HRA 442

Vogel Medizinische Technik und Elektronik GmbH & Co. KG

Amtsgericht Gießen · Hessen

aktuell 7 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Fernwald

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Registerdaten

Sitz
Fernwald
Datenstand
2025-01-31
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-01-31

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Wilhelm Vogel KG Medizinische Technik und Elektronik Gießen
  2. Wilhelm Vogel Fachgeschäft für Arzt- und Krankenhausbedarf Gießen
  3. Wilhelm Vogel GmbH & Co. KG Medizinische Technik und Elektronik Gießen

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

7
Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 6 IN 229/24 · Vogel Medizinische Technik und Elektronik GmbH & Co KG · Insolvenzgericht Gießen
Insolvenzgericht
Gießen
Aktenzeichen
6 IN 229/24
Wirksam am
22.10.2026
Registerbezug
Gießen, HRA 442
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 229/24:

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

Vogel Medizinische Technik und Elektronik GmbH & Co KG, Medizintechnik, Gottlieb-Daimler-Straße 2, 35463 Fernwald (AG Gießen , HRA 442),
vertreten durch:
1. Knauber-Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Gottlieb-Daimler-Straße 2, 35463 Fernwald, (persönlich haftende Gesellschafterin),
vertreten durch:
1.1. Thomas Knauber, (Geschäftsführer),

Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Marco Gronau, Kloster Arnsburg, 35423 Lich,

wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt.

Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, wird auf den 16.12.2026 bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

a) Anträge hinsichtlich der Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
c) Anträge der Gläubiger bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse

Der Schlussbericht, das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung sind zum Zwecke der Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.

Amtsgericht Gießen, 21.10.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 6 IN 229/24 · Vogel Medizinische Technik und Elektronik GmbH & Co KG · Insolvenzgericht Gießen
Insolvenzgericht
Gießen
Aktenzeichen
6 IN 229/24
Wirksam am
22.10.2026
Registerbezug
Gießen, HRA 442
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 229/24 :

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

Vogel Medizinische Technik und Elektronik GmbH & Co KG, Medizintechnik, Gottlieb-Daimler-Straße 2, 35463 Fernwald (AG Gießen , HRA 442),
vertreten durch:
1. Knauber-Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Gottlieb-Daimler-Straße 2, 35463 Fernwald, (persönlich haftende Gesellschafterin),
vertreten durch:
1.1. Thomas Knauber, (Geschäftsführer),

Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Marco Gronau, Kloster Arnsburg, 35423 Lich,

wird die Vergütung des Insolvenzverwalters festgesetzt auf:

xxx

Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Tim Schneider, Hoher Rain 18, 35394 Gießen, Tel.: 0641-94464530, Fax: 0641-94464533, E-Mail: ts@ra-timschneider.de wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Der Beschluss ergeht gemäß dem Antrag vom 12.06.2026.

G r ü n d e:

Berechnungsgrundlage, § 1 InsVV:
Nach § 1 InsVV wird die Vergütung nach dem Wert der Insolvenzmasse berechnet, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Die Kosten des Insolvenzverfahrens und die sonstigen Masseverbindlichkeiten werden nicht abgesetzt.
Die festgesetzte Steuer auf die Vergütung und die Auslagen fließt nach der Entnahme der Vergütung wieder zur Masse. Nach dem Beschluss des BGH vom 25.07.2007 (IX ZB 147/06), ZinsO 2007, Seite 1347 ist eine Umsatzsteuererstattung, die die Masse bei Einreichung der Schlussrechnung mit Sicherheit noch zu erwarten hat, bei der Bemessungsgrundlage für die Vergütung des Verwalters zu berücksichtigen. Das gilt auch dann, wenn sich dieser Anspruch aus dem Vorsteuerabzug hinsichtlich der festzusetzenden Vergütung ergibt. Allerdings darf nach einem weiteren Beschluss des BGH vom 26.02.2015 (IX ZB 9/13) die Vorsteuer aus der Vergütung lediglich einmal als erhöhend in der Berechnungsgrundlage Berücksichtigung finden. Unter Bezugnahme auf die zuvor zitierte Entscheidung des BGH hat der Insolvenzverwalter die zu erwartende Steuererstattung der Berechnungsgrundlage hinzugesetzt. Dem Antrag muss insoweit stattgegeben werden.

Aus der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters sind Einnahmen in Höhe von 40.643,76 EUR ersichtlich. Hinzuzusetzen ist die zu erwartende Vorsteuererstattung in Höhe von 3.682,80 €. Dieser Betrag stellt die Berechnungsgrundlage dar.
Die Berechnungsgrundlage setzt sich aus folgenden Einzelwerten zusammen:
1.
Lebensversicherung
21.283,02 EUR
2.
Guthaben Krankenversicherung
108,50 EUR
3.
Verwertung Finanzanlagen
19.221,14 EUR
4.
Barkasse
31,10 EUR
5.
Vorsteuererstattung Vergütung
3.682,80 EUR

Berechnungsgrundlage gesamt:
44.326,56 EUR

Die Beträge ergeben sich aus der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters. Soweit nicht vorher gesondert erläutert wird auf die Berechnung im Antrag des Insolvenzverwalters Bezug genommen.

Regelsatz, § 2 InsVV:
Aus der nach § 1 InsVV ermittelten Berechnungsgrundlage ergibt sich nach § 2 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von xxx EUR.

Zu- und Abschläge, § 3 InsVV:
Die Normalvergütung nach § 2 InsVV deckt die sogenannten "Regelaufgaben" des Insolvenzverwalters ab. Hat der Verwalter in einem Verfahren sogenannte "Sonderaufgaben" durchzuführen, kann ein Anspruch auf einen Zuschlag nach § 3 InsVV entstehen. Zur Definition eines Normalverfahrens siehe Eickmann, Kommentar zur InsVV., § 3, Rn. 12 u.a.
Zuschläge wurden nicht beantragt. Tatbestände, die das Ansetzen von Abschlägen rechtfertigen sind nicht erkennbar, so dass es bei der Festsetzung der zuvor ermittelten Regelvergütung verbleibt.

Auslagen, § 8 InsVV:
Die Auslagen sind gesondert festzusetzen. Es wurde die Pauschale nach § 8 Abs. 3 InsVV beantragt, die 15% der Regelvergütung für das erste Jahr sowie jeweils 10% für jedes weitere angefangene Jahr beträgt. Die Auslagenpauschale darf höchstens jedoch 30 % der Regelvergütung betragen.
Das Verfahren hat insgesamt 2 angefangene Jahre angedauert. Es können somit 25% der Regelvergütung als Auslagenpauschale festgesetzt werden. Die Auslagenpauschale beträgt insgesamt xxx EUR.

Neben der Auslagenpauschale stehen dem Insolvenzverwalter weitere Auslagen zu, die ihm aufgrund der Übertragung des Zustellungswesens gemäß § 8 Abs. 3 InsO entstanden sind. Gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV i. V. m. KV Nr. 9002 GKG betragen diese 3,50 EUR pro erfolgter Zustellung. Der Anspruch auf Festsetzung dieses Auslagenersatzes besteht jedoch erst ab der 11. Zustellung. Da der Insolvenzverwalter insgesamt 24 Zustellungen vorgenommen hat, sind jeweils 3,50 EUR für 14 Zustellungen, mithin insgesamt xxx EUR aufgrund der Übertragung des Zustellungswesens festzusetzen.

Umsatzsteuer, § 7 InsVV:
Nach § 7 InsVV ist auf die Vergütung und die Auslagen die Umsatzsteuer festzusetzen.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Gießen, Gutfleischstraße 1, 35390 Gießen einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Gießen, Gutfleischstraße 1, 35390 Gießen einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Hinweise:
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Die Veröffentlichung erfolgt aufgrund § 64 Abs. 2 InsO und dem Beschluss des BGH vom 14.12.2017 (Az. IX ZB 65/16). Demnach ist der komplette Beschluss einschließlich Angabe der Berechnungsgrundlage öffentlich bekannt zu machen. Lediglich die festgesetzten Beträge dürfen nicht bekannt gemacht werden.

Amtsgericht Gießen, 21.10.2026.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Verteilungsverzeichnis 6 IN 229/24 · Vogel Medizinische Technik und Elektronik GmbH & Co KG · Insolvenzgericht Gießen
Insolvenzgericht
Gießen
Aktenzeichen
6 IN 229/24
Wirksam am
22.10.2026
Registerbezug
Gießen, HRA 442
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 229/24:

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

Vogel Medizinische Technik und Elektronik GmbH & Co KG, Medizintechnik, Gottlieb-Daimler-Straße 2, 35463 Fernwald (AG Gießen , HRA 442),
vertreten durch:
1. Knauber-Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Gottlieb-Daimler-Straße 2, 35463 Fernwald, (persönlich haftende Gesellschafterin),
vertreten durch:
1.1. Thomas Knauber, (Geschäftsführer),

Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Marco Gronau, Kloster Arnsburg, 35423 Lich,

ist das Verteilungsverzeichnis auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Gießen zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt worden.

Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Tim Schneider, Hoher Rain 18, 35394 Gießen, Tel.: 0641-94464530, Fax: 0641-94464533, E-Mail: ts@ra-timschneider.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:

Der verfügbare Massebestand beträgt 40.568,76 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten.
Die Summe der zu berücksichtigenden festgestellten Insolvenzforderungen beträgt 1.504.807,78 EUR.

Gießen, 21.10.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 6 IN 229/24 · Vogel Medizinische Technik und Elektronik GmbH & Co KG · Insolvenzgericht Gießen
Insolvenzgericht
Gießen
Aktenzeichen
6 IN 229/24
Wirksam am
07.07.2026
Registerbezug
Gießen, HRA 442
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 229/24 :

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

Vogel Medizinische Technik und Elektronik GmbH & Co KG, Medizintechnik, Gottlieb-Daimler-Straße 2, 35463 Fernwald (AG Gießen , HRA 442),
vertreten durch:
1. Knauber-Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Gottlieb-Daimler-Straße 2, 35463 Fernwald, (persönlich haftende Gesellschafterin),
vertreten durch:
1.1. Thomas Knauber, (Geschäftsführer),

Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Marco Gronau, Kloster Arnsburg, 35423 Lich,

wird für die bis zum 06.07.2026 nachträglich angemeldeten Forderungen gemäß § 177 Abs. 1 S. 1 InsO die Prüfung im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Anmeldeunterlagen sowie evtl. eingehende Widersprüche sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichtes niedergelegt. Widersprüche gegen die Forderungen müssen schriftlich bis spätestens 04.08.2026 bei Gericht eingegangen sein. Danach wird das Prüfungsergebnis in die Insolvenztabelle eingetragen.

Amtsgericht Gießen, 06.07.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 6 IN 229/24 · Vogel Medizinische Technik und Elektronik GmbH & Co KG · Insolvenzgericht Gießen
Insolvenzgericht
Gießen
Aktenzeichen
6 IN 229/24
Wirksam am
03.06.2026
Registerbezug
Gießen, HRA 442
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 229/24 :

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

Vogel Medizinische Technik und Elektronik GmbH & Co KG, Medizintechnik, Gottlieb-Daimler-Straße 2, 35463 Fernwald (AG Gießen , HRA 442),
vertreten durch:
1. Knauber-Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Gottlieb-Daimler-Straße 2, 35463 Fernwald, (persönlich haftende Gesellschafterin),
vertreten durch:
1.1. Thomas Knauber, (Geschäftsführer),

Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Marco Gronau, Kloster Arnsburg, 35423 Lich,

wird für die bis zum 03.06.2026 nachträglich angemeldeten Forderungen gemäß § 177 Abs. 1 S. 1 InsO die Prüfung im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Anmeldeunterlagen sowie evtl. eingehende Widersprüche sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichtes niedergelegt. Widersprüche gegen die Forderungen müssen schriftlich bis spätestens 01.07.2026 bei Gericht eingegangen sein. Danach wird das Prüfungsergebnis in die Insolvenztabelle eingetragen.

Amtsgericht Gießen, 03.06.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 6 IN 229/24 · Vogel Medizinische Technik und Elektronik GmbH & Co KG · Insolvenzgericht Gießen
Insolvenzgericht
Gießen
Aktenzeichen
6 IN 229/24
Wirksam am
25.03.2025
Registerbezug
Gießen, HRA 442
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 229/24:

Über das Vermögen der

Vogel Medizinische Technik und Elektronik GmbH & Co KG, Medizintechnik, Gottlieb-Daimler-Straße 2, 35463 Fernwald (AG Gießen , HRA 442), vertr. d.: 1. Knauber-Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Gottlieb-Daimler-Straße 2, 35463 Fernwald, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Thomas Knauber, (Geschäftsführer),

ist am 24.03.2025 um 12:35 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Tim Schneider, Hoher Rain 18, 35394 Gießen, Tel.: 0641-94464530, Fax: 0641-94464533, E-Mail: ts@ra-timschneider.de .

Insolvenzforderungen sind bis zum 28.05.2025 unter Beachtung des § 174 InsO bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin sind gegenüber dem Insolvenzverwalter mitzuteilen, Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin sind an den Insolvenzverwalter zu erfüllen (§ 28 InsO).

Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 S. 1 InsO.
Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 18.06.2025. Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie folgende Anträge müssen bis zu diesem Termin schriftlich bei dem Insolvenzgericht eingegangen sein:
- Wirksamkeit der Erklärung des Insolvenzverwalters über die Freigabe der schuldnerischen selbständigen Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO)
- Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
- Umfang der Zwischenrechnungslegung des Insolvenzverwalters (§ 66 Abs. 3 InsO)
- Wahl bzw. Beibehaltung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
- Gewährung von Unterhalt aus der Masse (§§ 100, 101 InsO)
- Bestimmung zur Hinterlegung oder Anlegung der Insolvenzmasse (§ 149 InsO)
- Entscheidung über die Fortführung des Geschäftsbetriebes sowie Beauftragung des Insolvenzverwalters zur Ausarbeitung eines Insolvenzplanes (§ 157 InsO)
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert
- Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO)
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO)

Ist die Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig bzw. werden bis zum Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben, gilt die Zustimmung hinsichtlich der Beschlussfassung nach § 160 InsO als erteilt.

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungen werden innerhalb der gesetzlichen Fristen des § 175 Abs. 1 S. 2 InsO auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt, § 179 Abs. 3 S. 3 InsO.

Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Gießen, den 25.03.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 442 HRA 442:Wilhelm Vogel GmbH & Co. KG Medizinische Technik und Elektronik, Gießen, Gottlieb-Daimler-Straße 2, 35463 Fernwald.Neue Firma: Vogel Medizinische Technik und Elektronik GmbH & Co. KG. Neuer Sitz: Fer…
HRA 442:Wilhelm Vogel GmbH & Co. KG Medizinische Technik und Elektronik, Gießen, Gottlieb-Daimler-Straße 2, 35463 Fernwald.Neue Firma: Vogel Medizinische Technik und Elektronik GmbH & Co. KG. Neuer Sitz: Fernwald. Geschäftsanschrift: Gottlieb-Daimler-Straße 2, 35463 Fernwald. Geändert, nun: Persönlich haftende Gesellschafterin: Knauber-Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Fernwald (Amtsgericht Gießen HRB 798).

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.