HRB 47984

VIDCO Collaboration Solutions GmbH

Amtsgericht Offenbach am Main · Hessen

aktuell 13 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Offenbach am Main

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Registerdaten

Sitz
Offenbach am Main
Datenstand
2024-03-07
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-07

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

13
Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 8 IN 547/19 · VIDCO Collaboration Solutions GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 547/19
Wirksam am
30.09.2026
Registerbezug
Offenbach am Main, HRB 47984
8 IN 547/19: In dem Insolvenzverfahren VIDCO Collaboration Solutions GmbH, GmbH, Philipp-Reis-Str. 14, 63303 Dreieich (AG Offenbach am Main , HRB 47984), vertr. d.: Volker Schwellenberg, Am Berge 18 a, 34513 Waldeck, (Geschäftsführer),,
wird das schriftliche Verfahren angeordnet (§ 5 Absatz 2 InsO).

Zudem wird schriftlichen Schlusstermin mit folgenden Tagesordnungspunkten:

Anhörung der Gläubiger zum Antrag des Insolvenzverwalters auf Einstellung des Verfahrens mangels Masse gemäß § 207 InsO,
Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters,
Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse (soweit vorhanden),
Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis

vor dem Insolvenzgericht Offenbach am Main, Kaiserstraße 18, 63065 Offenbach am Main, abgehalten.

Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, eventuelle Anträge bzw. Einwendungen zu den Tagesordnungspunkten schriftlich bis zum 04.12.2026 beim Insolvenzgericht Offenbach am Main einzureichen.

Die Verfahrenseinstellung unterbleibt, wenn ein ausreichender Vorschuss auf die Verfahrenskosten (16.650,00 €) geleistet wird.

Amtsgericht Offenbach am Main, 30.09.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 8 IN 547/19 · VIDCO Collaboration Solutions GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 547/19
Wirksam am
26.08.2026
Registerbezug
Offenbach am Main, HRB 47984
8 IN 547/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der VIDCO Collaboration Solutions GmbH, GmbH, Philipp-Reis-Str. 14, 63303 Dreieich (AG Offenbach am Main , HRB 47984), vertr. d.: Volker Schwellenberg, Am Berge 18 a, 34513 Waldeck, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Fabio Algari festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Offenbach am Main eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Nettovergütung gemäß InsVV

EUR
Gem. § 3 InsVV um 70 % erhöht zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Auslagen zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Gesamtbetrag

Hinsichtlich zwei Zahlungen in Höhe von zusammen 3.416,59 € wurde die Prüfungsreihenfolge des § 209 InsO nicht eingehalten.
Dieser Betrag ist daher anzurechnen, sodass dem Insolvenzverwalter gestattet wird einen Betrag in Höhe von 49.093,42 € verbleiben der Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 01.07.2025 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.

I.

Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 124.843,34 EUR.

Hinzuzurechnen ist die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, Az. IX ZB 9/13). Diese beträgt aus der vorläufigen Verwaltervergütung und der mit heutigem Beschluss festgesetzten Vergütung 8.200,00 EUR. Somit ergibt sich eine Berechnungsgrundlage in Höhe von 133.043,34 EUR.

II.

Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von 22.063,03 EUR.

III.

Dem Insolvenzverwalter werden für folgende Tätigkeiten Zuschläge gemäß § 3 InsVV gewährt:
1) Betriebsfortführung
2) Betriebsveräußerung/Sanierungsbemühungen

Abschläge wurden für folgende Tatbestände gemacht:
1) Vorläufige Verwaltung
2) Beteilung von Dritte nach Beauftragung durch den Insolvenzverwalter
3) Konzernverflechtung

Dem Insolvenzverwalter werden im Wege der Gesamtschau ein Zuschlag in Höhe von 70 % gewährt. Hinsichtlich der Begründung wird vollumfänglich auf den Antrag verwiesen. Diesem ist im vollen Umfang stattzugeben.

IV.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV, § 4 Abs. 2 InsVV.

V.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Offenbach am Main, 30.06.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 8 IN 547/19 · VIDCO Collaboration Solutions GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 547/19
Wirksam am
26.08.2026
Registerbezug
Offenbach am Main, HRB 47984
Geschäftsnummer: 8 IN 547/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der VIDCO Collaboration Solutions GmbH, GmbH, Philipp-Reis-Str. 14, 63303 Dreieich (AG Offenbach am Main , HRB 47984), vertr. d.: Volker Schwellenberg, Am Berge 18 a, 34513 Waldeck, (Geschäftsführer),sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts Offenbach am Main festgesetzt worden.

Festsetzungsbeschluss:
1. XXXXX Euro Nettovergütung § 11 InsVV
2. XXXXX Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
3. XXXXX Euro Auslagen zuzüglich
4. XXXXX Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
5. XXXXX Euro Gesamtbetrag

Dem Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Fabio Algari, Goldsteinstraße 114, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069-913092-0, Fax: 069-913092-30, wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen, soweit ausreichend Masse vorhanden ist.

Begründung:

Mit Schriftsatz vom 10.01.2025 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen für das vorläufige Insolvenzverfahren.

I.

Für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters, dessen Tätigkeit besonders vergütet wird, gelten gem. § 10 InsVV die in den §§ 1-9 InsVV enthaltenen Regelungen über die Vergütung des Insolvenzverwalters entsprechend, soweit in §§ 11-13 InsVV nichts anderes bestimmt ist. Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters soll dabei einen angemessenen Bruchteil der Vergütung des Insolvenzverwalters nicht überschreiten (§ 11 Abs. 1 S.2 InsVV).

II.

Berechnungsgrundlage für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters ist entsprechend § 1 InsVV der Wert der Insolvenzmasse bei Beendigung seiner vorläufigen Insolvenzverwaltung.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.

Der vergütungsrechtliche Berechnungswert beläuft sich somit auf:
Übernahme Guthaben vorl. Verwaltung XXXXX €
+ Anlagevermögen XXXXX €
+ Forderungen aus L/L XXXXX €
+ Bankguthaben XXXXX €
+ Sonstige Erträge/Erstattungen (vor IE) XXXXX €

./. Aus- und Absonderungen XXXXX €
./. Kosten vorl. Verwaltung XXXXX €

Berechnungsgrundlage XXXXX €

III.

Die dem vorläufigen Insolvenzverwalter zustehende Vergütung beträgt im Normalfall 25 % der Vergütung des Insolvenzverwalters. Weicht die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters vom sog. Normalfall in einer so auffälligen Art und Weise ab, kann eine Erhöhung der Grundvergütung vorgenommen werden.

IV.

Dem vorläufigen Insolvenzverwalter werden für folgende Tätigkeiten Zuschläge gemäß § 3 InsVV gewährt:
1) Betriebsfortführung
2) Betriebsveräußerung/Sanierungsbemühungen
3) Arbeitsverhältnisse/ Arbeitgeberfunktion

Abschläge wurden für folgende Tatbestände gemacht:
1) Beteilung von Dritte nach Beauftragung durch den Insolvenzverwalter
2) Konzernverflechtung

Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird im Wege der Gesamtschau ein Zuschlag in Höhe von 65 % gewährt.
Hinsichtlich der Begründung wird vollumfänglich auf den Antrag verwiesen. Diesem ist im vollen Umfang stattzugeben.

V.

Der vorläufige Insolvenzverwalter kann gem. §§ 11, 10, 8 III InsVV nach seiner Wahl anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen einen Pauschsatz fordern, der für den Zeitraum des Insolvenzeröffnungsverfahrens für die ersten zwölf Monate
15 % der Regelvergütung, höchstens jedoch 250,00 EURO je angefangenen Monat der Dauer der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters beträgt.

VI.

Zusätzlich war gemäß § 7 InsVV die von dem Insolvenzverwalter zu entrichtende
Umsatzsteuer festzusetzen.

Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach, von den Verfahrensbeteiligten eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,- EUR oder der Wert einer Teilanfechtung 300,- EUR übersteigt. Im Übrigen kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen beim Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main, einzulegen. Ist der Insolvenzantrag vor dem 01.03.2012 gestellt worden, kann die sofortige Beschwerde auch beim Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt, eingelegt werden.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt die Frist, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist der frühere Zeitpunkt maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift bei dem o. g. Gericht oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle des o. g. Gerichts eingelegt.
Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde bzw. befristete Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Offenbach am Main, 26.08.2026.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 8 IN 547/19 · VIDCO Collaboration Solutions GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 547/19
Wirksam am
12.06.2025
Registerbezug
Offenbach am Main, HRB 47984
(Veröffentlichung nach § 188 InsO)

AZ: 8 IN 547/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der VIDCO Collaboration Solutions GmbH, GmbH, Philipp-Reis-Str. 14, 63303 Dreieich (AG Offenbach am Main , HRB 47984), vertr. d.: Volker Schwellenberg, Am Berge 18 a, 34513 Waldeck, (Geschäftsführer), soll die Verteilung vorgenommen werden. Zur Verteilung steht - abzüglich der vorrangig zu befriedigenden Verfahrenskosten - ein Betrag von 16867,19 EUR zur Verfügung. Die Summe der festgestellten Forderungen (§ 38 InsO) beträgt 251036,75 EUR.

Amtsgericht Offenbach am Main, 12.06.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 8 IN 547/19 · VIDCO Collaboration Solutions GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 547/19
Wirksam am
17.07.2024
Registerbezug
Offenbach am Main, HRB 47984
8 IN 547/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der VIDCO Collaboration Solutions GmbH, GmbH, Philipp-Reis-Str. 14, 63303 Dreieich (AG Offenbach am Main , HRB 47984), vertr. d.: Volker Schwellenberg, Am Berge 18 a, 34513 Waldeck, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Absatz 1 Satz 2 InsO).

Die Verfahrensbeteiligten können bis zum 11.10.2024 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main, Justizzentrum, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K 18), 63065 Offenbach am Main, schriftlich Widerspruch erheben.

Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

Die Eintragung des Prüfungsergebnisses in die Tabelle erfolgt nach Ablauf der Widerspruchsfrist.

Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.

Amtsgericht Offenbach am Main, 16.07.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 8 IN 547/19 · VIDCO Collaboration Solutions GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 547/19
Wirksam am
04.06.2020
Registerbezug
Offenbach am Main, HRB 47984
8 IN 547/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der VIDCO
Collaboration Solutions GmbH, GmbH, Philipp-Reis-Str. 14, 63303 Dreieich (AG
Offenbach am Main , HRB 47984), vertr. d.: Volker Schwellenberg, Am Berge 18 a,
34513 Waldeck, (Geschäftsführer),hat der Insolvenzverwalter gemäß § 208 InsO
angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig
fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.

Amtsgericht Offenbach am Main, 03.06.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 8 IN 547/19 · VIDCO Collaboration Solutions GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 547/19
Wirksam am
08.04.2020
Registerbezug
Offenbach am Main, HRB 47984
8 IN 547/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

VIDCO Collaboration Solutions GmbH, GmbH, Philipp-Reis-Str. 14, 63303 Dreieich
(AG Offenbach am Main , HRB 47984),

vertreten durch:

Volker Schwellenberg, Am Berge 18 a, 34513 Waldeck, (Geschäftsführer),

wird die mit Beschluss vom 06.03.2020 anberaumte Gläubigerversammlung
(Berichts- und Prüfungstermin) aufgrund der fortschreitenden
Coronavirus-Pandemie verlegt auf

Mittwoch, 27.05.2020, 10:30 Uhr.

Hinsichtlich des Veranstaltungsortes und der Tagesordnung verbleibt es bei den
Bestimmungen im Beschluss vom 06.03.2020.

Amtsgericht Offenbach am Main, 08.04.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 47984 HRB 47984: VIDCO Collaboration Solutions GmbH, Offenbach am Main, Philipp-Reis-Straße 14, 63303 Dreieich. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
HRB 47984: VIDCO Collaboration Solutions GmbH, Offenbach am Main, Philipp-Reis-Straße 14, 63303 Dreieich. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 8 IN 547/19 · VIDCO Collaboration Solutions GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 547/19
Wirksam am
06.03.2020
Registerbezug
Offenbach am Main, HRB 47984
Geschäftsnummer: 8 IN 547/19. Am 27.02.2020 um 14:51 Uhr ist über das Vermögen
der VIDCO Collaboration Solutions GmbH, GmbH, Philipp-Reis-Str. 14, 63303
Dreieich (AG Offenbach am Main , HRB 47984), vertr. d.: Volker Schwellenberg,
Am Berge 18 a, 34513 Waldeck, (Geschäftsführer), das Insolvenzverfahren
eröffnet worden. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Fabio Algari, Ffm - Fach
183, Goldsteinstraße 114, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069-913092-0, Fax:
069-913092-30.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich
und unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis: 01.04.2020,

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des/der Schuldner/in in Anspruch
nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art
und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung
sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert,
haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Vor dem Insolvenzgericht wird folgender Termin abgehalten:

am Mittwoch, 22.04.2020, 10:30 Uhr, Saal 18-166 (Neubau), Amtsgericht Offenbach
am Main, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K18), 63065 Offenbach am Main, eine
Gläubigerversammlung (Berichts-/Prüfungstermin) zur Beschlussfassung über:

- die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters ( § 57 InsO),

- über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses (§§ 67, 68 InsO),

- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung
§§ 66 Abs. 3 InsO,

- abweichende Regelung zur Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und

- die Stilllegung oder vorläufige Fortführung des Unternehmens der Schuldnerin.
Sie

kann den Insolvenzverwalter beauftragen, einen Insolvenzplan auszuarbeiten,
und

ihm das Ziel des Plans vorgeben. Sie kann ihre Entscheidung in späteren
Terminen

ändern (§ 157 InsO),

- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO)

insbesondere:

· wenn das Unternehmen, ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen oder ein
unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand veräußert werden soll,

· wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse
erheblich belasten würde,

· wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht
oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur
Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich

oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll,

- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung

unter Wert (§§ 162,163 InsO),

sowie zur Prüfung der angemeldeten Forderungen.

Hinweise:

- Gemäß § 160 Abs. 1 InsO gilt die Zustimmung als erteilt, wenn die
einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.

- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden nicht
benachrichtigt.

Amtsgericht Offenbach am Main, 06.03.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Restschuldbefreiung 8 IN 547/19 · VIDCO Collaboration Solutions GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 547/19
Wirksam am
27.02.2020
Registerbezug
Offenbach am Main, HRB 47984
8 IN 547/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

VIDCO Collaboration Solutions GmbH, GmbH, Philipp-Reis-Str. 14, 63303 Dreieich
(AG Offenbach am Main , HRB 47984),

vertreten durch:

Volker Schwellenberg, Am Berge 18 a, 34513 Waldeck, (Geschäftsführer),

wird heute, am 27.02.2020 um 14:51 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3,
11, 16 ff. InsO eröffnet.

Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:

Rechtsanwalt Fabio Algari, Ffm - Fach 183, Goldsteinstraße 114, 60528 Frankfurt
am Main, Tel.: 069-913092-0, Fax: 069-913092-30

Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr zur Insolvenzmasse gehörendes
gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens
verboten. Die Verfügungsbefugnis wird dem Insolvenzverwalter übertragen.

Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem
Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen. Wird gleichwohl an die Schuldnerin
geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der
nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.

Der Insolvenzverwalter wird mit der Durchführung der Zustellungen gemäß § 8
Abs. 3 InsO beauftragt.

Begründung:

Die Schuldnerin ist zahlungsunfähig und überschuldet. Dies steht zur
Überzeugung des Gerichts fest aufgrund der durchgeführten Ermittlungen,
insbesondere aufgrund des Gutachtens des Sachverständigen Rechtsanwalt Fabio
Algari vom 27.02.2020.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:

Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.

Ø Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs
Monate nach rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.

Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von dem Schuldner mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem
Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Offenbach am Main, 27.02.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 8 IN 547/19 · VIDCO Collaboration Solutions GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 547/19
Wirksam am
24.01.2020
Registerbezug
Offenbach am Main, HRB 47984
8 IN 547/19: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der VIDCO
Collaboration Solutions GmbH, GmbH, Philipp-Reis-Str. 14, 63303 Dreieich (AG
Offenbach am Main , HRB 47984), vertr. d.: Volker Schwellenberg, Am Berge 18 a,
34513 Waldeck, (Geschäftsführer), ist am um Uhr die vorläufige Verwaltung des
Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der
Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters
wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Fabio Algari, Ffm
- Fach 183, Goldsteinstraße 114, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069-913092-0,
Fax: 069-913092-30 bestellt worden.

Der komplette Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der
Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Offenbach am Main
eingesehen werden.

Amtsgericht Offenbach am Main, 23.01.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 47984 HRB 47984:VIDCO Collaboration Solutions GmbH, Offenbach am Main, Philipp-Reis-Straße 14, 63303 Dreieich.Nicht mehr Geschäftsführer: Kühn, Michael, Braunschweig, *XX.XX.XXXX.
HRB 47984:VIDCO Collaboration Solutions GmbH, Offenbach am Main, Philipp-Reis-Straße 14, 63303 Dreieich.Nicht mehr Geschäftsführer: Kühn, Michael, Braunschweig, *XX.XX.XXXX.
Neueintragungen
HRB 47984 HRB 47984:VIDCO Collaboration Solutions GmbH, Offenbach am Main, Philipp-Reis-Straße 14, 63303 Dreieich.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 05.06.2014 Die Gesellschafterversammlun…
HRB 47984:VIDCO Collaboration Solutions GmbH, Offenbach am Main, Philipp-Reis-Straße 14, 63303 Dreieich.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 05.06.2014 Die Gesellschafterversammlung vom 10.09.2014 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages insbesondere die Änderung in den §§ 1 (Firma der Gesellschaft, bisher: Blitz 14-111 GmbH), 2 (Sitz der Gesellschaft), 4 (Gegenstand des Unternehmens) und 7 (Stammkapital), 9 (Vertretung) und mit ihr die Sitzverlegung von München (bisher Amtsgericht München HRB 213716) nach Offenbach am Main beschlossen. Geschäftsanschrift: Philipp-Reis-Straße 14, 63303 Dreieich. Gegenstand: Planung, Entwicklung, der Bau und der Vertrieb von Konferenz-, Multimedia-, Video- und Telekommunikationsgeräten und -anlagen, ferner die schlüsselfertige Erstellung und die Wartung von Konferenz- und Videokonferenzräumen, Videostudios und Videoüberwachungsanlagen im Sicherheits- und Umweltbereich. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Nicht mehr Geschäftsführer: Gogalla, Katja, München, *XX.XX.XXXX; Selnes, Randi Mette, München, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Kühn, Michael, Braunschweig, *XX.XX.XXXX; Schwellenberg, Volker, Waldeck, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.