HRA 24461

Vivacon Grundstückseigentums GmbH & Co. KG

Amtsgericht Köln · Nordrhein-Westfalen

aktuell 5 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Köln

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Registerdaten

Sitz
Köln
Datenstand
2024-04-11
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-04-11

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

5
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 75 IN 156/14 · Vivacon Grundstückseigentums GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Köln
Insolvenzgericht
Köln
Aktenzeichen
75 IN 156/14
Wirksam am
27.07.2026
Registerbezug
Köln, HRA 24461
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 75 IN 156/14

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRA 24461 eingetragenen Vivacon Grundstückseigentums GmbH & Co. KG, Agrippinawerft 30, 50678 Köln, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 59023 eingetragene Vivacon Grundstückseigentumsverwaltungs GmbH, Agrippinawerft 30, 50678 Köln, diese vertreten durch die Geschäftsführer Marco Meyer, Agrippinawerft 30, 50678 Köln und Ursula Rutovitz, Lenaustraße 74, 60318 Frankfurt

sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt worden (§§ 21, 63, 64 InsO).
Nach §§ 21, 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist das Vermögen, auf das sich seine Tätigkeit während des Eröffnungsverfahren erstreckt hat. Maßgebend für die Wertermittlung ist der Zeitpunkt der Beendigung der vorläufigen Verwaltung oder der Zeitpunkt, ab dem der Gegenstand nicht mehr der vorläufigen Verwaltung unterliegt.
Die Vergütung beträgt in der Regel 25 Prozent der Vergütung des Insolvenzverwalters (§§ 21, 63 Abs. 3 InsO).
Der Regelsatz soll mindestens 1.400,00 EUR betragen (§§ 10, 2 Abs. 2 InsVV; BGH, Beschl. v. 13.07.2006 - IX ZB 104/05).
Wegen der näheren Einzelheiten verweist die Vergütungsentscheidung auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 01.06.2026.
Neben der Vergütung sind dem Verwalter auf Antrag die nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle dieser tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalters nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Vorliegend ist der Pauschbetrag vom Gericht festgesetzt worden.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Köln statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.

Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Die Veröffentlichung des Vergütungsbeschlusses erfolgt vorliegend gem. § 9 Abs. 1 S. 1 InsO auszugsweise bzw. seinem wesentlichen Inhalt nach, da nach Auffassung des Gerichts eine vollständige Veröffentlichung nicht sachgerecht ist, weil die damit verbundene Publizität schützenswerte Interessen bestimmter Beteiligter verletzen kann. Diese Interessen werden durch die Regelung in § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht hinreichend geschützt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1228 eingesehen werden.

75 IN 156/14
Amtsgericht Köln, 24.07.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 24461 HRA 24461: Vivacon Grundstückseigentums GmbH & Co. KG, Köln, Kaiser-Wilhelm-Ring 27-29, 50672 Köln. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen aufgelöst (Amtsgericht Köln,…
HRA 24461: Vivacon Grundstückseigentums GmbH & Co. KG, Köln, Kaiser-Wilhelm-Ring 27-29, 50672 Köln. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen aufgelöst (Amtsgericht Köln, 75 IN 156/14). Gemäß § 143 Abs. 1 HGB von Amts wegen eingetragen.
Veränderungen
HRA 24461 HRA 24461: Vivacon Grundstückseigentums GmbH & Co. KG, Köln, Agrippinawerft 30, 50678 Köln. Änderung zur Geschäftsanschrift: Kaiser-Wilhelm-Ring 27-29, 50672 Köln.
HRA 24461: Vivacon Grundstückseigentums GmbH & Co. KG, Köln, Agrippinawerft 30, 50678 Köln. Änderung zur Geschäftsanschrift: Kaiser-Wilhelm-Ring 27-29, 50672 Köln.
Veränderungen
HRA 24461 Vivacon Grundstückseigentums GmbH & Co. KG, Köln, Bayenthalgürtel 4, 50968 Köln. Änderung zur Geschäftsanschrift: Agrippinawerft 30, 50678 Köln.
Vivacon Grundstückseigentums GmbH & Co. KG, Köln, Bayenthalgürtel 4, 50968 Köln. Änderung zur Geschäftsanschrift: Agrippinawerft 30, 50678 Köln.
Neueintragungen
HRA 24461 Vivacon Grundstückseigentums GmbH & Co. KG, Köln (Bayenthalgürtel 4, 50968 Köln, der Erwerb und die Verwaltung von mit Erbbaurechten belasteten Grundstücken sowie die Verwaltung von sonstigem Vermögen). Komm…
Vivacon Grundstückseigentums GmbH & Co. KG, Köln (Bayenthalgürtel 4, 50968 Köln, der Erwerb und die Verwaltung von mit Erbbaurechten belasteten Grundstücken sowie die Verwaltung von sonstigem Vermögen). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Vivacon Grundstückseigentumsverwaltungs GmbH, Köln (AG Köln HRB 59023), mit der Befugnis für sich und ihre Geschäftsführer, im Namen der Kommanditgesellschaft mit sich als Vertreter der Vivacon AG, Köln (AG Köln HRB 34894), SOMMERSTRASSE FÜRTH GmbH, Köln (AG Köln HRB 57059), SOMMERSTRASSE FÜRTH Grundstückseigentums GmbH & Co. KG, Köln (AG Köln HRA 24453), Freeholdco GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Köln (AG Köln HRA 23753), Freeholdco Grundstückseigentums GmbH & Co. KG, Köln (AG Köln HRA 24376), Freeholdco Grundstückseigentumsverwaltungs GmbH, Köln (AG Köln HRB 58994), Grundbesitzverwaltungsgesellschaft Wuhletalkarree GmbH & Co. KG, Köln (AG Köln HRA 22188), GbV Wuhletalkarree Grundstückseigentums GmbH & Co. KG, Köln (AG Köln HRA 24442), GERMAN REAL ESTATE OPPORTUNITIES GmbH & Co. KG, Köln (AG Köln HRA 24376), GREO Grundstückseigentums GmbH & Co. KG, Köln (AG Köln HRA 24403) Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.