HRB 44180
VIDCO media systems GmbH
aktuell 13 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Philipp-Reis-Straße 14, 63303 DreieichGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Dreieich
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Letzte Eintragung
- 18.09.2014
- Datenstand
- 2025-09-26
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Volker Schwellenberg
Waldeck
einzelvertretungsberechtigtSebastian Andreas Otto Josef Höcherl
München
Gesamtprokura gemeinsam mit einem anderen ProkuristenAllgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Geschäftsanschrift
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Handelsregister
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Planung, Entwicklung, Bau und Vertrieb von Konferenz-, Multimedia-, Video- und Telekommunikationsgeräten und- anlagen; ferner die schlüsselfertige Erstellung und Wartung von Konferenz- und Videokonferenzräumen, Videostudios und Videoüberwachungsanlagen im Sicherheits- und Umweltbereich.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 8 IN 261/14 · VIDCO media systems GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
- Insolvenzgericht
- Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IN 261/14
- Wirksam am
- 23.09.2026
- Registerbezug
- Offenbach am Main, HRB 44180
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 14.09.2026 korrigiert durch die Schreiben vom 13.01.2026 und 14.09.2026, beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt EUR.
Hinzuzurechnen ist die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, Az. IX ZB 9/13). Diese beträgt gemäß der nachvollziehbaren Berechnung des Insolvenzverwalters EUR. Somit ergibt sich eine Berechnungsgrundlage in Höhe von EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
Der Insolvenzverwalter hat mit Absonderungsrechten belastete Gegenstände in Höhe von EUR verwertet, wodurch Feststellungskosten in Höhe 2.365,50 EUR vereinnahmt wurden. Unter Berücksichtigung der Werte ergibt sich eine Regelvergütung in Höhe von EUR. Die Differenz zur Regelvergütung ohne Absonderungsrechte beträgt EUR.
Die einfache Regelvergütung beträgt somit EUR.
III.
1. Unter Gesamtbetrachtung aller Umstände des vorliegenden Verfahrens, insbesondere des Umfangs und der Schwierigkeit der vom Insolvenzverwalter erbrachten Tätigkeit, wurde eine Vergütung in Höhe von insgesamt 190 % der Regelvergütung des § 2 InsVV als angemessen erachtet und festgesetzt.
Hierbei wurden Zuschläge für die besonderen Arbeiten im Rahmen der Betriebsfortführung, der übertragenden Sanierung, der Prüfung der Aus- und Absonderungsrechte, der hohen Anzahl von Gläubigern und Forderungsanmeldungen sowie der umfangreichen Buchhaltung berücksichtigt. Zur Begründung und Bemessung der einzelnen Zuschläge wird auf den Vergütungsantrag vom 13.01.2026 Bezug genommen.
Gleichzeitig war aufgrund der eingetretenen Arbeitserleichterung bei der Tätigkeit im eröffneten Verfahren durch die vorangegangene Bestellung zum vorläufigen Insolvenzverwalter war ausgehend von den entstandenen Gesamtzuschlägen von 105 % der Regelvergütung ein angemessener Abschlag, welcher hier mit 15 % der Regelvergütung angesetzt wurde, vorzunehmen.
IV.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 187 erfolgten Zustellungen sind je Zustellung 2,80 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 23.09.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Schlusstermin 8 IN 261/14 · VIDCO media systems GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
- Insolvenzgericht
- Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IN 261/14
- Wirksam am
- 23.09.2026
- Registerbezug
- Offenbach am Main, HRB 44180
In dem Insolvenzverfahren VIDCO media systems GmbH, GmbH, Philipp-Reis-Str. 14, 63303 Dreieich (AG Offenbach am Main , HRB 44180), vertr. d.: Volker Schwellenberg, Am Berge 18, 34513 Waldeck, (Geschäftsführer),
wird das schriftliche Verfahren angeordnet(§ 5 Absatz 2 InsO).
Zudem wird schriftlicher Schlusstermin zur
Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters,
Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse,
Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis,
vor dem Insolvenzgericht Offenbach, Kaiserstraße 18,
63065 Offenbach am Main, abgehalten.
Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, eventuelle Anträge bzw. Einwendungen zu den Tagesordnungspunkten schriftlich bis zum 27.11.2026
beim Insolvenzgericht einzureichen.
Amtsgericht Offenbach am Main, 23.09.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 8 IN 261/14 · VIDCO media systems GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
- Insolvenzgericht
- Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IN 261/14
- Wirksam am
- 15.09.2026
- Registerbezug
- Offenbach am Main, HRB 44180
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
VIDCO media systems GmbH, GmbH, Philipp-Reis-Str. 14, 63303 Dreieich (AG Offenbach am Main , HRB 44180),
vertreten durch:
Volker Schwellenberg, Am Berge 18, 34513 Waldeck, (Geschäftsführer),
wird die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt, nachdem die Verwertung
der Insolvenzmasse beendet ist (§ 196 InsO).
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main,
13.02026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Verteilungsverzeichnis 8 IN 261/14 · VIDCO media systems GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
- Insolvenzgericht
- Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IN 261/14
- Wirksam am
- 15.09.2026
- Registerbezug
- Offenbach am Main, HRB 44180
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Offenbach am Main zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Mirko Lehnert, Julius-Reiber-Straße 15, 64293 Darmstadt, Tel.: 06151/396820, Fax: 06151/3968220 hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 383.303,95 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 3.230.734,85 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Offenbach am Main, 15.09.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 8 IN 261/14 · VIDCO media systems GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
- Insolvenzgericht
- Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IN 261/14
- Wirksam am
- 30.11.-0001
- Registerbezug
- Offenbach am Main, HRB 44180
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 8 IN 261/14 · VIDCO media systems GmbH -vertr.d.d. GF Volker Schwellenberg- · Insolvenzgericht Offenbach am Main
- Insolvenzgericht
- Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IN 261/14
- Wirksam am
- 30.11.-0001
- Registerbezug
- Offenbach am Main, HRB 44180
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 44180 VIDCO media systems GmbH, Dreieich, Philipp-Reis-Straße 14, 63303 Dreieich. Gegenstand von Amts wegen berichtigt, nun: Planung, Entwicklung, Bau und Vertrieb von Konferenz-, Multimedia-, Video- und Telekommu…
HRB 44180 VIDCO media systems GmbH, Dreieich, Philipp-Reis-Straße 14, 63303 Dreieich. Mit der n.runs Aktiengesellschaft mit Sitz in Mainz (Amtsgericht Mainz HRB 44019) als herrschendem Unternehmen ist am 22.05.2013 ei…
HRB 44180 VIDCO media systems GmbH, Dreieich, Philipp-Reis-Straße 14, 63303 Dreieich. Bestellt als Geschäftsführer: Schwellenberg, Volker, Waldeck, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt. Nicht mehr Geschäftsführer:…
HRB 44180 VIDCO media systems GmbH, Dreieich, Philipp-Reis-Straße 14, 63303 Dreieich. Bestellt als Geschäftsführer: Schwellenberg, Volker, Waldeck, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt. Nicht mehr Geschäftsführer:…
HRB 44180 VIDCO media systems GmbH, Dreieich, Philipp-Reis-Straße 14, 63303 Dreieich. Bestellt als Geschäftsführer: Rathgeb, Jürgen Michael, Mainz, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt.
HRB 44180 VIDCO media systems GmbH, Dreieich, Philipp-Reis-Straße 14, 63303 Dreieich. Die Gesellschafterversammlung vom 17.08.2011 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 75.000,00 EUR und die entsprechende Änderung des…
HRB 44180 VIDCO media systems GmbH, Dreieich, Philipp-Reis-Straße 14, 63303 Dreieich.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 20.09.1994 mit Änderung vom 12.03.2009. Die Gesellschafterversammlun…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.