HRA 120674

Voigt Metallbau GmbH & Co KG

Amtsgericht Walsrode · Niedersachsen

aktuell 9 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Felder Dorfstr. 3, 27339 Riede-Felde

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Riede
Rechtsform
Kommanditgesellschaft (KG)
Letzte Eintragung
08.07.2019
Datenstand
2025-10-05
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Persönlich haftende(r) Gesellschafter(in)

Heinz Voigt Beteiligungs-GmbH

Riede-Felde

Kommanditist(in)

Rolf Lübkemann

27339 Riede

Allgemeine Vertretungsregelung
  • Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-10-05

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registerinformationen

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Heinz Voigt GmbH & Co. KG Riede-Felde
  2. Voigt Metallbau GmbH & Co. KG Riede
  3. Heinz Voigt GmbH & Co. KG Riede

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

9
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 11 IN 57/19 · Voigt Metallbau GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Verden (Aller)
Insolvenzgericht
Verden (Aller)
Aktenzeichen
11 IN 57/19
Wirksam am
27.01.2026
Registerbezug
Walsrode, HRA 120674
11 IN 57/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Voigt Metallbau GmbH & Co. KG, Felder Dorfstraße 3, 27339 Riede (AG Walsrode, HRA 120674), vertr. d.: 1. Heinz Voigt Beteiligungs-GmbH, Felder Dorfstraße 3, 27339 Riede, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Rolf Lübkemann, Arpsmeyerweg 27, 27339 Riede, (Geschäftsführer), soll mit gerichtlicher Genehmigung die Schlussverteilung stattfinden. Der verfügbare Massebestand beträgt 111.184,84 € abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Sodann sind Insolvenzforderungen in Höhe von 827.911,47 € zu berücksichtigen. Das Schlussverzeichnis liegt für die Beteiligten aus auf der Geschäftsstelle des Amtsgericht Verden, Az.: 11 IN 57/19.

Amtsgericht Verden (Aller), 27.01.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 11 IN 57/19 · Voigt Metallbau GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Verden (Aller)
Insolvenzgericht
Verden (Aller)
Aktenzeichen
11 IN 57/19
Wirksam am
13.01.2026
Registerbezug
Walsrode, HRA 120674
11 IN 57/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Voigt Metallbau GmbH & Co. KG, Felder Dorfstraße 3, 27339 Riede (AG Walsrode, HRA 120674), vertr. d.: 1. Heinz Voigt Beteiligungs-GmbH, Felder Dorfstraße 3, 27339 Riede, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Rolf Lübkemann, Arpsmeyerweg 27, 27339 Riede, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.

Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.

Amtsgericht Verden (Aller), 12.01.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 11 IN 57/19 · Voigt Metallbau GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Verden (Aller)
Insolvenzgericht
Verden (Aller)
Aktenzeichen
11 IN 57/19
Wirksam am
11.12.2024
Registerbezug
Walsrode, HRA 120674
11 IN 57/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Voigt Metallbau GmbH & Co. KG, Felder Dorfstraße 3, 27339 Riede (AG Walsrode, HRA 120674), vertr. d.: 1. Heinz Voigt Beteiligungs-GmbH, Felder Dorfstraße 3, 27339 Riede, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Rolf Lübkemann, Arpsmeyerweg 27, 27339 Riede, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 10.02.2025 bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Verden (Aller), 09.12.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 11 IN 57/19 · Voigt Metallbau GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Verden (Aller)
Insolvenzgericht
Verden (Aller)
Aktenzeichen
11 IN 57/19
Wirksam am
28.02.2023
Registerbezug
Walsrode, HRA 120674
11 IN 57/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Voigt Metallbau GmbH & Co. KG, Felder Dorfstraße 3, 27339 Riede (AG Walsrode, HRA 120674), vertr. d.: 1. Heinz Voigt Beteiligungs-GmbH, Felder Dorfstraße 3, 27339 Riede, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Rolf Lübkemann, Arpsmeyerweg 27, 27339 Riede, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf

Freitag, 24.03.2023, 09:00 Uhr, Saal 214, Hauptgebäude, Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller).

Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über

" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- den Abschluss eines Vergleichs/Schiedsvertrages zur Beilegung/Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichen Streitwert mit dem geschäftsführenden Alleingesellschafter der Schuldnerin Herrn Rolf Lübkemann zur Erledigung bestehender Haftungsansprüche. Der Vergleichsinhalt kann beim Insolvenzgericht eingesehen werden.

Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Verden (Aller), Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller), Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272467104144-000216112 einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Verden (Aller), 24.02.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 11 IN 57/19 · Voigt Metallbau GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Verden (Aller)
Insolvenzgericht
Verden (Aller)
Aktenzeichen
11 IN 57/19
Wirksam am
22.07.2021
Registerbezug
Walsrode, HRA 120674
11 IN 57/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Voigt Metallbau GmbH & Co. KG, Felder Dorfstraße 3, 27339 Riede (AG Walsrode, HRA 120674), vertr. d.: 1. Heinz Voigt Beteiligungs-GmbH, Felder Dorfstraße 3, 27339 Riede, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Rolf Lübkemann, Arpsmeyerweg 27, 27339 Riede, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Christian Willmer festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Verden (Aller) eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO

EUR
um 107,17 % Ihm zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Auslagen zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Gesamtbetrag
- EUR Vorschuss gemäß Beschluss vom 06.04.2021

Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Der weitergehende Antrag wird zurückgewiesen.

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 30.03.2021 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.

I.

1.Die vorläufige Verwaltung wurde mit Beschluss vom 14.05.2019 angeordnet. Nach § 11 Abs. 1 InsVV wird die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters besonders vergütet. Ihm steht daher eine Vergütung zu. Dabei soll die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters in der Regel einen angemessenen Bruchteil der Vergütung eines Insolvenzverwalters nicht überschreiten. Zur Bemessung der Höhe dieser Vergütung sind nach § 11 Abs. 1 Satz 3 InsVV Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit zu berücksichtigen.

Bei der Berechnung der Vergütung wird von einer Teilungsmasse in Höhe von € ausgegangen. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Verwalter in Höhe von 30.546,35 €. Dem vorläufigen Verwalter steht nach § 11 InsVV daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % beträgt, aber wegen Mehrbelastungen um Zuschläge gem. §§ 11 Abs. 1 S. 3, 10, 3 InsVV erhöht werden kann.

II.

2. Da die Betriebsfortführung zu einem Überschuss geführt hat, ist der Zuschlag gemäß § 3 Abs. 1 lit. b) InsVV nur gerechtfertigt, sofern die Masse nicht entsprechend größer geworden ist. Daher ist eine Vergleichsrechnung vorzunehmen. Dazu ist der Wert, um den sich die Masse durch die Zuschlagstätigkeit vergrößert hat, und die dadurch bedingte Zunahme der Regelvergütung mit der Höhe der Vergütung zu vergleichen, die ohne die Massemehrung über den dann zu gewährenden Zuschlag erreicht würde (vgl. BGH, Beschluss vom 12.05.2011, Az.: IX ZB 143/08):

a) Der Überschuss aus der Zuschlagstätigkeit beträgt insgesamt 80.269,15 EUR. Der angemessene Zuschlag für die Betriebsfortführung beträgt 50 %. Ursprünglich wurde ein Zuschlag in Höhe von 75% beantragt, der aber auf 50% zu reduzieren war, da die Abweichung zu einem Normalverfahren und anderen Bauinsolvenzen gleicher Größe nicht so eklatant war, dass ein höherer Zuschlag gerechtfertigt war.

Besondere Erschwernisse lagen vor, weil der vorläufige Insolvenzverwalter den Bautenbestand erfassen und ein Baustellenmanagement errichten, das Bestellwesen kalkulieren und Verträge mit Lieferanten und Kunden nach- oder neuverhandeln musste sowie im Service- und Wartungsbereich des Landmaschinenservices eine detaillierte Erfassung aller benötigten Teile und Verbrauchsmaterialien erforderlich war.

b) Die Bruchteilsvergütung aus der Berechnungsgrundlage mit dem Überschuss aus der Zuschlagstätigkeit beträgt EUR.

c) Die Bruchteilsvergütung ohne den Überschuss aus der Zuschlagstätigkeit beträgt EUR. Der Zuschlag führt zu einer Erhöhung um EUR auf insgesamt EUR.

d) Die Differenz zwischen beiden Summen beträgt EUR.

e) Da der vorläufige Insolvenzverwalter durch die Massemehrung bereits an einer höheren Bruchteilsvergütung partizipiert, kommt als Zuschlag nur ein Betrag in Höhe von EUR in Betracht, woraus sich eine Quote für die Zuschlagstätigkeit von 37,17 % ergibt.

III.

Darüber hinaus waren Zuschläge in Höhe von 70 % festzusetzen:

* für die Sanierungsbemühungen 25 %, anstelle ursprünglich beantragter 50%.
Der vorläufige Insolvenzverwalter hatte mit drei Erwerbsinteressenten Gespräche zu führen

* für die Arbeitnehmerangelegenheiten 10 % anstelle der beantragten 15 %, da mit 20 Arbeitnehmern nur 10 Arbeitnehmer mehr als im Normalverfahren üblich beschäftigt wurden, bereits ein Zuschlag für die Betriebsfortführung gewährt wurde und für die Insolvenzgeldvorfinanzierung eine Erleichterung durch die Beauftragung Dritter erfolgt ist

* 25% wegen der besonderen Erschwernisse einer Bauinsolvenz, die nicht bereits mit dem Zuschlag für die Betriebsfortführung abgegolten wurden; Prüfung der Werthaltigkeit der Altforderungen und bestrittene Forderungen und erforderliche Verhandlungen mit einem Stahllieferanten zur Lösung von Liquiditätsproblemen

* 10 % wegen Forderungseinzug zu frühzeitigen Sicherung der Forderungen 141 Altforderungen gegenüber 83 Altdebitoren, wovon der Großteil auf Klein- und Restforderungen entfallen ist und von 159 im Antragsverfahren neu generierten Forderungen gegenüber 97 Debitoren, wovon lediglich 47 Posten über 500 € Forderungshöhe hatten

sodass insgesamt in der anzustellenden Gesamtschau des Verfahrens ein Zuschlag in Höhe von 107,17 % festzusetzen war. Insgesamt beträgt die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters somit 132,17 % der fiktiven Vergütung des Insolvenzverwalters.

Der angehörte Insolvenzverwalter hat sich mit den Kürzungen in der beschlossenen Höhe einverstanden erklärt.
IV.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 10 InsVV i. V. m. § 8 Abs. 3 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 10 InsVV i. V. m. § 7 InsVV.

Die Beteiligten wurden über das Internet zu dem Antrag angehört und es wurde Gelegenheit gegeben, den Antrag einzusehen und eine Stellungnahme abzugeben. Eine Stellungnahme ist nicht eingegangen.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Verden (Aller), Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Verden (Aller), Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Verden (Aller), 20.07.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 11 IN 57/19 · Voigt Metallbau GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Verden (Aller)
Insolvenzgericht
Verden (Aller)
Aktenzeichen
11 IN 57/19
Wirksam am
17.06.2021
Registerbezug
Walsrode, HRA 120674
11 IN 57/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Voigt Metallbau
GmbH & Co. KG, Felder Dorfstraße 3, 27339 Riede (AG Walsrode, HRA 120674),
vertr. d.: 1. Heinz Voigt Beteiligungs-GmbH, Felder Dorfstraße 3, 27339 Riede,
(persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Rolf Lübkemann,
Arpsmeyerweg 27, 27339 Riede, (Geschäftsführer), hat

der vorläufige Insolvenzverwalter beantragt, seine Vergütung und Auslagen
festzusetzen. Den Beteiligten wird die Möglichkeit gegeben, binnen 3 Wochen ab
öffentlicher Bekanntmachung zu dem Antrag Stellung zu nehmen. Der Antrag liegt
zur Einsicht der Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts aus.

Amtsgericht Verden (Aller), 16.06.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 11 IN 57/19 · Voigt Metallbau GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Verden (Aller)
Insolvenzgericht
Verden (Aller)
Aktenzeichen
11 IN 57/19
Wirksam am
03.07.2019
Registerbezug
Walsrode, HRA 120674
11 IN 57/19: Über das Vermögen der Voigt Metallbau GmbH & Co. KG, Felder
Dorfstraße 3, 27339 Riede (AG Walsrode, HRA 120674), vertr. d.: 1. Heinz Voigt
Beteiligungs-GmbH, Felder Dorfstraße 3, 27339 Riede, (persönlich haftende
Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Rolf Lübkemann, Arpsmeyerweg 27, 27339
Riede, (Geschäftsführer), ist am 01.07.2019 um 11:03 Uhr das Insolvenzverfahren
eröffnet worden.

Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Christian Willmer, Johanniswall 23,
27283 Verden (Aller), Tel.: 04231/9514-145, Fax: 04231/95141-100, E-Mail:
info@willmer-inso.de.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 26.08.2019 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.

Vor dem Insolvenzgericht wird am Montag, 23.09.2019, 09:00 Uhr, Saal 212,
Hauptgebäude, Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller) eine Gläubigerversammlung
zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der
angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.

Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),

· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),

· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),

· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,

· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),

· besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,

· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),

· eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),

· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),

· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen
nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene
Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.

Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Verden (Aller), 02.07.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 11 IN 57/19 · Voigt Metallbau GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Verden (Aller)
Insolvenzgericht
Verden (Aller)
Aktenzeichen
11 IN 57/19
Wirksam am
14.05.2019
Registerbezug
Walsrode, HRA 120674
11 IN 57/19: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Voigt
Metalbau GmbH & Co. KG, Felder Dorfstraße 3, 27339 Riede (AG Walsrode, HRA
120674), vertr. d.: 1. Heinz Voigt Beteiligungs-GmbH, Felder Dorfstraße 3,
27339 Riede, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Rolf
Lübkemann, Arpsmeyerweg 27, 27339 Riede, (Geschäftsführer), ist am 14.05.2019
um 10:59 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin
angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des
vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist
Rechtsanwalt Dr. Christian Willmer, Johanniswall 23, 27283 Verden (Aller),
Tel.: 04231/9514-145, Fax: 04231/95141-100, E-Mail: info@willmer-inso.de
bestellt worden.

Der komplette Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der
Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Verden (Aller) eingesehen
werden.

Amtsgericht Verden (Aller), 14.05.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 120674 Heinz Voigt GmbH & Co. KG, Riede-Felde, Felder Dorfstr. 3, 27339 Riede-Felde.Neue Firma: Voigt Metallbau GmbH & Co KG. Riede. Geschäftsanschrift: Felder Dorfstr. 3, 27339 Riede-Felde. Die Gesellschaft ist al…
Heinz Voigt GmbH & Co. KG, Riede-Felde, Felder Dorfstr. 3, 27339 Riede-Felde.Neue Firma: Voigt Metallbau GmbH & Co KG. Riede. Geschäftsanschrift: Felder Dorfstr. 3, 27339 Riede-Felde. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.07.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tage und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der Voigt Metallbau GmbH mit Sitz in Riede-Felde (AG Walsrode HRB 200973) als übertragendem Rechtsträger verschmolzen. Die Firma wurde aufgrund Verschmelzung geändert. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.