HRB 336693

Voko Moving GmbH

Amtsgericht Mannheim · Baden-Württemberg

aktuell 8 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Baden-Baden

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Registerdaten

Sitz
Baden-Baden
Datenstand
2024-12-11
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-12-11

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. MSM-TEAM GmbH Heidelberg
  2. MSM - Transspeed GmbH Heidelberg
  3. WithExpress Umzüge Autovermietung GmbH Baden-Baden

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

8
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 83 IN 116/18 · Voko Moving GmbH · Insolvenzgericht Heidelberg
Insolvenzgericht
Heidelberg
Aktenzeichen
83 IN 116/18
Wirksam am
21.12.2023
Registerbezug
Mannheim, HRB 336693
83 IN 116/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Voko Moving GmbH, Zweigstelle, Czernyring 15, 69115 Heidelberg, vertreten durch den Geschäftsführer Michael Mathias Skupien
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 336693
- Schuldnerin -

1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 01.02.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Heidelberg - Insolvenzgericht - 23.11.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 83 IN 116/18 · Voko Moving GmbH · Insolvenzgericht Heidelberg
Insolvenzgericht
Heidelberg
Aktenzeichen
83 IN 116/18
Wirksam am
28.10.2020
Registerbezug
Mannheim, HRB 336693
83 IN 116/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Voko Moving GmbH, Zweigstelle, Czernyring 15, 69115 Heidelberg, vertreten durch
den Geschäftsführer Michael Mathias Skupien, geboren am XX.XX.XXXX,
Alfred-Jost-Straße 52, 69124 Heidelberg
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 336693
- Schuldnerin -

1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen
(§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 29-36 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 24.11.2020 den
Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben
werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben
angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben
werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem
eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen
werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und
Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht
der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten
als festgestellt.

Amtsgericht Heidelberg - Insolvenzgericht - 27.10.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 83 IN 116/18 · Voko Moving GmbH · Insolvenzgericht Heidelberg
Insolvenzgericht
Heidelberg
Aktenzeichen
83 IN 116/18
Wirksam am
19.10.2018
Registerbezug
Mannheim, HRB 336693
K 56 IN 116/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Voko Moving GmbH, Czernyring 15, 69115 Heidelberg, vertreten durch den
Geschäftsführer Michael Mathias Skupien, geboren am XX.XX.XXXX,
Alfred-Jost-Straße 52, 69124 Heidelberg
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 336693
- Schuldnerin -

Die Vergütung und Auslagen des vorl. Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Stefan
Roth, Bachstraße 5-7, 68165 Mannheimwurden festgesetzt. Der vollständige
Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2
InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.

Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Vergütung insgesamt
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Auslagen insgesamt
Gesamtbetrag Vergütung und Auslagen

Die Entnahme der Vergütung und der Auslagen aus der Insolvenzmasse wird
gestattet.

Gründe
Die Festsetzung der Vergütung sowie der Auslagen erfolgt gemäß dem Antrag des
vorl. Insolvenzverwalters vom 28.06.2018.
Ausgehend von einem der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden
Vermögenswert von 59.580,46 EUR beträgt die Vergütung gem. § 2 Abs. 1 der
Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) XXX EUR (Regelvergütung).
Gem. § 63 Abs. 3 InsO erhält der vorläufige Insolvenzverwalter für seine
Ttäigkeit in der Regel 25%.
Der vorl. Insolvenzverwalter beantragt einen Zuschlag von 20%.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag wird Bezug genommen.
Nach §§ 10,3 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) ist
die Regelvergütung zu erhöhen, wenn Besonderheiten der Geschäftsführung des
vorl. Insolvenzverwalters es erfordern. Dieser Fall ist hier gegeben.
Der vorl. Insolvenzverwalter hatte in diesem Verfahren 59 anfechtbare Zahlungen
an verschiedene Gläubiger zu prüfen. Zudem wurden Auskünfte durch die
Schuldnerin bzw. ihre Organe nur sehr widerwillig erteilt und dadurch seine
Tätigkeit erheblich erschwert.
An Auslagen wurde die Pauschale von 15 % der Vergütung für das erste Jahr der
Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV -unter
Beachtung der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV- festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war in der derzeit gültigen Höhe von 19 % gem. § 7 InsVV
hinzuzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde
(im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt
werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes
200,00 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Heidelberg
Kurfürsten-Anlage 15
69115 Heidelberg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der
Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Heidelberg
Kurfürsten-Anlage 15
69115 Heidelberg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine
anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung
sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung
eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine
Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch
einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Amtsgericht Heidelberg - Insolvenzgericht - 16.10.2018

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 83 IN 116/18 · Voko Moving GmbH · Insolvenzgericht Heidelberg
Insolvenzgericht
Heidelberg
Aktenzeichen
83 IN 116/18
Wirksam am
19.09.2018
Registerbezug
Mannheim, HRB 336693
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Voko Moving GmbH, Zweigstelle,
Czernyring 15, 69115 Heidelberg, vertreten durch den Geschäftsführer Michael
Mathias Skupien, geboren am XX.XX.XXXX, Am Hang 7, 69181 Leimen
wurde eine Vergütung für den vorläufigen Insolvenzverwalter beantragt.
Beantragt wird ein Zuschlag von 20% auf die Regelvergütung. Der Antrag kann auf
der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Heidelberg ( Insolvenzgericht ) eingesehen
werden. Etwaige Stellungnahmen können binnen 2 Wochen eingereicht werden.

Amtsgericht Heidelberg - Insolvenzgericht 13.09.2018

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 83 IN 116/18 · Voko Moving GmbH · Insolvenzgericht Heidelberg
Insolvenzgericht
Heidelberg
Aktenzeichen
83 IN 116/18
Wirksam am
25.06.2018
Registerbezug
Mannheim, HRB 336693
K 56 IN 116/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Voko Moving GmbH, Zweigstelle, Czernyring 15, 69115 Heidelberg, vertreten durch
den Geschäftsführer Michael Mathias Skupien, Am Hang 7, 69181 Leimen
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 336693
- Schuldnerin -

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen
Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 25.06.2018 um 12.00 Uhr als
Hauptinsolvenzverfahren eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Stefan Roth
Bachstraße 5-7, 68165 Mannheim
Telefon: 0621 4400445
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 10.08.2018 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5
Abs. 2 InsO.
Prüfungsstichtag, der dem Prüfungstermin entspricht (§ 176 InsO), ist der
11.09.2018. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem
ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch
ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang
bestritten wird.

Sollten Beschlussfassungen nach §§ 57 (Wahl eines anderen Insolvenzverwalters),
66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 68 (Wahl anderer Mitglieder), 100 f.
(Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von
Wertgegenständen), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen
des Insolvenzverwalters) InsO erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung
bis 10.08.2018, damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen
werden kann.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am
21.08.2018 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts niedergelegt.

Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.

Hinweis:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten
(§ 28 Abs. 3 InsO).
7. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
8. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Heidelberg
Kurfürsten-Anlage 15
69115 Heidelberg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Gegen die Entscheidung können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners
(im Folgenden: Beschwerdeführer), die sofortige Beschwerde (im Folgenden:
Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit
für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der
Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Heidelberg
Kurfürsten-Anlage 15
69115 Heidelberg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine
Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch
einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Amtsgericht Heidelberg - Insolvenzgericht - 25.06.2018

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 336693 WithExpress Umzüge Autovermietung GmbH, Baden-Baden, Weinbergstr. 32 A, 76530 Baden-Baden. Die Gesellschafterversammlung vom 18.06.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 1 (Sitz und Fir…
WithExpress Umzüge Autovermietung GmbH, Baden-Baden, Weinbergstr. 32 A, 76530 Baden-Baden. Die Gesellschafterversammlung vom 18.06.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 1 (Sitz und Firma) beschlossen. Firma geändert; nun: Voko Moving GmbH. Neue Geschäftsanschrift: Gernsbacher Str. 1, 76530 Baden-Baden.
Veränderungen
HRB 336693 WithExpress Umzüge Autovermietung GmbH, Baden-Baden, Weinbergstr. 32 A, 76530 Baden-Baden. Bestellt als Geschäftsführer: Skupien, Michael, Heidelberg, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft…
WithExpress Umzüge Autovermietung GmbH, Baden-Baden, Weinbergstr. 32 A, 76530 Baden-Baden. Bestellt als Geschäftsführer: Skupien, Michael, Heidelberg, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Skupien, Siegfried Richard, Heidelberg, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 336693 MSM - Transspeed GmbH, Heidelberg, Weinbergstr. 32 A, 76530 Baden-Baden. Die Gesellschafterversammlung vom 12.04.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 1 (Sitz und Firma) und 2 (Gegenstand) b…
MSM - Transspeed GmbH, Heidelberg, Weinbergstr. 32 A, 76530 Baden-Baden. Die Gesellschafterversammlung vom 12.04.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 1 (Sitz und Firma) und 2 (Gegenstand) beschlossen. Firma geändert; nun: WithExpress Umzüge Autovermietung GmbH. Sitz verlegt; nun: Baden-Baden. Neue Geschäftsanschrift: Weinbergstr. 32 A, 76530 Baden-Baden. Gegenstand geändert; nun: Die Autovermietung sowie die Durchführung von Umzügen. Nicht mehr Geschäftsführer: Mazur, Raimund Johann, Leimen, *XX.XX.XXXX.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.