HRB 3801

vpool Deutschland GmbH

Amtsgericht Ansbach · Bayern

aktuell 30 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Wörnitz

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Registerdaten

Sitz
Wörnitz
Datenstand
2024-04-05
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-04-05

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Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. EURO LEERGUT logistics GmbH Dombühl
  2. EURO LEERGUT logistics GmbH Wörnitz

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

30
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 4 IN 193/18 · vpool Deutschland GmbH · Insolvenzgericht Ansbach
Insolvenzgericht
Ansbach
Aktenzeichen
4 IN 193/18
Wirksam am
30.11.2022
Registerbezug
Ansbach, HRB 3801
4 IN 193/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

vpool Deutschland GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Dagenbach Heiko und Lake Guido Albert, Am Kreisel 7, 91637 Wörnitz
Registergericht: Amtsgericht Ansbach Register-Nr.: HRB 3801
- Schuldnerin -

Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Joachim Exner, Eichendorffstraße 1, 90491 Nürnberg, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 19.09.2022.
Die Gläubiger und sonstigen Beteiligten wurde durch öffentliche Bekanntmachung mit Fristsetzung zur Erhebung eventueller Einwände gehört. Innerhalb der gesetzten Frist wurden keine Einwände gegen die angesetzten Werte und die beantragten Zuschläge erhoben.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der vorläufigen Verwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von BETRAG EUR auszugehen.
Der Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um XX%.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 19.09.2022 wird Bezug genommen.
Die Regelvergütung war gemäß §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 11, 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
In der Gesamtschau war ein Übersteigen des Regelsatzes im Umfang von XX % gerechtfertigt. Die vom Verwalter vorgebrachten ausführlichen Erläuterungen zu den einzelnen Erhöhungsgründen waren anhand der Akte absolut nachvollziehbar und nicht zu beanstanden. Sie blieben zudem jeweils in dem von Literatur und Rechtsprechung gefestigten Rahmen. Der teilweise notwendige Einsatz Dritter wurde dargelegt und die dadurch bereits erfolgte Masseschmälerung auch entsprechend berücksichtigt.
Der Insolvenzverwalter hat auf die schlüssig begründeten XX % Zuschläge wegen eventueller Überschneidungen bereits selbst einen Abschlag von XX % vorgenommen. Ein weiterer Abschlag durch das Gericht war nicht veranlasst.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 250,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in Höhe von 19 % hinzuzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Ansbach
Promenade 8
91522 Ansbach

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Ansbach
Promenade 8
91522 Ansbach

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Ansbach - Insolvenzgericht - 23.11.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 4 IN 193/18 · vpool Deutschland GmbH · Insolvenzgericht Ansbach
Insolvenzgericht
Ansbach
Aktenzeichen
4 IN 193/18
Wirksam am
26.10.2022
Registerbezug
Ansbach, HRB 3801
4 IN 193/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

vpool Deutschland GmbH, vormals Am Kreisel 7, 91637 Wörnitz
Registergericht: Amtsgericht Ansbach Register-Nr.: HRB 3801
- Schuldnerin -

hat der vorläufige Insolvenzverwalter am 19.09.2022 Antrag auf Festsetzung seiner Vergütung für die Zeit der vorläufigen Insolvenzverwaltung gestellt.

Die Beteiligten erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme zu diesem Antrag bis 15.11.2022.

Einsicht ist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichtes Ansbach zu den allgemeinen Sprechzeiten oder nach vorheriger Terminabsprache möglich.

Amtsgericht Ansbach - Insolvenzgericht - 25.10.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 4 IN 193/18 · vpool Deutschland GmbH · Insolvenzgericht Ansbach
Insolvenzgericht
Ansbach
Aktenzeichen
4 IN 193/18
Wirksam am
28.04.2022
Registerbezug
Ansbach, HRB 3801
4 IN 193/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

vpool Deutschland GmbH
vertreten durch die Geschäftsführer Dagenbach Heiko und Lake Guido Albert
Am Kreisel 7, 91637 Wörnitz
Registergericht: Amtsgericht Ansbach Register-Nr.: HRB 3801
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dr. Bernsau Georg, Rechtsanwälte Part GmbB, Zeilweg 42, 60439 Frankfurt, Gz.: 257/18 D 120/35-17

Die Vergütung des Mitglieds des vorläufigen Gläubigerausschusses/Gläubigerausschusses
Norddeutsche Landesbank - Girozentrale -, Friedrichswall 10, 30159 Hannover, wurde festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Endbetrag
Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Mitglieds des vorläufigen Gläubigerausschusses/Gläubigerausschusses vom 22.03.2022 sowie Berichtigung vom 21.04.2022.

Für seine Tätigkeit als Mitglied des vorläufigen Gläubigerausschusses bis zur Einsetzung eines vorläufigen Insolvenzverwalter war dem Mitglied des vorläufigen Gläubigerausschusses gemäß § 17 Abs. 2 InsVV a.F. eine einmalige Vergütung in Höhe von 300,00 EUR festzusetzen.
Der Stundensatz des Mitglieds des vorläufigen Gläubigerausschusses nach Einsetzung eines vorläufigen Insolvenzverwalters bzw. als Mitglied des Gläubigerausschusses im eröffneten Verfahren für seine Tätigkeit im eingesetzten Gläubigerausschuss beträgt gemäß § 17 InsVV a.F. grundsätzlich maximal 95,- EUR. Im Einzelfall können aufgrund individueller Erhöhungstatbestände auch höhere Stundensätze angemessen sein.
Hier war wegen besonderer Sachkunde und Qualifikation des eingesetzten Mitarbeiters als Dipl.-Bankbetriebswirt und langjähriger Erfahrung in Gläubigerausschüssen, dem Umfang der Mitwirkung und der Haftungsrisiken, ein Stundensatz von BETRAG EUR als angemessen zu erachten und festzusetzen. Eine Tätigkeit von 16 Stunden wurde plausibel dargelegt.
Somit war gem. § 17 InsVV a.F. ein Betrag in Höhe von insgesamt BETRAG EUR festzusetzen.

Die Umsatzsteuer war gem. §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV in Höhe von 19 % hinzuzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Ansbach
Promenade 8
91522 Ansbach
einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Ansbach
Promenade 8
91522 Ansbach
einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Ansbach - Insolvenzgericht - 27.04.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 4 IN 193/18 · vpool Deutschland GmbH · Insolvenzgericht Ansbach
Insolvenzgericht
Ansbach
Aktenzeichen
4 IN 193/18
Wirksam am
03.02.2022
Registerbezug
Ansbach, HRB 3801
4 IN 193/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

vpool Deutschland GmbH,
vertreten durch die Geschäftsführer Dagenbach Heiko und Lake Guido Albert, Am Kreisel 7, 91637 Wörnitz
Registergericht: Amtsgericht Ansbach Register-Nr.: HRB 3801
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dr. Bernsau Georg, Rechtsanwälte Part GmbB, Zeilweg 42, 60439 Frankfurt, Gz.: 257/18 D 120/35-17

Die Vergütung des Mitglieds des vorläufigen Gläubigerausschusses Rechtsanwalt Thomas Harbrecht, Friedensallee 254, 22763 Hamburg, wurde festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Endbetrag
Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Mitglieds des vorläufigen Gläubigerausschusses vom 21.12.2021.
Der Stundensatz des Mitglieds des vorläufigen Gläubigerausschusses für seine Tätigkeit im eingesetzten Gläubigerausschuss beträgt gemäß § 17 InsVV grundsätzlich maximal 95,- EUR.
Im Einzelfall können aufgrund individueller Erhöhungstatbestände auch höhere Stundensätze angemessen sein.
Hier war wegen besonderer Sachkunde und Qualifikation als Rechtsanwalt und Insolvenzrechtsspezialist, dem Umfang der Mitwirkung und der Haftungsrisiken ein Stundensatz von BETRAG EUR als angemessen zu erachten und festzusetzen. Eine Tätigkeit von X Stunden wurde plausibel dargelegt.
Somit war gem. § 17 InsVV ein Betrag in Höhe von insgesamt BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Ansbach
Promenade 8
91522 Ansbach
einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Ansbach
Promenade 8
91522 Ansbach
einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Ansbach - Insolvenzgericht - 02.02.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 4 IN 193/18 · vpool Deutschland GmbH · Insolvenzgericht Ansbach
Insolvenzgericht
Ansbach
Aktenzeichen
4 IN 193/18
Wirksam am
02.08.2019
Registerbezug
Ansbach, HRB 3801
4 IN 193/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

vpool Deutschland GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Dagenbach Heiko,
geboren am XX.XX.XXXX und Lake Guido Albert, geboren am XX.XX.XXXX, Am Kreisel
7, 91637 Wörnitz
Registergericht: Amtsgericht Ansbach Register-Nr.: HRB 3801
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dr. Bernsau Georg, Zeilweg 42, 60439 Frankfurt, Gz.: 257/18 D 120/
35-17
BBL Bernsau Brockdorff & Partner Rechtsanwälte PartGmbB, Zeilweg 42, 60439
Frankfurt, Gz.: RA Dr. Georg Bernsau
- Mitglied des vorläufigen Gläubigerausschusses -

Die Vergütung des Mitglieds des vorläufigen Gläubigerausschusses Rechtsanwälte
BBL Bernsau Brockdorff & Partner Rechtsanwälte PartGmbB, Zeilweg 42, 60439
Frankfurt wurde festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die
Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die
festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Endbetrag
Der Insolvenzverwalter wird gebeten, die Vergütung aus der Insolvenzmasse zu
erstatten.

Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß
Antrag des Mitglieds des vorläufigen Gläubigerausschusses vom 17.07.2019.
Der Stundensatz des Mitglieds des vorläufigen Gläubigerausschusses für ihre
Tätigkeit im eingesetzten Gläubigerausschuss beträgt BETRAG EUR.
Für X Stunden war gem. § 17 InsVV ein Betrag in Höhe von insgesamt BETRAG EUR
festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe
von 19 % hinzuzusetzen.
Aufgrund des Umfangs und der rechtlichen Schwierigkeiten in diesem Verfahren
ist ein Stunden satz in Höhe von BETRAG EUR gerechtfertigt. Die angesetzte
Stundenzahl ist ebenfalls nicht zu beanstanden und nachvollziehbar ermittelt.
Der Insolvenzverwalter wurde zum Antrag gehört.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde
(im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt
werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes
200,00 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Ansbach, Promenade 8, 91522 Ansbach
einzulegen.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der
Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Ansbach, Promenade 8, 91522 Ansbach
einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde beziehungsweise die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder
durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie
kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt
werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei
dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht
vorgeschrieben.

Die Beschwerdeschrift beziehungsweise die Erinnerungsschrift muss die
Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass
Beschwerde beziehungsweise Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Beschwerde bzw. die Erinnerung ist von dem Beschwerdeführer bzw.
Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Ansbach - Insolvenzgericht - 01.08.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 4 IN 193/18 · vpool Deutschland GmbH · Insolvenzgericht Ansbach
Insolvenzgericht
Ansbach
Aktenzeichen
4 IN 193/18
Wirksam am
28.02.2019
Registerbezug
Ansbach, HRB 3801
Az.: 4 IN 193/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

vpool Deutschland GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Dagenbach Heiko,
geboren am XX.XX.XXXX und Lake Guido Albert, geboren am XX.XX.XXXX, Am Kreisel
7, 91637 Wörnitz
Registergericht: Amtsgericht Ansbach Register-Nr.: HRB 3801
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dr. Bernsau Georg, Zeilweg 42, 60439 Frankfurt, Gz.: 257/18 D 120/
35-17

erlässt das Amtsgericht Ansbach am 28.02.2019 folgenden
Beschluss

Der Berichtstermin vom Freitag, 01.03.2019, 10:00 Uhr, wird verlegt auf
Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude
Freitag, 22.03.2019
10:00 Uhr
Sitzungssaal 1, Erdgeschoss, Promenade 8

Grund: Erkrankung des Insolvenzverwalters

Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des
§ 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung
beschlussunfähig ist.
Im Übrigen wird hinsichtlich der Tagesordnung zum Berichtstermin auf den
Eröffnungsbeschluss vom 01.01.2019 Bezug genommen.

Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die Zustellung der
Terminsverlegung an die Verfahrensbeteiligten, ausgenommen der Schuldnerin,
durchzuführen.

Amtsgericht Ansbach - Insolvenzgericht -, 28.02.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 3801 HRB 3801: vpool Deutschland GmbH, Wörnitz, Am Kreisel 7, 91637 Wörnitz. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Ansbach vom 01.01.2019 (Az. 4 IN 193/18) das Insolvenzverfahren…
HRB 3801: vpool Deutschland GmbH, Wörnitz, Am Kreisel 7, 91637 Wörnitz. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Ansbach vom 01.01.2019 (Az. 4 IN 193/18) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach § 65 GmbHG.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 4 IN 193/18 · vpool Deutschland GmbH · Insolvenzgericht Ansbach
Insolvenzgericht
Ansbach
Aktenzeichen
4 IN 193/18
Wirksam am
02.01.2019
Registerbezug
Ansbach, HRB 3801
4 IN 193/18

In dem Verfahren über den Antrag d.

vpool Deutschland GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Dagenbach Heiko,
geboren am XX.XX.XXXX und Lake Guido Albert, geboren am XX.XX.XXXX, Am Kreisel
7, 91637 Wörnitz
Registergericht: Amtsgericht Ansbach Register-Nr.: HRB 3801
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dr. Bernsau Georg, Zeilweg 42, 60439 Frankfurt, Gz.: 257/18 D 120/
35-17
Geschäftszweig: Logitik und Disposition von Mehrwegtransportverpackungen
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen
Zahlungsunfähigkeit am 01.01.2019 um 12.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Joachim Exner
Eichendorffstraße 1, 90491 Nürnberg
Telefon: +49(911)9512850
Telefax: +49(911)95128510
Email: advo@ra-dr-beck.de
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 15.02.2019 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.

Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten
auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung
über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung
eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 66 (Rechnungslegung
Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149
(Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des
Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des
Insolvenzverwalters), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163
(Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und
Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO
bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf

Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude

Freitag, 01.03.2019
10:00 Uhr
Sitzungssaal 1, Erdgeschoss, Promenade 8, Amtsgericht Ansbach

Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des
§ 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung
beschlussunfähig ist.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf

Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude

Freitag, 29.03.2019
10:00 Uhr
Sitzungssaal 1, Erdgeschoss, Promenade 8, Amtsgericht Ansbach
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten
(§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Ein Gläubigerausschuss wird bis zur ersten Gläubigerversammlung eingesetzt.
Dieser besteht aus den Mitgliedern
BBL Bernsau Brockdorff & Partner Rechtsanwälte PartGmbB, Zeilweg 42, 60439
Frankfurt

Norddeutsche Landesbank, Friedrichswald 10, 30159 Hannover

Rechtsanwalt Thomas Harbrecht, c/o Euler Hermes Deutschland AG, Friedensallee
254, 22763 Hamburg

9. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
10. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 17.10.2018 beim Insolvenzgericht Ansbach eingegangen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Ansbach
Promenade 8
91522 Ansbach

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Ansbach - Insolvenzgericht - 01.01.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 4 IN 193/18 · vpool Deutschland GmbH · Insolvenzgericht Ansbach
Insolvenzgericht
Ansbach
Aktenzeichen
4 IN 193/18
Wirksam am
18.10.2018
Registerbezug
Ansbach, HRB 3801
Az.: 4 IN 193/18

In dem Verfahren über den Antrag d.

vpool Deutschland GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Dagenbach Heiko und
Lake Guido Albert, Am Kreisel 7, 91637 Wörnitz
Registergericht: Amtsgericht Ansbach Register-Nr.: HRB 3801
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dr. Bernsau Georg, Zeilweg 42, 60439 Frankfurt, Gz.: 257/18 D 120/
35-17
Geschäftszweig:
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

erlässt das Amtsgericht Ansbach am 18.10.2018 folgenden
Beschluss

Der Beschluss des Amtsgerichts Ansbach vom 18.10.2018 samt Bestellurkunde wird
im Rubrum derart berichtigt, dass die Gesellschaft durch die Geschäftsführer
Dagenbach Heiko und Lake Guido Albert vertreten wird.

Gründe:

Es liegt ein offensichtliches Diktat- oder Schreibversehen vor.

Amtsgericht - Insolvenzgericht - Ansbach, 18.10.2018

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 3801 HRB 3801: vpool Deutschland GmbH, Wörnitz, Am Kreisel 7, 91637 Wörnitz. Bestellt: Geschäftsführer: Lake, Guido Albert, Greven, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesells…
HRB 3801: vpool Deutschland GmbH, Wörnitz, Am Kreisel 7, 91637 Wörnitz. Bestellt: Geschäftsführer: Lake, Guido Albert, Greven, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Lake, Guido, Greven, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 3801 HRB 3801: vpool Deutschland GmbH, Wörnitz, Am Kreisel 7, 91637 Wörnitz. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Hörz, Helmut, Hamburg, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Dagenbach, Heiko, Kriftel, *XX.XX.XXXX, …
HRB 3801: vpool Deutschland GmbH, Wörnitz, Am Kreisel 7, 91637 Wörnitz. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Hörz, Helmut, Hamburg, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Dagenbach, Heiko, Kriftel, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Babic, Christian, Wächtersbach, *XX.XX.XXXX; Denzer, Bastian, Wörnitz, *XX.XX.XXXX; Feistel, Patrick, Rockenberg, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Lake, Guido, Greven, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 3801 HRB 3801:vpool Deutschland GmbH, Wörnitz, Am Kreisel 7, 91637 Wörnitz.Prokura erloschen: Voltis, Petra, Gießen, *XX.XX.XXXX.
HRB 3801:vpool Deutschland GmbH, Wörnitz, Am Kreisel 7, 91637 Wörnitz.Prokura erloschen: Voltis, Petra, Gießen, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 3801 HRB 3801:vpool Deutschland GmbH, Wörnitz, Am Kreisel 7, 91637 Wörnitz.Prokura erloschen: Hahn, Thomas, Schnelldorf, *XX.XX.XXXX.
HRB 3801:vpool Deutschland GmbH, Wörnitz, Am Kreisel 7, 91637 Wörnitz.Prokura erloschen: Hahn, Thomas, Schnelldorf, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 3801 HRB 3801:vpool Deutschland GmbH, Wörnitz, Am Kreisel 7, 91637 Wörnitz.Ausgeschieden: Geschäftsführer: Nether, Martin, Waldaschaff, *XX.XX.XXXX. Prokura erloschen: Prell, Marcus, Aschaffenburg, *XX.XX.XXXX. D…
HRB 3801:vpool Deutschland GmbH, Wörnitz, Am Kreisel 7, 91637 Wörnitz.Ausgeschieden: Geschäftsführer: Nether, Martin, Waldaschaff, *XX.XX.XXXX. Prokura erloschen: Prell, Marcus, Aschaffenburg, *XX.XX.XXXX. Der mit der vpool Holding GmbH mit dem Sitz in Wörnitz (Amtsgericht Ansbach HRB 5126) abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 25.01.2011 ist durch Vertrag vom 20.11.2014 geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 20.11.2014 hat zugestimmt.
Veränderungen
HRB 3801 HRB 3801:vpool Deutschland GmbH, Wörnitz, Am Kreisel 7, 91637 Wörnitz.Bestellt: Geschäftsführer: Hörz, Helmut, Hamburg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft m…
HRB 3801:vpool Deutschland GmbH, Wörnitz, Am Kreisel 7, 91637 Wörnitz.Bestellt: Geschäftsführer: Hörz, Helmut, Hamburg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Denzer, Bastian, Wörnitz, *XX.XX.XXXX; Feistel, Patrick, Rockenberg, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 3801 HRB 3801:vpool Deutschland GmbH, Wörnitz, Am Kreisel 7, 91637 Wörnitz.Ausgeschieden: Geschäftsführer: Collisi, Stephan, Reichersbeuern, *XX.XX.XXXX. Prokura erloschen: Tschentscher, Detlev, Köln, *XX.XX.XXXX.
HRB 3801:vpool Deutschland GmbH, Wörnitz, Am Kreisel 7, 91637 Wörnitz.Ausgeschieden: Geschäftsführer: Collisi, Stephan, Reichersbeuern, *XX.XX.XXXX. Prokura erloschen: Tschentscher, Detlev, Köln, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 3801 HRB 3801:vpool Deutschland GmbH, Wörnitz, Am Kreisel 7, 91637 Wörnitz.Die Gesellschafterversammlung vom 25.07.2014 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) des Gesellschaftsvertrages beschlosse…
HRB 3801:vpool Deutschland GmbH, Wörnitz, Am Kreisel 7, 91637 Wörnitz.Die Gesellschafterversammlung vom 25.07.2014 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Gegenstand geändert, nun: Neuer Unternehmensgegenstand: Die Logistik und Disposition sowie der Handel und die Vermietung von Mehrwegtransportverpackungen sowie Speditions- und Transportgeschäfte. Prokura erloschen: Birsgal, Ira Evita, Hamersen, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Babic, Christian, Wächtersbach, *XX.XX.XXXX; Voltis, Petra, Gießen, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 3801 HRB 3801:vpool Deutschland GmbH, Wörnitz, Am Kreisel 7, 91637 Wörnitz.Vertretungsbefugnis geändert, nun: Geschäftsführer: Nether, Martin, Waldaschaff, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugn…
HRB 3801:vpool Deutschland GmbH, Wörnitz, Am Kreisel 7, 91637 Wörnitz.Vertretungsbefugnis geändert, nun: Geschäftsführer: Nether, Martin, Waldaschaff, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 3801 vpool Deutschland GmbH, Wörnitz, Am Kreisel 7, 91637 Wörnitz. Vertretungsbefugnis geändert, nun: Geschäftsführer: Nether, Martin, Waldaschaff, *XX.XX.XXXX. Vertretungsbefugnis geändert, nun: Geschäftsführer:…
vpool Deutschland GmbH, Wörnitz, Am Kreisel 7, 91637 Wörnitz. Vertretungsbefugnis geändert, nun: Geschäftsführer: Nether, Martin, Waldaschaff, *XX.XX.XXXX. Vertretungsbefugnis geändert, nun: Geschäftsführer: Collisi, Stephan, Reichersbeuern, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 3801 vpool Deutschland GmbH, Wörnitz, Am Kreisel 7, 91637 Wörnitz. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Prell, Marcus, Aschaffenburg, *XX.XX.XXXX; Tschentscher, Detlev…
vpool Deutschland GmbH, Wörnitz, Am Kreisel 7, 91637 Wörnitz. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Prell, Marcus, Aschaffenburg, *XX.XX.XXXX; Tschentscher, Detlev, Köln, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 3801 vpool Deutschland GmbH, Wörnitz, Am Kreisel 7, 91637 Wörnitz. Bestellt: Geschäftsführer: Collisi, Stephan, Reichersbeuern, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Birsgal, Ira Evita, …
vpool Deutschland GmbH, Wörnitz, Am Kreisel 7, 91637 Wörnitz. Bestellt: Geschäftsführer: Collisi, Stephan, Reichersbeuern, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Birsgal, Ira Evita, Hamersen, *XX.XX.XXXX; Hahn, Thomas, Schnelldorf, *XX.XX.XXXX. Prokura erloschen: Holzmann, Volker, Kirchberg a.d. Jagst, *XX.XX.XXXX; Schnuck, Rainer, Aurach, Ortsteil Weinberg, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 3801 vpool Deutschland GmbH, Wörnitz, Am Kreisel 7, 91637 Wörnitz. Die NVP Norm-Packmittel-Vermietung GmbH mit dem Sitz in Wörnitz (Amtsgericht Ansbach HRB 4000) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 21.0…
vpool Deutschland GmbH, Wörnitz, Am Kreisel 7, 91637 Wörnitz. Die NVP Norm-Packmittel-Vermietung GmbH mit dem Sitz in Wörnitz (Amtsgericht Ansbach HRB 4000) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 21.08.2012 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Veränderungen
HRB 3801 vpool Deutschland GmbH, Wörnitz, Am Kreisel 7, 91637 Wörnitz. Die NVP Norm-Packmittel-Vermietung GmbH mit dem Sitz in Wörnitz (Amtsgericht Ansbach HRB 4000) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 21.0…
vpool Deutschland GmbH, Wörnitz, Am Kreisel 7, 91637 Wörnitz. Die NVP Norm-Packmittel-Vermietung GmbH mit dem Sitz in Wörnitz (Amtsgericht Ansbach HRB 4000) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 21.08.2012 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen.
Veränderungen
HRB 3801 vpool Deutschland GmbH, Wörnitz, Am Kreisel 7, 91637 Wörnitz. Die NVP Norm-Packmittel-Vermietung GmbH mit dem Sitz in Wörnitz (Amtsgericht Ansbach HRB 4000) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 21.0…
vpool Deutschland GmbH, Wörnitz, Am Kreisel 7, 91637 Wörnitz. Die NVP Norm-Packmittel-Vermietung GmbH mit dem Sitz in Wörnitz (Amtsgericht Ansbach HRB 4000) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 21.08.2012 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen.
Veränderungen
HRB 3801 EURO LEERGUT logistics GmbH, Wörnitz, Am Kreisel 7, 91637 Wörnitz. Die Gesellschafterversammlung vom 07.05.2012 hat die Änderung des § 1 (Firma) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neue Firma: vpool Deut…
EURO LEERGUT logistics GmbH, Wörnitz, Am Kreisel 7, 91637 Wörnitz. Die Gesellschafterversammlung vom 07.05.2012 hat die Änderung des § 1 (Firma) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neue Firma: vpool Deutschland GmbH.
Veränderungen
HRB 3801 EURO LEERGUT logistics GmbH, Wörnitz, Am Kreisel 7, 91637 Wörnitz. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Dr. Kremper, Klaus, Mainz, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Nether, Martin, Waldaschaff, *XX.XX.XXXX,…
EURO LEERGUT logistics GmbH, Wörnitz, Am Kreisel 7, 91637 Wörnitz. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Dr. Kremper, Klaus, Mainz, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Nether, Martin, Waldaschaff, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 3801 EURO LEERGUT logistics GmbH, Wörnitz, Am Kreisel 7, 91637 Wörnitz. Die Gesellschafterversammlung vom 09.12.2011 hat die Änderung des § 5 (Geschäftsjahr) des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
EURO LEERGUT logistics GmbH, Wörnitz, Am Kreisel 7, 91637 Wörnitz. Die Gesellschafterversammlung vom 09.12.2011 hat die Änderung des § 5 (Geschäftsjahr) des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
Veränderungen
HRB 3801 EURO LEERGUT logistics GmbH, Wörnitz, Am Kreisel 7, 91637 Wörnitz. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Graf Haller von Hallerstein, Maximilian. Bestellt: Geschäftsführer: Dr. Kremper, Klaus, Mainz, *XX.XX.XXXX, …
EURO LEERGUT logistics GmbH, Wörnitz, Am Kreisel 7, 91637 Wörnitz. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Graf Haller von Hallerstein, Maximilian. Bestellt: Geschäftsführer: Dr. Kremper, Klaus, Mainz, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 3801 EURO LEERGUT logistics GmbH, Wörnitz, Am Kreisel 7, 91637 Wörnitz. Die Gesellschaft hat am 25.01.2011 mit der Euro Leergut Holding GmbH mit dem Sitz in Wörnitz (Amtsgericht Ansbach HRB 5126) als herrschender…
EURO LEERGUT logistics GmbH, Wörnitz, Am Kreisel 7, 91637 Wörnitz. Die Gesellschaft hat am 25.01.2011 mit der Euro Leergut Holding GmbH mit dem Sitz in Wörnitz (Amtsgericht Ansbach HRB 5126) als herrschender Gesellschaft einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Die Gesellschafterversammlung hat mit Beschluss vom 01.02.2011 zugestimmt.
Veränderungen
HRB 3801 EURO LEERGUT logistics GmbH, Wörnitz, Am Kreisel 7, 91637 Wörnitz. Die Gesellschafterversammlung vom 05.01.2011 hat die Änderung des § 5 (Geschäftsjahr) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Ausgeschieden:…
EURO LEERGUT logistics GmbH, Wörnitz, Am Kreisel 7, 91637 Wörnitz. Die Gesellschafterversammlung vom 05.01.2011 hat die Änderung des § 5 (Geschäftsjahr) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Holzmann, Wilhelm, Feuchtwangen, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Graf Haller von Hallerstein, Maximilian Gabriel Benedikt, Frankfurt, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.