GnR 120045 früher Amtsgericht Dannenberg (Elbe)

Viehvermarktung Uelzen eG

Amtsgericht Lüneburg · Niedersachsen

aktuell 13 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Drohe 40, 29559 Wrestedt

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Wrestedt OT Drohe
Rechtsform
Eingetragene Genossenschaft
Letzte Eintragung
09.12.2019
Datenstand
2025-01-26
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Vorstand

Christian Fauteck

Wieren.

Vorstand

Matthias Bunge

Ebstorf

Vorstand

Siegfried Sidor

Rosche

Allgemeine Vertretungsregelung
  • Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.

Handelsregister

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Stand 2025-01-26

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registerinformationen

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Viehvermarktung Uelzen eG mit dem Sitz in 29590 Rätzlingen Wieren
  2. Viehverwertung Südkreis Uelzen eG Suhlendorf-Wrestedt-Wieren Wieren
  3. Viehverwertungsgenossenschaft Suhlendorf und Umgegend, eingetragene Genossenschaft Wieren
  4. Viehverwertungsgenossenschaft Suhlendorf und Umgegend, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht. Wieren
  5. Viehvermarktung Uelzen eG Wieren
  6. Viehvermarktung Uelzen eG Wrestedt OT Wieren

Gegenstand des Unternehmens

a) der An- und Verkauf, die Vermittlung sowie der Import und Export von Schlachtvieh und Nutz- und Zuchtvieh aller Gattungen und Arten sowie der Handel mit Fleisch und Fleischprodukten b) die Förderung von Tierzucht und Tierhaltung c) die Unterhaltung von Beteiligungen an anderen Unternehmungen d) die Erledigung von Dienstleistungen der Verwaltung und des Rechnungswesens für andere Unternehmungen

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

13
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 7 IN 75/19 · Viehvermarktung Uelzen eG · Insolvenzgericht Uelzen
Insolvenzgericht
Uelzen
Aktenzeichen
7 IN 75/19
Wirksam am
05.11.2025
Registerbezug
Lüneburg, GnR 120045
7 IN 75/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Viehvermarktung Uelzen eG, Drohe 40, 29559 Wrestedt (AG Lüneburg, GnR 120045), vertr. d.: 1. Matthias Bunge, Im Winkel 4, 29574 Ebstorf, (Vorstand), 2. Christian Fauteck, Kroetze 4, 29559 Wrestedt, (Vorstand), 3. Siegfried Sidor, Hohenweddrien, 29571 Rosche, (Vorstand), sind Vergütung und Auslagen des Gläubigerausschussmitglieds Herrn Tobias Schütte, Hansen festgesetzt worden. Gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung erfolgt nach § 9 Abs. 2 S. 2 InsO auszugsweise. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Uelzen eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 26.08.2025 (Eingang 11.09.2025) beantragte das Gläubigerausschussmitglied Herrn Tobias Schütte, Hansen die Festsetzung der Vergütung und Auslagen.
Der Berechnung der Vergütung liegt gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV ein Stundensatz zugrunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes wurde insbesondere der Umfang der Tätigkeit berücksichtigt.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 18 Abs. 1 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Uelzen, Fritz-Röver-Str. 5, 29525 Uelzen einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Uelzen, Fritz-Röver-Str. 5, 29525 Uelzen einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Uelzen, 04.11.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 7 IN 75/19 · Viehvermarktung Uelzen eG · Insolvenzgericht Uelzen
Insolvenzgericht
Uelzen
Aktenzeichen
7 IN 75/19
Wirksam am
22.08.2025
Registerbezug
Lüneburg, GnR 120045
7 IN 75/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Viehvermarktung Uelzen eG, Drohe 40, 29559 Wrestedt (AG Lüneburg, GnR 120045), vertr. d.: 1. Matthias Bunge, Im Winkel 4, 29574 Ebstorf, (Vorstand), 2. Christian Fauteck, Kroetze 4, 29559 Wrestedt, (Vorstand), 3. Siegfried Sidor, Hohenweddrien, 29571 Rosche, (Vorstand), sind Vergütung und Auslagen des Gläubigerausschussmitglieds Frau Simone Toplarski für die Agentur für Arbeit Bremen-Bremerhaven, Operativer Service, Team 031 festgesetzt worden. Gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Uelzen eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV

EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 2 S. 1 InsVV

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Auslagen zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Gesamtbetrag

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 14.05.2025 beantragte das Gläubigerausschussmitglied Frau Simone Toplarski für die Agentur für Arbeit Bremen-Bremerhaven, Operativer Service, Team 031 die Festsetzung der Vergütung und Auslagen.

Der Berechnung der Vergütung liegt gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV ein Stundensatz in Höhe von 150,00 EUR zugrunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes wurde insbesondere der Umfang der Tätigkeit berücksichtigt.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 18 Abs. 1 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Uelzen, Fritz-Röver-Str. 5, 29525 Uelzen einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Uelzen, Fritz-Röver-Str. 5, 29525 Uelzen einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Uelzen, 19.08.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 7 IN 75/19 · Viehvermarktung Uelzen eG · Insolvenzgericht Uelzen
Insolvenzgericht
Uelzen
Aktenzeichen
7 IN 75/19
Wirksam am
20.07.2023
Registerbezug
Lüneburg, GnR 120045
7 IN 75/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Viehvermarktung Uelzen eG, Drohe 40, 29559 Wrestedt (AG Lüneburg, GnR 120045), vertr. d.: 1. Matthias Bunge, Im Winkel 4, 29574 Ebstorf, (Vorstand), 2. Christian Fauteck, Kroetze 4, 29559 Wrestedt, (Vorstand), 3. Siegfried Sidor, Hohenweddrien, 29571 Rosche, (Vorstand), sind Vergütung und Auslagen des Gläubigerausschussmitglieds Rechtsanwalt Dr. Johann Schneider, Hamburg, festgesetzt worden. Gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung erfolgt nach § 9 Abs. 2 S. 2 InsO auszugsweise. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Uelzen eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 30.06.2023 beantragte das Gläubigerausschussmitglied Rechtsanwalt Dr. Johann Schneider, Hamburg
die Festsetzung der Vergütung und Auslagen.
Der Berechnung der Vergütung liegt ein Stundensatz in Höhe von 300 EUR zugrunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes wurde insbesondere der Umfang der Tätigkeit berücksichtigt.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 18 Abs. 1 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Uelzen, Fritz-Röver-Str. 5, 29525 Uelzen einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Uelzen, Fritz-Röver-Str. 5, 29525 Uelzen einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Uelzen, 19.07.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 7 IN 75/19 · Viehvermarktung Uelzen eG · Insolvenzgericht Uelzen
Insolvenzgericht
Uelzen
Aktenzeichen
7 IN 75/19
Wirksam am
19.02.2021
Registerbezug
Lüneburg, GnR 120045
7 IN 75/19: Über das Vermögen der Viehvermarktung Uelzen eG, Drohe 40, 29559
Wrestedt (AG Lüneburg, GnR 120045), vertr. d.: 1. Matthias Bunge, (Vorstand),
2. Christian Fauteck, (Vorstand), 3. Siegfried Sidor, (Vorstand), ist am
01.12.2019 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Johannes Zimmermann, Ringstraße 9, 29525
Uelzen, Tel.: 0581/90100, Fax: 0581/901020.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 05.02.2020 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.

Vor dem Insolvenzgericht wird am Mittwoch, 26.02.2020, 10:00 Uhr, Saal 3,
Hauptgebäude, Fritz-Röver-Str. 5, 29525 Uelzen eine Gläubigerversammlung zur
Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten
Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.

Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),

· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),

· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),

· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,

· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),

· besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,

· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),

· eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),

· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),

· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Hinweise:

Ø Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist.

Ø Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:

Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.

Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen
und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5
Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden
soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Uelzen,
Fritz-Röver-Str. 5, 29525 Uelzen einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Uelzen, 03.12.2019

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Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
GnR 120045 GnR 120045: Viehvermarktung Uelzen eG, Wrestedt OT Drohe, Drohe 40, 29559 Wrestedt. Prokura erloschen: Mühlmann, Andreas, Bad Bevensen, *XX.XX.XXXX. Durch Beschluss des Amtsgerichts Uelzen (7 IN 75/19) vom 0…
GnR 120045: Viehvermarktung Uelzen eG, Wrestedt OT Drohe, Drohe 40, 29559 Wrestedt. Prokura erloschen: Mühlmann, Andreas, Bad Bevensen, *XX.XX.XXXX. Durch Beschluss des Amtsgerichts Uelzen (7 IN 75/19) vom 01.12.2019 ist über das Vermögen der Genossenschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Genossenschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Veränderungen
GnR 120045 GnR 120045: Viehvermarktung Uelzen eG, Wrestedt OT Drohe, Drohe 40, 29559 Wrestedt. Nicht mehr Vorstandsmitglied: Bösch, Ulf-Henrik, Wrestedt, *XX.XX.XXXX.
GnR 120045: Viehvermarktung Uelzen eG, Wrestedt OT Drohe, Drohe 40, 29559 Wrestedt. Nicht mehr Vorstandsmitglied: Bösch, Ulf-Henrik, Wrestedt, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
GnR 120045 GnR 120045: Viehvermarktung Uelzen eG, Wrestedt OT Drohe, Drohe 40, 29559 Wrestedt. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Mühlmann, Andreas, Bad Bevensen, *XX.XX.XXXX.
GnR 120045: Viehvermarktung Uelzen eG, Wrestedt OT Drohe, Drohe 40, 29559 Wrestedt. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Mühlmann, Andreas, Bad Bevensen, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
GnR 120045 GnR 120045: Viehvermarktung Uelzen eG, Wrestedt OT Drohe, Drohe 40, 29559 Wrestedt. Nicht mehr Vorsitzender: Momeyer, Otto-Wilhelm, Wieren, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Vorsitzender: Sidor, Siegfried, Rosche, *XX.…
GnR 120045: Viehvermarktung Uelzen eG, Wrestedt OT Drohe, Drohe 40, 29559 Wrestedt. Nicht mehr Vorsitzender: Momeyer, Otto-Wilhelm, Wieren, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Vorsitzender: Sidor, Siegfried, Rosche, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
GnR 120045 GnR 120045:Viehvermarktung Uelzen eG, Wrestedt OT Drohe, Drohe 40, 29559 Wrestedt.Bestellt: Vorstandsmitglied: Bunge, Matthias, Ebstorf, *XX.XX.XXXX. Nicht mehr Vorstandsmitglied: Besenthal, Hans-Gerd, Wiere…
GnR 120045:Viehvermarktung Uelzen eG, Wrestedt OT Drohe, Drohe 40, 29559 Wrestedt.Bestellt: Vorstandsmitglied: Bunge, Matthias, Ebstorf, *XX.XX.XXXX. Nicht mehr Vorstandsmitglied: Besenthal, Hans-Gerd, Wieren, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
GnR 120045 Viehvermarktung Uelzen eG, Wrestedt OT Wieren, Drohe 40, 29559 Wrestedt. Die Generalversammlung vom 29.11.2012 hat die Änderung bzw. Neufassung der Satzung insgesamt und damit auch die Änderung der Nachschus…
Viehvermarktung Uelzen eG, Wrestedt OT Wieren, Drohe 40, 29559 Wrestedt. Die Generalversammlung vom 29.11.2012 hat die Änderung bzw. Neufassung der Satzung insgesamt und damit auch die Änderung der Nachschusspflicht der Mitglieder beschlossen. Sitzbezeichnung geändert: Wrestedt OT Drohe. Keine Nachschusspflicht der Mitglieder. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Neue Regelung: Keine Nachschusspflicht der Mitglieder. Den Gläubigern der Genossenschaft ist, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach dieser Bekanntmachung zu diesem Zweck bei der Genossenschaft melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.
Veränderungen
GnR 120045 Viehvermarktung Uelzen eG, Wrestedt OT Wieren, Drohe 40, 29559 Wrestedt. Nicht mehr Vorstandsmitglied: Holst, Gerhard, Uelzen OT Hansen, *XX.XX.XXXX.
Viehvermarktung Uelzen eG, Wrestedt OT Wieren, Drohe 40, 29559 Wrestedt. Nicht mehr Vorstandsmitglied: Holst, Gerhard, Uelzen OT Hansen, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
GnR 120045 Viehvermarktung Uelzen eG, Wieren, Drohe 40, 29568 Wieren.Bestellt: Vorstand: Fauteck, Christian, Wieren., *XX.XX.XXXX.
Viehvermarktung Uelzen eG, Wieren, Drohe 40, 29568 Wieren.Bestellt: Vorstand: Fauteck, Christian, Wieren., *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
GnR 120045 Viehvermarktung Uelzen eG, Wieren, Drohe 40, 29568 Wieren.Die Generalversammlung vom 04.12.2008 hat eine Änderung der Satzung in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Geschäf…
Viehvermarktung Uelzen eG, Wieren, Drohe 40, 29568 Wieren.Die Generalversammlung vom 04.12.2008 hat eine Änderung der Satzung in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Geschäftsanschrift: Drohe 40, 29568 Wieren. Neuer Gegenstand: a) der An- und Verkauf, die Vermittlung sowie der Import und Export von Schlachtvieh und Nutz- und Zuchtvieh aller Gattungen und Arten sowie der Handel mit Fleisch und Fleischprodukten b) die Förderung von Tierzucht und Tierhaltung c) die Unterhaltung von Beteiligungen an anderen Unternehmungen d) die Erledigung von Dienstleistungen der Verwaltung und des Rechnungswesens für andere Unternehmungen. Nicht mehr Vorstand: Warnecke, Walter, Stadensen, *XX.XX.XXXX.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.