HRB 48414
Viprinet Innovations GmbH
aktuell 13 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Bingen am Rhein
Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Bingen am Rhein
- Datenstand
- 2024-03-07
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
Abrufstand 2024-03-03 Chronologischen Auszug ansehenDokumentenansicht
Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.
10 archivierte Dokumente Dokumente ansehenVeröffentlichungen
Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
Zum ZeitstrahlRegistertreffer
Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- VPN Innovations GmbH Bingen am Rhein
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Forderungsprüfung 4 IN 51/19 · Viprinet Innovations GmbH vertr. d.d. GF Emo Harry Christian Westers · Insolvenzgericht Bingen am Rhein
- Insolvenzgericht
- Bingen am Rhein
- Aktenzeichen
- 4 IN 51/19
- Wirksam am
- 04.03.2021
- Registerbezug
- Mainz, HRB 48414
In dem Insolvenzverfahren Viprinet Innovations GmbH vertr. d.d. GF Emo Harry
Christian Westers, Gaustraße 22-32, 55411 Bingen (AG Mainz, HRB 48414), wird
für die Prüfung der bis zum 19.04.2021 nachträglich angemeldeten, nicht
nachrangigen Insolvenzforderungen das schriftliche Verfahren angeordnet. Der
Insolvenzverwalter/Treuhänder, die Insolvenzgläubiger und der Schuldner können
bis zum 19.04.2021 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden
Forderung bei dem Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Die
Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf
der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht
der Beteiligten aus. Wird innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine
angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben, gilt diese als festgestellt.
Amtsgericht Bingen am Rhein, 04.03.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 4 IN 51/19 · Viprinet Innovations GmbH vertr. d.d. GF Emo Harry Christian Westers · Insolvenzgericht Bingen am Rhein
- Insolvenzgericht
- Bingen am Rhein
- Aktenzeichen
- 4 IN 51/19
- Wirksam am
- 11.02.2021
- Registerbezug
- Mainz, HRB 48414
Innovations GmbH vertr. d.d. GF Emo Harry Christian Westers, Gaustraße 22-32,
55411 Bingen (AG Mainz, HRB 48414), hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO
angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig
fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Bingen am Rhein, 11.02.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 4 IN 51/19 · Viprinet Innovations GmbH vertr. d.d. GF Emo Harry Christian Westers · Insolvenzgericht Bingen am Rhein
- Insolvenzgericht
- Bingen am Rhein
- Aktenzeichen
- 4 IN 51/19
- Wirksam am
- 04.03.2020
- Registerbezug
- Mainz, HRB 48414
GmbH vertr. d.d. GF Emo Harry Christian Westers, Gaustraße 22-32, 55411 Bingen
(AG Mainz, HRB 48414), ist die Vergütung des vorläufigen Verwalters durch
Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden. Der vollständige Beschluss
kann von den Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden,
soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall
ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die
Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw.
erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten
beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer
Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit
der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche
Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche
Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere
Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bingen am Rhein, Mainzer Str.
52, 55411 Bingen einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht
Bingen am Rhein, Mainzer Str. 52, 55411 Bingen oder dem Landgericht,
Diether-von-Isenburg-Str., 55116 Mainz einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift
bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle
eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist
auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem
Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des
angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw.
Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum
Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bingen am Rhein, den 03.03.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 4 IN 51/19 · Viprinet Innovations GmbH vertr. d.d. GF Emo Harry Christian Westers · Insolvenzgericht Bingen am Rhein
- Insolvenzgericht
- Bingen am Rhein
- Aktenzeichen
- 4 IN 51/19
- Wirksam am
- 22.01.2020
- Registerbezug
- Mainz, HRB 48414
Innovations GmbH vertr. d.d. GF Emo Harry Christian Westers, Gaustraße 22-32,
55411 Bingen (AG Mainz, HRB 48414), wurde beschlossen:
Die Anhörung der Beteiligten vor der Festsetzung der Vergütung des vorläufigen
Verwalters erfolgt im schriftlichen Verfahren
Stichtag, der dem Termin zur Anhörung der Schuldnerin und der
Insolvenzgläubiger zu dem Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters
entspricht, wird auf den 17.3.2020 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen
eventuelle Stellungnahmen bei dem Insolvenzgericht eingegangen sein.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur
Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Bingen am Rhein, 21.01.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 48414 HRB 48414: Viprinet Innovations GmbH, Bingen am Rhein, Gaustr. 22-32, 55411 Bingen am Rhein. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen: Prokura erl…
Forderungsprüfung 4 IN 51/19 · Viprinet Innovations GmbH vertr. d.d. GF Emo Harry Christian Westers · Insolvenzgericht Bingen am Rhein
- Insolvenzgericht
- Bingen am Rhein
- Aktenzeichen
- 4 IN 51/19
- Wirksam am
- 02.01.2020
- Registerbezug
- Mainz, HRB 48414
Harry Christian Westers, Gaustraße 22-32, 55411 Bingen (AG Mainz, HRB 48414),
ist am 01.01.2020 um 0.00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Jens Lieser, Josef-Görres-Platz 5, 56068
Koblenz, Tel.: 0261/30479-0, Fax: 0261/9114729, E-Mail:
info@lieser-rechtsanwaelte.de.
Die internationale Zuständigkeit des Amtsgerichts Bingen am Rhein ergibt sich
aus Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848, da die Schuldnerin den
Mittelpunkt ihrer hauptsächlichen Interessen in der Bundesrepublik Deutschland
hat.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 18.02.2020 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Mittwoch, 18.03.2020, 10:00 Uhr, Saal 7,
Gerichtsgebäude, Mainzer Straße 52, 55411 Bingen am Rhein eine
Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur
Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
· besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,
· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
· eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Hinweise:
Ø Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist.
Ø Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:
Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.
Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen
und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5
Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden
soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bingen am
Rhein, Mainzer Str. 52, 55411 Bingen einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Bingen am Rhein, 01.01.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 4 IN 51/19 · Viprinet Innovations GmbH vertr. d.d. GF Emo Harry Christian Westers · Insolvenzgericht Bingen am Rhein
- Insolvenzgericht
- Bingen am Rhein
- Aktenzeichen
- 4 IN 51/19
- Wirksam am
- 22.10.2019
- Registerbezug
- Mainz, HRB 48414
Innovations GmbH vertr. d.d. GF Emo Harry Christian Westers, Gaustraße 22-32,
55411 Bingen (AG Mainz, HRB 48414), ist am 22.10.2019 um 10:00 Uhr die
vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden.
Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist
Rechtsanwalt Jens Lieser, Josef-Görres-Platz 5, 56068 Koblenz, Tel.: 0261/
30479-0, Fax: 0261/9114729, E-Mail: info@lieser-rechtsanwaelte.de bestellt
worden.
Amtsgericht Bingen am Rhein, 22.10.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 48414 HRB 48414: VPN Innovations GmbH, Bingen am Rhein, Gaustr. 22-32, 55411 Bingen am Rhein. Die Gesellschafterversammlung vom 18.07.2019 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) und m…
HRB 48414 HRB 48414: VPN Innovations GmbH, Bingen am Rhein, Mainzer Straße 40, 55411 Bingen am Rhein. Änderung der Geschäftsanschrift: Gaustr. 22-32, 55411 Bingen am Rhein. Einzelprokura: Englert, Rüdiger, Kuhardt, *X…
HRB 48414 HRB 48414: VPN Innovations GmbH, Bingen am Rhein, Mainzer Straße 40, 55411 Bingen am Rhein. Nicht mehr Geschäftsführer: Kissel, Simon, Bingen am Rhein, *XX.XX.XXXX.
HRB 48414 HRB 48414: VPN Innovations GmbH, Bingen am Rhein, Mainzer Straße 40, 55411 Bingen am Rhein. Bestellt als Geschäftsführer: Westers, Emo Harry Christian, Enschede / Niederlande, *XX.XX.XXXX. Nach Änderung der …
HRB 48414 HRB 48414: VPN Innovations GmbH, Bingen am Rhein, Mainzer Straße 40, 55411 Bingen am Rhein. Die Gesellschafterversammlung vom 15.01.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital und S…
HRB 48414 HRB 48414: VPN Innovations GmbH, Bingen am Rhein, Mainzer Straße 40, 55411 Bingen am Rhein. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.08.2018. Geschäftsanschrift: Mainzer Straße 40, …
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.