HRB 123226

vPE WertpapierhandelsBank AG

Amtsgericht München · Bayern

aktuell 24 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: München

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Registerdaten

Sitz
München
Datenstand
2024-03-14
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-14

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. v. Pfetten - Ewaldsen AG München

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

24
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 1542 IN 1374/20 · vPE WertpapierhandelsBank AG · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1542 IN 1374/20
Wirksam am
10.01.2025
Registerbezug
München, HRB 123226
1542 IN 1374/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

vPE WertpapierhandelsBank AG, vertreten durch d. Vorstand, Maximiliansplatz 17, 80333 München
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 123226
- Schuldnerin -

Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Hüber Clemens, Kardinal-Faulhaber-Str. 15, 80333 München

Instenberg Stefan, Odenthaler Straße 115, 51069 Köln
- Mitglied des Gläubigerausschusses -

Die Vergütung des Mitglieds des Gläubigerausschusses Stefan Instenberg wurde festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Endbetrag
Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Mitglieds des Gläubigerausschusses vom 05.12.2024.
Der Stundensatz des Mitglieds des Gläubigerausschusses für seine Tätigkeit im eingesetzten Gläubigerausschuss beträgt BETRAG EUR.
Für 84 Stunden war gem. § 17 InsVV ein Betrag in Höhe von insgesamt BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die Verfahrensbeteiligten wurden zum Antrag des Gläubigerausschussmitglied Instenberg angehört. Der Insolvenzverwalter bestätigte die beantragte Stundenanzahl. Weiter teilte er mit, dass der beantragte Stundensatz der Schwierigkeit des Verfahrens als auch der Qualifikation des Gläubigerausschussmitglied entspräche. Weitere Stellungnahme erfolgten nicht.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 09.01.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1542 IN 1374/20 · vPE WertpapierhandelsBank AG · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1542 IN 1374/20
Wirksam am
21.12.2024
Registerbezug
München, HRB 123226
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der vPE WertpapierhandelsBank AG hat das Gläubigerausschuss-Mitglied Stefan Irstenberg die Festsetzung seiner Vergütung gemäß §§ 17, 18 InsVV beantragt.
Der Antrag kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Die Verfahrensbeteiligten erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme binnen zwei Wochen ab dieser Veröffentlichung

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 1542 IN 1374/20 · vPE WertpapierhandelsBank AG · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1542 IN 1374/20
Wirksam am
12.05.2023
Registerbezug
München, HRB 123226
1542 IN 1374/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

vPE WertpapierhandelsBank AG, vertreten durch d. Vorstand, Maximiliansplatz 17, 80333 München
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 123226
- Schuldnerin -

Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Hüber Clemens, Kardinal-Faulhaber-Str. 15, 80333 München

1. Die Prüfung der bis 12.05.2023 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 98 - 142 einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 09.06.2023 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 12.05.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 1542 IN 1374/20 · vPE WertpapierhandelsBank AG · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1542 IN 1374/20
Wirksam am
20.06.2022
Registerbezug
München, HRB 123226
1542 IN 1374/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

vPE WertpapierhandelsBank AG, vertreten durch d. Vorstand, Maximiliansplatz 17, 80333 München
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 123226
- Schuldnerin -

Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Hüber Clemens, Kardinal-Faulhaber-Str. 15, 80333 München

Die Vergütung des Mitglieds des vorläufigen Gläubigerausschusses Schultze & Braun GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft, Domshof 22, 28195 Bremen, vertr. durch RA Dr. Peer Koch, wurde festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Endbetrag
Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Mitglieds des vorläufigen Gläubigerausschusses vom 25.04.2022.
Der Stundensatz des Mitglieds des vorläufigen Gläubigerausschusses für seine Tätigkeit im eingesetzten Gläubigerausschuss beträgt BETRAG EUR.
Für 8 Stunden und 9 Minuten war gem. § 17 InsVV ein Betrag in Höhe von insgesamt BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Insolvenzverwalter hat dem Antrag zugestimmt.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 17.06.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 123226 HRB 123226: vPE WertpapierhandelsBank AG, München, Maximiliansplatz 17, 80333 München. Ausgeschieden: Vorstand: Huber, Wolfgang, Gars a.Inn, *XX.XX.XXXX.
HRB 123226: vPE WertpapierhandelsBank AG, München, Maximiliansplatz 17, 80333 München. Ausgeschieden: Vorstand: Huber, Wolfgang, Gars a.Inn, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 123226 HRB 123226: vPE WertpapierhandelsBank AG, München, Maximiliansplatz 17, 80333 München. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts München vom 26.08.2020 (Az. 1542 IN 1374/20) das…
HRB 123226: vPE WertpapierhandelsBank AG, München, Maximiliansplatz 17, 80333 München. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts München vom 26.08.2020 (Az. 1542 IN 1374/20) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach § 263 AktG.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1542 IN 1374/20 · vPE WertpapierhandelsBank AG · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1542 IN 1374/20
Wirksam am
27.08.2020
Registerbezug
München, HRB 123226
1542 IN 1374/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

vPE WertpapierhandelsBank AG, vertreten durch d. Vorstand, Maximiliansplatz 17,
80333 München
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 123226
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Hüber Clemens, Kardinal-Faulhaber-Str. 15, 80333 München

hat der Insolvenzverwalter am 26.08.2020 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit
vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 27.08.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1542 IN 1374/20 · vPE WertpapierhandelsBank AG · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1542 IN 1374/20
Wirksam am
09.07.2020
Registerbezug
München, HRB 123226
1542 IN 1374/20

In dem Verfahren über den Antrag d.

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Marie-Curie-Straße 24 - 28,
60439 Frankfurt
- antragstellende Gläubigerin -

auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.

vPE WertpapierhandelsBank AG, vertreten durch d. Vorstand, Maximiliansplatz 17,
80333 München
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 123226
- Schuldnerin -

Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Hüber Clemens, Kardinal-Faulhaber-Str. 15, 80333 München

Beschluss:

Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs.
1 und 2 InsO)
wird am 09.07.2020 um 13:00 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21
Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Axel W.
Bierbach, Schwanthalerstrasse 32, 80336 München, Telefon: +49(89)545110,
Telefax: +49(89)54511444, Email: info@mhbk.de.

wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der
Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam
sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 09.07.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 123226 HRB 123226: vPE WertpapierhandelsBank AG, München, Maximiliansplatz 17, 80333 München. Die Hauptversammlung vom 23.10.2019 hat die Schaffung eines Genehmigten Kapitals und die Änderung des § 4 (Genehmigtes K…
HRB 123226: vPE WertpapierhandelsBank AG, München, Maximiliansplatz 17, 80333 München. Die Hauptversammlung vom 23.10.2019 hat die Schaffung eines Genehmigten Kapitals und die Änderung des § 4 (Genehmigtes Kapital) der Satzung beschlossen. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 23.10.2019 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 22.10.2024 gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu 422.250,00 EUR zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2019/I).
Veränderungen
HRB 123226 HRB 123226: vPE WertpapierhandelsBank AG, München, Maximiliansplatz 17, 80333 München. Auf Grund der von der Hauptversammlung vom 28.08.2014 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 141.6…
HRB 123226: vPE WertpapierhandelsBank AG, München, Maximiliansplatz 17, 80333 München. Auf Grund der von der Hauptversammlung vom 28.08.2014 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 141.612,00 EUR auf 986.112,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 23.07.2019 ist die Satzung in § 4 (Grundkapital, Genehmigtes Kapital) geändert. Neues Grundkapital: 986.112,00 EUR. Ausgeschieden: Vorstand: Ewaldsen, Lars Lorenz, Diplom-Kaufmann, Haar; Freiherr von Pfetten-Arnbach, Marquard, München, *XX.XX.XXXX. Das Genehmigte Kapital vom 28.08.2014 (Genehmigtes Kapital 2014/I) wurde aufgehoben.
Veränderungen
HRB 123226 HRB 123226: vPE WertpapierhandelsBank AG, München, Maximiliansplatz 17, 80333 München. Bestellt: Vorstand: Huber, Wolfgang, Gars a.Inn, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt.
HRB 123226: vPE WertpapierhandelsBank AG, München, Maximiliansplatz 17, 80333 München. Bestellt: Vorstand: Huber, Wolfgang, Gars a.Inn, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt.
Veränderungen
HRB 123226 HRB 123226: vPE WertpapierhandelsBank AG, München, Maximiliansplatz 17, 80333 München. Bestellt: Vorstand: Kreuser, Christian Maria, Aschheim, OT Dornach, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt. Vertretung…
HRB 123226: vPE WertpapierhandelsBank AG, München, Maximiliansplatz 17, 80333 München. Bestellt: Vorstand: Kreuser, Christian Maria, Aschheim, OT Dornach, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt. Vertretungsbefugnis geändert, nun: Vorstand: Freiherr von Pfetten-Arnbach, Marquard, München, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 123226 HRB 123226: vPE WertpapierhandelsBank AG, München, Maximiliansplatz 17, 80333 München. Auf Grund der von der Hauptversammlung vom 28.08.2014 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 4.500…
HRB 123226: vPE WertpapierhandelsBank AG, München, Maximiliansplatz 17, 80333 München. Auf Grund der von der Hauptversammlung vom 28.08.2014 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 4.500,00 EUR auf 844.500,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 21.03.2019 ist die Satzung in § 4 (Grundkapital, Genehmigtes Kapital) geändert. Neues Grundkapital: 844.500,00 EUR. Das Genehmigte Kapital vom 28.08.2014 (Genehmigtes Kapital 2014/I) beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 306.750 EUR.
Veränderungen
HRB 123226 HRB 123226: vPE WertpapierhandelsBank AG, München, Maximiliansplatz 17, 80333 München. Auf Grund der von der Hauptversammlung vom 28.08.2014 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 72.50…
HRB 123226: vPE WertpapierhandelsBank AG, München, Maximiliansplatz 17, 80333 München. Auf Grund der von der Hauptversammlung vom 28.08.2014 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 72.500,00 EUR auf 840.000,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 25.07.2018 ist die Satzung in § 4 (Grundkapital, Genehmigtes Kapital) geändert. Neues Grundkapital: 840.000,00 EUR. Das Genehmigte Kapital vom 28.08.2014 (Genehmigtes Kapital 2014/I) beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 311.250 EUR.
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 123226 HRB 123226: vPE WertpapierhandelsBank AG, München, Maximiliansplatz 17, 80333 München. Beim Amtsgericht München -Registergericht- wurde eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats eingereicht, § 106 AktG.
HRB 123226: vPE WertpapierhandelsBank AG, München, Maximiliansplatz 17, 80333 München. Beim Amtsgericht München -Registergericht- wurde eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats eingereicht, § 106 AktG.
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 123226 HRB 123226: vPE WertpapierhandelsBank AG, München, Maximiliansplatz 17, 80333 München. Beim Amtsgericht München -Registergericht- wurde eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats eingereicht, § 106 AktG.
HRB 123226: vPE WertpapierhandelsBank AG, München, Maximiliansplatz 17, 80333 München. Beim Amtsgericht München -Registergericht- wurde eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats eingereicht, § 106 AktG.
Veränderungen
HRB 123226 HRB 123226:vPE WertpapierhandelsBank AG, München, Maximiliansplatz 17, 80333 München.Die Hauptversammlung vom 28.08.2014 hat die Schaffung eines Genehmigten Kapitals und die Änderung des § 4 (Genehmigtes Kap…
HRB 123226:vPE WertpapierhandelsBank AG, München, Maximiliansplatz 17, 80333 München.Die Hauptversammlung vom 28.08.2014 hat die Schaffung eines Genehmigten Kapitals und die Änderung des § 4 (Genehmigtes Kapital) der Satzung beschlossen. Der Aufsichtsrat hat aufgrund der Ermächtigung der Hauptverhandlung vom 08.12.2008 am 10.09.2014 hat die Änderung des § 4 Abs. 5 (genehmigtes Kapital 2008/I) der Satzung beschlossen. Das genehmigte Kapital 2008/I wurde aufgrund Zeitablaufs aufgehoben. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 28.08.2014 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 31.07.2019 gegen Bareinlage einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu 383.750.00 EUR zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2014/I). Das Genehmigte Kapital vom 08.12.2008 (Genehmigtes Kapital 2008/I) ist durch Zeitablauf erloschen.
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HRB 123226 vPE WertpapierhandelsBank AG, München, Maximiliansplatz 17, 80333 München.Die Hauptversammlung vom 04.08.2009 hat die Änderung der §§ 12 (Ort und Einberufung), 13 (Teilnahmerecht und Stimmrecht) der Satzung …
vPE WertpapierhandelsBank AG, München, Maximiliansplatz 17, 80333 München.Die Hauptversammlung vom 04.08.2009 hat die Änderung der §§ 12 (Ort und Einberufung), 13 (Teilnahmerecht und Stimmrecht) der Satzung beschlossen.
Berichtigungen
HRB 123226 vPE WertpapierhandelsBank AG, München, Maximiliansplatz 17, 80333 München.Eintrag vom 03.06.2009 von Amts wegen berichtigt: Die von der Hauptversammlung vom 08.12.2008 beschlossene Erhöhung des Grundkapitals…
vPE WertpapierhandelsBank AG, München, Maximiliansplatz 17, 80333 München.Eintrag vom 03.06.2009 von Amts wegen berichtigt: Die von der Hauptversammlung vom 08.12.2008 beschlossene Erhöhung des Grundkapitals ist in Höhe von 17.500,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 27.05.2009 ist die Satzung in § 4 (Grundkapital, Genehmigtes Kapital) geändert. Personendaten von Amts wegen berichtigt: Vorstand: Freiherr von Pfetten-Arnbach, Marquard, geb. 11.11.1956, München, einzelvertretungsberechtigt.
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HRB 123226 vPE WertpapierhandelsBank AG, München, Maximiliansplatz 17, 80333 München.Auf Grund der von der Hauptversammlung vom 08.12.2008 erteilten Ermächtigung (Genehmigtes Kapital 2008/I) ist die Erhöhung des Grundk…
vPE WertpapierhandelsBank AG, München, Maximiliansplatz 17, 80333 München.Auf Grund der von der Hauptversammlung vom 08.12.2008 erteilten Ermächtigung (Genehmigtes Kapital 2008/I) ist die Erhöhung des Grundkapitals um 17.500,00 EUR auf 767.500,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 27.05.2009 ist die Satzung in § 4 (Grundkapital, Genehmigtes Kapital) geändert. Neues Grundkapital: 767.500,00 EUR. Das Genehmigte Kapital vom 08.12.2008 (Genehmigtes Kapital 2008/I) beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 327.500,00 EUR.
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HRB 123226 vPE WertpapierhandelsBank AG, München, Maximiliansplatz 17, 80333 München.Die am 08.12.2008 beschlossene Erhöhung des Grundkapitals ist in Höhe von 20.000,00 EUR durchgeführt. § 4 (Höhe und Einteilung des Gr…
vPE WertpapierhandelsBank AG, München, Maximiliansplatz 17, 80333 München.Die am 08.12.2008 beschlossene Erhöhung des Grundkapitals ist in Höhe von 20.000,00 EUR durchgeführt. § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) der Satzung ist durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 30.03.2009 geändert. Neues Grundkapital: 750.000,00 EUR.
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HRB 123226 v. Pfetten - Ewaldsen AG, München, Maximiliansplatz 17, 80333 München.Die Hauptversammlung vom 08.12.2008 hat die Erhöhung des Grundkapitals um bis zu 270.000,00 EUR und die Neufassung der Satzung unter Aufh…
v. Pfetten - Ewaldsen AG, München, Maximiliansplatz 17, 80333 München.Die Hauptversammlung vom 08.12.2008 hat die Erhöhung des Grundkapitals um bis zu 270.000,00 EUR und die Neufassung der Satzung unter Aufhebung des bisherigen Genehmigten Kapitals 2006/I und Erlaß eines neuen Genehmigten Kapitals beschlossen. Dabei wurde geändert: Firma, Gegenstand des Unternehmens. Neue Firma: vPE WertpapierhandelsBank AG. Geschäftsanschrift: Maximiliansplatz 17, 80333 München. Neuer Unternehmensgegenstand: Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten im eigenen Namen für fremde Rechnung (Finanzkommissionsgeschäft); Vermittlung von Geschäften über Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten oder deren Nachweis (Anlagevermittlung); Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten im fremden Namen für fremde Rechnung (Abschlussvermittlung); Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum (Finanzportfolioverwaltung); Vermittlung von Einlagegeschäften mit Unternehmen mit Sitz außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (Drittstaateneinlagenvermittlung); Vermittlung von Kapitalanlagen im Sinne von § 34 c Abs.1 Nr.1 b GewO; Platzierungsgeschäft im Sinne von § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1c KWG; Anlageberatung im Sinne von § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1a KWG. Die Gesellschaft ist nicht befugt, auf eigene Rechnung mit den vorgenannten Finanzinstrumenten zu handeln, soweit sie sich dadurch Eigentum oder Besitz an Geldern oder Wertpapieren von Kunden verschafft. Das Genehmigte Kapital vom 03.05.2006 (Genehmigtes Kapital 2006/I) wurde aufgehoben. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 08.12.2008 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 30.11.2013 gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu 365.000,00 EUR zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2008/I).
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HRB 123226 v. Pfetten - Ewaldsen AG, München (Maximiliansplatz 17, 80333 München). Die Hauptversammlung vom 08.04.2008 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. Neuer Unternehmensg…
v. Pfetten - Ewaldsen AG, München (Maximiliansplatz 17, 80333 München). Die Hauptversammlung vom 08.04.2008 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Vermittlung von Geschäften über Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten oder deren Nachweis (Anlagevermittlung); Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten im fremden Namen für fremde Rechnung (Abschlussvermittlung); Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum (Finanzportfolioverwaltung); Vermittlung von Einlagegeschäften mit Unternehmen mit Sitz außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (Drittstaateneinlagenvermittlung); Vermittlung von Kapitalanlagen im Sinne von § 34 c Abs. 1 Nr. 1 b GewO; Platzierungsgeschäft im Sinne von § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1c KWG; die Anlageberatung im Sinne von § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1a KWG.
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HRB 123226 v. Pfetten - Ewaldsen AG, München (Maximiliansplatz 17, 80333 München). Die Hauptversammlung vom 03.05.2006 hat die Änderung der §§ 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals), 5 (Zusammensetzung des Vorstande…
v. Pfetten - Ewaldsen AG, München (Maximiliansplatz 17, 80333 München). Die Hauptversammlung vom 03.05.2006 hat die Änderung der §§ 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals), 5 (Zusammensetzung des Vorstandes, Amtsführung) und 6 (Vertretung der Gesellschaft) der Satzung beschlossen. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 03.05.2006 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 31.12.2010 gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu 365.000,00 EUR zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2006/I).

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.