HRB 8842

Vidolife UG (haftungsbeschränkt)

Amtsgericht Gießen · Hessen

aktuell 13 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Biebertal

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Registerdaten

Sitz
Biebertal
Datenstand
2024-04-02
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-04-02

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

13
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 6 IN 164/22 · Vidolife UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Gießen
Insolvenzgericht
Gießen
Aktenzeichen
6 IN 164/22
Wirksam am
15.10.2026
Registerbezug
Gießen, HRB 8842
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 164/22 :

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der

Vidolife UG (haftungsbeschränkt), Mühlbergstraße 7, 35444 Biebertal (AG Gießen , HRB 8842),
vertreten durch:
Dr. Hans-Jörg Laudenbach, Lahnstraße 1, 35398 Gießen, (Notgeschäftsführer),

ist am 15.10.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden.

Amtsgericht Gießen, 15.10.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Verteilungsverzeichnis 6 IN 164/22 · Vidolife UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Gießen
Insolvenzgericht
Gießen
Aktenzeichen
6 IN 164/22
Wirksam am
23.01.2026
Registerbezug
Gießen, HRB 8842
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 164/22:

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

Vidolife UG (haftungsbeschränkt), Mühlbergstraße 7, 35444 Biebertal (AG Gießen , HRB 8842),
vertreten durch:
Dr. Hans-Jörg Laudenbach, Lahnstraße 1, 35398 Gießen, (Notgeschäftsführer),

ist das Verteilungsverzeichnis auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Gießen zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt worden.

Die Sachwalterin Rechtsanwältin Bärbel Decker, Sophienstraße 7, 35576 Wetzlar, Tel.: 06441/8088-0, Fax: 06441/8088-88, E-Mail: decker@kanzlei-uww.de bzw. der Eigenverwalter Dr. Laudenbach haben dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:

Der verfügbare Massebestand beträgt 53.416,82 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten.
Die Summe der zu berücksichtigenden festgestellten Insolvenzforderungen beträgt 551.500,54 EUR.

Gießen, 23.01.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 6 IN 164/22 · Vidolife UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Gießen
Insolvenzgericht
Gießen
Aktenzeichen
6 IN 164/22
Wirksam am
02.04.2025
Registerbezug
Gießen, HRB 8842
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 164/22 :

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

Vidolife UG (haftungsbeschränkt), Mühlbergstraße 7, 35444 Biebertal (AG Gießen , HRB 8842),
vertreten durch:
Dr. Hans-Jörg Laudenbach, Lahnstraße 1, 35398 Gießen, (Notgeschäftsführer),

wird für die bis zum 02.04.2025 nachträglich angemeldeten Forderungen gemäß § 177 Abs. 1 S. 1 InsO die Prüfung im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Anmeldeunterlagen sowie evtl. eingehende Widersprüche sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichtes niedergelegt. Widersprüche gegen die Forderungen müssen schriftlich bis spätestens 30.04.2025 bei Gericht eingegangen sein. Danach wird das Prüfungsergebnis in die Insolvenztabelle eingetragen.

Amtsgericht Gießen, 02.04.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 6 IN 164/22 · Vidolife UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Gießen
Insolvenzgericht
Gießen
Aktenzeichen
6 IN 164/22
Wirksam am
13.02.2025
Registerbezug
Gießen, HRB 8842
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 164/22 :

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

Vidolife UG (haftungsbeschränkt), Mühlbergstraße 7, 35444 Biebertal (AG Gießen , HRB 8842),
vertreten durch:
Dr. Hans-Jörg Laudenbach, Lahnstraße 1, 35398 Gießen, (Notgeschäftsführer),

wird für die bis zum 13.02.2025 nachträglich angemeldeten Forderungen gemäß § 177 Abs. 1 S. 1 InsO die Prüfung im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Anmeldeunterlagen sowie evtl. eingehende Widersprüche sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichtes niedergelegt. Widersprüche gegen die Forderungen müssen schriftlich bis spätestens 12.03.2025 bei Gericht eingegangen sein. Danach wird das Prüfungsergebnis in die Insolvenztabelle eingetragen.

Amtsgericht Gießen, 13.02.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 6 IN 164/22 · Vidolife UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Gießen
Insolvenzgericht
Gießen
Aktenzeichen
6 IN 164/22
Wirksam am
27.11.2024
Registerbezug
Gießen, HRB 8842
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 164/22 :

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

Vidolife UG (haftungsbeschränkt), Mühlbergstraße 7, 35444 Biebertal (AG Gießen , HRB 8842),
vertreten durch:
Dr. Hans-Jörg Laudenbach, Lahnstraße 1, 35398 Gießen, (Notgeschäftsführer),

wird für die bis zum 26.11.2024 nachträglich angemeldeten Forderungen gemäß § 177 Abs. 1 S. 1 InsO die Prüfung im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Anmeldeunterlagen sowie evtl. eingehende Widersprüche sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichtes niedergelegt. Widersprüche gegen die Forderungen müssen schriftlich bis spätestens 27.12.2024 bei Gericht eingegangen sein. Danach wird das Prüfungsergebnis in die Insolvenztabelle eingetragen.

Amtsgericht Gießen, 26.11.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 6 IN 164/22 · Vidolife UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Gießen
Insolvenzgericht
Gießen
Aktenzeichen
6 IN 164/22
Wirksam am
27.05.2024
Registerbezug
Gießen, HRB 8842
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 164/22 :

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

Vidolife UG (haftungsbeschränkt), Mühlbergstraße 7, 35444 Biebertal (AG Gießen , HRB 8842),
vertreten durch:
Dr. Hans-Jörg Laudenbach, Lahnstraße 1, 35398 Gießen, (Notgeschäftsführer),

wird für die bis zum 24.05.2024 nachträglich angemeldeten Forderungen gemäß § 177 Abs. 1 S. 1 InsO die Prüfung im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Anmeldeunterlagen sowie evtl. eingehende Widersprüche sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichtes niedergelegt. Widersprüche gegen die Forderungen müssen schriftlich bis spätestens 26.06.2024 bei Gericht eingegangen sein. Danach wird das Prüfungsergebnis in die Insolvenztabelle eingetragen.

Amtsgericht Gießen, 24.05.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 6 IN 164/22 · Vidolife UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Gießen
Insolvenzgericht
Gießen
Aktenzeichen
6 IN 164/22
Wirksam am
09.01.2024
Registerbezug
Gießen, HRB 8842
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 164/22 :

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

Vidolife UG (haftungsbeschränkt), Mühlbergstraße 7, 35444 Biebertal (AG Gießen , HRB 8842),
vertreten durch:
Dr. Hans-Jörg Laudenbach, Lahnstraße 1, 35398 Gießen, (Notgeschäftsführer),

wird für die bis zum 29.12.2023 nachträglich angemeldeten Forderungen gemäß § 177 Abs. 1 S. 1 InsO die Prüfung im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Anmeldeunterlagen sowie evtl. eingehende Widersprüche sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichtes niedergelegt. Widersprüche gegen die Forderungen müssen schriftlich bis spätestens 16.02.2024 bei Gericht eingegangen sein. Danach wird das Prüfungsergebnis in die Insolvenztabelle eingetragen.

Amtsgericht Gießen, 29.12.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 6 IN 164/22 · Vidolife UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Gießen
Insolvenzgericht
Gießen
Aktenzeichen
6 IN 164/22
Wirksam am
05.05.2023
Registerbezug
Gießen, HRB 8842
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 164/22 :

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

Vidolife UG (haftungsbeschränkt), Mühlbergstraße 7, 35444 Biebertal (AG Gießen , HRB 8842),
vertreten durch:
Dr. Hans-Jörg Laudenbach, Lahnstraße 1, 35398 Gießen, (Notgeschäftsführer),

wird die Vergütung der vorläufigen Sachwalterin festgesetzt auf:

Die Schuldnerseite wird angewiesen, den Betrag an die Sachwalterin Rechtsanwältin Bärbel Decker, Sophienstraße 7, 35576 Wetzlar, Tel.: 06441/8088-0, Fax: 06441/8088-88, E-Mail: decker@kanzlei-uww.de aus der Insolvenzmasse auszukehren.

Der Beschluss ergeht gemäß dem Antrag vom 12.04.2023 und der Ergänzung vom 03.05.2023.

G r ü n d e:

Die vorläufige Sachwalterin wurde mit Beschluss vom 20.11.2022 angeordnet und hat bis zum 01.02.2023 angedauert.
Der vorläufigen Sachwalterin steht daher eine Vergütung zu.

Ermittlung der verwalteten Masse, § 63 Abs. 3 InsO, § 12a InsVV:
Bei der Berechnung der Vergütung wird von einer Masse in Höhe von EUR 258.738,43 ausgegangen.
Die Festsetzung der Vergütung des vorläufigen Sachwalters ist in § 63 Abs. 3 InsO und in § 12a InsVV geregelt.
Nach § 63 Abs. 3 S. 2 InsO i. V. m. § 12a Abs. 1 S. 2 InsVV ist als Berechnungsgrundlage das Vermögen anzunehmen, auf das sich die Tätigkeit des vorläufigen Verwalters während der vorläufigen Verwaltung erstreckt. Maßgebender Zeitpunkt der Wertermittlung ist der Zeitpunkt der Beendigung der vorläufigen Verwaltung.
Bei der Bewertung der verwalteten Masse sind die allgemein gültigen Bewertungsgrundsätze, wie zum Beispiel gemäß §§ 252 HGB anzuwenden.
Sollte sich im eröffneten Verfahren herausstellen, dass die angesetzten Werte im Vergütungsbeschluss von den tatsächlichen Werten abweichen, kann der Beschluss unter Umständen noch nachträglich korrigiert werden. Eine nachträgliche Korrektur kann erfolgen, wenn durch eine fehlerhafte Bewertung der Gegenstände im Vergütungsbeschluss der ermittelte Wert der Gesamtmasse mehr als 20 % von dem tatsächlichen Wert abweicht, § 63 Abs. 3 S. 4 InsO. Diesen Umstand muss der Insolvenzverwalter dem Gericht spätestens mit der Vorlage der Schlussrechnung anzeigen, § 11 Abs. 2 InsVV.
Liegen im Zeitpunkt der Vergütungsfestsetzung genauere Erkenntnisse hinsichtlich des Verkehrswertes vor, braucht diese Schätzung nicht mehr zu erfolgen, sondern es ist der tatsächliche Verkehrswert anzusetzen. Dies ist auch geschehen im Beschluss des BGH vom 08.07.2004 (Rpfl. 04, Seite 64 f).
Die Berechnungsgrundlage wurde entsprechend den obigen Ausführungen ermittelt.

Die Berechnungsgrundlage setzt sich aus folgenden Einzelwerten zusammen:
1.
Bankguthaben im Zeitpunkt der Eröffnung des Verfahrens
148.478,02 EUR
2.
Kassenbestand
506,88 EUR
3.
Kaufpreis aus Veräußerung des Teilbetriebs "Lieferung von Pflegehilfsmitteln"
16.660,00 EUR
4.
Forderungen aus Lieferung und Leistung ab 01.01.2021
72.593,53 EUR
5.
Kraftfahrzeuge
18.500,00 EUR
6.
Betriebs- und Geschäftsausstattung
1.000,00 EUR
7.
Warenbestand
1.000,00 EUR

GESAMT:
258.738,43 EUR

Die angesetzten Werte ergeben sich aus dem Gutachten vom 30.01.2023. Hierbei handelt es sich um die sogenannte "freie Masse". Soweit Abweichungen zu dem im Gutachten angesetzten Werten bestehen, werden diese im Folgenden erläutert:
Zu 1: Im Bankguthaben wurden die im Zeitpunkt der Eröffnung des Verfahrens tatsächlich vorhandenen Massebestände eingesetzt.
Zu 3: Im Gutachten zur Eröffnung war der Kaufpreis für die Veräußerung des Teilbetriebs nicht angesetzt worden. Nach Eröffnung wurde ein entsprechender Kaufpreis tatsächlich vereinbart.
Zu 4: Im Gutachten zur Eröffnung war hier ein Betrag in Höhe von rund 52.000,00 EUR angesetzt. Mittlerweile konnte die Buchhaltung aktualisiert werden. Daraus ergeben sich Ansprüche aus offenen Forderungen seit Anfang 2021 in Höhe des nunmehr angesetzten Betrages. Ältere Forderungen wurden komplett nicht angesetzt.

Regelsatz nach § 12, 2 InsVV:
Gemäß § 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für den endgültigen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR .

Bruchteil, § 12, 12a InsVV:
Der vorläufige Sachwalter erhält nach § 12a Abs. 1 S. 2 InsVV 25% der Vergütung eines Sachwalters. Ein Sachwalter erhält wiederum nach § 12 InsVV 60% der Vergütung eines Insolvenzverwalters. Somit erhält ein vorläufiger Sachwalter 15% der Vergütung eines endgültigen Insolvenzverwalters.
15 % von EUR ergeben EUR.

Erhöhungen / Herabsetzungen des Bruchteils nach § 12a InsVV:
Erhöhungen wurden nicht beantragt. Gründe für das Ansetzen von Herabsetzungen sind nicht ersichtlich, so dass es bei dem Festsetzen der oben genannten Vergütung verbleibt.

Auslagen, §§ 12 Abs. 3, 8 InsVV
Die Auslagen sind gesondert festzusetzen. Es wurde die Pauschale nach § 12 Abs. 3 InsVV beantragt, die 15% der Regelvergütung, höchstens jedoch 175,00 EUR je begonnenen Monat beträgt.
Die Pauschale wurde auf den Maximalbetrag von EUR für 3 angefangene Monate festgesetzt.
Neben der Auslagenpauschale stehen der vorläufigen Sachwalterin weitere Auslagen zu, die ihr aufgrund der Übertragung des Zustellungswesens gemäß § 8 Abs. 3 InsO entstanden sind. Gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV i. V. m. KV Nr. 9002 GKG betragen diese 3,50 EUR pro erfolgter Zustellung. Der Anspruch auf Festsetzung dieses Auslagenersatzes besteht jedoch erst ab der 11. Zustellung. Da die Sachwalterin insgesamt 38 Zustellungen vorgenommen hat, sind jeweils 3,50 EUR für 28 Zustellungen, mithin insgesamt EUR aufgrund der Übertragung des Zustellungswesens festzusetzen.

Umsatzsteuer, §§ 12, 7 InsVV:
Nach § 7 InsVV sind auf die Vergütung und die Auslagen die Umsatzsteuer festzusetzen.
Im ursprünglichen Antrag vom 12.04.2023 hatte die vorläufige Sachwalterin aufgrund eines Additionsfehlers einen zu niedrigen Umsatzsteuerbetrag angesetzt. Gemäß Schreiben vom 03.05.2023 erklärte sich die vorläufige Sachwalterin mit der Festsetzung der Umsatzsteuer wie geschehen für einverstanden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Gießen, Gutfleischstraße 1, 35390 Gießen einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Gießen, Gutfleischstraße 1, 35390 Gießen einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Hinweise:
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Die Veröffentlichung erfolgt aufgrund § 64 Abs. 2 InsO und dem Beschluss des BGH vom 14.12.2017 (Az. IX ZB 65/16). Demnach ist der komplette Beschluss einschließlich Angabe der Berechnungsgrundlage öffentlich bekannt zu machen. Lediglich die festgesetzten Beträge dürfen nicht bekannt gemacht werden.

Amtsgericht Gießen, 05.05.2023.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 6 IN 164/22 · Vidolife UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Gießen
Insolvenzgericht
Gießen
Aktenzeichen
6 IN 164/22
Wirksam am
02.02.2023
Registerbezug
Gießen, HRB 8842
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 164/22:

Über das Vermögen der

Vidolife UG (haftungsbeschränkt), Mühlbergstraße 7, 35444 Biebertal (AG Gießen , HRB 8842), vertr. d.: Dr. Hans-Jörg Dr. Laudenbach, Lahnstraße 1, 35398 Gießen, (Notgeschäftsführer),

ist am 01.02.2023 um 14:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Sachwalterin ist: Rechtsanwältin Bärbel Decker, Sophienstraße 7, 35576 Wetzlar, Tel.: 06441/8088-0, Fax: 06441/8088-88, E-Mail: decker@kanzlei-uww.de .

Es wurde Eigenverwaltung der Schuldnerin angeordnet.

Die Schuldnerin ist berechtigt, unter Aufsicht der Sachwalterin die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§ 270 Abs. 1 InsO).

Insolvenzforderungen sind bis zum 05.04.2023 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Sachwalterin schriftlich anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin sind gegenüber der Sachwalterin mitzuteilen, Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin sind an die Sachwalterin zu erfüllen (§ 28 InsO).

Das Verfahren wird mündlich durchgeführt. Berichtstermin am Mittwoch, 01.03.2023, 09:30 Uhr, Saal 107, 1. OG, Gebäude A, Gutfleischstraße 1, 35390 Gießen zur Berichterstattung durch die Schuldnerin sowie Stellungnahme der Sachwalterin

der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

- die Person der Sachwalterin (§§ 274 Abs. 1, 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
-
sowie gegebenenfalls über:

- die Wirksamkeit der Sachwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Beantragung der Sachwalterzustimmung (§ 277 Abs. 1 S. 1 InsO)
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Schuldnerin (§ 276 S. 1 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Aufhebung der Anordnung der Eigenverwaltung (§ 272 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung,

Prüfungstermin am Mittwoch, 26.04.2023, 09:30 Uhr, Saal 107, 1. OG, Gebäude A, Gutfleischstraße 1, 35390 Gießen zur Prüfung der angemeldeten Forderungen

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungen werden innerhalb der gesetzlichen Fristen des § 175 Abs. 1 S. 2 InsO auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 276 S. 1 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:

- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Gießen, den 01.02.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
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Neueintragungen
HRB 8842 HRB 8842: Vidolife UG (haftungsbeschränkt), Biebertal, Mühlbergstraße 7, 35444 Biebertal. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 13.05.2016. Geschäftsanschrift: Mühlbergstraße 7, 354…
HRB 8842: Vidolife UG (haftungsbeschränkt), Biebertal, Mühlbergstraße 7, 35444 Biebertal. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 13.05.2016. Geschäftsanschrift: Mühlbergstraße 7, 35444 Biebertal. Gegenstand: Der Vertrieb von medizinischen Hilfsmitteln und Pflegeprodukten. Stammkapital: 1.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Gundelach, Sebastian, Kleinkahl, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.