HRA 210417

VSG Schwarzwald-Granit-Werke GmbH & Co. KG

Amtsgericht Mannheim · Baden-Württemberg

aktuell 2 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Forbach-Raumünzach

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Registerdaten

Sitz
Forbach-Raumünzach
Datenstand
2024-12-24
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-12-24

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Schwarzwälder Granitwerke Hafen & Hoffmann GmbH & Co. Kommanditgesellschaft Bühl
  2. Schwarzwälder Granitwerke Hoffmann & Co Bühl
  3. Schwarzwälder Granitwerke Karl Kiederle Inhaber Hans Hoffmann Bühl
  4. VSG Schwarzwald-Granit-Werke GmbH & Co. KG Bühl
  5. VSG Schwarzwald-Granit-Werke GmbH & Co. KG Forbach

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

2
Veränderungen
HRA 210417 VSG Schwarzwald-Granit-Werke GmbH & Co. KG, Forbach-Raumünzach, Raumünzach 6a, 76596 Forbach. Gemäß Artikel 65 EGHGB von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Raumünzach 6a, 76596 Forbach. Die Gesellsch…
VSG Schwarzwald-Granit-Werke GmbH & Co. KG, Forbach-Raumünzach, Raumünzach 6a, 76596 Forbach. Gemäß Artikel 65 EGHGB von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Raumünzach 6a, 76596 Forbach. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) hat im Wege der Abspaltung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 16.08.2011 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 16.08.2011 die im Spaltungsverträg näher bezeichneten Beteiligungen auf die Kommanditgesellschaft unter der Firma "Briana GmbH & Co. KG", Iffezheim (Amtsgericht Amtsgericht Mannheim HRA 703834) übertragen (Abspaltung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Veränderungen
HRA 210417 VSG Schwarzwald-Granit-Werke GmbH & Co. KG, Forbach-Raumünzach, (Raumünzach 6A, 76596 Forbach-Raumünzach).Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 13.05.…
VSG Schwarzwald-Granit-Werke GmbH & Co. KG, Forbach-Raumünzach, (Raumünzach 6A, 76596 Forbach-Raumünzach).Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 13.05.2009 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 13.05.2009 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "THV Transport-, Baustoffhandels- und Vermittlungs- GmbH", Forbach-Raumünzach (Amtsgericht Mannheim HRB 211069) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.