VR 15123

Volkssolidarität Westerzgebirge e.V.

Amtsgericht Chemnitz · Sachsen

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Schwarzenberg/Erzgeb.

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Registerdaten

Sitz
Schwarzenberg/Erzgeb.
Datenstand
2024-12-25
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-12-25

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-12-25 Chronologischen Auszug ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Volkssolidarität Kreisverband Aue-Schwarzenberg e.V. Schwarzenberg/Erzgeb.
  2. Volkssolidarität Regionalverband Westerzgebirge e.V. Schwarzenberg/Erzgeb.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Veränderungen
VR 15123 Volkssolidarität Kreisverband Aue-Schwarzenberg e.V., Schwarzenberg/Erzgeb. (Käthe-Kollwitz-Straße 8, 08340 Schwarzenberg/Erzgeb.). Der Verein ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 04.11.2010 sowie B…
Volkssolidarität Kreisverband Aue-Schwarzenberg e.V., Schwarzenberg/Erzgeb. (Käthe-Kollwitz-Straße 8, 08340 Schwarzenberg/Erzgeb.). Der Verein ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 04.11.2010 sowie Beschlusses der Mitgliederversammlung vom 07.12.2010 und Beschlusses der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 07.12.2010 mit der Volkssolidarität Kreisverband Stollberg e.V. mit dem Sitz in Stollberg/Erzgeb. (Amtsgericht Chemnitz VR 7238) durch Aufnahme verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.