HRA 238
VSP Direktmarketing KG
aktuell 18 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Plate
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Registerdaten
- Sitz
- Plate
- Datenstand
- 2024-12-24
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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- Versand-Service Plate OHG P'late, wohin der Sitz von Stockeisdorf verlegt worden ist
- Versand-Service Plate Data-Service GmbH + Co. oHG P'late, wohin der Sitz von Stockeisdorf verlegt worden ist
- VSP Versand-Service-Plate OHG Kurt Spranger P'late, wohin der Sitz von Stockeisdorf verlegt worden ist
- Versand-Service Plate KG P'late, wohin der Sitz von Stockeisdorf verlegt worden ist
- Versand-Service Plate KG Plate
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 580 IN 452/22 · VSP Direktmarketing KG · Insolvenzgericht Schwerin
- Insolvenzgericht
- Schwerin
- Aktenzeichen
- 580 IN 452/22
- Wirksam am
- 27.11.2025
- Registerbezug
- Schwerin, HRA 238
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
VSP Direktmarketing KG, Am Bahnhof 3, 19086 Plate, vertreten durch die persönlich haftenden Gesellschafter Wilfried Paepcke und VSP Management GmbH
Registergericht: Amtsgericht Schwerin Register-Nr.: HRA 238
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte SGP Schneider Geiwitz Nord Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Münzstraße 14, 19055 Schwerin, Gz.: 00040-2022Mdt
Beschluss:
Der Beschluss des Amtsgerichts Schwerin vom 24.11.2025 wird wie folgt berichtigt:
"Verkauf sämtlicher Grundstücke der Schuldnerin zu einem Kaufpreis in Höhe von EUR 1.050.000,00 €."
Gründe:
Es liegt ein offensichtliches Schreibversehen vor.
Amtsgericht Schwerin - Insolvenzgericht - 27.11.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 580 IN 452/22 · VSP Direktmarketing KG · Insolvenzgericht Schwerin
- Insolvenzgericht
- Schwerin
- Aktenzeichen
- 580 IN 452/22
- Wirksam am
- 25.11.2025
- Registerbezug
- Schwerin, HRA 238
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
VSP Direktmarketing KG, Am Bahnhof 3, 19086 Plate, vertreten durch die persönlich haftenden Gesellschafter Wilfried Paepcke und VSP Management GmbH
Registergericht: Amtsgericht Schwerin Register-Nr.: HRA 238
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte SGP Schneider Geiwitz Nord Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Münzstraße 14, 19055 Schwerin, Gz.: 00040-2022Mdt
Terminsbestimmung:
Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über: Verkauf sämtlicher Grundstücke der Schuldnerin zu einem Kaufpreis in Höhe von EUR 1.05.000,00 €.
wird bestimmt auf
Dienstag, 16.12.2025, 10:30 Uhr
Sitzungssaal 4, Erdgeschoss (Gebäude Landgericht), Demmlerplatz 1 - 2, 19053 Schwerin
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Bitte berücksichtigen Sie, dass Sie im Gerichtsgebäude mit Einlass- und Sicherheitskontrollen rechnen müssen, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit zum Termin zu gewährleisten, berücksichtigen Sie bitte mögliche Wartezeiten. Bitte bringen Sie nur das unbedingt erforderliche Gepäck mit. Das Mitführen von Waffen, waffenähnlichen oder anderen gefährlichen Gegenständen sowie Betäubungsmitteln im Gerichtsgebäude ist grundsätzlich untersagt. Gültige amtliche Lichtbildausweise sind zur Prüfung der Personenidentität mitzuführen und auf Anforderung vorzulegen.
Amtsgericht Schwerin - Insolvenzgericht - 24.11.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 580 IN 452/22 · VSP Direktmarketing KG · Insolvenzgericht Schwerin
- Insolvenzgericht
- Schwerin
- Aktenzeichen
- 580 IN 452/22
- Wirksam am
- 08.01.2025
- Registerbezug
- Schwerin, HRA 238
In dem Insolvenzverfahren d.
VSP Direktmarketing KG, Am Bahnhof 3, 19086 Plate, vertreten durch die persönlich haftenden Gesellschafter Wilfried Paepcke und VSP Management GmbH
Registergericht: Amtsgericht Schwerin Register-Nr.: HRA 238
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte SGP Schneider Geiwitz Nord Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Münzstraße 14, 19055 Schwerin, Gz.: 00040-2022Mdt
Beschluss:
Zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die
Zustimmung zum Verkauf der Betriebsgrundstücke (Grundbuch von Plate des Amtsgerichts Schwerin Blätter 413, 898, 1209 und 1135) der Schuldnerin zu einem Kaufpreis in Höhe von EUR 1.600.00,00 zahlbar in einer ersten Rate in Höhe von EUR 400.000,00 nach Vollzugsfälligkeit und des Kaufpreisreistes in Höhe von EUR 1.200.00,00 bis zum 01.04.2026.
wird das schriftliche Verfahren angeordnet (§ 5 Abs. 2 Insolvenzordnung).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 29.01.2025 bei dem Amtsgericht Schwerin, Demmlerplatz 1 - 2, 19053 Schwerin Zustimmungen und Einwendungen geltend zu machen.
Sollte keinerlei Stimmabgabe erfolgen, gilt die Zustimmung nach § 160 Abs.1 InsO als erteilt.
Amtsgericht Schwerin - Insolvenzgericht - 07.01.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 580 IN 452/22 · VSP Direktmarketing KG · Insolvenzgericht Schwerin
- Insolvenzgericht
- Schwerin
- Aktenzeichen
- 580 IN 452/22
- Wirksam am
- 01.10.2024
- Registerbezug
- Schwerin, HRA 238
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
VSP Direktmarketing KG, Am Bahnhof 3, 19086 Plate, vertreten durch die persönlich haftenden Gesellschafter Wilfried Paepcke und VSP Management GmbH
Registergericht: Amtsgericht Schwerin Register-Nr.: HRA 238
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte SGP Schneider Geiwitz Nord Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Münzstraße 14, 19055 Schwerin, Gz.: 00040-2022Mdt
Beschluss:
1. Auf Antrag der Schuldnerin vom 30.09.2024 wird die Anordnung der Eigenverwaltung gemäß § 272 Abs. 1 Nr. 5 InsO aufgehoben.
2. Zum Insolvenzverwalter wird der bisherige Sachwalter
Herr Rechtsanwalt Dr. Stefan Niederste Frielinghaus, Alexandrinenstraße 17, 19055 Schwerin, Telefon: 0385 572770
bestellt (§ 272 Abs. 3 InsO).
3. Das Insolvenzverfahren wird als Regelinsolvenzverfahren fortgeführt. Wer Verpflichtungen ge- genüber dem Schuldner hat, darf nicht mehr an diesen leisten, sondern nur noch an den Insol- venzverwalter.
Amtsgericht Schwerin - Insolvenzgericht - 01.10.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 580 IN 452/22 · VSP Direktmarketing KG · Insolvenzgericht Schwerin
- Insolvenzgericht
- Schwerin
- Aktenzeichen
- 580 IN 452/22
- Wirksam am
- 29.08.2024
- Registerbezug
- Schwerin, HRA 238
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
VSP Direktmarketing KG, Am Bahnhof 3, 19086 Plate, vertreten durch die persönlich haftenden Gesellschafter Wilfried Paepcke und VSP Management GmbH
Registergericht: Amtsgericht Schwerin Register-Nr.: HRA 238
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte SGP Schneider Geiwitz Nord Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Münzstraße 14, 19055 Schwerin, Gz.: 00040-2022Mdt
Beschluss:
Der Beschluss des Amtsgerichts Schwerin vom 30.07.2022 - zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren - wird aufgehoben. Die Schuldnerin, vertreten durch die Rechtsanwälte SGP Schneider Geiwitz Nord Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, hat Ihren Antrag auf Beschlussfassung durch die Gläubigerversammlung vom 23.07.2024 zurückgenommen.
Amtsgericht Schwerin - Insolvenzgericht - 28.08.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 580 IN 452/22 · VSP Direktmarketing KG · Insolvenzgericht Schwerin
- Insolvenzgericht
- Schwerin
- Aktenzeichen
- 580 IN 452/22
- Wirksam am
- 27.08.2024
- Registerbezug
- Schwerin, HRA 238
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
VSP Direktmarketing KG, Am Bahnhof 3, 19086 Plate, vertreten durch die persönlich haftenden Gesellschafter Wilfried Paepcke und VSP Management GmbH
Registergericht: Amtsgericht Schwerin Register-Nr.: HRA 238
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte SGP Schneider Geiwitz Nord Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Münzstraße 14, 19055 Schwerin, Gz.: 00040-2022Mdt
Terminsbestimmung:
- Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über 1. Zustimmung zur Verwertung des Unternehmens im Ganzen an besonders Interessierte
2. Zustimmung zur Aufnahme von Massedarlehen inklusive Bestellung von dies sichernden Rechten
wird bestimmt auf
Dienstag, 10.09.2024, 10:00 Uhr
Sitzungssaal 4, Erdgeschoss (Gebäude Landgericht), Demmlerplatz 1 - 2, 19053 Schwerin
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Bitte berücksichtigen Sie, dass Sie im Gerichtsgebäude mit Einlass- und Sicherheitskontrollen rechnen müssen, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit zum Termin zu gewährleisten, berücksichtigen Sie bitte mögliche Wartezeiten. Bitte bringen Sie nur das unbedingt erforderliche Gepäck mit. Das Mitführen von Waffen, waffenähnlichen oder anderen gefährlichen Gegenständen sowie Betäubungsmitteln im Gerichtsgebäude ist grundsätzlich untersagt. Gültige amtliche Lichtbildausweise sind zur Prüfung der Personenidentität mitzuführen und auf Anforderung vorzulegen.
Amtsgericht Schwerin - Insolvenzgericht - 27.08.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzplan 580 IN 452/22 · VSP Direktmarketing KG · Insolvenzgericht Schwerin
- Insolvenzgericht
- Schwerin
- Aktenzeichen
- 580 IN 452/22
- Wirksam am
- 30.07.2024
- Registerbezug
- Schwerin, HRA 238
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
VSP Direktmarketing KG, Am Bahnhof 3, 19086 Plate, vertreten durch die persönlich haftenden Gesellschafter Wilfried Paepcke und VSP Management GmbH
Registergericht: Amtsgericht Schwerin Register-Nr.: HRA 238
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte SGP Schneider Geiwitz Nord Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Münzstraße 14, 19055 Schwerin, Gz.: 00040-2022Mdt
Aufgrund des Antrages der Schuldnerin sowie des Sachwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
1. Zustimmung zur Verwertung der Immobilien, eingetragen im Grundbuch von Plate, Blatt 1209, Flurstücke 334/10, 337/1, 344/11, 338/7, 334/12, 344/8, 344/12, 338/1, 335, 334/11, 337/2, 338/6 und 336 zu einem Kaufpreis von EUR 1.000.000,00;
2. Zustimmung zur Fortführung des Geschäftsbetriebes bis zur Entscheidung über einen Insolvenzplan längstens jedoch bis 31.12.2024
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 15.08.2024 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Schwerin, Demmlerplatz 1 - 2, 19053 Schwerin erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
Amtsgericht Schwerin - Insolvenzgericht - 30.07.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 580 IN 452/22 · VSP Direktmarketing KG · Insolvenzgericht Schwerin
- Insolvenzgericht
- Schwerin
- Aktenzeichen
- 580 IN 452/22
- Wirksam am
- 16.07.2024
- Registerbezug
- Schwerin, HRA 238
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
VSP Direktmarketing KG, Am Bahnhof 3, 19086 Plate, vertreten durch die persönlich haftenden Gesellschafter Wilfried Paepcke und VSP Management GmbH
Registergericht: Amtsgericht Schwerin Register-Nr.: HRA 238
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte SGP Schneider Geiwitz Nord Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Münzstraße 14, 19055 Schwerin, Gz.: 00040-2022Mdt
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 16.09.2024.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Schwerin - Insolvenzgericht - 16.07.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 580 IN 452/22 · VSP Direktmarketing KG · Insolvenzgericht Schwerin
- Insolvenzgericht
- Schwerin
- Aktenzeichen
- 580 IN 452/22
- Wirksam am
- 22.04.2024
- Registerbezug
- Schwerin, HRA 238
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
VSP Direktmarketing KG, Am Bahnhof 3, 19086 Plate, vertreten durch die persönlich haftenden Gesellschafter Wilfried Paepcke und VSP Management GmbH
Registergericht: Amtsgericht Schwerin - Registergericht - Register-Nr.: HRA 238
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte SGP Schneider Geiwitz Nord Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Münzstraße 14, 19055 Schwerin, Gz.: 00040-2022Mdt
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 19.06.2024.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Schwerin - Insolvenzgericht - 19.04.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 580 IN 452/22 · VSP Direktmarketing KG · Insolvenzgericht Schwerin
- Insolvenzgericht
- Schwerin
- Aktenzeichen
- 580 IN 452/22
- Wirksam am
- 05.02.2024
- Registerbezug
- Schwerin, HRA 238
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
VSP Direktmarketing KG, Am Bahnhof 3, 19086 Plate, vertreten durch die persönlich haftenden Gesellschafter Wilfried Paepcke und VSP Management GmbH
Registergericht: Amtsgericht Schwerin - Registergericht - Register-Nr.: HRA 238
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte SGP Schneider Geiwitz Nord Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Münzstraße 14, 19055 Schwerin, Gz.: 00040-2022Mdt
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 03.04.2024.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Schwerin - Insolvenzgericht - 02.02.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 580 IN 452/22 · VSP Direktmarketing KG · Insolvenzgericht Schwerin
- Insolvenzgericht
- Schwerin
- Aktenzeichen
- 580 IN 452/22
- Wirksam am
- 23.08.2023
- Registerbezug
- Schwerin, HRA 238
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
VSP Direktmarketing KG, Am Bahnhof 3, 19086 Plate, vertreten durch die persönlich haftenden Gesellschafter Wilfried Paepcke, VSP Management GmbH
Registergericht: Amtsgericht Schwerin Register-Nr.: HRA 238
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte SGP Schneider Geiwitz Nord Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Münzstraße 14, 19055 Schwerin, Gz.: 00040-2022Mdt
Beschluss:
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Sachwalters Rechtsanwalt Dr. Stefan N. Frielinghaus, Alexandrinenstraße 17, 19055 Schwerin, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Dem vorläufigen Sachwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des vorläufigen Sachwalters vom 19.06.2023.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der vorläufigen Eigenverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von BETRAG EUR auszugehen.
Der vorläufige Sachwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 13,71 %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 19.06.2023 wird Bezug genommen.
Als Erhöhungsgründe waren in diesem Verfahren zu berücksichtigen:
- Begleitung der Unternehmensfortführung durch den vorläufigen Sachwalter für 3 Monate
- hohe Zahl der Arbeitnehmer (95) und Überwachung der Vorfinanzierung der Löhne und Gehälter der ArbeitnehmerEs war ein Übersteigen des Regelsatzes um 13,71 % gerechtfertigt.
Die Regelvergütung war gemäß §§ 12a, 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem vorläufigen Sachwalter entstandenen Auslagen gem. §§ 12 Abs. 3, 8 Abs. 3 InsVV (15%) in Höhe von BETRAG EUR (Deckelung auf 3 Monate) waren festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Schwerin
Demmlerplatz 1 - 2
19053 Schwerin
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Schwerin
Demmlerplatz 1 - 2
19053 Schwerin
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Schwerin - Insolvenzgericht - 23.08.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 580 IN 452/22 · VSP Direktmarketing KG · Insolvenzgericht Schwerin
- Insolvenzgericht
- Schwerin
- Aktenzeichen
- 580 IN 452/22
- Wirksam am
- 20.06.2023
- Registerbezug
- Schwerin, HRA 238
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
VSP Direktmarketing KG, Am Bahnhof 3, 19086 Plate, vertreten durch die persönlich haftenden Gesellschafter Wilfried Paepcke und VSP Management GmbH, Neu-Schlagsdorfer-Allee 20, 19067 Dobin am See
Registergericht: Amtsgericht Schwerin Register-Nr.: HRA 238
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte SGP Schneider Geiwitz Nord Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Münzstraße 14, 19055 Schwerin, Gz.: 00040-2022Mdt
In dem Insolvenzverfahren hat der Sachwalter die Vergütungsfestsetzung für die vorläufige Eigenverwaltung beantragt und über die gesetzliche Regelvergütung hinaus, Zuschläge geltend gemacht. Der Antrag kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Schwerin eingesehen werden. Bis zum 05.07.2023 wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Amtsgericht Schwerin - Insolvenzgericht - 20.06.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 580 IN 452/22 · VSP Direktmarketing KG · Insolvenzgericht Schwerin
- Insolvenzgericht
- Schwerin
- Aktenzeichen
- 580 IN 452/22
- Wirksam am
- 01.12.2022
- Registerbezug
- Schwerin, HRA 238
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
VSP Direktmarketing KG, Am Bahnhof 3, 19086 Plate, vertreten durch die persönlich haftenden Gesellschafter Wilfried Paepcke und VSP Management GmbH
Registergericht: Amtsgericht Schwerin Register-Nr.: HRA 238
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte SGP Schneider Geiwitz Nord Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Münzstraße 14, 19055 Schwerin, Gz.: 00040-2022Mdt
1. Auf den am 08.09.2022 bei Gericht eingegangenen Insolvenzantrag wird das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wegen Zahlungsunfähigkeit am 01.12.2022 um 10.30 Uhr eröffnet.
2. Es wird Eigenverwaltung angeordnet.
3. Zum Sachwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Stefan N. Frielinghaus
Alexandrinenstraße 17, 19055 Schwerin
Telefon: 0385 572770
4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 12.01.2023 bei dem Sachwalter schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am 30.01.2023 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
5. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Sachwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, für den Fall der Aufhebung der Eigenverwaltung die Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 272 (Aufhebung einer Eigenverwaltung), 276 (besonders bedeutsame Rechtshandlungen), 277 (Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit durch Sachwalter) und 284 (Beauftragung des Sachwalters oder des Schuldners, einen Insolvenzplan auszuarbeiten) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Dienstag, 07.03.2023, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal 4, Erdgeschoss (Gebäude Landgericht), Demmlerplatz 1 - 2, Amtsgericht Schwerin
Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
6. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Dienstag, 07.03.2023, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal 4, Erdgeschoss (Gebäude Landgericht), Demmlerplatz 1 - 2, Amtsgericht Schwerin
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
7. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Sachwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
8. Der Sachwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Schwerin
Demmlerplatz 1 - 2
19053 Schwerin
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Schwerin - Insolvenzgericht - 01.12.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRA 238 HRA 238: VSP Direktmarketing KG, Plate, Am Bahnhof 3, 19086 Plate. Personenbezogene Daten von Amts wegen ergänzt, nun: Persönlich haftender Gesellschafter: Paepcke, Wilfried, Stockelsdorf, *XX.XX.XXXX.
HRA 238 HRA 238: VSP Direktmarketing KG, Plate, Am Bahnhof 3, 19086 Plate. Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen: Weisse, Gregor, Wittenförden, *XX.XX.X…
HRA 238 VSP Direktmarketing KG, Plate, Am Bahnhof 3, 19086 Plate. Prokura erloschen: Kock, Rainer, Raduhn, *XX.XX.XXXX.
HRA 238 Versand-Service Plate KG, Plate, Am Bahnhof 3, 19086 Plate. Firma geändert, nun: Neue Firma: VSP Direktmarketing KG.
HRA 238 Versand-Service Plate KG, Plate, Am Bahnhof 3, 19086 Plate. Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: VSP Management GmbH, Stockelsdorf (Amtsgericht Lübeck HRB 9209). Ausgeschieden als Persönlich …
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