HRB 207422

VPW Nink GmbH

Amtsgericht Stendal · Sachsen-Anhalt

aktuell 24 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Allstedter Straße 71, 06526 Sangerhausen

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Sangerhausen
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
05.09.2019
Datenstand
2025-09-28
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Geraldine Travert

Berlin

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Geschäftsanschrift

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Handelsregister

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Stand 2025-09-29

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Veröffentlichungen

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Registerinformationen

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Gegenstand des Unternehmens

technologieorientiertes Unternehmen auf dem Gebiet der Plastverarbeitung, Herstellung von PVC-Tafeln in verschiedenen Profilen, sowie Herstellung von Hartschaumplatten und ähnlichen Produkten und ferner der Handel mit diesen und ähnlichen Produkten.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

24
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 59 IN 317/19 · VPW Nink GmbH · Insolvenzgericht Halle (Saale)
Insolvenzgericht
Halle (Saale)
Aktenzeichen
59 IN 317/19
Wirksam am
15.12.2023
Registerbezug
Stendal, HRB 207422
59 IN 317/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der VPW Nink GmbH, OT Oberröblingen, Allstedter Straße 71, 06526 Sangerhausen (AG Stendal, HRB 207422), vertr. d.: 1. Geraldine Travert, Glasbläserallee 34, 10245 Berlin, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:

Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf

Mittwoch, 17.01.2024, 10:00 Uhr, Saal 2.034, Justizzentrum, Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale).

Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über

" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
Die Zustimmung zur Ablehnung eines dem Verwalter mit Schreiben vom 02.11.2023 vorgeschlagenen Vergleichs mit einem Schuldner der Insolvenzmasse und zugleich die Zustimmung zur Annahme eines Vergleichs mit der Geschäftführerin der Schuldnerin vom 06.12.2023. Mit Beschluss vom 14.04.2021 wurde die Zustimmung zu einem Vergleich mit der Geschäftsführerin der Schuldnerin zwar bereits durch die Gläubigerversammlung erteilt. Der angebotene Vergleichsvorschlag wurde zwíschenzeitlich jedoch um insgesamt € 50.000,00 reduziert.

Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Die Vergleichsunterlagen liegen zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzabteilung - bereit.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Halle (Saale), 14.12.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 59 IN 317/19 · VPW Nink GmbH · Insolvenzgericht Halle (Saale)
Insolvenzgericht
Halle (Saale)
Aktenzeichen
59 IN 317/19
Wirksam am
17.07.2023
Registerbezug
Stendal, HRB 207422
59 IN 317/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der VPW Nink GmbH, OT Oberröblingen, Allstedter Straße 71, 06526 Sangerhausen (AG Stendal, HRB 207422), vertr. d.: 1. Geraldine Travert, Glasbläserallee 34, 10245 Berlin, (Geschäftsführerin), hat der Insolvenzverwalter am 05.07.2023 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.

Amtsgericht Halle (Saale), 12.07.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 59 IN 317/19 · VPW Nink GmbH · Insolvenzgericht Halle (Saale)
Insolvenzgericht
Halle (Saale)
Aktenzeichen
59 IN 317/19
Wirksam am
16.01.2023
Registerbezug
Stendal, HRB 207422
59 IN 317/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der VPW Nink GmbH, OT Oberröblingen, Allstedter Straße 71, 06526 Sangerhausen (AG Stendal, HRB 207422), vertr. d.: 1. Geraldine Travert, Glasbläserallee 34, 10245 Berlin, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:

Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf

Mittwoch, 22.02.2023, 10:00 Uhr, Saal 1.044, Justizzentrum, Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale).

Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über

" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- Vergleich mit der Commerzbank AG vom 23.12.2022 u.a. zur Abgeltung der Absonderungsansprüche

Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Der Vergleich ist bis zum genannten Termin in der Geschäftsstelle für die Beteiligten einsehbar.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Halle (Saale), 13.01.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 59 IN 317/19 · VPW Nink GmbH · Insolvenzgericht Halle (Saale)
Insolvenzgericht
Halle (Saale)
Aktenzeichen
59 IN 317/19
Wirksam am
07.12.2022
Registerbezug
Stendal, HRB 207422
59 IN 317/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der VPW Nink GmbH, OT Oberröblingen, Allstedter Straße 71, 06526 Sangerhausen (AG Stendal, HRB 207422), vertr. d.: 1. Geraldine Travert, Glasbläserallee 34, 10245 Berlin, (Geschäftsführerin), hat der Insolvenzverwalter am 01.12.2022 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.

Amtsgericht Halle (Saale), 05.12.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 59 IN 317/19 · VPW Nink GmbH · Insolvenzgericht Halle (Saale)
Insolvenzgericht
Halle (Saale)
Aktenzeichen
59 IN 317/19
Wirksam am
17.06.2021
Registerbezug
Stendal, HRB 207422
59 IN 317/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der VPW Nink GmbH, OT
Oberröblingen, Allstedter Straße 71, 06526 Sangerhausen (AG Stendal, HRB
207422), vertr. d.: 1. Geraldine Travert, Glasbläserallee 34, 10245 Berlin,
(Geschäftsführerin), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen
Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Herbert Feigl festgesetzt worden. Gemäß § 64
Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der
vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts -
Insolvenzgericht - Halle (Saale) eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie
folgt bekannt gemacht:

EUR Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO

EUR um 104,76 % erhöht zuzüglich

EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR Auslagen zuzüglich

EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR Gesamtbetrag

Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der
Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e :

Bezug genommen wird zunächst auf den Antrag des (ehemaligen) vorläufigen
Verwalters vom 11.10.2020. Dieser wurde auf Beanstandung des Gerichts mit
Schreiben vom 15.04.2021 berichtigt.

Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von EUR
zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für
einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter
steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt
wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.

Während der Vergütungseinstiegssatz von 25 % und prinzipielle Zuschläge für
folgende Tätigkeiten

a) Aufbereitung Buchhaltung

b) Insolvenzgeldvorfinanzierung

c) Umgang Geschäftsführer

d) Ab- und Aussonderungsrechte

e) Verwaltung Massefremdes Grundstück

nicht zu beanstanden sind, ist der Zuschlag für die Betriebsfortführung (50 %)
anzupassen.

Da die Betriebsfortführung zu einem Überschuss geführt hat, ist der Zuschlag
gemäß § 3 Abs. 1 lit. b) InsVV nur gerechtfertigt, sofern die Masse nicht
entsprechend größer geworden ist. Daher ist eine Vergleichsrechnung
vorzunehmen. Dazu ist der Wert, um den sich die Masse durch die
Zuschlagstätigkeit vergrößert hat, und die dadurch bedingte Zunahme der
Regelvergütung mit der Höhe der Vergütung zu vergleichen, die ohne die
Massemehrung über den dann zu gewährenden Zuschlag erreicht würde (vgl. BGH,
Beschluss vom 12.05.2011, Az.: IX ZB 143/08):

a) Der Überschuss aus der Zuschlagstätigkeit beträgt insgesamt EUR. Der
angemessene Zuschlag für die Betriebsfortführung beträgt 50 %.

b) Die Bruchteilsvergütung aus der Berechnungsgrundlage mit dem Überschuss
aus der Zuschlagstätigkeit beträgt EUR.

c) Die Bruchteilsvergütung ohne den Überschuss aus der Zuschlagstätigkeit
beträgt EUR. Der Zuschlag führt zu einer Erhöhung um EUR auf insgesamt EUR.

d) Die Differenz zwischen beiden Summen beträgt EUR.

e) Da der vorläufige Insolvenzverwalter durch die Massemehrung bereits an
einer höheren Bruchteilsvergütung partizipiert, kommt als Zuschlag nur ein
Betrag in Höhe von EUR in Betracht, woraus sich eine Quote für die
Zuschlagstätigkeit von 19,76 % ergibt.

Der im Ergebnis durch den (ehemaligen) vorläufigen Verwalter beanspruchte
Vergütungssatz von 135 % war mithin auf 104,76 % zu reduzieren.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 10 InsVV i. V. m. § 8 Abs. 3
InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus
§ 10 InsVV i. V. m. § 7 InsVV.

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden,
soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der
Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die
Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw.
erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten
beeinträchtigt ist.

Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer
Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit
der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche
Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche
Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere
Ereignis maßgebend.

Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer
Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei
dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale)
einzulegen.

Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift
bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle
eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist
auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem
Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des
angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw.
Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum
Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Halle (Saale), 16.06.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 59 IN 317/19 · VPW Nink GmbH · Insolvenzgericht Halle (Saale)
Insolvenzgericht
Halle (Saale)
Aktenzeichen
59 IN 317/19
Wirksam am
17.03.2021
Registerbezug
Stendal, HRB 207422
59 IN 317/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der VPW Nink GmbH, OT
Oberröblingen, Allstedter Straße 71, 06526 Sangerhausen (AG Stendal, HRB
207422), vertr. d.: Geraldine Travert, Glasbläserallee 34, 10245 Berlin,
(Geschäftsführerin), wurde beschlossen:

Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf

Mittwoch, 14.04.2021, 10:00 Uhr, Saal 1.044, Justizzentrum, Thüringer Straße
16, 06112 Halle (Saale).

Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über

" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters
(§ 160 InsO), und zwar:

" Abstimmung über den Vergleichsvorschlag mit der Geschäftsführerin der
Schuldnerin vom 04.03.2021 - Schreiben des Herrn RA Sarkis Bezelgues,
anwaltlicher Vertreter der Geschäftsführerin der Schuldnerin - zur Abgeltung
der gegenüber der Insolvenzmasse bestehenden Verbindlichkeiten

Hinweis:

Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist.

Der vollständige Beschluss und der Vergleichsvorschlag mit konkretem Inhalt
kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie
ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der
Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.

Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer
Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.

Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder
auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden,
wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen
Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten
zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen
Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen
Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten
werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll
begründet werden.

Amtsgericht Halle (Saale), 16.03.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 59 IN 317/19 · VPW Nink GmbH · Insolvenzgericht Halle (Saale)
Insolvenzgericht
Halle (Saale)
Aktenzeichen
59 IN 317/19
Wirksam am
03.12.2020
Registerbezug
Stendal, HRB 207422
59 IN 317/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der VPW Nink GmbH, OT
Oberröblingen, Allstedter Straße 71, 06526 Sangerhausen (AG Stendal, HRB
207422), vertr. d.: Geraldine Travert, Berlin, (Geschäftsführerin), sind
Vergütung und Auslagen des Gläubigerausschussmitglieds Sparkasse
Mansfeld-Südharz festgesetzt worden. Gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO
sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige
Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht -
Halle (Saale) eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden,
soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der
Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die
Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw.
erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten
beeinträchtigt ist.

Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer
Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit
der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche
Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche
Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere
Ereignis maßgebend.

Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer
Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei
dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale)
einzulegen.

Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift
bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle
eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist
auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem
Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des
angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw.
Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum
Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die
Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Halle (Saale), 02.12.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 59 IN 317/19 · VPW Nink GmbH · Insolvenzgericht Halle (Saale)
Insolvenzgericht
Halle (Saale)
Aktenzeichen
59 IN 317/19
Wirksam am
06.11.2020
Registerbezug
Stendal, HRB 207422
59 IN 317/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der VPW Nink GmbH,
Allstedter Straße 71, 06526 Sangerhausen (AG Stendal, HRB 207422), vertr. d.:
Geraldine Travert, Berlin, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:

Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).

Der Schuldnerin, dem Insolvenzverwalter und den Insolvenzgläubigern vor der
Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag der Sparkasse
Mansfeld-Südharz als Mitglied im vorläufigen Gläubigerausschuss Gelegenheit zur
schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab Wirksamwerden
der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.

Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur
Einsichtnahme aus.

Amtsgericht Halle (Saale), 05.11.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 59 IN 317/19 · VPW Nink GmbH · Insolvenzgericht Halle (Saale)
Insolvenzgericht
Halle (Saale)
Aktenzeichen
59 IN 317/19
Wirksam am
30.10.2019
Registerbezug
Stendal, HRB 207422
Geschäfts - Nr.: 59 IN 317/19. In dem Insolvenzverfahren VPW Nink GmbH,
Allstedter Straße 71, 06526 Sangerhausen (AG Stendal, HRB 207422), vertr. d.:
Geraldine Travert, Berlin, (Geschäftsführerin), wird am Donnerstag, den
28.11.2019, 10:00 Uhr, Saal 1.044, Justizzentrum, Thüringer Straße 16, 06112
Halle (Saale) eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den
Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und
Prüfungstermin) abgehalten.

Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über die Zustimmung
zum Abschluss eines Unternehmenspachtvertrages über das Vermögen der
Schuldnerin mit der Gutta International AG und der Entscheidung der Gläubiger
über die Zustimmung zur Veräußerung des Unternehmens als Ganzes im Rahmen einer
übertragenden Sanierung an die Gutta International AG.

Die Zustimmungen der Gläubiger gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene
Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist, § 160 InsO.

Amtsgericht Halle (Saale), 29.10.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 207422 HRB 207422: VPW Nink GmbH, Sangerhausen, Allstedter Straße 71, 06526 Sangerhausen. Prokura durch Eröfnung des Insolvenzverfahrens erloschen: Dutz, Volker, Girod, *XX.XX.XXXX. Über das Vermögen der Gesellscha…
HRB 207422: VPW Nink GmbH, Sangerhausen, Allstedter Straße 71, 06526 Sangerhausen. Prokura durch Eröfnung des Insolvenzverfahrens erloschen: Dutz, Volker, Girod, *XX.XX.XXXX. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Halle (Saale) vom 01.09.2019 (Az. 59 IN 317/19) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 59 IN 317/19 · VPW Nink GmbH · Insolvenzgericht Halle (Saale)
Insolvenzgericht
Halle (Saale)
Aktenzeichen
59 IN 317/19
Wirksam am
03.09.2019
Registerbezug
Stendal, HRB 207422
59 IN 317/19: Über das Vermögen der VPW Nink GmbH, Allstedter Straße 71, 06526
Sangerhausen (AG Stendal, HRB 207422), vertr. d.: Geraldine Travert, Berlin,
(Geschäftsführerin), ist am 01.09.2019 um 12:00 Uhr das Insolvenzverfahren
eröffnet worden.

Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Herbert Feigl, FEIGL & ROTHAMEL, Hansering
5, D 06108 Halle (Saale), Tel.: 0345/213860-0, Fax: 0345/213860-99, E-Mail:
halle@feigl.biz, Internet: www.feigl.biz.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 31.10.2019 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.

Vor dem Insolvenzgericht wird am Donnerstag, 28.11.2019, 10:00 Uhr, Saal 1.044,
Justizzentrum, Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) eine
Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur
Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.

Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),

· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),

· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),

· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,

· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),

· besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,

· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),

· eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),

· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),

· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Das Verzeichnis der Massegegenstände, das Gläubigerverzeichnis und die
Vermögensübersicht sind spätestens eine Woche vor dem Berichtstermin in der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt
(§ 154 InsO).

Die Insolvenztabelle und die Anmeldeunterlagen werden innerhalb des ersten
Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (31.10.2019)
und dem vorstehend genannten Prüfungstermin (28.11.2019), liegt, in der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten
niedergelegt (§ 175 InsO).

Hinweis:

Ø Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist.

Ø Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:

Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.

Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von dem
Schuldner, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und
Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5
Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden
soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Halle
(Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Halle (Saale), 02.09.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 59 IN 317/19 · VPW Nink GmbH · Insolvenzgericht Halle (Saale)
Insolvenzgericht
Halle (Saale)
Aktenzeichen
59 IN 317/19
Wirksam am
20.06.2019
Registerbezug
Stendal, HRB 207422
59 IN 317/19: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der VPW Nink
GmbH, Allstedter Straße 71, 06526 Sangerhausen (AG Stendal, HRB 207422), vertr.
d.: Geraldine Travert, Berlin, (Geschäftsführerin), ist am 20.06.2019 um 12.38
Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet
worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist
Rechtsanwalt Herbert Feigl, FEIGL & ROTHAMEL, Hansering 5, D 06108 Halle
(Saale), Tel.: 0345/213860-0, Fax: 0345/213860-99, E-Mail: halle@feigl.biz,
Internet: www.feigl.biz bestellt worden.

Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung
des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung
(EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung
des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch
von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Halle
(Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Halle (Saale), 20.06.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 207422 HRB 207422: VPW Nink GmbH, Sangerhausen, Allstedter Straße 71, 06526 Sangerhausen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Dutz, Volker, Girod, *XX.XX.XXXX.
HRB 207422: VPW Nink GmbH, Sangerhausen, Allstedter Straße 71, 06526 Sangerhausen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Dutz, Volker, Girod, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 207422 VPW Nink GmbH, Sangerhausen, Allstedter Straße 71, 06526 Sangerhausen. Prokura erloschen: Müller, Georg Simon, Nordhausen, *XX.XX.XXXX.
VPW Nink GmbH, Sangerhausen, Allstedter Straße 71, 06526 Sangerhausen. Prokura erloschen: Müller, Georg Simon, Nordhausen, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 207422 VPW Nink GmbH, Sangerhausen, Allstedter Straße 71, 06526 Sangerhausen OT Oberröblingen. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Allstedter Straße 71, 06526 Sangerhausen. Geändert, nun: Geschäftsführer: Travert, G…
VPW Nink GmbH, Sangerhausen, Allstedter Straße 71, 06526 Sangerhausen OT Oberröblingen. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Allstedter Straße 71, 06526 Sangerhausen. Geändert, nun: Geschäftsführer: Travert, Geraldine, Berlin, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Nink, Christoph, Ruppach-Goldhausen, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 207422 VPW Nink GmbH, Sangerhausen, Allstedter Straße 71, 06526 Sangerhausen OT Oberröblingen. Bestellt: Geschäftsführer: Travert, Geraldine, Lyon/Frankreich, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Nink, Christoph…
VPW Nink GmbH, Sangerhausen, Allstedter Straße 71, 06526 Sangerhausen OT Oberröblingen. Bestellt: Geschäftsführer: Travert, Geraldine, Lyon/Frankreich, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Nink, Christoph, Ruppach-Goldhausen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Nink, Walter, Montabaur, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 207422 VPW Nink GmbH, Sangerhausen, Am Brandrain 1, 06526 Sangerhausen. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Allstedter Straße 71, 06526 Sangerhausen OT Oberröblingen.
VPW Nink GmbH, Sangerhausen, Am Brandrain 1, 06526 Sangerhausen. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Allstedter Straße 71, 06526 Sangerhausen OT Oberröblingen.
Veränderungen
HRB 207422 VPW Nink GmbH, Sangerhausen, Am Brandrain 1, 06526 Sangerhausen. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Müller, Georg Simon, Nordhausen, *XX.XX.XXXX. Einzelprokura: Müller, Georg Simon, Nordhausen, *XX.XX.XXXX.
VPW Nink GmbH, Sangerhausen, Am Brandrain 1, 06526 Sangerhausen. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Müller, Georg Simon, Nordhausen, *XX.XX.XXXX. Einzelprokura: Müller, Georg Simon, Nordhausen, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 207422 VPW Nink GmbH, Sangerhausen, Am Brandrain 1, 06526 Sangerhausen.Die Gesellschafterversammlung vom 25.02.2010 hat die Änderung der §§ 7 (Geschäftsführung und Vertretung) und 8 (Gesellschafterversammlung) der …
VPW Nink GmbH, Sangerhausen, Am Brandrain 1, 06526 Sangerhausen.Die Gesellschafterversammlung vom 25.02.2010 hat die Änderung der §§ 7 (Geschäftsführung und Vertretung) und 8 (Gesellschafterversammlung) der Satzung beschlossen. Personenbezogene Daten geändert, nun: Geschäftsführer: Müller, Georg Simon, Nordhausen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Bestellt: Geschäftsführer: Nink, Walter, Montabaur, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 207422 VPW Nink GmbH, Sangerhausen, Am Brandrain 1, 06526 Sangerhausen.Bestellt: Geschäftsführer: Müller, Georg Simon, Nordhausen, *XX.XX.XXXX. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Nink, Walter, Montabaur, *XX.XX.XXXX. …
VPW Nink GmbH, Sangerhausen, Am Brandrain 1, 06526 Sangerhausen.Bestellt: Geschäftsführer: Müller, Georg Simon, Nordhausen, *XX.XX.XXXX. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Nink, Walter, Montabaur, *XX.XX.XXXX. Prokura erloschen: Müller, Georg Simon, Minden, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 207422 VPW Nink GmbH, Sangerhausen, Am Brandrain 1, 06526 Sangerhausen.Geschäftsanschrift: Am Brandrain 1, 06526 Sangerhausen. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen ode…
VPW Nink GmbH, Sangerhausen, Am Brandrain 1, 06526 Sangerhausen.Geschäftsanschrift: Am Brandrain 1, 06526 Sangerhausen. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Müller, Georg Simon, Minden, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 207422 VPW Nink GmbH, Sangerhausen (Am Brandrain 1, 06526 Sangerhausen). Prokura erloschen: Klose, Andreas, Montabaur, *XX.XX.XXXX.
VPW Nink GmbH, Sangerhausen (Am Brandrain 1, 06526 Sangerhausen). Prokura erloschen: Klose, Andreas, Montabaur, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 207422 VPW Nink GmbH, Sangerhausen (Am Brandrain 1, 06526 Sangerhausen). Prokura erloschen: Merkel, Thomas, Wallhausen, *XX.XX.XXXX.
VPW Nink GmbH, Sangerhausen (Am Brandrain 1, 06526 Sangerhausen). Prokura erloschen: Merkel, Thomas, Wallhausen, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 207422 VPW Nink GmbH, Sangerhausen (Am Brandrain 1, 06526 Sangerhausen). Die VPW Nink Immobilien GmbH mit dem Sitz in Sangerhausen (Amtsgericht Stendal HRB 213341) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 20.0…
VPW Nink GmbH, Sangerhausen (Am Brandrain 1, 06526 Sangerhausen). Die VPW Nink Immobilien GmbH mit dem Sitz in Sangerhausen (Amtsgericht Stendal HRB 213341) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 20.08.2007 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Prokura erloschen: Merkel, Thomas, Wallhausen, *XX.XX.XXXX. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.