzverfahren eröffnet …
HRB 3749: vsupply GmbH, Wörnitz, Am Kreisel 7, 91637 Wörnitz. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Ansbach vom 01.01.2019 (Az. 4 IN 195/18) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach § 65 GmbHG.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 4 IN 195/18 · vsupply GmbH · Insolvenzgericht Ansbach
Insolvenzgericht
Ansbach
Aktenzeichen
4 IN 195/18
Wirksam am
02.01.2019
Registerbezug
Ansbach, HRB 3749
4 IN 195/18

In dem Verfahren über den Antrag d.

vsupply GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Dagenbach Heiko, geboren am
XX.XX.XXXX und Lake Guido Albert, geboren am XX.XX.XXXX, Am Kreisel 7, 91637
Wörnitz
Registergericht: Amtsgericht Ansbach Register-Nr.: HRB 3749
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dr. Bernsau Georg, Zeilweg 42, 60439 Frankfurt, Gz.: 257/18
Geschäftszweig: Speditions- und Transportdienstleistungen
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen
Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.01.2019 um 12.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Joachim Exner
Eichendorffstraße 1, 90491 Nürnberg
Telefon: +49(911)9512850
Telefax: +49(911)95128510
Email: advo@ra-dr-beck.de
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 15.02.2019 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.

Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten
auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung
über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung
eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 66 (Rechnungslegung
Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149
(Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des
Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des
Insolvenzverwalters), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163
(Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und
Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO
bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf

Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude

Freitag, 01.03.2019
10:20 Uhr
Sitzungssaal 1, Erdgeschoss, Promenade 8, Amtsgericht Ansbach

Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des
§ 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung
beschlussunfähig ist.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf

Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude

Freitag, 29.03.2019
10:05 Uhr
Sitzungssaal 1, Erdgeschoss, Promenade 8, Amtsgericht Ansbach
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten
(§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Der (vorläufige) Insolvenzverwalter hat am 18.12.2018 angezeigt, dass
Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.
9. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
10. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 17.10.2018 beim Insolvenzgericht Ansbach eingegangen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Ansbach
Promenade 8
91522 Ansbach

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Ansbach - Insolvenzgericht - 01.01.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 4 IN 195/18 · vsupply GmbH · Insolvenzgericht Ansbach
Insolvenzgericht
Ansbach
Aktenzeichen
4 IN 195/18
Wirksam am
18.10.2018
Registerbezug
Ansbach, HRB 3749
Az.: 4 IN 195/18

In dem Verfahren über den Antrag d.

vsupply GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Dagenbach Heiko, geboren am
XX.XX.XXXX und Lake Guido Albert, geboren am XX.XX.XXXX, Am Kreisel 7, 91637
Wörnitz
Registergericht: Amtsgericht Ansbach Register-Nr.: HRB 3749
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dr. Bernsau Georg, Zeilweg 42, 60439 Frankfurt, Gz.: 257/18

auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

Beschluss:

Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs.
1 und 2 InsO)
wird am 18.10.2018 vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1
Nr. 1 InsO.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Joachim Exner,
Eichendorffstraße 1, 90491 Nürnberg, Telefon: +49(911)9512850, Telefax: +49
(911)95128510, Email: advo@ra-dr-beck.de.

wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der
Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam
sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Ansbach
Promenade 8
91522 Ansbach

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Ansbach - Insolvenzgericht - 18.10.2018

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 3749 HRB 3749: vsupply GmbH, Wörnitz, Am Kreisel 7, 91637 Wörnitz. Bestellt: Geschäftsführer: Lake, Guido Albert, Greven, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit …
HRB 3749: vsupply GmbH, Wörnitz, Am Kreisel 7, 91637 Wörnitz. Bestellt: Geschäftsführer: Lake, Guido Albert, Greven, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Lake, Guido, Greven, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 3749 HRB 3749: vsupply GmbH, Wörnitz, Am Kreisel 7, 91637 Wörnitz. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Hörz, Helmut, Hamburg, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Dagenbach, Heiko, Kriftel, *XX.XX.XXXX, einzelvert…
HRB 3749: vsupply GmbH, Wörnitz, Am Kreisel 7, 91637 Wörnitz. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Hörz, Helmut, Hamburg, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Dagenbach, Heiko, Kriftel, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Babic, Christian, Wächtersbach, *XX.XX.XXXX; Denzer, Bastian, Wörnitz, *XX.XX.XXXX; Feistel, Patrick, Rockenberg, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Lake, Guido, Greven, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 3749 HRB 3749:vsupply GmbH, Wörnitz, Am Kreisel 7, 91637 Wörnitz.Prokura erloschen: Voltis, Petra, Gießen, *XX.XX.XXXX.
HRB 3749:vsupply GmbH, Wörnitz, Am Kreisel 7, 91637 Wörnitz.Prokura erloschen: Voltis, Petra, Gießen, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 3749 HRB 3749:vsupply GmbH, Wörnitz, Am Kreisel 7, 91637 Wörnitz.Prokura erloschen: Hahn, Thomas, Schnelldorf, *XX.XX.XXXX.
HRB 3749:vsupply GmbH, Wörnitz, Am Kreisel 7, 91637 Wörnitz.Prokura erloschen: Hahn, Thomas, Schnelldorf, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 3749 HRB 3749:vsupply GmbH, Wörnitz, Am Kreisel 7, 91637 Wörnitz.Ausgeschieden: Geschäftsführer: Nether, Martin, Waldaschaff, *XX.XX.XXXX. Prokura erloschen: Prell, Marcus, Aschaffenburg, *XX.XX.XXXX. Der mit der…
HRB 3749:vsupply GmbH, Wörnitz, Am Kreisel 7, 91637 Wörnitz.Ausgeschieden: Geschäftsführer: Nether, Martin, Waldaschaff, *XX.XX.XXXX. Prokura erloschen: Prell, Marcus, Aschaffenburg, *XX.XX.XXXX. Der mit der vpool Holding GmbH mit dem Sitz in Wörnitz (Amtsgericht HRB 5126) abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 25.01.2011 ist durch Vertrag vom 20.11.2014 geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 20.11.2014 hat zugestimmt.
Veränderungen
HRB 3749 HRB 3749:vsupply GmbH, Wörnitz, Am Kreisel 7, 91637 Wörnitz.Bestellt: Geschäftsführer: Hörz, Helmut, Hamburg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im…
HRB 3749:vsupply GmbH, Wörnitz, Am Kreisel 7, 91637 Wörnitz.Bestellt: Geschäftsführer: Hörz, Helmut, Hamburg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Denzer, Bastian, Wörnitz, *XX.XX.XXXX; Feistel, Patrick, Rockenberg, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 3749 HRB 3749:vsupply GmbH, Wörnitz, Am Kreisel 7, 91637 Wörnitz.Ausgeschieden: Geschäftsführer: Collisi, Stephan, Reichersbeuern, *XX.XX.XXXX; Tschentscher, Detlev, Köln, *XX.XX.XXXX.
HRB 3749:vsupply GmbH, Wörnitz, Am Kreisel 7, 91637 Wörnitz.Ausgeschieden: Geschäftsführer: Collisi, Stephan, Reichersbeuern, *XX.XX.XXXX; Tschentscher, Detlev, Köln, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 3749 HRB 3749:vsupply GmbH, Wörnitz, Am Kreisel 7, 91637 Wörnitz.Bestellt: Geschäftsführer: Nether, Martin, Waldaschaff, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit s…
HRB 3749:vsupply GmbH, Wörnitz, Am Kreisel 7, 91637 Wörnitz.Bestellt: Geschäftsführer: Nether, Martin, Waldaschaff, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Birsgal, Ira Evita, Hamersen, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Babic, Christian, Wächtersbach, *XX.XX.XXXX; Prell, Marcus, Aschaffenburg, *XX.XX.XXXX; Voltis, Petra, Gießen, *XX.XX.XXXX.
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HRB 3749 vsupply GmbH, Wörnitz, Am Kreisel 7, 91637 Wörnitz. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Hahn, Thomas, Schnelldorf, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Tschentscher, Detlev, Köln, *XX.XX.XXXX, einzelvertretun…
vsupply GmbH, Wörnitz, Am Kreisel 7, 91637 Wörnitz. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Hahn, Thomas, Schnelldorf, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Tschentscher, Detlev, Köln, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Hahn, Thomas, Schnelldorf, *XX.XX.XXXX. Prokura erloschen: Thomas, Hahn, Schnelldorf, *XX.XX.XXXX.
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HRB 3749 Spedition Mezger GmbH, Wörnitz, Am Kreisel 7, 91637 Wörnitz. Die Gesellschafterversammlung vom 31.05.2013 hat die Änderung des § 1 (Firma und Sitz) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neue Firma: vsupply…
Spedition Mezger GmbH, Wörnitz, Am Kreisel 7, 91637 Wörnitz. Die Gesellschafterversammlung vom 31.05.2013 hat die Änderung des § 1 (Firma und Sitz) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neue Firma: vsupply GmbH.
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HRB 3749 Spedition Mezger GmbH, Wörnitz, Am Kreisel 7, 91637 Wörnitz. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Mezger, Jürgen, Blaufelden, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Hahn, Thomas, Schnelldorf, *XX.XX.XXXX, einzel…
Spedition Mezger GmbH, Wörnitz, Am Kreisel 7, 91637 Wörnitz. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Mezger, Jürgen, Blaufelden, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Hahn, Thomas, Schnelldorf, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt.
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HRB 3749 Spedition Mezger GmbH, Wörnitz, Am Kreisel 7, 91637 Wörnitz. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Birsgal, Ira Evita, Hamersen, *XX.XX.XXXX; Thomas, Hahn, Schnelldorf, *XX.XX.XXXX.
Spedition Mezger GmbH, Wörnitz, Am Kreisel 7, 91637 Wörnitz. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Birsgal, Ira Evita, Hamersen, *XX.XX.XXXX; Thomas, Hahn, Schnelldorf, *XX.XX.XXXX.
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HRB 3749 Spedition Mezger GmbH, Wörnitz, Am Kreisel 7, 91637 Wörnitz. Die Gesellschaft hat am 24./25.01.2011 mit der Euro Leergut Holding GmbH mit dem Sitz in Wörnitz (Amtsgericht Ansbach HRB 5126) als herrschender G…
Spedition Mezger GmbH, Wörnitz, Am Kreisel 7, 91637 Wörnitz. Die Gesellschaft hat am 24./25.01.2011 mit der Euro Leergut Holding GmbH mit dem Sitz in Wörnitz (Amtsgericht Ansbach HRB 5126) als herrschender Gesellschaft einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Die Gesellschafterversammlung hat mit Beschluss vom 01.02.2011 zugestimmt.
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HRB 3749 Spedition Mezger GmbH, Wörnitz, Am Kreisel 7, 91637 Wörnitz. Die Gesellschafterversammlung vom 05.01.2011 hat die Änderung des § 7 (Veräußerung von Geschäftsanteilen) des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
Spedition Mezger GmbH, Wörnitz, Am Kreisel 7, 91637 Wörnitz. Die Gesellschafterversammlung vom 05.01.2011 hat die Änderung des § 7 (Veräußerung von Geschäftsanteilen) des Gesellschaftsvertrages beschlossen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.