HRA 102491

Völpel GmbH & Co KG

Amtsgericht Ingolstadt · Bayern

aktuell 4 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Königsmoos

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Registerdaten

Sitz
Königsmoos
Datenstand
2024-05-05
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-05-05

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Völpel KG Königsmoos

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

4
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung IN 520/26 · Völpel GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Ingolstadt
Insolvenzgericht
Ingolstadt
Aktenzeichen
IN 520/26
Wirksam am
30.09.2026
Registerbezug
Ingolstadt, HRA 102491
IN 520/26

In dem Verfahren über den Antrag d.

Völpel GmbH & Co. KG, St.-Wolfgang-Straße 1, 86669 Königsmoos, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Völpel Verwaltungsgesellschaft mbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Völpel German
Registergericht: Amtsgericht Ingolstadt Registergericht Register-Nr.: HRA 102491
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dr. Abel Paul, Unterer Anger 3, 80331 München
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

Beschluss:

Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO)
wird am 30.09.2026 um 15:30 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Dr. Alexander Zarzitzky, Prinzregentenstraße 78, 81675 München, Telefon: +49(89) 28 788 10, Telefax: +49(89) 28 788 129, Email: alexander.zarzitzky@anchor.eu.

wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Ingolstadt
Neubaustr. 8
85049 Ingolstadt

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Ingolstadt - Insolvenzgericht - 30.09.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 102491 HRA 102491: Völpel GmbH & Co KG, Königsmoos, St.-Wolfgang-Str. 1, 86669 Königsmoos. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechts…
HRA 102491: Völpel GmbH & Co KG, Königsmoos, St.-Wolfgang-Str. 1, 86669 Königsmoos. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Prof. Dr. Völpel, Sven, Bremen, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRA 102491 HRA 102491: Völpel GmbH & Co KG, Königsmoos, St.-Wolfgang-Str. 1, 86669 Königsmoos. Vertretungsbefugnis geändert, nun: Persönlich haftender Gesellschafter: Völpel Verwaltungsgesellschaft mbH, Königsmoos (AG …
HRA 102491: Völpel GmbH & Co KG, Königsmoos, St.-Wolfgang-Str. 1, 86669 Königsmoos. Vertretungsbefugnis geändert, nun: Persönlich haftender Gesellschafter: Völpel Verwaltungsgesellschaft mbH, Königsmoos (AG Ingolstadt HRB 100851), mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRA 102491 Völpel GmbH & Co KG, Königsmoos, St.-Wolfgang-Str. 1, 86669 Königsmoos.Geschäftsanschrift: St.-Wolfgang-Str. 1, 86669 Königsmoos.
Völpel GmbH & Co KG, Königsmoos, St.-Wolfgang-Str. 1, 86669 Königsmoos.Geschäftsanschrift: St.-Wolfgang-Str. 1, 86669 Königsmoos.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.