HRA 4854 HL
Vierte Kinoabspielstätten GmbH & Co. KG
aktuell 3 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Lübeck
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Registerdaten
- Sitz
- Lübeck
- Datenstand
- 2024-12-23
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Bekanntmachungen und Ereignisse
HRA 4854 HL HRA 4854 HL: Vierte Kinoabspielstätten GmbH & Co. KG, Lübeck, Mühlenbrücke 9, 23552 Lübeck. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft hat auf Grund des Ausgliederungsplans vom 09.01.2020 sowie der Zustimmungsbesch…
HRA 4854 HL: Vierte Kinoabspielstätten GmbH & Co. KG, Lübeck, Mühlenbrücke 9, 23552 Lübeck. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft hat auf Grund des Ausgliederungsplans vom 09.01.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage aus ihrem Vermögen den Betriebsteil "Kinobetrieb Bremen" in Gesamtheit im Wege der Teilausgliederung auf die Gesellschaft in Firma Multiplex Cinemas Bremen GmbH mit Sitz in Lübeck (Amtsgericht Lübeck, HRB 19541 HL) ausgegliedert. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 4854 HL Vierte Kinoabspielstätten GmbH & Co. KG, Lübeck. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft hat auf Grund des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 26.02.2007 Teile des Vermögens (3 Teilbetriebe mit den Bezeic…
Vierte Kinoabspielstätten GmbH & Co. KG, Lübeck. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft hat auf Grund des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 26.02.2007 Teile des Vermögens (3 Teilbetriebe mit den Bezeichnungen CineStar Saarbrücken, CineStar Villingen-Schwenningen und CineStar Kristall-Palast Bremen) der Greater Union Filmpalast GmbH mit Sitz in Lübeck (Amtsgericht Lübeck, HRB 2480 HL) mit Zustimmungsbeschlüssen der Gesellschafterversammlungen vom 26.02.2007 übernommem. Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRA 4854 HL Vierte Kinoabspielstätten GmbH & Co. KG, Lübeck(Mühlenbrücke 9). Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft allein. Persönlich haftender Gesellschafter: Vierte Kinoabspielstätten Verw…
Vierte Kinoabspielstätten GmbH & Co. KG, Lübeck(Mühlenbrücke 9). Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft allein. Persönlich haftender Gesellschafter: Vierte Kinoabspielstätten Verwaltungs GmbH, Lübeck (Amtsgericht Lübeck, HRB 6955 HL); Kommanditgesellschaft.
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