HRB 205961

VQC AG

Amtsgericht Göttingen · Niedersachsen

aktuell 8 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Triftstraße 5, 34355 Staufenberg

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

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Registerdaten

Sitz
Staufenberg
Rechtsform
Aktiengesellschaft (AG)
Letzte Eintragung
10.09.2024
Datenstand
2025-09-18
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Vorstand

Heiko Püttcher

Hannover

Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Geschäftsanschrift

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Handelsregister

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Stand 2025-10-26

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Registerinformationen

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Gegenstand des Unternehmens

Betreiben von Handelsgeschäften, insbesondere die Durchführung von Qualitätskontrollen am Bau, die Erstellung von Sachverständigengutachten sowie Maßnahmen zur Vorbeugung und zur Schulung zur Vermeidung von Mängeln am Bau, vorrangig für den Verein zur QualitätsControlle am Bau e.V. eingetragen im Vereinsregister des Amtsgerichtes Göttingen unter VR 2823

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

8
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 74 IN 56/24 HMUE · VQC AG · Insolvenzgericht Göttingen
Insolvenzgericht
Göttingen
Aktenzeichen
74 IN 56/24 HMUE
Wirksam am
22.11.2024
Registerbezug
Göttingen, HRB 205961
74 IN 56/24 HMUE: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der VQC AG, Triftstraße 5, 34355 Staufenberg (AG Göttingen, HRB 205961), vertr. d.: Udo Schumacher-Ritz, (Vorstand),

wird der für Freitag, 22.11.2024, 10 Uhr anberaumte Berichts- und Prüfungstermin

vertagt auf Freitag, 13.12.2024, 10 Uhr, Saal B11.

Amtsgericht Göttingen, 21.11.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 74 IN 56/24 HMUE · VQC AG · Insolvenzgericht Göttingen
Insolvenzgericht
Göttingen
Aktenzeichen
74 IN 56/24 HMUE
Wirksam am
03.09.2024
Registerbezug
Göttingen, HRB 205961
74 IN 56/24 HMUE: Über das Vermögen der VQC AG, Triftstraße 5, 34355 Staufenberg (AG Göttingen, HRB 205961), vertr. d.: Udo Schumacher-Ritz, (Vorstand), ist am 01.09.2024 um 13:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Moritz-K. Polonius, c/o KMP Rechtsanw.- und. Steuerber. GmbB, Osterbekstraße 90b, 22083 Hamburg, Tel.: 040/40 11 711-0, Fax: 040/40 11 711-99, E-Mail: m.polonius@kanzlei-kmp.de.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 28.10.2024 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).

Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 22.11.2024.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

" Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,

" Anträge über:

- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (28.10.2024) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

Hinweise:

- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:

- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Göttingen - Insolvenzgericht-, Berliner Straße 8 - Eingang Maschmühlenweg 11-, Postanschrift: Postfach 1143, 37070 Göttingen, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166698786503-000010193 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Göttingen, 02.09.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 74 IN 56/24 HMUE · VQC AG · Insolvenzgericht Göttingen
Insolvenzgericht
Göttingen
Aktenzeichen
74 IN 56/24 HMUE
Wirksam am
12.06.2024
Registerbezug
Göttingen, HRB 205961
74 IN 56/24 HMUE: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der VQC AG, Triftstraße 5, 34355 Staufenberg (AG Göttingen, HRB 205961), vertr. d.: Udo Schumacher-Ritz, (Vorstand), ist am 11.06.2024 um 19:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Moritz-K. Polonius, c/o KMP Rechtsanw.- und. Steuerber. GmbB, Osterbekstraße 90b, 22083 Hamburg, Tel.: 040/40 11 711-0, Fax: 040/40 11 711-99, E-Mail: m.polonius@kanzlei-kmp.de bestellt worden.

Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Göttingen - Insolvenzgericht-, Berliner Straße 8 - Eingang Maschmühlenweg 11-, Postanschrift: Postfach 1143, 37070 Göttingen, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166698786503-000010193 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Göttingen, 11.06.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 205961 HRB 205961: VQC AG, Staufenberg, Triftstraße 5, 34355 Staufenberg. Bestellt als Vorstand: Püttcher, Heiko, Hannover, *XX.XX.XXXX.
HRB 205961: VQC AG, Staufenberg, Triftstraße 5, 34355 Staufenberg. Bestellt als Vorstand: Püttcher, Heiko, Hannover, *XX.XX.XXXX.
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 205961 HRB 205961: VQC AG, Staufenberg, Triftstraße 5, 34355 Staufenberg. Die Liste der Aufsichtsratsmitglieder ist zum Handelsregister eingereicht.
HRB 205961: VQC AG, Staufenberg, Triftstraße 5, 34355 Staufenberg. Die Liste der Aufsichtsratsmitglieder ist zum Handelsregister eingereicht.
Veränderungen
HRB 205961 HRB 205961: VQC AG, Staufenberg, Triftstraße 5, 34355 Staufenberg. Bestellt als Vorstand: Brückner, Jörg-Michael, Kassel, *XX.XX.XXXX. Bestellt und wieder ausgeschieden als Vorstand: Max, Michael, Hohenleube…
HRB 205961: VQC AG, Staufenberg, Triftstraße 5, 34355 Staufenberg. Bestellt als Vorstand: Brückner, Jörg-Michael, Kassel, *XX.XX.XXXX. Bestellt und wieder ausgeschieden als Vorstand: Max, Michael, Hohenleuben, *XX.XX.XXXX. Nicht mehr Vorstand: Damm, Rüdiger, Hörselgau, *XX.XX.XXXX.
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 205961 HRB 205961: VQC AG, Staufenberg, Triftstraße 5, 34355 Staufenberg. Beim Handelsregister ist der Entwurf eines Ausgliederungsvertrages eingereicht worden. Danach soll der Teilbetrieb "Qualitätskontrolle" des …
HRB 205961: VQC AG, Staufenberg, Triftstraße 5, 34355 Staufenberg. Beim Handelsregister ist der Entwurf eines Ausgliederungsvertrages eingereicht worden. Danach soll der Teilbetrieb "Qualitätskontrolle" des Verein zur QualitätsControlle am Bau e.V. in Göttingen (Amtsgericht Göttingen VR 2823) auf die Gesellschaft als übernehmende Gesellschaft im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme übertragen werden.
Neueintragungen
HRB 205961 HRB 205961: VQC AG, Staufenberg, Triftstraße 5, 34355 Staufenberg. Aktiengesellschaft. Satzung vom 20.12.2019. Geschäftsanschrift: Triftstraße 5, 34355 Staufenberg. Gegenstand: Betreiben von Handelsgeschäfte…
HRB 205961: VQC AG, Staufenberg, Triftstraße 5, 34355 Staufenberg. Aktiengesellschaft. Satzung vom 20.12.2019. Geschäftsanschrift: Triftstraße 5, 34355 Staufenberg. Gegenstand: Betreiben von Handelsgeschäften, insbesondere die Durchführung von Qualitätskontrollen am Bau, die Erstellung von Sachverständigengutachten sowie Maßnahmen zur Vorbeugung und zur Schulung zur Vermeidung von Mängeln am Bau, vorrangig für den Verein zur QualitätsControlle am Bau e.V. eingetragen im Vereinsregister des Amtsgerichtes Göttingen unter VR 2823. Grundkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Damm, Rüdiger, Hörselgau, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.