HRB 70427

vitakid gemeinnützige GmbH

Amtsgericht Düsseldorf · Nordrhein-Westfalen

aktuell 5 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Düsseldorf

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Registerdaten

Sitz
Düsseldorf
Datenstand
2024-03-07
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-07

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Bekanntmachungen und Ereignisse

5
Veränderungen
HRB 70427 HRB 70427: vitakid gemeinnützige GmbH, Düsseldorf, Alt-Pempelfort 2, 40211 Düsseldorf. Die Gesellschaft ist infolge Eröffnung des Insolvenzverfahrens kraft Gesetzes aufgelöst.
HRB 70427: vitakid gemeinnützige GmbH, Düsseldorf, Alt-Pempelfort 2, 40211 Düsseldorf. Die Gesellschaft ist infolge Eröffnung des Insolvenzverfahrens kraft Gesetzes aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 502 IN 125/21 · vitakid gemeinnützige GmbH · Insolvenzgericht Düsseldorf
Insolvenzgericht
Düsseldorf
Aktenzeichen
502 IN 125/21
Wirksam am
21.02.2022
Registerbezug
Düsseldorf, HRB 70427
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 125/21

502 IN 125/21

AMTSGERICHT DÜSSELDORF
BESCHLUSS

Eröffnungsbeschluss
(Hauptinsolvenzverfahren gemäß Artikel 3 Abs. 1 EuInsVO)

Über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 70427 eingetragenen vitakid gemeinnützige GmbH, Alt-Pempelfort 2, 40211 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herr Sabri Abarkan, Medina de Coco, Bloque 1, Apt. 20, 29649 Mijas Costa, Malaga, Spanien

wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 16.02.2022, um 11:44 Uhr das Insolvenzverfahren als Hauptinsolvenzverfahren im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren eröffnet.

Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Wolf-R. von der Fecht, Kaiserswerther Straße 253, 40474 Düsseldorf.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 22.03.2022 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.

Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO).

Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist

der 12.04.2022.

Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen

- zur Person des Insolvenzverwalters.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 29.03.2022 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.329 niedergelegt.

Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderung benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Gründe:

Die deutschen Gerichte sind für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens international zuständig. Denn die Schuldnerin hat den Mittelpunkt ihrer hauptsächlichen Interessen in der Bundesrepublik Deutschland. Hier hat sie ihren registermäßigen Sitz. Es besteht jedoch ein europäischer Bezug, da die wesentlichen Vermögenswerte der Gesellschaft in Ansprüchen gegen den in Spanien ansässigen Geschäftsführer bestehen.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu.
Unbeschadet der oben stehenden Regelung steht der Schuldnerin/dem Schuldner und jedem Gläubiger gegen die Entscheidung nach Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 die sofortige Beschwerde zu, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.

Düsseldorf, 16.02.2022
Amtsgericht

Geiser
Richterin am Amtsgericht
502 IN 125/21
Düsseldorf, 16.02.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 70427 HRB 70427: vitakid gemeinnützige GmbH, Düsseldorf, Alt-Pempelfort 2, 40211 Düsseldorf. Nicht mehr Geschäftsführer: Güldensupp, Hannes, Witten, *XX.XX.XXXX.
HRB 70427: vitakid gemeinnützige GmbH, Düsseldorf, Alt-Pempelfort 2, 40211 Düsseldorf. Nicht mehr Geschäftsführer: Güldensupp, Hannes, Witten, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 70427 HRB 70427: vitakid gemeinnützige GmbH, Düsseldorf, Alt-Pempelfort 2, 40211 Düsseldorf. Bestellt als Geschäftsführer: Güldensupp, Hannes, Witten, *XX.XX.XXXX.
HRB 70427: vitakid gemeinnützige GmbH, Düsseldorf, Alt-Pempelfort 2, 40211 Düsseldorf. Bestellt als Geschäftsführer: Güldensupp, Hannes, Witten, *XX.XX.XXXX.
Neueintragungen
HRB 70427 vitakid gemeinnützige GmbH, Düsseldorf, Alt-Pempelfort 2, 40211 Düsseldorf. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14.03.2013. Geschäftsanschrift: Alt-Pempelfort 2, 40211 Düsseldorf.…
vitakid gemeinnützige GmbH, Düsseldorf, Alt-Pempelfort 2, 40211 Düsseldorf. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14.03.2013. Geschäftsanschrift: Alt-Pempelfort 2, 40211 Düsseldorf. Gegenstand: Die Förderung der öffentlichen Gesundheit und die Prävention gegen ernährungsinduzierte Krankheiten bei Kindern und Erwachsenen nach dem Lebenswelt-Ansatz durch Aufklärung, Erziehung bzw. Beratung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinschaftlich mit einem Prokuristen vertreten. Einem oder mehreren Geschäftsführern kann die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Geschäftsführer: Abarkan, Sabri, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.