VR 1049

Volkssolidarität Dresden e.V.

Amtsgericht Dresden · Sachsen

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Dresden

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Registerdaten

Sitz
Dresden
Datenstand
2025-01-09
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-01-09

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Volkssolidarität Stadtverband Dresden e.V. Dresden

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Veränderungen
VR 1049 Volkssolidarität Dresden e.V., Dresden, (Altgorbitzer Ring 58, 01169 Dresden).Der Verein hat im Wege der Ausgliederung zur Neugründung Teile des Vermögens als Ganzes (Teilbereiche Pflege, Hauswirtschaftshilf…
Volkssolidarität Dresden e.V., Dresden, (Altgorbitzer Ring 58, 01169 Dresden).Der Verein hat im Wege der Ausgliederung zur Neugründung Teile des Vermögens als Ganzes (Teilbereiche Pflege, Hauswirtschaftshilfe, betreutes Wohnen und "Essen auf Rädern") gemäss Ausgliederungserklärung vom 01.06.2010 sowie Beschluss seiner Delegiertenversammlung vom 04.06.2010 und Beschluss der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom selben Tag auf die Volkssolidarität Dresden gemeinnützige GmbH mit dem Sitz in Dresden (Amtsgericht Dresden HRB 29281) übertragen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.