HRB 8841

Vidosan UG (haftungsbeschränkt)

Amtsgericht Gießen · Hessen

aktuell 11 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Mühlbergstraße 7, 35444 Biebertal

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Biebertal
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
31.08.2023
Datenstand
2025-10-10
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Eckhard Vesper

Heuchelheim

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Geschäftsführer(in)

Hans-Jörg Laudenbach

Gießen

einzelvertretungsberechtigt
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-10-10

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Veröffentlichungen

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Registerinformationen

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Gegenstand des Unternehmens

Ein medizinischer Fachhandel von Hygieneartikeln und sonstigen Produkten für u.a. Kindergärten, Kindertagesstätten, Schulen und weitere soziale Einrichtungen. Beratung der Kunden durch ein kompetentes und geschultes Hygienefachpersonal.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

11
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 6 IN 171/22 · Vidosan UG · Insolvenzgericht Gießen
Insolvenzgericht
Gießen
Aktenzeichen
6 IN 171/22
Wirksam am
14.11.2025
Registerbezug
Gießen, HRB 8841
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 171/22 :

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des

Vidosan UG, Mühlbergstraße 7, 35444 Biebertal (AG Gießen , HRB 8841),
vertreten durch:
Dr. Hans-Jörg Laudenbach, MTJZ Rechtsanwälte, Lahnstraße 1, 35398 Gießen, (Notgeschäftsführer),

ist am 13.11.2025 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden.
Die Schlussverteilung wurde vollzogen.

Amtsgericht Gießen, 13.11.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 6 IN 171/22 · Vidosan UG · Insolvenzgericht Gießen
Insolvenzgericht
Gießen
Aktenzeichen
6 IN 171/22
Wirksam am
26.03.2025
Registerbezug
Gießen, HRB 8841
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 171/22 :

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des

Vidosan UG, Mühlbergstraße 7, 35444 Biebertal (AG Gießen , HRB 8841),
vertreten durch:
Dr. Hans-Jörg Laudenbach, MTJZ Rechtsanwälte, Lahnstraße 1, 35398 Gießen, (Notgeschäftsführer),

wird die Vergütung des Insolvenzverwalters festgesetzt auf:

xxx

Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Markus Benner, Sophienstraße 7, 35576 Wetzlar, Tel.: 06441/8088-0, Fax: 06441/8088-88, E-Mail: benner@kanzlei-uww.de wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Der Beschluss ergeht gemäß dem Antrag vom 24.01.2025.

G r ü n d e:

Berechnungsgrundlage, § 1 InsVV:
Nach § 1 InsVV wird die Vergütung nach dem Wert der Insolvenzmasse berechnet, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Die Kosten des Insolvenzverfahrens und die sonstigen Masseverbindlichkeiten werden nicht abgesetzt.

Die festgesetzte Steuer auf die Vergütung und die Auslagen fließt nach der Entnahme der Vergütung wieder zur Masse. Nach dem Beschluss des BGH vom 25.07.2007 (IX ZB 147/06), ZinsO 2007, Seite 1347 ist eine Umsatzsteuererstattung, die die Masse bei Einreichung der Schlussrechnung mit Sicherheit noch zu erwarten hat, bei der Bemessungsgrundlage für die Vergütung des Verwalters zu berücksichtigen. Das gilt auch dann, wenn sich dieser Anspruch aus dem Vorsteuerabzug hinsichtlich der festzusetzenden Vergütung ergibt. Allerdings darf nach einem weiteren Beschluss des BGH vom 26.02.2015 (IX ZB 9/13) die Vorsteuer aus der Vergütung lediglich einmal als erhöhend in der Berechnungsgrundlage Berücksichtigung finden. Unter Bezugnahme auf die zuvor zitierte Entscheidung des BGH hat der Insolvenzverwalter die zu erwartende Steuererstattung der Berechnungsgrundlage hinzugesetzt. Dem Antrag muss insoweit stattgegeben werden.
Aus der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters sind Einnahmen in Höhe von 13.490,55 EUR ersichtlich. Hinzu kommt wie vorstehend beschrieben die zu erwartende Vorsteuer aus dieser Vergütungsfestsetzung in Höhe von 1.292,- €, so dass sich ein Gesamtbetrag von 14.782,55 € ergibt. Dieser Betrag stellt die Berechnungsgrundlage dar.

Die Beträge ergeben sich aus der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters. Soweit nicht vorher gesondert erläutert wird auf die Berechnung im Antrag des Insolvenzverwalters Bezug genommen.

Regelsatz, § 2 InsVV:
Aus der nach § 1 InsVV ermittelten Berechnungsgrundlage ergibt sich nach § 2 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von xxx EUR.
Dieser Betrag errechnet sich wie folgt:

Zu- und Abschläge, § 3 InsVV:
Die Normalvergütung nach § 2 InsVV deckt die sogenannten "Regelaufgaben" des Insolvenzverwalters ab. Hat der Verwalter in einem Verfahren sogenannte "Sonderaufgaben" durchzuführen, kann ein Anspruch auf einen Zuschlag nach § 3 InsVV entstehen. Zur Definition eines Normalverfahrens siehe Eickmann, Kommentar zur InsVV., § 3, Rn. 12 u.a.
Zuschläge wurden nicht beantragt. Tatbestände, die das Ansetzen von Abschlägen rechtfertigen sind nicht erkennbar, so dass es bei der Festsetzung der zuvor ermittelten Regelvergütung verbleibt.

Auslagen, § 8 InsVV:
Die Auslagen sind gesondert festzusetzen. Es wurde die Pauschale nach § 8 Abs. 3 InsVV beantragt, die 15% der Regelvergütung für das erste Jahr sowie jeweils 10% für jedes weitere angefangene Jahr beträgt. Die Auslagenpauschale darf höchstens jedoch 30 % der Regelvergütung betragen.
Das Verfahren hat insgesamt 2 angefangene Jahre angedauert. Es können somit 25% der Regelvergütung als Auslagenpauschale festgesetzt werden. Die Auslagenpauschale beträgt insgesamt xxx EUR.
Neben der Auslagenpauschale stehen dem Insolvenzverwalter weitere Auslagen zu, die ihm aufgrund der Übertragung des Zustellungswesens gemäß § 8 Abs. 3 InsO entstanden sind. Gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV i. V. m. KV Nr. 9002 GKG betragen diese 3,50 EUR pro erfolgter Zustellung. Der Anspruch auf Festsetzung dieses Auslagenersatzes besteht jedoch erst ab der 11. Zustellung. Da der Insolvenzverwalter insgesamt 26 Zustellungen vorgenommen hat, sind jeweils 3,50 EUR für 16 Zustellungen, mithin insgesamt xxx EUR aufgrund der Übertragung des Zustellungswesens festzusetzen.

Umsatzsteuer, § 7 InsVV:
Nach § 7 InsVV ist auf die Vergütung und die Auslagen die Umsatzsteuer festzusetzen.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Gießen, Gutfleischstraße 1, 35390 Gießen einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Gießen, Gutfleischstraße 1, 35390 Gießen einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Hinweise:
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Die Veröffentlichung erfolgt aufgrund § 64 Abs. 2 InsO und dem Beschluss des BGH vom 14.12.2017 (Az. IX ZB 65/16). Demnach ist der komplette Beschluss einschließlich Angabe der Berechnungsgrundlage öffentlich bekannt zu machen. Lediglich die festgesetzten Beträge dürfen nicht bekannt gemacht werden.

Amtsgericht Gießen, 24.03.2025.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 6 IN 171/22 · Vidosan UG · Insolvenzgericht Gießen
Insolvenzgericht
Gießen
Aktenzeichen
6 IN 171/22
Wirksam am
27.05.2024
Registerbezug
Gießen, HRB 8841
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 171/22 :

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des

Vidosan UG, Mühlbergstraße 7, 35444 Biebertal (AG Gießen , HRB 8841),
vertreten durch:
Dr. Hans-Jörg Laudenbach, MTJZ Rechtsanwälte, Lahnstraße 1, 35398 Gießen, (Notgeschäftsführer),

wird für die bis zum 23.05.2024 nachträglich angemeldeten Forderungen gemäß § 177 Abs. 1 S. 1 InsO die Prüfung im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Anmeldeunterlagen sowie evtl. eingehende Widersprüche sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichtes niedergelegt. Widersprüche gegen die Forderungen müssen schriftlich bis spätestens 26.06.2024 bei Gericht eingegangen sein. Danach wird das Prüfungsergebnis in die Insolvenztabelle eingetragen.

Amtsgericht Gießen, 23.05.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 6 IN 171/22 · Vidosan UG · Insolvenzgericht Gießen
Insolvenzgericht
Gießen
Aktenzeichen
6 IN 171/22
Wirksam am
05.03.2024
Registerbezug
Gießen, HRB 8841
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 171/22 :

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des

Vidosan UG, Mühlbergstraße 7, 35444 Biebertal (AG Gießen , HRB 8841),
vertreten durch:
Dr. Hans-Jörg Laudenbach, MTJZ Rechtsanwälte, Lahnstraße 1, 35398 Gießen, (Notgeschäftsführer),

wird die Vergütung des vorläufigen Verwalters festgesetzt auf:

xxx

Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Markus Benner, Sophienstraße 7, 35576 Wetzlar, Tel.: 06441/8088-0, Fax: 06441/8088-88, E-Mail: benner@kanzlei-uww.de wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Der Beschluss ergeht gemäß dem Antrag vom 31.01.2024.

G r ü n d e:

Der vorläufige Verwalter hat am 27.12.2023 die Festsetzung einer Vergütung und Auslagen in Höhe von insgesamt xxx EUR (brutto) beantragt. Am 19.01.2024 ist eine gerichtliche Zwischenverfügung ergangen. Daraufhin ist ein geänderter Vergütungsantrag bei Gericht eingegangen.
Die vorläufige Verwaltung wurde mit Beschluss vom 08.12.2022 angeordnet und hat bis zum 30.08.2023 angedauert.
Dem vorläufigen Verwalter steht daher eine Vergütung zu.

Vergütung, § 11 InsVV

Der vorläufige Verwalter hat die Festsetzung der Mindestvergütung nach § 2 InsVV beantragt. Dem ist nach der Rechtsprechung des BGH zu entsprechen und die Vergütung auf xxx € festzusetzen, § 10 i.V. m. § 2 Abs. 2 InsVV.

Auslagen, §§ 10, 8 InsVV
Die Auslagen sind gesondert festzusetzen. Es wurde die Pauschale nach § 8 Abs. 3 InsVV beantragt, die 15% der Regelvergütung, höchstens jedoch 250,00 EUR je begonnenen Monat beträgt.
15% der Regelvergütung ergeben xxx EUR.

Umsatzsteuer, §§ 10, 7 InsVV:
Nach § 7 InsVV sind auf die Vergütung und die Auslagen die Umsatzsteuer festzusetzen.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Gießen, Gutfleischstraße 1, 35390 Gießen einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Gießen, Gutfleischstraße 1, 35390 Gießen einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Hinweise:
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Die Veröffentlichung erfolgt aufgrund § 64 Abs. 2 InsO und dem Beschluss des BGH vom 14.12.2017 (Az. IX ZB 65/16). Demnach ist der komplette Beschluss einschließlich Angabe der Berechnungsgrundlage öffentlich bekannt zu machen. Lediglich die festgesetzten Beträge dürfen nicht bekannt gemacht werden.

Amtsgericht Gießen, 04.03.2024.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 6 IN 171/22 · Vidosan UG · Insolvenzgericht Gießen
Insolvenzgericht
Gießen
Aktenzeichen
6 IN 171/22
Wirksam am
16.10.2023
Registerbezug
Gießen, HRB 8841
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 171/22 :

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des

Vidosan UG, Mühlbergstraße 7, 35444 Biebertal (AG Gießen , HRB 8841),
vertreten durch:
Dr. Hans-Jörg Laudenbach, MTJZ Rechtsanwälte, Lahnstraße 1, 35398 Gießen, (Notgeschäftsführer),

hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO mit Schreiben vom 11.10.2023, bei Gericht eingegangen am 12.10.2023 angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Gießen, 16.10.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 6 IN 171/22 · Vidosan UG · Insolvenzgericht Gießen
Insolvenzgericht
Gießen
Aktenzeichen
6 IN 171/22
Wirksam am
30.08.2023
Registerbezug
Gießen, HRB 8841
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 171/22:

Über das Vermögen des

Vidosan UG, Mühlbergstraße 7, 35444 Biebertal (AG Gießen , HRB 8841), vertr. d.: Dr. Hans-Jörg Laudenbach, MTJZ Rechtsanwälte, Lahnstraße 1, 35398 Gießen, (Notgeschäftsführer),

ist am 30.08.2023 um 10:55 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Markus Benner, Sophienstraße 7, 35576 Wetzlar, Tel.: 06441/8088-0, Fax: 06441/8088-88, E-Mail: benner@kanzlei-uww.de .

Insolvenzforderungen sind bis zum 08.11.2023 unter Beachtung des § 174 InsO bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen oder Rechten des Schuldners sind gegenüber dem Insolvenzverwalter mitzuteilen, Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner sind an den Insolvenzverwalter zu erfüllen (§ 28 InsO).

Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 S. 1 InsO.
Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 29.11.2023. Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie folgende Anträge müssen bis zu diesem Termin schriftlich bei dem Insolvenzgericht eingegangen sein:
- Wirksamkeit der Erklärung des Insolvenzverwalters über die Freigabe der schuldnerischen selbständigen Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO)
- Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
- Umfang der Zwischenrechnungslegung des Insolvenzverwalters (§ 66 Abs. 3 InsO)
- Wahl bzw. Beibehaltung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
- Gewährung von Unterhalt aus der Masse (§§ 100, 101 InsO)
- Bestimmung zur Hinterlegung oder Anlegung der Insolvenzmasse (§ 149 InsO)
- Entscheidung über die Fortführung des Geschäftsbetriebes sowie Beauftragung des Insolvenzverwalters zur Ausarbeitung eines Insolvenzplanes (§ 157 InsO)
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs des Schuldners, des Warenlagers im Ganzen, einer Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert
- Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO)
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO)

Ist die Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig bzw. werden bis zum Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben, gilt die Zustimmung hinsichtlich der Beschlussfassung nach § 160 InsO als erteilt.

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungen werden innerhalb der gesetzlichen Fristen des § 175 Abs. 1 S. 2 InsO auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt, § 179 Abs. 3 S. 3 InsO.

Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Gießen, den 30.08.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 6 IN 171/22 · Vidosan UG · Insolvenzgericht Gießen
Insolvenzgericht
Gießen
Aktenzeichen
6 IN 171/22
Wirksam am
09.12.2022
Registerbezug
Gießen, HRB 8841
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 171/22:

In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des

Vidosan UG, Mühlbergstraße 7, 35444 Biebertal (AG Gießen , HRB 8841),
vertreten durch:
Dr. Hans-Jörg Laudenbach, MTJZ Rechtsanwälte, Lahnstraße 1, 35398 Gießen, (Notgeschäftsführer),

ist am 08.12.2022 um 16.00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens des Antragstellers angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Markus Benner, Sophienstraße 7, 35576 Wetzlar, Tel.: 06441/8088-0, Fax: 06441/8088-88, E-Mail: benner@kanzlei-uww.de bestellt worden.

Verfügungen des Antragstellers sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Dem Antragsteller wurde verboten, ohne Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters Forderungen einzuziehen, sie abzutreten oder auf andere Weise darüber zu verfügen oder Anlage-, Umlauf- oder sonstiges Eigentum zu veräußern, verpfänden oder in sonstiger Weise zu belasten. Die Verfügungsbefugnis über bestehende Arbeitsverhältnisse obliegt weiterhin dem Antragsteller; die Begründung, Änderung und Beendigung bestehender Arbeitsverhältnisse bedürfen der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters (Zustimmungsvorbehalt).

Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen des Antragstellers einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegen zu nehmen Die Schuldner des Antragstellers werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Maßnahmen der Zwangsvollstreckung wurden gem. § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 lnsO untersagt, bereits eingeleitete Maßnahmen wurden einstweilen eingestellt - soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch den Antragsteller mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Gießen, Gutfleischstraße 1, 35390 Gießen einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Gießen, 08.12.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 8841 HRB 8841: Vidosan UG (haftungsbeschränkt), Biebertal, Mühlbergstraße 7, 35444 Biebertal. Nicht mehr Geschäftsführer: Henkel, Axel, Breidenbach, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Vesper, Eckhard, Heu…
HRB 8841: Vidosan UG (haftungsbeschränkt), Biebertal, Mühlbergstraße 7, 35444 Biebertal. Nicht mehr Geschäftsführer: Henkel, Axel, Breidenbach, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Vesper, Eckhard, Heuchelheim, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 8841 HRB 8841: Vidosan UG (haftungsbeschränkt), Biebertal, Mühlbergstraße 7, 35444 Biebertal. Nicht mehr Geschäftsführer: Hahling, Michael, Biebertal, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Henkel, Axel, Brei…
HRB 8841: Vidosan UG (haftungsbeschränkt), Biebertal, Mühlbergstraße 7, 35444 Biebertal. Nicht mehr Geschäftsführer: Hahling, Michael, Biebertal, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Henkel, Axel, Breidenbach, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 8841 HRB 8841: Vidosan UG (haftungsbeschränkt), Biebertal, Mühlbergstraße 7, 35444 Biebertal. Die Gesellschafterversammlung vom 01.11.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziffer 4 (Geschäftsführung…
HRB 8841: Vidosan UG (haftungsbeschränkt), Biebertal, Mühlbergstraße 7, 35444 Biebertal. Die Gesellschafterversammlung vom 01.11.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziffer 4 (Geschäftsführung und Vertretung) beschlossen. Neue Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Nicht mehr Geschäftsführer: Gundelach, Sebastian, Kleinkahl, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Hahling, Michael, Biebertal, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Neueintragungen
HRB 8841 HRB 8841: Vidosan UG (haftungsbeschränkt), Biebertal, Mühlbergstraße 7, 35444 Biebertal. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 13.05.2016. Geschäftsanschrift: Mühlbergstraße 7, 3544…
HRB 8841: Vidosan UG (haftungsbeschränkt), Biebertal, Mühlbergstraße 7, 35444 Biebertal. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 13.05.2016. Geschäftsanschrift: Mühlbergstraße 7, 35444 Biebertal. Gegenstand: Ein medizinischer Fachhandel von Hygieneartikeln und sonstigen Produkten für u.a. Kindergärten, Kindertagesstätten, Schulen und weitere soziale Einrichtungen. Beratung der Kunden durch ein kompetentes und geschultes Hygienefachpersonal. Stammkapital: 1.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Gundelach, Sebastian, Kleinkahl, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.