HRB 169295

VOYCER AG

Amtsgericht München · Bayern

aktuell 34 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: München

Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
München
Datenstand
2024-03-16
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-03-16

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-03-16 Chronologischen Auszug ansehen
DK lokal vorhanden

Dokumentenansicht

Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.

8 archivierte Dokumente Dokumente ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

mindestens 34
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1501 IN 1403/20 · VOYCER AG · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1501 IN 1403/20
Wirksam am
12.03.2025
Registerbezug
München, HRB 169295
Veröffentlichung gem. § 188 InsO
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der VOYCER AG, St.-Martin-Straße 112-114, 81669 München, mit Masseunzulänglichkeit werden die Masseverbindlichkeiten nach Maßgabe des § 209 InsO berichtigt werden. Verfügbar sind 36.202,99 EUR Verteilungsmasse. Zu berücksichtigen sind 49.684,13 EUR Masseverbindlichkeiten. Die Summe der Insolvenzgläubiger beträgt 383.231,10 EUR, hier erfolgt keine Zahlung. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts München - Insolvenzgericht - Geschäftsnummer 1501 IN 1403/20 niedergelegt.
Veröffentlicht durch das Amtsgericht München - Insolvenzgericht

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 1501 IN 1403/20 · VOYCER AG · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1501 IN 1403/20
Wirksam am
18.02.2025
Registerbezug
München, HRB 169295
1501 IN 1403/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

VOYCER AG, vertreten durch d. Vorstand, St.-Martin-Straße 112-114, 81669 München
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 169295
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Wellensiek Rechtsanwälte PartG mbB, Unterer Anger 3, 80331 München

Die Durchführung des Einstellungstermins nach § 211 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.

Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 17.04.2025
- den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
- sowie Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht München erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten über das Ergebnis der Forderungsprüfung keine Benachrichtigung.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung und die Forderungsanmeldungen eingesehen werden.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 17.02.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 1501 IN 1403/20 · VOYCER AG · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1501 IN 1403/20
Wirksam am
09.01.2025
Registerbezug
München, HRB 169295
1501 IN 1403/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

VOYCER AG, vertreten durch d. Vorstand, St.-Martin-Straße 112-114, 81669 München
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 169295
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Wellensiek Rechtsanwälte PartG mbB, Unterer Anger 3, 80331 München

Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Axel W. Bierbach, Herzog-Heinrich-Straße 9, 80336 München, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 09.12.2024.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 153.819,69 EUR auszugehen.
Gem. § 1 Abs. 2 Nr. 1 InsVV wurde ein Betrag in Höhe von 200,00 EUR berücksichtigt, um den sich die Insolvenzmasse als Grundlage der Vergütungsberechnung erhöht.
Aufgrund der Erhöhung der Berechnungsgrundlage gem. § 1 Abs. 2 Nr. 1 InsVV erhält der Insolvenzverwalter eine Zusatzvergütung in Höhe von BETRAG EUR.
Die Regelvergütung war gemäß § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 250,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem Insolvenzverwalter entstandenen tatsächlichen Zustellungskosten waren in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 08.01.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 1501 IN 1403/20 · VOYCER AG · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1501 IN 1403/20
Wirksam am
23.04.2024
Registerbezug
München, HRB 169295
1501 IN 1403/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

VOYCER AG, vertreten durch d. Vorstand, St.-Martin-Straße 112-114, 81669 München
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 169295
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Wellensiek Rechtsanwälte PartG mbB, Unterer Anger 3, 80331 München

Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Axel W. Bierbach, Herzog-Heinrich-Str. 9, 80336 München, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 16 % Umsatzsteuer

zu erstattende Auslagen
zuzüglich 16 % Umsatzsteuer

Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des vormals vorläufigen Insolvenzverwalters vom 17.10.2023.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 141.078,12 EUR auszugehen.
Der Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 70 %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 17.10.2023 wird Bezug genommen.
Die Regelvergütung war gemäß §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 11, 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Es war ein Übersteigen des Regelsatzes um 70 % gerechtfertigt.
Zum einen ist dies durch die Fortführung des Geschäftsbetriebes begründet, wobei durch die Fortführung selbst kein Überschuss generiert werden konnte, der bereits die Berechnungsgrundlage und dadurch die Verwaltervergütung erhöht hätte. Für den angefallenen Mehraufwand war ein Zuschlag in Höhe von 25 % zu gewähren.
Außerdem rechtfertigt die Bearbeitung der Arbeitnehmerangelegenheiten für neun Arbeitnehmer in Vollzeit sowie für eine Werksstudentin auf Abruf, verbunden mit der Durchführung einer Insolvenzgeldvorfinanzierung und der vorliegend notwendigen Abgrenzung zwischen Kurzarbeit und Insolvenzgeld, die Gewährung eines weiteren Zuschlags in Höhe von 10 %.
Abschließend war für die letztlich erfolgreichen Bemühungen um eine übertragende Sanierung ein weiterer Zuschlag von 35 % anzusetzen.
In der Gesamtbetrachtung war der beantragte Zuschlag in Höhe von insgesamt 70 % dem Aufwand angemessen und entsprechend zu gewähren.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 16 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 250,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 16 % hinzuzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 22.04.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1501 IN 1403/20 · VOYCER AG · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1501 IN 1403/20
Wirksam am
30.03.2023
Registerbezug
München, HRB 169295
1501 IN 1403/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

VOYCER AG, vertreten durch d. Vorstand, St.-Martin-Straße 112-114, 81669 München
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 169295
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Wellensiek Rechtsanwälte PartG mbB, Unterer Anger 3, 80331 München

Terminsbestimmung:

- Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zur vergleichsweisen Erledigung der Vorstandshaftungsansprüche gemäß § 92 AktG a.F. gegenüber Herrn Michael Nenninger und Herrn Hiram Bingham als Vorstände der Schuldnerin gemäß § 160 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 3 InsO
wird bestimmt auf

Mittwoch, 19.04.2023, 09:30 Uhr, Sitzungssaal 102, 1. Stock, Infanteriestraße 5, 80797 München

Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 29.03.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 169295 HRB 169295: VOYCER AG, München, St.-Martin-Straße 112-114, 81669 München. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts München vom 14.08.2020 (Az. 1501 IN 14038/20) das Insolvenzve…
HRB 169295: VOYCER AG, München, St.-Martin-Straße 112-114, 81669 München. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts München vom 14.08.2020 (Az. 1501 IN 14038/20) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach § 263 AktG.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1501 IN 1403/20 · VOYCER AG · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1501 IN 1403/20
Wirksam am
21.08.2020
Registerbezug
München, HRB 169295
1501 IN 1403/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

VOYCER AG, vertreten durch d. Vorstand, St.-Martin-Straße 112-114, 81669
München
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 169295
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Wellensiek Rechtsanwälte PartG mbB, Unterer Anger 3, 80331
München

hat der Insolvenzverwalter am 14.08.2020 angezeigt, dass voraussichtlich
Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 20.08.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 1501 IN 1403/20 · VOYCER AG · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1501 IN 1403/20
Wirksam am
19.08.2020
Registerbezug
München, HRB 169295
1501 IN 1403/20

In dem Verfahren über den Antrag d.

VOYCER AG, vertreten durch d. Vorstand, St.-Martin-Straße 112-114, 81669
München
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 169295
- Schuldnerin -

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Wellensiek Rechtsanwälte PartG mbB, Unterer Anger 3, 80331
München

Geschäftszweig: Entwicklung, Herstellung und Verbreitung von Marktforschung,
Marketingstrukturen und Medienwerken in jeder Form ua

auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen
Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 13.08.2020 um 10.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Axel Bierbach
Schwanthalerstrasse 32, 80336 München
Telefon: +49(89)545110
Telefax: +49(89)54511444
Email: info@mhbk.de
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 01.09.2020 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.

Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten
auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung
über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung
eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung
über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f.
(Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von
Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens,
Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans,
Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen
oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus
freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die
der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll;
wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich
belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig
gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt
oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein
Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll) vorliegend:
Betriebsveräußerung im Ganzen einschließlich mobilen Anlagevermögens,
Beteiligungen, immaterieller Vermögenswerte (von der Schuldnerin entwickelte
Software, Goodwill, Geschäftsbeziehungen, Namensrechte, Marken und Domains)
sowie eine Forderung an die ICX Loyalty UG (haftungsbeschränkt), Sankt
Martinstraße 112 - 114, 81669 München (Amtsgericht München: HRB 258397), zu
einem Kaufpreis in Höhe von 85.000 € gemäß Kaufvertrag, 162
(Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung
unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei
Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten
Angelegenheiten wird anberaumt auf
Montag, 14.09.2020, 09:30 Uhr,
Sitzungssaal 102, 1. Stock, Infanteriestraße 5, Amtsgericht München

Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des
§ 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung
beschlussunfähig ist.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Montag, 14.09.2020, 09:30 Uhr,
Sitzungssaal 102, 1. Stock, Infanteriestraße 5, Amtsgericht München

Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten
(§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 07.07.2020 beim Insolvenzgericht München eingegangen.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 14.08.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1501 IN 1403/20 · VOYCER AG · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1501 IN 1403/20
Wirksam am
14.07.2020
Registerbezug
München, HRB 169295
1501 IN 1403/20

In dem Verfahren über den Antrag d.

VOYCER AG, vertreten durch d. Vorstand, St.-Martin-Straße 112-114, 81669
München
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 169295
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Wellensiek Rechtsanwälte PartG mbB, Unterer Anger 3, 80331
München

auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

Beschluss:

Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs.
1 und 2 InsO)
wird am 14.07.2020 um 13:00 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21
Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Axel W.
Bierbach, Schwanthalerstrasse 32, 80336 München, Telefon: +49(89)545110,
Telefax: +49(89)54511444, Email: info@mhbk.de.

wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der
Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam
sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 14.07.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Vorgänge ohne Eintragung
HRB 169295 HRB 169295: VOYCER AG, München, St.-Martin-Straße 112-114, 81669 München. Beim Amtsgericht München -Registergericht- wurde eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats eingereicht, § 106 AktG.
HRB 169295: VOYCER AG, München, St.-Martin-Straße 112-114, 81669 München. Beim Amtsgericht München -Registergericht- wurde eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats eingereicht, § 106 AktG.
Veränderungen
HRB 169295 HRB 169295: VOYCER AG, München, Rosenheimer Str. 145 H, 81671 München. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: St.-Martin-Straße 112-114, 81669 München.
HRB 169295: VOYCER AG, München, Rosenheimer Str. 145 H, 81671 München. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: St.-Martin-Straße 112-114, 81669 München.
Veränderungen
HRB 169295 HRB 169295: VOYCER AG, München, Rosenheimer Str. 145 H, 81671 München. Auf Grund der von der Hauptversammlung vom 26.4.2017 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 64.412,-- auf 506.331,…
HRB 169295: VOYCER AG, München, Rosenheimer Str. 145 H, 81671 München. Auf Grund der von der Hauptversammlung vom 26.4.2017 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 64.412,-- auf 506.331,-- EUR durchgeführt. Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 1.8.2018 ist die Satzung in § 5 (Grundkapital, Genehmigtes Kapital) und in § 13 (Aufsichtsrat) geändert. Neues Grundkapital: 506.331,00 EUR. Das Genehmigte Kapital vom 26.4.2017 (Genehmigtes Kapital 2017/I) beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 107.760,-- EUR.
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 169295 HRB 169295: VOYCER AG, München, Rosenheimer Str. 145 H, 81671 München. Nicht eingetragen: Beim Amtsgericht München -Registergericht- wurde eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats eingereicht, § 106 AktG.
HRB 169295: VOYCER AG, München, Rosenheimer Str. 145 H, 81671 München. Nicht eingetragen: Beim Amtsgericht München -Registergericht- wurde eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats eingereicht, § 106 AktG.
Veränderungen
HRB 169295 HRB 169295: VOYCER AG, München, Rosenheimer Str. 145 H, 81671 München. Die Hauptversammlung vom 7.9.2017 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 63.649,-- Euro und die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei…
HRB 169295: VOYCER AG, München, Rosenheimer Str. 145 H, 81671 München. Die Hauptversammlung vom 7.9.2017 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 63.649,-- Euro und die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurde geändert: Grundkapital. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Neues Grundkapital: 441.919,00 EUR. Nicht eingetragen: Beim Amtsgericht München -Registergericht- wurde eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats eingereicht, § 106 AktG.
Veränderungen
HRB 169295 HRB 169295: VOYCER AG, München, Rosenheimer Str. 145 H, 81671 München. Die Hauptversammlung vom 23.5.2017 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 33.925,-- Euro und die Änderung des § 5 (Grundkapital) der Satz…
HRB 169295: VOYCER AG, München, Rosenheimer Str. 145 H, 81671 München. Die Hauptversammlung vom 23.5.2017 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 33.925,-- Euro und die Änderung des § 5 (Grundkapital) der Satzung beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Neues Grundkapital: 378.270,00 EUR.
Veränderungen
HRB 169295 HRB 169295: VOYCER AG, München, Rosenheimer Str. 145 H, 81671 München. Die Hauptversammlung vom 26.4.2017 hat die Schaffung eines Genehmigten Kapitals und die Änderung des § 5 (Genehmigtes Kapital) der Satzu…
HRB 169295: VOYCER AG, München, Rosenheimer Str. 145 H, 81671 München. Die Hauptversammlung vom 26.4.2017 hat die Schaffung eines Genehmigten Kapitals und die Änderung des § 5 (Genehmigtes Kapital) der Satzung beschlossen. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 26.4.2017 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 10.5.2022 gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu 172.172,-- EUR zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2017/I). Nicht eingetragen: Beim Amtsgericht München -Registergericht- wurde eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats eingereicht, § 106 AktG.
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 169295 HRB 169295: VOYCER AG, München, Rosenheimer Str. 145 H, 81671 München. Beim Amtsgericht München -Registergericht- wurde eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats eingereicht, § 106 AktG.
HRB 169295: VOYCER AG, München, Rosenheimer Str. 145 H, 81671 München. Beim Amtsgericht München -Registergericht- wurde eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats eingereicht, § 106 AktG.
Veränderungen
HRB 169295 HRB 169295: VOYCER AG, München, Rosenheimer Str. 145 H, 81671 München. Die Hauptversammlung vom 28.9.2015 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 4.850,-- Euro und die Änderung des § 5 (Grundkapital) und des §…
HRB 169295: VOYCER AG, München, Rosenheimer Str. 145 H, 81671 München. Die Hauptversammlung vom 28.9.2015 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 4.850,-- Euro und die Änderung des § 5 (Grundkapital) und des § 8 (Einziehung) der Satzung beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Neues Grundkapital: 344.345,00 EUR.
Veränderungen
HRB 169295 HRB 169295:VOYCER AG, München, Rosenheimer Str. 145 H, 81671 München.Die Hauptversammlung vom 18.5.2015 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 8.818,-- Euro und die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei w…
HRB 169295:VOYCER AG, München, Rosenheimer Str. 145 H, 81671 München.Die Hauptversammlung vom 18.5.2015 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 8.818,-- Euro und die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurde geändert: Grundkapital. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Neues Grundkapital: 339.495,00 EUR. Nicht eingetragen: Beim Amtsgericht München -Registergericht- wurde eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats eingereicht, § 106 AktG.
Veränderungen
HRB 169295 HRB 169295:VOYCER AG, München, Rosenheimer Str. 145 H, 81671 München.Die Hauptversammlung vom 13.4.2015 hat die Herabsetzung des Grundkapitals um 13.227,-- Euro und die Änderung des § 5 (Grundkapital) der Sa…
HRB 169295:VOYCER AG, München, Rosenheimer Str. 145 H, 81671 München.Die Hauptversammlung vom 13.4.2015 hat die Herabsetzung des Grundkapitals um 13.227,-- Euro und die Änderung des § 5 (Grundkapital) der Satzung beschlossen. Die Kapitalherabsetzung ist durchgeführt. Neues Grundkapital: 330.677,00 EUR. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der Gesellschaft ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dieser Bekanntmachung ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nicht zu, wenn sie im Falle des Insolvenzverfahrens ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
Veränderungen
HRB 169295 HRB 169295:VOYCER AG, München, Rosenheimer Str. 145 H, 81671 München.Die Hauptversammlung vom 6.2.2015 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 39.681,-- Euro und die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei w…
HRB 169295:VOYCER AG, München, Rosenheimer Str. 145 H, 81671 München.Die Hauptversammlung vom 6.2.2015 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 39.681,-- Euro und die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurde geändert: Grundkapital. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Neues Grundkapital: 343.904,00 EUR.
Veränderungen
HRB 169295 HRB 169295:VOYCER AG, München, Rosenheimer Str. 145 H, 81671 München.Die Hauptversammlung vom 19.2.2014 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 23.583,-- Euro und die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei …
HRB 169295:VOYCER AG, München, Rosenheimer Str. 145 H, 81671 München.Die Hauptversammlung vom 19.2.2014 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 23.583,-- Euro und die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurde geändert: Gegenstand des Unternehmens, Grundkapital. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Neuer Unternehmensgegenstand: Entwicklung, Herstellung und Verbreitung von Marktforschung, Marketingstrukturen und Medienwerken in jedweder Form von und für Verbraucher sowie Unternehmen und andere Institutionen zu gewerblichen und unentgeltlichen Zwecken; insbesondere über elektronische Mittel und Medien bietet das Unternehmen eine themenorientierte Struktur an, in der sich Nutzer äußern und mit anderen kommunizieren können. Daten und Meinungen der Teilnehmer werden gesammelt, organisiert, ausgewertet, aufbewahrt, verwaltet und im Rahmen von Marktforschung und interaktiven Medien aufbereitet und angeboten. Neues Grundkapital: 304.223,00 EUR.
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 169295 VOYCER AG, München, Rosenheimer Str. 145 H, 81671 München. Beim Amtsgericht München -Registergericht- wurde eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats eingereicht, § 106 AktG.
VOYCER AG, München, Rosenheimer Str. 145 H, 81671 München. Beim Amtsgericht München -Registergericht- wurde eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats eingereicht, § 106 AktG.
Veränderungen
HRB 169295 VOYCER AG, München, Rosenheimer Str. 145 H, 81671 München. Die Hauptversammlung vom 20.3.2013 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 37.214,- EUR und die Änderung des § 5 (Grundkapital) und des § 8 (Einziehun…
VOYCER AG, München, Rosenheimer Str. 145 H, 81671 München. Die Hauptversammlung vom 20.3.2013 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 37.214,- EUR und die Änderung des § 5 (Grundkapital) und des § 8 (Einziehung von Aktien) der Satzung beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Neues Grundkapital: 280.640,00 EUR. Das Genehmigte Kapital vom 22.6.2007, geändert am 27.2.2008 (Genehmigtes Kapital 2008/I) ist durch Zeitablauf erloschen.
Veränderungen
HRB 169295 VOYCER AG, München, Oberanger 16, 80331 München. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Rosenheimer Str. 145 H, 81671 München.
VOYCER AG, München, Oberanger 16, 80331 München. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Rosenheimer Str. 145 H, 81671 München.
Veränderungen
HRB 169295 VOYCER AG, München, Oberanger 16, 80331 München. Die Hauptversammlung vom 1.8.2012 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 93.426,- Euro und die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurde geändert: Grundk…
VOYCER AG, München, Oberanger 16, 80331 München. Die Hauptversammlung vom 1.8.2012 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 93.426,- Euro und die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurde geändert: Grundkapital. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Neues Grundkapital: 243.426,00 EUR. Vertretungsbefugnis geändert, nun: Vorstand: Bingham, Hiram, München, *XX.XX.XXXX; Nenninger, Michael, München, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt.
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 169295 VOYCER AG, München, Oberanger 16, 80331 München. Beim Amtsgericht München -Registergericht- wurde eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats eingereicht, § 106 AktG.
VOYCER AG, München, Oberanger 16, 80331 München. Beim Amtsgericht München -Registergericht- wurde eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats eingereicht, § 106 AktG.
Veränderungen
HRB 169295 VOYCER AG, München, Oberanger 16, 80331 München. Bestellt: Vorstand: Nenninger, Michael, München, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter …
VOYCER AG, München, Oberanger 16, 80331 München. Bestellt: Vorstand: Nenninger, Michael, München, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 169295 VOYCER AG, München, Sendlinger Str. 7, 80331 München. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Oberanger 16, 80331 München.
VOYCER AG, München, Sendlinger Str. 7, 80331 München. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Oberanger 16, 80331 München.
Veränderungen
HRB 169295 VOYCER AG, München, Rumfordstr. 10, 80469 München.Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Sendlinger Str. 7, 80331 München.
VOYCER AG, München, Rumfordstr. 10, 80469 München.Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Sendlinger Str. 7, 80331 München.
Veränderungen
HRB 169295 VOYCER AG, München, Rumfordstr. 10, 80469 München.Die Hauptversammlung vom 19.05.2009 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 50.000,-- EUR und die Änderung des § 4 (Grundkapital) der Satzung beschlossen. Die …
VOYCER AG, München, Rumfordstr. 10, 80469 München.Die Hauptversammlung vom 19.05.2009 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 50.000,-- EUR und die Änderung des § 4 (Grundkapital) der Satzung beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Geschäftsanschrift: Rumfordstr. 10, 80469 München. Neues Grundkapital: 150.000,00 EUR.
Veränderungen
HRB 169295 VOYCER AG, München (Rumfordstr. 10, 80469 München). Der Vorstand ist durch Satzung vom 22.06.2007 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 08.08.2012 gegen Bar- oder Sacheinlage…
VOYCER AG, München (Rumfordstr. 10, 80469 München). Der Vorstand ist durch Satzung vom 22.06.2007 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 08.08.2012 gegen Bar- oder Sacheinlage einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu 25.000,00 EUR zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2007/I).
Veränderungen
HRB 169295 VOYCER AG, München (Rumfordstr. 10, 80469 München). Die Hauptversammlung vom 27.02.2008 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 50.000,00 EUR und die Änderung der §§ 4 (Grundkapital und Genehmigtes Kapital), 9…
VOYCER AG, München (Rumfordstr. 10, 80469 München). Die Hauptversammlung vom 27.02.2008 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 50.000,00 EUR und die Änderung der §§ 4 (Grundkapital und Genehmigtes Kapital), 9 (Aufsichtsrat, Einberufung und Beschlussfassung), 12 (Hauptversammlung) und 16 (Jahresabschluss) der Satzung beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Neues Grundkapital: 100.000,00 EUR. Der Vorstand ist durch Satzung vom 22.06.2007, geändert durch Beschluss der Hauptversammlung vom 27.02.2008 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 17.03.2013 gegen Bar- oder Sacheinlage einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu 50.000,00 EUR zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2008/I).

Angezeigt wird eine begrenzte Auswahl der neuesten sicher zugeordneten Bekanntmachungen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.