HRB 118664

VITOLI. GmbH

Amtsgericht Berlin (Charlottenburg) · Berlin

aktuell 8 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Berlin

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Registerdaten

Sitz
Berlin
Datenstand
2025-09-28
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2025-09-28

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

8
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 36v IN 4060/19 · VITOLI. GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36v IN 4060/19
Wirksam am
23.02.2026
Registerbezug
Berlin, HRB 118664
36v IN 4060/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

VITOLI. GmbH, Obentrautstraße 72, 10963 Berlin,
vertreten durch den Geschäftsführer Patrick Schneider
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 118664
- Schuldnerin -

hat das Amtsgericht Charlottenburg am 18.02.2026 beschlossen:

Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 1.025.163,40 EUR steht ein Betrag von 543.116,32 EUR zur Verteilung abzüglich der Gerichtskosten für das Insolvenzverfahren und der Vergütung sowie der Auslagen des Insolvenzverwalters zur Verfügung.
Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 18.02.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 36v IN 4060/19 · VITOLI. GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36v IN 4060/19
Wirksam am
16.02.2026
Registerbezug
Berlin, HRB 118664
36v IN 4060/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

VITOLI. GmbH,
Obentrautstraße 72, 10963 Berlin,
vertreten durch den Geschäftsführer Patrick Schneider

Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 118664
- Schuldnerin -

hat das Amtsgericht Charlottenburg am 13.01.2026 beschlossen:

Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Sebastian Laboga, Karl-Heinrich-Ulrichs-Straße 24, 10785 Berlin, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Gesamtbetrag

in Abzug zu bringender Vorschuss

Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt auf Antrag des Insolvenzverwalters vom 04.09.2025. Der Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 50 %.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von BETRAG EUR auszugehen.
Die Regelvergütung war gemäß § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von 42.435,46 EUR festzusetzen.
In der Gesamtschau ist ein Übersteigen des Regelsatzes um 50 % gerechtfertigt: Für den überdurchschnittlichen Aufwand im Zusammenhang mit den besonders aufwändigen Vergleichsverhandlungen und den geführten Rechtsstreiten zur Geltendmachung von Anfechtungsansprüchen sowie zum Ausgleich der Degression (§ 3 Abs. 1 c) InsVV) wird ein Zuschlag berücksichtigt. Da es bei den einzelnen Erhöhungstatbeständen zu Überschneidungen kommt, machte der Insolvenzverwalter in der Gesamtschau insgesamt einen Zuschlag von 50 % geltend, welcher unter Vornahme einer Gesamtbetrachtung und unter Berücksichtigung vorgenommener Delegationen berücksichtigt wurde. Nach eigener eingehender Prüfung schließt sich das Gericht der ausführlichen Begründung im Antrag des Insolvenzverwalters vom 04.09.2025 an. Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt. Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 250,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt. Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem Insolvenzverwalter entstandenen Portokosten waren in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen. Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 13.01.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 36v IN 4060/19 · VITOLI. GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36v IN 4060/19
Wirksam am
05.11.2025
Registerbezug
Berlin, HRB 118664
36v IN 4060/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

VITOLI. GmbH, Obentrautstraße 72, 10963 Berlin,
vertreten durch den Geschäftsführer Patrick Schneider
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 118664
- Schuldnerin -

Der Insolvenzverwalter hat mit Antrag vom 04.09.2025 die Regelvergütung gemäß § 2 InsVV und die Auslagen gemäß § 8 InsVV zzgl. der Kosten für die übertragenden Zustellungen nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % beantragt.

An von dem Insolvenzverwalter beauftragte Dritte wurde aus der Insolvenzmasse eine Vergütung gezahlt.

Die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Die Insolvenzgläubiger erhalten Gelegenheit binnen 2 Wochen ab Veröffentlichung, Einwendungen schriftlich beim Insolvenzgericht einzureichen.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 03.11.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 118664 B HRB 118664 B: VITOLI. GmbH, Berlin, Obentrautstraße 72, 10963 Berlin. Die Eintragung zu Nr. 1: Geschäftsführer: Schneider, Patrick; ist mangels einer wesentlichen Voraussetzung gemäß § 395 FamFG von Amts weg…
HRB 118664 B: VITOLI. GmbH, Berlin, Obentrautstraße 72, 10963 Berlin. Die Eintragung zu Nr. 1: Geschäftsführer: Schneider, Patrick; ist mangels einer wesentlichen Voraussetzung gemäß § 395 FamFG von Amts wegen gelöscht.
Veränderungen
HRB 118664 B HRB 118664 B: VITOLI. GmbH, Berlin, Obentrautstraße 72, 10963 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG aufgelöst.
HRB 118664 B: VITOLI. GmbH, Berlin, Obentrautstraße 72, 10963 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG aufgelöst.
Veränderungen
HRB 118664 B HRB 118664 B: VITOLI. GmbH, Berlin, Obentrautstraße 72, 10963 Berlin. Prokura: Nicht mehr Prokurist: 1. Kruszynski, Frank
HRB 118664 B: VITOLI. GmbH, Berlin, Obentrautstraße 72, 10963 Berlin. Prokura: Nicht mehr Prokurist: 1. Kruszynski, Frank
Veränderungen
HRB 118664 B VITOLI. GmbH, Berlin, Obentrautstraße 72, 10963 Berlin. Prokura: 1. Kruszynski, Frank, *XX.XX.XXXX, Dresden; Einzelprokura; 2. Lange, Nigon Günter, *XX.XX.XXXX, Frankfurt (Oder); Einzelprokura.
VITOLI. GmbH, Berlin, Obentrautstraße 72, 10963 Berlin. Prokura: 1. Kruszynski, Frank, *XX.XX.XXXX, Dresden; Einzelprokura; 2. Lange, Nigon Günter, *XX.XX.XXXX, Frankfurt (Oder); Einzelprokura.
Neueintragungen
HRB 118664 B VITOLI. GmbH, BerlinObentrautstraße 72, 10963 Berlin. Firma: VITOLI. GmbH Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift:; Obentrautstraße 72, 10963 Berlin Gegenstand: Die bisher unter der Bezeichung …
VITOLI. GmbH, BerlinObentrautstraße 72, 10963 Berlin. Firma: VITOLI. GmbH Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift:; Obentrautstraße 72, 10963 Berlin Gegenstand: Die bisher unter der Bezeichung VITOLI. betriebene Firma für Service, Wartung und Prüfung von Medien- und Veranstaltungstechnik. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer:; 1. Schneider, Patrick, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 16.01.2009.

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