GnR 2577
Vivono Wohnungsgenossenschaft eG
aktuell 14 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: München
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Registerdaten
- Sitz
- München
- Rechtsform
- Eingetragene Genossenschaft
- Letzte Eintragung
- 07.04.2020
- Datenstand
- 2025-01-30
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Michael Müller
Nandlstadt
mit der Befugnis, im Namen der Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenSven Meier
Miesbach
Allgemeine Vertretungsregelung
- Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
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Abrufstand 2025-01-30 Registerinformationen ansehenRegistertreffer
Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- GenoBau Zielkauf Wohnungsgenossenschaft eG Miesbach
- GenoBau Zielkauf Wohnungsgenossenschaft eG Fischbachau
Gegenstand des Unternehmens
Die Genossenschaft hat insbesondere das Ziel für Mitglieder die Wohnraumversorgung intensiv zu fördern und zu schützen, Wohnraum für Mitglieder zu errichten und zu erwerben durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. Daneben hat die Genossenschaft das Ziel, Wohnungen auch ohne Förderungsmöglichkeit für ihre Mitglieder zu errichten oder zu erwerben und das Ziel neue Förderungsmöglichkeiten zu erschließen. Bewirtschaftung, Errichtung, Erwerb und Betreuung von Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen sowie Belastung, Veräußerung von Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten und die Übernahme aller im Bereich der Wohnungswirtschaft des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben. Erbringung von sozialen und kulturellen Nebenleistungen als Teil eines gesamtwirtschaftlichen Leistungspaketes, die Steigerung der Lebensqualität, die Schaffung gemeinsamer Werte zur physischen und psychischen Sicherheit sowie Förderung der Existenzsicherung der Mitglieder unter Berücksichtigung der sozialen Wertschöpfung und ökonomischen Stabilisierung der Mitgliederhaushalte. Geschäfte mit Nichtmitgliedern sind zulässig. Die Genossenschaft kann sich im Rahmen der Wirtschaftsförderung an anderen Unternehmen beteiligen, sofern sie der Erfüllung des satzungsgemäßen Zwecks dienen und darf alle Maßnahmen treffen, die geeignet oder geeignet erscheinen, den Gesellschaftszweck zu fördern und/oder Organ im Rahmen eines steuerlichen Organschaftsverhältnisses sein, Zweigniederlassungen und andere Unternehmen gründen, solche erwerben oder als deren Komplementär fungieren. zur Erfüllung ihrer Aufgaben kann sie sich der Hilfe sachverständiger Dritter bedienen. Die Genossenschaft ist berechtigt, Teile des Genossenschaftskapitals in Sachwerte und rentierliche Geld- und Kapitalmarktpapiere anzulegen. Kapitalanlagen erfolgen ausschließlich im eigenen Namen und auf eigene Rechnung der Genossenschaft. Anlagen auf Rechnung Dritter sind ausgeschlossen.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Forderungsprüfung IN 5/20 · Vivono Wohnungsgenossenschaft eG · Insolvenzgericht Wolfratshausen
- Insolvenzgericht
- Wolfratshausen
- Aktenzeichen
- IN 5/20
- Wirksam am
- 25.07.2023
- Registerbezug
- München, GnR 2577
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Vivono Wohnungsgenossenschaft eG, Maxlrainer Str. 10, 83714 Miesbach, vertreten durch die Vorstände Meier Svenund Müller Michael
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: GnR 2577
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 19.07.2023 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 208-286 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 21.08.2023 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Wolfratshausen - Insolvenzgericht - 24.07.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung IN 5/20 · Vivono Wohnungsgenossenschaft eG · Insolvenzgericht Wolfratshausen
- Insolvenzgericht
- Wolfratshausen
- Aktenzeichen
- IN 5/20
- Wirksam am
- 23.02.2023
- Registerbezug
- München, GnR 2577
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Vivono Wohnungsgenossenschaft eG, Maxlrainer Str. 10, 83714 Miesbach, vertreten durch die Vorstände Meier Sven, Meropis Street 14, flat 102, 6058 Larnaca, Zypern und Müller Michael, Moosburger Str. 30 a, 85405 Nandlstadt
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: GnR 2577
- Schuldnerin -
Terminsbestimmung:
- Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zum Abschluss des vor dem Landgericht München II geschlossenen Vergleichs vom 17.02.2023 (Az.: 2 O 94/22) zwischen Frau Breiter als Insolvenzverwalterin über das Vermögen der Fa. Vivono Wohnungsgenossenschaft eG und einem der beiden Vorstände der Schuldnerin Herrn Michael Müller bzgl. der Abgeltung von Schadensersatzansprüchen
wird bestimmt auf
Montag, 13.03.2023, 08:00 Uhr, Sitzungssaal 3, Bahnhofstr. 18, 82515 Wolfratshausen
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht Wolfratshausen - Insolvenzgericht - 23.02.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung IN 5/20 · Vivono Wohnungsgenossenschaft eG · Insolvenzgericht Wolfratshausen
- Insolvenzgericht
- Wolfratshausen
- Aktenzeichen
- IN 5/20
- Wirksam am
- 22.12.2021
- Registerbezug
- München, GnR 2577
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Vivono Wohnungsgenossenschaft eG, Maxlrainer Str. 10, 83714 Miesbach, vertreten durch die Vorstände Meier Sven und Müller Michael,02.06.1962,
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: GnR 2577
- Schuldnerin -
Terminsbestimmung:
- Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zur Klageerhebung gegenüber den Vorständen zur Inanspruchnahme der Vorstände Herrn Sven Meier und Michael Müller in Höhe von 1.332.757,85 Euro aus einem Schadensersatzanspruch wegen Sorgfaltspflichtverletzung im Rahmen ihrer Tätigkeit als Vorstand der Insolvenzschuldnerin gem. § 160 Abs. 2 Nr. 3 InsO
wird bestimmt auf
Montag, 10.01.2022, 11:00 Uhr, Sitzungssaal 3, Bahnhofstr. 18, 82515 Wolfratshausen
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht Wolfratshausen - Insolvenzgericht - 21.12.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung IN 5/20 · Vivono Wohnungsgenossenschaft eG · Insolvenzgericht Wolfratshausen
- Insolvenzgericht
- Wolfratshausen
- Aktenzeichen
- IN 5/20
- Wirksam am
- 17.06.2021
- Registerbezug
- München, GnR 2577
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Vivono Wohnungsgenossenschaft eG, Maxlrainer Str. 10, 83714 Miesbach, vertreten
durch die Vorstände Meier Sven und Müller Michael,
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: GnR 2577
- Schuldnerin -
Terminsbestimmung:
- Termin zur Anhörung des Vorstands Sven Meier zu den im Schreiben der
Insolvenzverwalterin vom 20.5.2021 aufgeworfenen Fragen
wird bestimmt auf
Donnerstag, 15.07.2021, 10:00 Uhr, Dienstzimmer 305, 3. Stock, Bahnhofstr. 18,
82515 Wolfratshausen
Das persönliche Erscheinen des Herrn Sven Meier wird angeordnet.
Amtsgericht Wolfratshausen - Insolvenzgericht - 17.06.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
GnR 2577 GnR 2577: Vivono Wohnungsgenossenschaft eG, München (Maxlrainer Str. 10, 83714 Miesbach). Über das Vermögen der Genossenschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Wolfratshausen vom 01.04.2020 (Az. IN 5/20)…
Insolvenzplan IN 5/20 · Vivono Wohnungsgenossenschaft eG · Insolvenzgericht Wolfratshausen
- Insolvenzgericht
- Wolfratshausen
- Aktenzeichen
- IN 5/20
- Wirksam am
- 01.04.2020
- Registerbezug
- München, GnR 2577
In dem Verfahren über den Antrag d.
Vivono Wohnungsgenossenschaft eG, Maxlrainer Str. 10, 83714 Miesbach, vertreten
durch die Vorstände Meier Sven, geboren am XX.XX.XXXX, Sonnenham 11, 83075 Bad
Feilnbach und Müller Michael, geboren am XX.XX.XXXX, Moosburger Str. 30 a,
85405 Nandlstadt
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: GnR 2577
- Schuldnerin -
Geschäftszweig: Förderung von Wohnraumversorgung für Mitglieder, Errichtung und
Erwerb von Wohnraum, Verwaltung der Mitgliedsbeiträge
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen
Zahlungsunfähigkeit am 01.04.2020 um 13.10 Uhr eröffnet.
2. Zur Insolvenzverwalterin wird bestellt:
Rechtsanwältin Birgitt Breiter
Marktplatz 18, 83607 Holzkirchen
Telefon: +49(8024)30580
Telefax: +49(8024)305820
Email: ra@breiter.info
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 20.05.2020 bei der Insolvenzverwalterin schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5
Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 19.06.2020 den Forderungsanmeldungen
schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Sollten Beschlussfassungen über die eventuelle Wahl eines anderen
Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über
die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der
Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66
(Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der
Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw.
Fortführung des Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen
oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus
freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die
der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll;
wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich
belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig
gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt
oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein
Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162
(Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung
unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei
Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten
Angelegenheiten erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 05.06.2020,
damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann.
Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten
auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen,
gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind der
Insolvenzverwalterin unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an die Insolvenzverwalterin zu
leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
7. Die Insolvenzverwalterin wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
8. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 16.01.2020 beim Insolvenzgericht Wolfratshausen eingegangen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.
Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden:
Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im
Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5
Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4
EGInsO).
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Wolfratshausen
Bahnhofstr. 18
82515 Wolfratshausen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Wolfratshausen - Insolvenzgericht - 01.04.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung IN 5/20 · Vivono Wohnungsgenossenschaft eG · Insolvenzgericht Wolfratshausen
- Insolvenzgericht
- Wolfratshausen
- Aktenzeichen
- IN 5/20
- Wirksam am
- 21.01.2020
- Registerbezug
- München, GnR 2577
In dem Verfahren über den Antrag d.
Vivono Wohnungsgenossenschaft eG, Maxlrainer Str. 10, 83714 Miesbach, vertreten
durch die Vorstände Meier Sven, geboren am XX.XX.XXXX, Sonnenham 11, 83075 Bad
Feilnbach und Müller Michael, geboren am XX.XX.XXXX, Moosburger Str. 30 a,
85405 Nandlstadt
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: GnR 2577
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
Beschluss:
Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs.
1 und 2 InsO)
wird am 21.01.2020 um 10:00 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21
Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird bestellt: Rechtsanwältin Birgitt
Breiter, Marktplatz 18, 83607 Holzkirchen, Telefon: +49(8024)30580, Telefax:
+49(8024)305820, Email: ra@breiter.info.
wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der
Schuldnerin nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam
sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Wolfratshausen
Bahnhofstr. 18
82515 Wolfratshausen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Wolfratshausen - Insolvenzgericht - 21.01.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
GnR 2577 GnR 2577: GenoBau Zielkauf Wohnungsgenossenschaft eG, Miesbach (Maxlrainer Str. 10, 83714 Miesbach Klarstellung zur Veröffentlichung vom 11.11.2016: Bei der Genossenschaft besteht keine Nachschusspflicht.
GnR 2577 GnR 2577: GenoBau Zielkauf Wohnungsgenossenschaft eG, Miesbach (Maxlrainer Str. 10, 83714 Miesbach). Die Generalversammlung vom 17.10.2016 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Firma geändert, nun: Neu…
GnR 2577 GnR 2577: GenoBau Zielkauf Wohnungsgenossenschaft eG, Miesbach (Am Windfeld 33, 83714 Miesbach). Vertretungsbefugnis geändert, nun: Vorstand: Müller, Michael, Nandlstadt, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Na…
GnR 2577 GnR 2577:GenoBau Zielkauf Wohnungsgenossenschaft eG, Fischbachau, Landkreis Miesbach (Maxlrainer Str. 10, 83714 Miesbach). Die Generalversammlung vom 19.02.2015 hat die Änderung der Satzung beschlossen. Geän…
GnR 2577 GenoBau Zielkauf Wohnungsgenossenschaft eG, Miesbach (Maxlrainer Str. 10, 83714 Miesbach). Sitz verlegt, nun: Neuer Sitz: Fischbachau, Landkreis Miesbach.
GnR 2577 GenoBau Zielkauf Wohnungsgenossenschaft eG, Miesbach (Am Windfeld 33, 83714 Miesbach). Ausgeschieden: Vorstand: Scherer, Michael, Krailling, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Vorstand: Meier, Sven, Miesbach, *XX.XX.XXXX.
GnR 2577 GenoBau Zielkauf Wohnungsgenossenschaft eG, Miesbach, (Am Windfeld 33, 83714 Miesbach).Eingetragene Genossenschaft. Satzung errichtet am 24.4.2010. Gegenstand des Unternehmens: Die Genossenschaft hat insbeso…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.