HRB 8913

VOSS Druckguss GmbH

Amtsgericht Iserlohn · Nordrhein-Westfalen

aktuell 5 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Bruch 5, 58553 Halver-Oeckinghausen

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Halver-Oeckinghausen
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
07.02.2020
Datenstand
2025-10-01
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Christian Epping

Königswinter

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Geschäftsführer(in)

Dirk Schäfer

Heiligenhaus

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Geschäftsführer(in)

Gerhard Dieter Emil Beckmann

Heiligenhaus

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-10-09

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
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Registerinformationen

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Gegenstand des Unternehmens

Die Entwicklung, die Produktion und der Vertrieb von Druckgussartikeln, der Werkzeug- und Formenbau, die Oberflächenveredelung sowie die Komponentenfertigung und die Komponentenmontage.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

5
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 109 IN 139/19 · VOSS Druckguss GmbH · Insolvenzgericht Hagen
Insolvenzgericht
Hagen
Aktenzeichen
109 IN 139/19
Wirksam am
10.10.2023
Registerbezug
Iserlohn, HRB 8913
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 109 IN 139/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Iserlohn unter HRB 8913 eingetragenen VOSS Druckguss GmbH, Bruch 5, 58553 Halver, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Gerhard Dieter Emil Beckmann, Rossdeller Str. 19, 42579 Heiligenhaus, Herrn Dirk Schäfer, Düsselweg 5, 42579 Heiligenhaus und Herrn Christian Epping, Herzeleid 50, 53639 Königswinter

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Buchalik pp., Prinzenallee 15, 40549 Düsseldorf

wird Termin für eine Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren gemäß §§ 5 Abs. 2, 74 InsO in Verbindung mit § 160 InsO bestimmt.

Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 23.10.2023 (Stichtag, Eingang beim Insolvenzgericht) im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:

zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO),

hier: Die Zustimmung zum Abschluss der nachfolgend geschilderten Vergleichsabschlüsse zu erteilen:

Gegenüber der REAZN S. a. ermittelte der Insolvenzverwalter einen Anfechtungsanspruch in Höhe von 338.392,93 EUR. Gegenüber der Grünefeld Druckgusstechnik GmbH ermittelte er einen Anfechtungsanspruch in Höhe von 83.724,35 EUR.
Die REAZN S.a. hat sich dazu bereit erklärt, einen Vergleichsbetrag von 129.961,73 EUR zu zahlen. Die Grünefeld Druckgusstechnik GmbH hat sich dazu bereit erklärt, bis zum 31.12.2023 einen Vergleichsbetrag von EUR 40.000,00 zu zahlen.
Die Abschlüsse dieser Vergleiche hält der Verwalter für angezeigt und sachgerecht.

Soweit bis zum Stichtag kein stimmberechtigter Gläubiger Widerspruch erhoben hat, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hagen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

109 IN 139/19
Amtsgericht Hagen, 10.10.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 109 IN 139/19 · VOSS Druckguss GmbH · Insolvenzgericht Hagen
Insolvenzgericht
Hagen
Aktenzeichen
109 IN 139/19
Wirksam am
20.07.2023
Registerbezug
Iserlohn, HRB 8913
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 109 IN 139/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Iserlohn unter HRB 8913 eingetragenen VOSS Druckguss GmbH, Bruch 5, 58553 Halver, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Gerhard Dieter Emil Beckmann, Rossdeller Str. 19, 42579 Heiligenhaus, Herrn Dirk Schäfer, Düsselweg 5, 42579 Heiligenhaus und Herrn Christian Epping, Herzeleid 50, 53639 Königswinter

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Buchalik pp., Prinzenallee 15, 40549 Düsseldorf

vorläufiger Sachwalter:
Rechtsanwalt Dr. Wischemeyer, Königswall 21, 44137 Dortmund

werden die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Sachwalters wie folgt festgesetzt:
Vergütung xx EUR
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen xx EUR
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von xx EUR xx EUR
Endbetrag xx EUR

Gründe:

Der/Die vorläuf. Sachw. übt sein/ihr Amt seit dem 13.12.2019 aus. Unstreitig ist, dass er/sie Anspruch auf Vergütung für seine/ihre Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen hat. Mangels entgegenstehender Bestimmungen (InsVV a.F., da das Verfahren vor dem 01.01.2021 beantragt wurde) kann von einer Regelvergütung des vorläufigen Sachwalters i. H. v. 25 % der Sachwaltervergütung ausgegangen werden.
Nach Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Sachwalters kann der Regelsatz überschritten oder der Vergütung ein geringerer Satz zugrunde gelegt werden.
Vorliegend hält das Gericht unter Berücksichtigung von Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Sachwalters die Festsetzung einer Erhöhung des Regelsatzes auf 125 % gerechtfertigt.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung des vorläufigen Sachwalters ist das Vermögen, auf das sich seine Tätigkeit während des Eröffnungsverfahrens erstreckt hat. Hier wird ein Wert von xx EUR zugrunde gelegt.
Unter Berücksichtigung des maßgeblichen Regelsatzes beträgt die Vergütung demnach xx EUR.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 25.05.2023 verwiesen.
Neben der Vergütung sind nach §§ 10, 4 Abs. 2, 3 InsVV insbesondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der/die vorl. Sachw. gemäß §§ 10, 8 Abs. 3 InsVV i. V. m. § 12 Abs. 3 InsVV analog einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch 125 EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 26 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO an das Amtsgericht Hagen statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Sie steht, soweit beschwert, der vorläufigen Verwalterin/dem vorläufigen Verwalter und derjenigen/demjenigen zu, der die Kosten des vorläufigen Insolvenzverwalters zu tragen hat.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hagen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen, Zimmer Nr. 294 eingesehen werden.

109 IN 139/19
Amtsgericht Hagen, 19.07.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 8913 HRB 8913: VOSS Druckguss GmbH, Halver-Oeckinghausen, Bruch 5, 58553 Halver-Oeckinghausen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Hagen (109 IN 139/19) vom 01.02.2020 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Inso…
HRB 8913: VOSS Druckguss GmbH, Halver-Oeckinghausen, Bruch 5, 58553 Halver-Oeckinghausen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Hagen (109 IN 139/19) vom 01.02.2020 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Veränderungen
HRB 8913 HRB 8913: VOSS Druckguss GmbH, Halver-Oeckinghausen, Bruch 5, 58553 Halver-Oeckinghausen. Die Gesellschafterversammlung vom 13.06.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöh…
HRB 8913: VOSS Druckguss GmbH, Halver-Oeckinghausen, Bruch 5, 58553 Halver-Oeckinghausen. Die Gesellschafterversammlung vom 13.06.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 124.998,00 EUR auf 150.000,00 EUR beschlossen.
Neueintragungen
HRB 8913 HRB 8913: VOSS Druckguss GmbH, Halver-Oeckinghausen, Bruch 5, 58553 Halver-Oeckinghausen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 09.10.2017. Geschäftsanschrift: Bruch 5, 58553 Halver…
HRB 8913: VOSS Druckguss GmbH, Halver-Oeckinghausen, Bruch 5, 58553 Halver-Oeckinghausen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 09.10.2017. Geschäftsanschrift: Bruch 5, 58553 Halver-Oeckinghausen. Gegenstand: Die Entwicklung, die Produktion und der Vertrieb von Druckgussartikeln, der Werkzeug- und Formenbau, die Oberflächenveredelung sowie die Komponentenfertigung und die Komponentenmontage. Stammkapital: 25.002,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Beckmann, Gerhard Dieter Emil, Heiligenhaus, *XX.XX.XXXX; Epping, Christian, Königswinter, *XX.XX.XXXX; Schäfer, Dirk, Heiligenhaus, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.