HRA 3604
Voss-Biermann, Lawaczeck GmbH & Co. KG
aktuell 11 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Krefeld
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Registerdaten
- Sitz
- Krefeld
- Datenstand
- 2024-12-14
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 90 IN 33/09 · Voss-Biermann, Lawaczeck GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Krefeld
- Insolvenzgericht
- Krefeld
- Aktenzeichen
- 90 IN 33/09
- Wirksam am
- 13.03.2026
- Registerbezug
- Krefeld, HRA 3604
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRA 3604 eingetragenen Voss-Biermann, Lawaczeck GmbH & Co. KG, Girmesgath 5, 47803 Krefeld, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 5243 eingetragene Voss-Biermann, Lawaczeck Verwaltungs-Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Girmesgath 5, 47803 Krefeld, diese vertreten durch die Geschäftsführer René Frank, Feldburgweg 51, 47918 Tönisvorst und Peter Hubert Steinfals, Am Heineshof 2, 41066 Mönchengladbach
ist nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit (§ 211 InsO) eingestellt worden. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld, Zimmer Nr. H 47 eingesehen werden.
Hinweis
Die Veröffentlichung der zugrundeliegenden Entscheidung erfolgt auszugsweise. Die zugrundeliegende Entscheidung ist mit einem fristgebundenen Rechtsmittel angreifbar.
Der vollständige Beschluss mit der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld, Zimmer Nr. H 47 eingesehen werden.
90 IN 33/09
Amtsgericht Krefeld, 12.03.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 90 IN 33/09 · Voss-Biermann, Lawaczeck GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Krefeld
- Insolvenzgericht
- Krefeld
- Aktenzeichen
- 90 IN 33/09
- Wirksam am
- 24.10.2022
- Registerbezug
- Krefeld, HRA 3604
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRA 3604 eingetragenen
Voss-Biermann, Lawaczeck GmbH & Co. KG, Girmesgath 5, 47803 Krefeld, gesetzlich
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im
Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 5243 eingetragene
Voss-Biermann, Lawaczeck Verwaltungs-Gesellschaft mit beschränkter Haftung
GmbH, Girmesgath 5, 47803 Krefeld, diese vertreten durch die Geschäftsführer
Herrn Peter Hubert Steinfals, Am Heineshof 2, 41066 Mönchengladbach, und Herrn
René Frank, Feldburgweg 51, 47918 Tönisvorst,
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Wilhelm Klaas, Eichendorffstraße 25, 47800
Krefeld
wurden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt.
Gründe:
Der Insolvenzverwalter übt sein Amt seit dem 01.06.2009 aus. Nach § 63 InsO hat
er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung
angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf
die sich die Schlussrechnung bezieht. Für den Fall der Aufhebung des
Insolvenzverfahrens durch Bestätigung eines Insolvenzplans oder einer
vorzeitigen Beendigung durch eine Verfahrenseinstellung ist die Vergütung nach
dem Schätzwert der Masse zurzeit der Beendigung des Verfahrens zu berechnen (§
1 Abs. 1 InsVV).
Die Vergütung wird nach einem Regelsatz ermittelt, der gestaffelt aufgebaut
ist. Der Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentwert der
Insolvenzmasse (§ 2 Abs. 1 InsVV).
Der Regelsatz soll mindestens 1.000,00 EUR betragen. Er kann sich in
Abhängigkeit von der Anzahl der Gläubiger, die ihre Forderungen angemeldet
haben, erhöhen (§ 2 Abs. 2 InsVV).
Je nach Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung kann die Vergütung den
Regelsatz überschreiten oder hinter ihm zurückbleiben (§ 3 InsVV).
Nach der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters beträgt die Masse 3.510.944,69
EUR. Soweit der aus der Teilungsmasse berechnete Regelsatz nach § 13 i.V.m. § 2
Abs. 1 InsVV unterhalb der Mindestvergütung nach § 2 Abs. 2 InsVV liegt, ist
die Mindestvergütung maßgebend.
Neben der Vergütung sind nach § 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im
Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalter nach
§ 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz
beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der
Regelvergütung, höchstens jedoch 250,00 EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit
des Verwalters. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.
Neben dem Pauschbetrag können die dem Verwalter infolge der Übertragung der
Zustellungen entstandenen Auslagen festgesetzt werden.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten
Tätigkeitsberichte, den Vergütungsantrag vom 28.10.2021, die hiesige
Stellungnahme vom 03.08.2022, die Stellungnahme des Verwalters vom 04.10.2022
und den gerichtlichen Vermerk vom 12.10.2022 verwiesen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3
InsO; § 567 Abs. 2 ZPO § 11 RPflG gegeben, wenn der Wert des
Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die
Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht
erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben.
Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/
Sachwalter, dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Krefeld, Nordwall 131, 47798
Krefeld oder dem Landgericht Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld, die
Erinnerung ausschließlich bei dem Amtsgericht Krefeld, Nordwall 131, 47798
Krefeld schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der
Geschäftsstelle einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift
der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht
Krefeld oder dem Landgericht Krefeld eingegangen sein. Die Erinnerung muss
innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Krefeld eingegangen sein.
Dies gilt auch dann, wenn das Rechtsmittel zur Niederschrift der
Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts abgegeben wurde.
Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese
nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt
auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem
Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei
weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist
ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die
Erklärung enthalten, dass Rechtsmittel gegen diesen Beschluss eingelegt wird.
Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die
elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss
für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten
elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der
verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß
§ 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen
Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere
elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf
die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/
innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen
Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur
Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des
elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des
elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer
Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts
Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld, Zimmer Nr. H 047 eingesehen werden.
90 IN 33/09
Amtsgericht Krefeld, 21.10.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Verteilungsverzeichnis 90 IN 33/09 · Voss-Biermann, Lawaczeck GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Krefeld
- Insolvenzgericht
- Krefeld
- Aktenzeichen
- 90 IN 33/09
- Wirksam am
- 26.08.2022
- Registerbezug
- Krefeld, HRA 3604
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRA 3604 eingetragenen
Voss-Biermann, Lawaczeck GmbH & Co. KG, Girmesgath 5, 47803 Krefeld, gesetzlich
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im
Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 5243 eingetragene
Voss-Biermann, Lawaczeck Verwaltungs-Gesellschaft mit beschränkter Haftung,
Girmesgath 5, 47803 Krefeld, diese vertreten durch die Geschäftsführer René
Frank, Feldburgweg 51, 47918 Tönisvorst und Peter Hubert Steinfals, Am
Heineshof 2, 41066 Mönchengladbach
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der
Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 9.265.090,51 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 0,00 EUR zur
Verfügung. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des
Amtsgerichts Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld, Zimmer Nr. H 047 zur
Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
90 IN 33/09
Amtsgericht Krefeld, 26.08.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Schlusstermin 90 IN 33/09 · Voss-Biermann, Lawaczeck GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Krefeld
- Insolvenzgericht
- Krefeld
- Aktenzeichen
- 90 IN 33/09
- Wirksam am
- 08.08.2022
- Registerbezug
- Krefeld, HRA 3604
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRA 3604 eingetragenen
Voss-Biermann, Lawaczeck GmbH & Co. KG, Girmesgath 5, 47803 Krefeld, gesetzlich
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im
Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 5243 eingetragene
Voss-Biermann, Lawaczeck Verwaltungs-Gesellschaft mit beschränkter Haftung
GmbH, Girmesgath 5, 47803 Krefeld, diese vertreten durch die Geschäftsführer
Herrn Peter Hubert Steinfals, Am Heineshof 2, 41066 Mönchengladbach, und Herrn
René Frank, Feldburgweg 51, 47918 Tönisvorst,
ist am 02.06.2009 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen,
dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 - 210 InsO). Seither ist die
Vollstreckung wegen einer Masseverbindlichkeit im Sinne des § 209 Abs. 1 Nr. 3
InsO unzulässig (§ 210 InsO). Nach Verwertung des schuldnerischen Vermögens
kann nunmehr die Einstellung des Verfahrens erfolgen.
Termin für eine abschließende mündliche Gläubigerversammlung (Schlusstermin)
l zur Anzeige der Masseunzulänglichkeit und Einstellung des Verfahrens (§ 211
InsO);
l Schlussrechnung und Vergütungsantrag des Verwalters;
l zur Entscheidung der Insolvenzgläubiger über ggf. nicht verwertbare Gegenstände
der Insolvenzmasse;
l zu dem vorsorglich eingereichten Schlussverzeichnis der bei einer Verteilung zu
berücksichtigenden Forderungen;
l der Prüfung nachträglich angemeldeter und noch nicht geprüfter Forderungen
einschließlich der Änderung früherer Anmeldungen im mündlichen Verfahren (§ 177
Abs. 1 InsO);
wird bestimmt auf Freitag, 21.10.2022, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld, 2. Etage,
Sitzungssaal H 216.
Die Unterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des
Amtsgerichts Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld, Zimmer Nr. H 047
niedergelegt.
Dort sind auch die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen
Urkunden zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Der oben genannte Stichtag
entspricht dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO). Spätestens an
diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu
prüfende Forderung bestreitet, bei dem Insolvenzgericht eingehen. Im
Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder
ihrem Rang bestritten wird.
Die Massegläubiger können sich ebenfalls bis zum Prüfungsstichtag schriftlich
äußern.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2
RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung
beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei
dem Amtsgericht Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld einzulegen. Die Erinnerung
kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts
abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen
Amtsgericht Krefeld eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung
zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser
Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der
Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die
öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere
Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der
frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die
elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss
für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten
elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der
verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß
§ 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen
Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere
elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf
die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/
innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen
Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur
Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des
elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des
elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer
Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
90 IN 33/09
Amtsgericht Krefeld, 03.08.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 90 IN 33/09 · Voss-Biermann, Lawaczeck GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Krefeld
- Insolvenzgericht
- Krefeld
- Aktenzeichen
- 90 IN 33/09
- Wirksam am
- 03.11.2020
- Registerbezug
- Krefeld, HRA 3604
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRA 3604 eingetragenen
Voss-Biermann, Lawaczeck GmbH & Co. KG, Girmesgath 5, 47803 Krefeld, gesetzlich
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im
Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 5243 eingetragene
Voss-Biermann, Lawaczeck Verwaltungs-Gesellschaft mit beschränkter Haftung,
Girmesgath 5, 47803 Krefeld, diese vertreten durch die Geschäftsführer René
Frank, Feldburgweg 51, 47918 Tönisvorst und Peter Hubert Steinfals, Am
Heineshof 2, 41066 Mönchengladbach
wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen
im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO)
entspricht, ist der 22.12.2020. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche
Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei
Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem
Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind
zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
Krefeld, Zimmer Nr. H 047 niedergelegt.
90 IN 33/09
Amtsgericht Krefeld, 03.11.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 90 IN 33/09 · Voss-Biermann, Lawaczeck GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Krefeld
- Insolvenzgericht
- Krefeld
- Aktenzeichen
- 90 IN 33/09
- Wirksam am
- 30.11.-0001
- Registerbezug
- Krefeld, HRA 3604
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRA 3604 Voss-Biermann, Lawaczeck GmbH & Co. KG, Krefeld, (Girmesgath 5, 47803 Krefeld).Durch Beschluss des Amtsgerichts Krefeld (90 IN 33/09) vom 01.06.2009 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfah…
Insolvenzbekanntmachung 90 IN 33/09 · Voss-Biermann, Lawaczeck GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Krefeld
- Insolvenzgericht
- Krefeld
- Aktenzeichen
- 90 IN 33/09
- Wirksam am
- 30.11.-0001
- Registerbezug
- Krefeld, HRA 3604
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 90 IN 33/09 · Voss-Biermann, Lawaczeck GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Krefeld
- Insolvenzgericht
- Krefeld
- Aktenzeichen
- 90 IN 33/09
- Wirksam am
- 30.11.-0001
- Registerbezug
- Krefeld, HRA 3604
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 90 IN 33/09 · Voss-Biermann, Lawaczeck GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Krefeld
- Insolvenzgericht
- Krefeld
- Aktenzeichen
- 90 IN 33/09
- Wirksam am
- 30.11.-0001
- Registerbezug
- Krefeld, HRA 3604
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 90 IN 33/09 · Voss-Biermann, Lawaczeck GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Krefeld
- Insolvenzgericht
- Krefeld
- Aktenzeichen
- 90 IN 33/09
- Wirksam am
- 30.11.-0001
- Registerbezug
- Krefeld, HRA 3604
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.