HRA 3651

vpool Immobilien GmbH & Co. KG

Amtsgericht Ansbach · Bayern

aktuell 6 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Wörnitz

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Registerdaten

Sitz
Wörnitz
Datenstand
2024-12-14
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-12-14

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Euro Leergut Immobilien GmbH & Co. KG Wörnitz

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

6
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung IN 212/18 · vpool Immobilien GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Ansbach
Insolvenzgericht
Ansbach
Aktenzeichen
IN 212/18
Wirksam am
28.02.2019
Registerbezug
Ansbach, HRA 3651
2 IN 212/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

vpool Immobilien GmbH & Co. KG, vertreten durch den persönlich haftenden
Gesellschafter vpool Immobilien Verwaltungs GmbH, Am Kreisel 7, 91637 Wörnitz
Registergericht: Amtsgericht Ansbach Register-Nr.: HRA 3651
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dr. Bernsau Georg, Zeilweg 42, 60439 Frankfurt, Gz.: 1000/18

erlässt das Amtsgericht Ansbach am 28.02.2019 folgenden
Beschluss

Der Berichtstermin vom Freitag, 01.03.2019, 10:55 Uhr, wird verlegt auf
Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude
Freitag, 22.03.2019
10:55 Uhr
Sitzungssaal 1, Erdgeschoss, Promenade 8

Grund: Erkrankung des Insolvenzverwalters

Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des
§ 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung
beschlussunfähig ist.
Im Übrigen wird hinsichtlich der Tagesordnung zum Berichtstermin auf den
Eröffnungsbeschluss vom 01.01.2019 Bezug genommen.

Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die Zustellung der
Terminsverlegung an die Verfahrensbeteiligten, ausgenommen der Schuldnerin,
durchzuführen.

Amtsgericht Ansbach - Insolvenzgericht - 28.02.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 3651 HRA 3651: vpool Immobilien GmbH & Co. KG, Wörnitz, Am Kreisel 7, 91637 Wörnitz. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Ansbach vom 01.01.2019 (Az. 2 IN 212/18) das Insolvenzv…
HRA 3651: vpool Immobilien GmbH & Co. KG, Wörnitz, Am Kreisel 7, 91637 Wörnitz. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Ansbach vom 01.01.2019 (Az. 2 IN 212/18) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach §§ 161 Abs. 2, 143 HGB.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung IN 212/18 · vpool Immobilien GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Ansbach
Insolvenzgericht
Ansbach
Aktenzeichen
IN 212/18
Wirksam am
02.01.2019
Registerbezug
Ansbach, HRA 3651
2 IN 212/18

In dem Verfahren über den Antrag d.

vpool Immobilien GmbH & Co. KG, vertreten durch den persönlich haftenden
Gesellschafter vpool Immobilien Verwaltungs GmbH, Am Kreisel 7, 91637 Wörnitz
Registergericht: Amtsgericht Ansbach Register-Nr.: HRA 3651
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dr. Bernsau Georg, Zeilweg 42, 60439 Frankfurt, Gz.: 1000/18
Geschäftszweig: Verwaltung eigenen Vermögens, Erwerb, Halten und Vermieten von
Grundstücken
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen
Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.01.2019 um 12.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Joachim Exner
Eichendorffstraße 1, 90491 Nürnberg
Telefon: +49(911)9512850
Telefax: +49(911)95128510
Email: advo@ra-dr-beck.de
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 15.02.2019 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.

Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten
auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung
über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung
eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 66 (Rechnungslegung
Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149
(Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des
Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des
Insolvenzverwalters), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163
(Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und
Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO
bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf

Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude

Freitag, 01.03.2019
10:55 Uhr
Sitzungssaal 1, Erdgeschoss, Promenade 8, Amtsgericht Ansbach

Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des
§ 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung
beschlussunfähig ist.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf

Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude

Freitag, 29.03.2019
10:15 Uhr
Sitzungssaal 1, Erdgeschoss, Promenade 8, Amtsgericht Ansbach
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten
(§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 01.11.2018 beim Insolvenzgericht Ansbach eingegangen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Ansbach
Promenade 8
91522 Ansbach

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Ansbach - Insolvenzgericht - 01.01.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung IN 212/18 · vpool Immobilien GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Ansbach
Insolvenzgericht
Ansbach
Aktenzeichen
IN 212/18
Wirksam am
02.11.2018
Registerbezug
Ansbach, HRA 3651
Az.: 2 IN 212/18

In dem Verfahren über den Antrag d.

vpool Immobilien GmbH & Co. KG, vertreten durch den persönlich haftenden
Gesellschafter vpool Immobilien Verwaltungs GmbH, Am Kreisel 7, 91637 Wörnitz
Registergericht: Amtsgericht Ansbach Register-Nr.: HRA 3651
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dr. Bernsau Georg, Zeilweg 42, 60439 Frankfurt, Gz.: 1000/18

auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

Beschluss:

Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs.
1 und 2 InsO)
wird am 02.11.2018 um 12:00 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21
Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Joachim Exner,
Eichendorffstraße 1, 90491 Nürnberg, Telefon: +49(911)9512850, Telefax: +49
(911)95128510, Email: advo@ra-dr-beck.de.

wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der
Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam
sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Ansbach
Promenade 8
91522 Ansbach

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Ansbach - Insolvenzgericht - 02.11.2018

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 3651 Euro Leergut Immobilien GmbH & Co. KG, Wörnitz, Am Kreisel 7, 91637 Wörnitz. Firma geändert, nun: vpool Immobilien GmbH & Co. KG. Geändert, nun: Persönlich haftender Gesellschafter: vpool Immobilien Verwaltu…
Euro Leergut Immobilien GmbH & Co. KG, Wörnitz, Am Kreisel 7, 91637 Wörnitz. Firma geändert, nun: vpool Immobilien GmbH & Co. KG. Geändert, nun: Persönlich haftender Gesellschafter: vpool Immobilien Verwaltungs GmbH, Wörnitz (Amtsgericht Ansbach HRB 5128).
Neueintragungen
HRA 3651 Euro Leergut Immobilien GmbH & Co. KG, Wörnitz, Am Kreisel 7, 91637 Wörnitz. Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Am Kreisel 7, 91637 Wörnitz. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln.…
Euro Leergut Immobilien GmbH & Co. KG, Wörnitz, Am Kreisel 7, 91637 Wörnitz. Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Am Kreisel 7, 91637 Wörnitz. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Euro Leergut Immobilien Verwaltungs GmbH, Wörnitz (Amtsgericht Ansbach HRB 5128). Der Sitz ist von Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRA 45998) nach Wörnitz verlegt.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.