HRB 37233

VITERA Institut für Gesundheit & Prävention - gAG

Amtsgericht Leipzig · Sachsen

aktuell 6 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Leipzig

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Registerdaten

Sitz
Leipzig
Datenstand
2024-03-02
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-02

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

6
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 405 IN 1337/20 · VITERA Institut für Gesundheit & Prävention - gAG · Insolvenzgericht Leipzig
Insolvenzgericht
Leipzig
Aktenzeichen
405 IN 1337/20
Wirksam am
03.12.2025
Registerbezug
Leipzig, HRB 37233
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 1337/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der VITERA Institut für Gesundheit & Prävention - gAG, Kickerlingsberg 8, 04105 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 37233
vertreten durch den gesetzlichen Vertreter Hennry Grothe

- wurde die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters am 02.12.2025 festgesetzt auf Vergütung ... EUR, Auslagen ... EUR, Umsatzsteuer ... EUR.

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig

einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.

Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.

Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 405 IN 1337/20 · VITERA Institut für Gesundheit & Prävention - gAG · Insolvenzgericht Leipzig
Insolvenzgericht
Leipzig
Aktenzeichen
405 IN 1337/20
Wirksam am
05.07.2022
Registerbezug
Leipzig, HRB 37233
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der VITERA Institut für Gesundheit & Prävention - gAG, Kickerlingsberg 8, 04105 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 37233
vertreten durch den Vorstand Karin Maria Hannelore Grothe

- hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 08.07.2021 die Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.

Es hat sich ergeben, dass das schuldnerische Vermögen zur vollständigen Befriedigung aller Massegläubiger nicht ausreicht.

Massekosten und Masseschulden werden nach der Rangordnung des § 209 InsO befriedigt werden.

- Zwangsvollstreckungsmaßnahmen der Massegläubiger gegen den Insolvenzverwalter aus bereits erwirkten Titeln sind gemäß § 210 InsO unzulässig.
Zur Wahrung ihrer Rechte werden die Massegläubiger aufgefordert, ihre Ansprüche bei dem Insolvenzverwalter

Rechtsanwalt Dr. Florian Linkert, Kreuzstraße 2 a, 04103 Leipzig, Email geschäftlich: leipzig@bbl-law.de, Telefon geschäftlich: 0341 33743 05, Telefax: 0341 33743 07, Website: www.bbl-law.de

schriftlich geltend zu machen.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 37233 HRB 37233: VITERA Institut für Gesundheit & Prävention - gAG, Leipzig, Kickerlingsberg 8, 04105 Leipzig. Durch Beschluss des Amtsgerichts Leipzig vom 01.03.2021, AZ: 405 IN 1337/20, ist das Insolvenzverfahre…
HRB 37233: VITERA Institut für Gesundheit & Prävention - gAG, Leipzig, Kickerlingsberg 8, 04105 Leipzig. Durch Beschluss des Amtsgerichts Leipzig vom 01.03.2021, AZ: 405 IN 1337/20, ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft eröffnet worden.
Veränderungen
HRB 37233 HRB 37233: VITERA Institut für Gesundheit & Prävention - gAG, Leipzig, Kickerlingsberg 8, 04105 Leipzig. Durch Beschluss des Amtsgerichts Leipzig vom 11.12.2020, AZ: 405 IN 1337/20, ist ein vorläufiger Insol…
HRB 37233: VITERA Institut für Gesundheit & Prävention - gAG, Leipzig, Kickerlingsberg 8, 04105 Leipzig. Durch Beschluss des Amtsgerichts Leipzig vom 11.12.2020, AZ: 405 IN 1337/20, ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Veränderungen
HRB 37233 HRB 37233: VITERA Institut für Gesundheit & Prävention - gAG, Leipzig, Kickerlingsberg 8, 04105 Leipzig. Einzelprokura: Hinrichs, Matthias, Leipzig, *XX.XX.XXXX.
HRB 37233: VITERA Institut für Gesundheit & Prävention - gAG, Leipzig, Kickerlingsberg 8, 04105 Leipzig. Einzelprokura: Hinrichs, Matthias, Leipzig, *XX.XX.XXXX.
Neueintragungen
HRB 37233 HRB 37233: VITERA Institut für Gesundheit & Prävention - gAG, Leipzig, Kickerlingsberg 8, 04105 Leipzig. Aktiengesellschaft. Satzung vom 17.12.2019 mit Nachtrag vom 16.01.2020. Geschäftsanschrift: Kickerling…
HRB 37233: VITERA Institut für Gesundheit & Prävention - gAG, Leipzig, Kickerlingsberg 8, 04105 Leipzig. Aktiengesellschaft. Satzung vom 17.12.2019 mit Nachtrag vom 16.01.2020. Geschäftsanschrift: Kickerlingsberg 8, 04105 Leipzig. Gegenstand des Unternehmens: Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Kinder- und Jugendhilfe. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch den Betrieb von stationären Einrichtungen für a) die Betreuung von Kindern unter sechs Jahren in einer gemeinsamen Wohnform mit der alleinerziehenden Mutter oder dem alleinerziehenden Vater (§ 19 SGB VIII), b) die Erziehung von Kindern in einer Einrichtung über Tag und Nacht oder in einer sonstigen betreuten Wohnform (§ 34 SGB VIII) sowie in ambulanter Form und mittels sonstiger Hilfsangebote durch, c) die Bereitstellung von Erziehungsbeiständen und Betreuungshelfern für Kinder und Jugendliche (§ 30 SGB VIII), d) die Betreuung von Kindern und Jugendlichen durch sozialpädagogische Familienhilfe (§ 31 SGB VIII), e) die sozialpädagogische Einzelbetreuung von Jugendlichen (§ 35 SGB VIII), f) Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche (§ 35a SGB VIII), g) Hilfe für junge Volljährige (§ 41 SGB VIII). Grundkapital: 50.000,00 EUR. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Grothe, Karin, Leipzig, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.