HRA 41314

VRM Rundfunk Holding GmbH & Co. KG

Amtsgericht Mainz · Rheinland-Pfalz

aktuell 8 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Mainz

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Registerdaten

Sitz
Mainz
Datenstand
2024-04-24
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-04-24

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Bekanntmachungen und Ereignisse

8
Veränderungen
HRA 41314 HRA 41314: VRM Rundfunk Holding GmbH & Co. KG, Mainz, Erich-Dombrowski-Straße 2, 55127 Mainz. Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Kasper-Semmler, Rita, Nieder-Olm, *XX.XX.XXXX, von der Vertr…
HRA 41314: VRM Rundfunk Holding GmbH & Co. KG, Mainz, Erich-Dombrowski-Straße 2, 55127 Mainz. Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Kasper-Semmler, Rita, Nieder-Olm, *XX.XX.XXXX, von der Vertretung ausgeschlossen. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Hinrichs, Waltraut Gisela Ruth, Koblenz, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRA 41314 HRA 41314: VRM Rundfunk Holding GmbH & Co. KG, Mainz, Erich-Dombrowski-Straße 2, 55127 Mainz. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.08.2018 sowie…
HRA 41314: VRM Rundfunk Holding GmbH & Co. KG, Mainz, Erich-Dombrowski-Straße 2, 55127 Mainz. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.08.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.08.2018 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 16.08.2018 mit der RLP Privatradio Beteiligungsgesellschaft mbH mit Sitz in Mainz (Amtsgericht Mainz, HRB 46378) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Berichtigungen
HRA 41314 HRA 41314:VRM Rundfunk Holding GmbH & Co. KG, Mainz, Erich-Dombrowski-Straße 2, 55127 Mainz.Berichtigung der allgemeinen Vertretungsregelung von Amts wegen: Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich h…
HRA 41314:VRM Rundfunk Holding GmbH & Co. KG, Mainz, Erich-Dombrowski-Straße 2, 55127 Mainz.Berichtigung der allgemeinen Vertretungsregelung von Amts wegen: Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Veränderungen
HRA 41314 VRM Rundfunk Holding GmbH & Co. KG, Mainz, Erich-Dombrowski-Straße 2, 55127 Mainz. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 20.08.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer…
VRM Rundfunk Holding GmbH & Co. KG, Mainz, Erich-Dombrowski-Straße 2, 55127 Mainz. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 20.08.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.08.2012 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 20.08.2012 Teile des Vermögens der Verlagsgruppe Rhein Main GmbH & Co. KG mit Sitz in Mainz (Amtsgericht Mainz, HRA 535) - und zwar Kommanditbeteiligungen an der RADIO/TELE FFH GmbH & Co. Betriebs-KG mit dem Sitz in Bad Vilbel (nominal 219.646,46 EUR), der Radio RocklandPfalz GmbH & Co. Kommanditgesellschaft mit dem Sitz in Mainz (nominal 31.500,05 EUR) und der Radio Management GmbH & Co. Hörfunk Beteiligungs-KG mit dem Sitz in Schwetzingen (nominal 613,55 EUR) - als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Veränderungen
HRA 41314 VRM Rundfunk Holding GmbH & Co. KG, Mainz, Erich-Dombrowski-Straße 2, 55127 Mainz. Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Hinrichs, Waltraut Gisela Ruth, Koblenz, *XX.XX.XXXX, von der Vertretun…
VRM Rundfunk Holding GmbH & Co. KG, Mainz, Erich-Dombrowski-Straße 2, 55127 Mainz. Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Hinrichs, Waltraut Gisela Ruth, Koblenz, *XX.XX.XXXX, von der Vertretung ausgeschlossen.
Veränderungen
HRA 41314 VRM Rundfunk Holding GmbH & Co. KG, Mainz, Erich-Dombrowski-Straße 2, 55127 Mainz. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 21.07.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer…
VRM Rundfunk Holding GmbH & Co. KG, Mainz, Erich-Dombrowski-Straße 2, 55127 Mainz. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 21.07.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 12.08.2011 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 12.08.2011 Teile des Vermögens der Verlagsgruppe Rhein Main GmbH & Co.KG mit Sitz in Mainz (Amtsgericht Mainz, HRB 535) - und zwar Kommanditbeteiligung an der RADIO/TELE FFH GmbH & Co. Betriebs-KG mit dem Sitz in Bad Vilbel (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRA 26092) - im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Veränderungen
HRA 41314 VRM Rundfunk Holding GmbH & Co. KG, Mainz, Erich-Dombrowski-Straße 2, 55127 Mainz. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 11.05.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer…
VRM Rundfunk Holding GmbH & Co. KG, Mainz, Erich-Dombrowski-Straße 2, 55127 Mainz. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 11.05.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 24.05.2011 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 24.05.2011 Teile des Vermögens der Verlagsgruppe Rhein Main GmbH & Co. KG mit Sitz in Mainz (Amtsgericht Mainz, HRA 535) - und zwar Kommanditbeteiligung an der Kommanditgesellschaft RADIO/ TELE FFH GmbH & Co. Betriebs-KG mit dem Sitz in Bad Vilbel (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRA 26092) sowie Kommanditbeteiligung an der Kommanditgesellschaft Rheinland-Pfälzische Rundfunk GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Ludwigshafen (Amtsgericht Ludwigshafen HRA 3373) - im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung ist wirksam geworden mit der zeitgleichen Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Neueintragungen
HRA 41314 VRM Rundfunk Holding GmbH & Co. KG, Mainz, Erich-Dombrowski-Straße 2, 55127 Mainz. (Gegenstand des Unternehmens ist insbesondere als Holdinggesellschaft/Dachgesellschaft der Erwerb, das Halten sowie die Verm…
VRM Rundfunk Holding GmbH & Co. KG, Mainz, Erich-Dombrowski-Straße 2, 55127 Mainz. (Gegenstand des Unternehmens ist insbesondere als Holdinggesellschaft/Dachgesellschaft der Erwerb, das Halten sowie die Vermittlung von Beteiligungen jeweils an Unternehmen, insbesondere an Unternehmen, die im Bereich des Betriebes elektronischer Medien und/oder der Rundfunk-Veranstaltung tätig sind, insbesondere im Bereich des privaten Hörfunks.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Erich-Dombrowski-Straße 2, 55127 Mainz. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder Geschäftsführer einer persönlich haftenden Gesellschafterin ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: VRM Rundfunk Verwaltungs GmbH, Mainz (Amtsgericht Mainz HRB 43212).

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.