HRB 60454
Vivacon Grundstückseigentumsverwaltungs III./2007 GmbH
aktuell 12 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Köln
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Registerdaten
- Sitz
- Köln
- Datenstand
- 2024-03-07
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Bekanntmachungen und Ereignisse
Forderungsprüfung 75 IN 282/17 · Vivacon Grundstückseigentumsverwaltungs III./2007 GmbH · Insolvenzgericht Köln
- Insolvenzgericht
- Köln
- Aktenzeichen
- 75 IN 282/17
- Wirksam am
- 01.03.2024
- Registerbezug
- Köln, HRB 60454
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 60454 eingetragenen Vivacon Grundstückseigentumsverwaltungs III./2007 GmbH, Kaiser-Wilhelm-Ring 27 - 29, 50672 Köln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Ursula Rutovitz, Kaiser-Wilhelm-Ring 27 - 29, 50672 Köln
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 29.05.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind ab dem 08.05.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1343 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
75 IN 282/17
Amtsgericht Köln, 29.02.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 75 IN 282/17 · Vivacon Grundstückseigentumsverwaltungs III./2007 GmbH · Insolvenzgericht Köln
- Insolvenzgericht
- Köln
- Aktenzeichen
- 75 IN 282/17
- Wirksam am
- 14.11.2018
- Registerbezug
- Köln, HRB 60454
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 60454 eingetragenen
Vivacon Grundstückseigentumsverwaltungs III./2007 GmbH, Kaiser-Wilhelm-Ring 27
- 29, 50672 Köln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Ursula
Rutovitz, Kaiser-Wilhelm-Ring 27 - 29, 50672 Köln
wird Rechtsanwalt André Dobiey, Sachsenring 69, 50677 Köln zum
Sonderinsolvenzverwalter bestellt. Sein Aufgabenbereich umfasst Prüfung der
Insolvenzforderungen Rang 0 lfd. Nr. 2 bis 6 der Tabelle. In diesem Bereich hat
allein er die Rechtsstellung des Insolvenzverwalters.
75 IN 282/17
Amtsgericht Köln, 13.11.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 60454 HRB 60454: Vivacon Grundstückseigentumsverwaltungs III./2007 GmbH, Köln, Kaiser-Wilhelm-Ring 27-29, 50672 Köln. Durch Beschluss des Amtsgerichts Köln (75 IN 282/17) vom 12.09.2018 ist über das Vermögen der G…
Forderungsprüfung 75 IN 282/17 · Vivacon Grundstückseigentumsverwaltungs III./2007 GmbH · Insolvenzgericht Köln
- Insolvenzgericht
- Köln
- Aktenzeichen
- 75 IN 282/17
- Wirksam am
- 19.09.2018
- Registerbezug
- Köln, HRB 60454
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 60454 eingetragenen
Vivacon Grundstückseigentumsverwaltungs III./2007 GmbH, Kaiser-Wilhelm-Ring 27
- 29, 50672 Köln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Ursula
Rutovitz, Kaiser-Wilhelm-Ring 27 - 29, 50672 Köln
Geschäftszweig: Der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die
Übernahme der persönlichen Haftung und die Geschäftsführung bei
Handelsgesellschaften.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 12.09.2018, um 13:37
Uhr das Insolvenzverfahren als Hauptinsolvenzverfahren im Sinne des Art. 3 Abs.
1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom
20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 11.07.2017 bei Gericht eingegangenen
Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Christoph Niering,
Sachsenring 69, 50677 Köln, Telefon: 0221 99 22 30-0, Fax: 0221 99 22 3035.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 06.11.2018 unter Beachtung des
§ 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden
aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche
Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in
Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird,
die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte
Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder
verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht
mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Auf die Durchführung eines Berichtstermins wird gemäß § 29 Abs. 2 S. 2 InsO
verzichtet.
Stichtag, der dem Prüfungstermin (§§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 04.12.2018.
Dieser Termin entspricht zugleich dem Termin der ersten Gläubigerversammlung.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei
Gericht einreichen
* zur Person des Insolvenzverwalters,
* zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschuss (§ 68
InsO),
* zur Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld,
Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3
InsO),
* zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
* zu der Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen
aus selbständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters
(§ 160 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens ab
dem 15.11.2018 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des
Amtsgerichts Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1213
niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung
bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im
Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder
ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu
bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner)
sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Es wird darauf hingewiesen, dass Beschlüsse und Anordnungen des
Insolvenzgerichts Köln grundsätzlich über die Veröffentlichung im Internet
unter www.insolvenzbekanntmachungen.de bekanntgemacht werden.
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten
Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren einschließlich des
Beschlusses nach § 289 InsO werden spätestens sechs Monate nach Rechtskraft der
Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen
Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu.
Unbeschadet dessen steht der Schuldnerin/dem Schuldner und jedem Gläubiger
gegen die Entscheidung nach Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 die
sofortige Beschwerde zu, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848
das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines
Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Str. 101,
50939 Köln schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der
Geschäftsstelle einzulegen. Die Einlegung der Beschwerde ist auch durch
Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des
Gerichts möglich, die über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach
erreichbar ist. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das
Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der
verantwortenden Person versehen sein. Weitere Informationen erhalten Sie auf
der Internetseite www.justiz.nrw.de. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift
der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht
Köln eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur
Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch
die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere
Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der
frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses
sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss
eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
75 IN 282/17
Amtsgericht Köln, 12.09.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 60454 HRB 60454: Vivacon Grundstückseigentumsverwaltungs III./2007 GmbH, Köln, Agrippinawerft 30, 50678 Köln. Änderung zur Geschäftsanschrift: Kaiser-Wilhelm-Ring 27-29, 50672 Köln.
HRB 60454 HRB 60454:Vivacon Grundstückseigentumsverwaltungs III./2007 GmbH, Köln, Agrippinawerft 30, 50678 Köln.Nicht mehr Geschäftsführer: Meyer, Marco, Köln, *XX.XX.XXXX.
HRB 60454 HRB 60454:Vivacon Grundstückseigentumsverwaltungs III./2007 GmbH, Köln, Agrippinawerft 30, 50678 Köln.Aufgrund gesellschaftsvertraglicher Bedingungen nicht mehr Geschäftsführer: Meyer, Marco, Köln, *XX.XX.XX…
HRB 60454 Vivacon Grundstückseigentumsverwaltungs III./2007 GmbH, Köln, Bayenthalgürtel 4, 50968 Köln. Änderung zur Geschäftsanschrift: Agrippinawerft 30, 50678 Köln.
HRB 60454 Vivacon Grundstückseigentumsverwaltungs III./2007 GmbH, Köln, (Bayenthalgürtel 4, 50968 Köln).Die Gesellschafterversammlung vom 09.09.2008 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 Ziff. 2. Abs. 1 …
HRB 60454 Vivacon Grundstückseigentumsverwaltungs III./2007 GmbH, Köln (Bayenthalgürtel 4, 50968 Köln). Die Gesellschafterversammlung vom 18.06.2007 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 Abs. 5 (Geschäft…
HRB 60454 Vivacon Grundstückseigentumsverwaltungs III./2007 GmbH, Köln (Bayenthalgürtel 4, 50968 Köln). Die Gesellschafterversammlung vom 04.07.2007 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die …
HRB 60454 Vivacon Grundstückseigentumsverwaltungs III./2007 GmbH, Köln (Bayenthalgürtel 4, 50968 Köln). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 04.05.2007. Gegenstand: der Erwerb und die Verwal…
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