HRB 10235
VPS Verkehrspilotenschule Berlin GmbH
aktuell 8 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Schönefeld
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Registerdaten
- Sitz
- Schönefeld
- Datenstand
- 2025-01-01
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Chronologischer Auszug
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Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
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Bekanntmachungen und Ereignisse
Vergütungsfestsetzung 6.50 IN 169/22 · VPS Verkehrspilotenschule Berlin GmbH · Insolvenzgericht Potsdam
- Insolvenzgericht
- Potsdam
- Aktenzeichen
- 6.50 IN 169/22
- Wirksam am
- 22.06.2026
- Registerbezug
- Cottbus, HRB 10235
VPS Verkehrspilotenschule Berlin GmbH (Registergericht: AG Cottbus HRB 10235), Flugplatz Haus 1, 14959 Trebbin, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Klaus Hildner (verstorben) wurde die Vergütung des Verwalters Rechtsanwalt Prof. Dr. Nikolaus M. Schmidt, Neuwerk 18, 06108 Halle (Saale) festgesetzt.
Gründe: Gem. § 63 InsO hat der Verwalter einen Anspruch auf Vergütung für seine Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen, der sich nach der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) richtet. Die Insolvenzmasse beträgt im Verfahren 48.513,05 EUR.
Es wurde die Regelvergütung festgesetzt, § 2 InsVV.
An vom Insolvenzverwalter beauftragte Dritte wurde aus der Masse eine Vergütung gezahlt.
Für die Übertragung der Zustellung auf den Verwalter gemäß § 8 InsO wurde eine Aufwandsentschädigung für die Vornahme von 43 Zustellungen gewährt, § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV.
Weiterhin wurde die Auslagenpauschale in Höhe von 30% der Vergütung gem. § 8 Abs. 3 InsVV sowie die Umsatzsteuer für Vergütung und Auslagen gem. § 7 InsVV festgesetzt.
Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die sofortige Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Potsdam, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die sofortige Beschwerde ist schriftlich einzulegen (auch per Telefax) oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Rechtsmittel bzw. Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf auf einem sicheren Übermittlungsweg oder an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts übermittelt werden. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
6.50 IN 169/22, Amtsgericht Potsdam, 16. Juni 2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Schlusstermin 6.50 IN 169/22 · VPS Verkehrspilotenschule Berlin GmbH · Insolvenzgericht Potsdam
- Insolvenzgericht
- Potsdam
- Aktenzeichen
- 6.50 IN 169/22
- Wirksam am
- 22.06.2026
- Registerbezug
- Cottbus, HRB 10235
VPS Verkehrspilotenschule Berlin GmbH (Registergericht: AG Cottbus HRB 10235), Flugplatz Haus 1, 14959 Trebbin, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Klaus Hildner (verstorben) wurde das schriftliche Verfahren angeordnet.
Der Schlusstermin mit folgender Tagesordnung:
ggf. Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen
Erörterung der Schlussrechnung des Verwalters
Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
wurde bestimmt auf den 04.08.2026. Die Tagesordnung betreffende Schriftsätze der Verfahrensbeteiligten müssen bis zu diesem Stichtag bei Gericht eingehen. Die Entscheidungen des Gerichts ergehen nach Ablauf dieser Frist.
Die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis können auf der Geschäftsstelle Insolvenz des Amtsgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Potsdam, 16. Juni 2026, 6.50 IN 169/22
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 6.50 IN 169/22 · VPS Verkehrspilotenschule Berlin GmbH · Insolvenzgericht Potsdam
- Insolvenzgericht
- Potsdam
- Aktenzeichen
- 6.50 IN 169/22
- Wirksam am
- 22.06.2026
- Registerbezug
- Cottbus, HRB 10235
VPS Verkehrspilotenschule Berlin GmbH (Registergericht: AG Cottbus HRB 10235), Flugplatz Haus 1, 14959 Trebbin, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Klaus Hildner (verstorben), findet mit Genehmigung des Gerichts die Schlussverteilung statt. Die Summe der anerkannten Forderungen, welche an der Verteilung teilnehmen, beträgt 299.066,27 €. Auf die vorbezeichneten Forderungen kann ein Betrag i. H. v. 1.172,86 € ausgeschüttet werden. Die Gläubiger bestrittener oder für den Ausfall festgestellter Forderungen werden auf die Ausschlussfristen der §§ 189, 190 InsO hingewiesen.
Amtsgericht Potsdam, 16. Juni 2026, 6.50 IN 169/22
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 6.50 IN 169/22 · VPS Verkehrspilotenschule Berlin GmbH · Insolvenzgericht Potsdam
- Insolvenzgericht
- Potsdam
- Aktenzeichen
- 6.50 IN 169/22
- Wirksam am
- 10.03.2026
- Registerbezug
- Cottbus, HRB 10235
VPS Verkehrspilotenschule Berlin GmbH (Registergericht: AG Cottbus HRB 10235), Flugplatz Haus 1, 14959 Trebbin, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Klaus Hildner hat der Verwalter am 05.03.2026 einen Antrag auf Festsetzung der Regelvergütung gestellt. Der Antrag kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Potsdam, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam eingesehen werden. Die Insolvenzgläubiger erhalten Gelegenheit, binnen einer Frist von 3 Wochen ab Veröffentlichung zum Antrag Stellung zu nehmen.
Amtsgericht Potsdam, 9. März 2026, 6.50 IN 169/22
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 6.50 IN 169/22 · VPS Verkehrspilotenschule Berlin GmbH · Insolvenzgericht Potsdam
- Insolvenzgericht
- Potsdam
- Aktenzeichen
- 6.50 IN 169/22
- Wirksam am
- 01.02.2023
- Registerbezug
- Cottbus, HRB 10235
VPS Verkehrspilotenschule Berlin GmbH (Registergericht: AG Cottbus HRB 10235), Flugplatz Haus 1, 14959 Trebbin, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Klaus Hildner, Seehofstraße 11, 14169 Berlin hat der Verwalter am 26.01.2023 Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 InsO angezeigt.
Amtsgericht Potsdam, 31. Januar 2023, 6.50 IN 169/22
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 6.50 IN 169/22 · VPS Verkehrspilotenschule Berlin GmbH · Insolvenzgericht Potsdam
- Insolvenzgericht
- Potsdam
- Aktenzeichen
- 6.50 IN 169/22
- Wirksam am
- 18.01.2023
- Registerbezug
- Cottbus, HRB 10235
der VPS Verkehrspilotenschule Berlin GmbH, Flugplatz Haus 1, 14959 Trebbin, vertreten durch den Geschäftsführer Klaus Hildner
Geschäftszweig: Flugunterricht
HRB 10235 Amtsgericht Cottbus
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute am 16. Januar 2023,
um 14 Uhr das Insolvenzverfahren als Hauptinsolvenzverfahren im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt:
Rechtsanwalt Prof. Dr. Nikolaus M. Schmidt, Neuwerk 18, 06108 Halle (Saale)
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 06.03.2023 unter Beachtung des § 174 InsO bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Dem Insolvenzverwalter werden gemäß § 8 Abs. 3 InsO die Zustellungen übertragen.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen ist am
Mittwoch, 12. April 2023, 11:00 Uhr im Gebäude des Justizzentrums Potsdam, Jägerallee 10 - 12, 14469 Potsdam, Saal 25.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- den Gläubigerausschuss
- gegebenenfalls die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100,
101 InsO) und die in §§ 149, 159 bis 163 Abs. 2, 271 und 272 InsO
bezeichneten Gegenstände, mit dem Hinweis, dass die Zustimmung zur
Vornahme von Rechtshandlungen nach § 160 InsO als erteilt gilt, wenn die
Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Gründe
Die internationale und örtliche Zuständigkeit des Amtsgerichts - Insolvenzgerichts - Potsdam ergibt sich daraus, dass sowohl der Mittelpunkt der hauptsächlichen Interessen (COMI) im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.05.2015 über Insolvenzverfahren als auch der Mittelpunkt der selbständigen wirtschaftlichen Tätigkeit im Sinne des § 3 Abs. 1 der InsO bzw. der allgemeine Gerichtsstand im hiesigen Bezirk liegen.
Gegen diesen Beschluss ist gem. § 34 Abs. 2, § 6 Abs. 1 Satz 1 InsO die sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO binnen einer Notfrist von zwei Wochen gegeben. Die Notfrist beginnt zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung oder 3 Tage nachdem der Eröffnungsbeschluss durch das Insolvenzgericht zur Post gegeben wurde, § 8 Abs. 1 Satz 3 InsO. Der jeweils frühere Zeitpunkt ist maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist.
Die Beschwerde ist bei dem hiesigen Gericht, Amtsgericht Potsdam, Hegelallee 8, 14467 Potsdam schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle einzulegen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Unbeschadet der oben stehenden Regelung steht der Schuldnerin und jedem Gläubiger gegen die Entscheidung nach Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 die sofortige Beschwerde zu, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll.
Potsdam, den 16. Januar 2023, Amtsgericht Potsdam, 6.50 IN 169/22
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 10235 CB HRB 10235 CB: VPS Verkehrspilotenschule Berlin GmbH, Schönefeld, Flugplatz Haus 1, 14959 Trebbin OT Schönhagen. Sitz der Firma: Geschäftsanschrift: Flugplatz Haus 1, 14959 Trebbin OT Schönhagen
HRB 10235 CB HRB 10235 CB: VPS Verkehrspilotenschule Berlin GmbH, Schönefeld, Mittelstraße 9, 12529 Schönefeld. Aufgrund des Gesetzes zur Neuordnung von Land-, Amts- und Arbeitsgerichtsbezirken und zur Änderung von Vorsc…
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