HRB 22011

vib.innovation GmbH

Amtsgericht Stendal · Sachsen-Anhalt

aktuell 15 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Wernigerode

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Registerdaten

Sitz
Wernigerode
Datenstand
2024-03-07
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-07

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

15
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 340 IN 134/20 (361) · vib.innovation GmbH · Insolvenzgericht Magdeburg
Insolvenzgericht
Magdeburg
Aktenzeichen
340 IN 134/20 (361)
Wirksam am
19.10.2026
Registerbezug
Stendal, HRB 22011
Amtsgericht Magdeburg: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der vib.innovation GmbH, Otto-von-Guericke-Str. 1/3, 38855 Wernigerode, Die Entwicklung, die Herstellung und der Vertrieb von Sport- und Therapiegeräten. (AG Stendal, HRB 22011), vertr. d.: Dr. Martin Sobczyk, Kirchstraße 4, 39356 Oebisfelde-Weferlingen, (Geschäftsführer), ist gemäß § 200 InsO aufgehoben, da die Schlussverteilung vollzogen ist. Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle eingesehen werden.
- 340 IN 134/20 (361) - (15.09.2026)

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 340 IN 134/20 (361) · vib.innovation GmbH · Insolvenzgericht Magdeburg
Insolvenzgericht
Magdeburg
Aktenzeichen
340 IN 134/20 (361)
Wirksam am
18.11.2025
Registerbezug
Stendal, HRB 22011
Amtsgericht Magdeburg: In dem Insolvenzverfahren vib.innovation GmbH, Otto-von-Guericke-Str. 1/3, 38855 Wernigerode, Die Entwicklung, die Herstellung und der Vertrieb von Sport- und Therapiegeräten. (AG Stendal, HRB 22011), vertr. d.: Dr. Martin Sobczyk, Kirchstraße 4, 39356 Oebisfelde-Weferlingen, (Geschäftsführer), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt. Das schriftliche Verfahren ist angeordnet. Die a) Abnahme der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, b) Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis, c) Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse, d) Prüfungstermin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen, erfolgt im schriftlichen Verfahren. Als Zeitpunkt, der dem Schlusstermin entspricht, wird der 12.01.2026 bestimmt. Schlussbericht, Schlussrechnung und Schlussverzeichnis liegen auf der Geschäftsstelle zur Einsichtnahme aus. Die Summe der anerkannten Forderungen beträgt nach Anzeige des Insolvenzverwalters 60.881,33 EUR. Für die Verteilung steht ein Betrag in Höhe von 14.335,26 EUR zur Verfügung. Auf die Ausschlussfristen und Wirkungen der §§ 189, 190 Insolvenzordnung wird ausdrücklich hingewiesen. Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle eingesehen werden.
- 340 IN 134/20 (361) - (17.11.2025)

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 340 IN 134/20 (361) · vib.innovation GmbH · Insolvenzgericht Magdeburg
Insolvenzgericht
Magdeburg
Aktenzeichen
340 IN 134/20 (361)
Wirksam am
14.10.2025
Registerbezug
Stendal, HRB 22011
Amtsgericht Magdeburg: In dem Insolvenzverfahren vib.innovation GmbH, Otto-von-Guericke-Str. 1/3, 38855 Wernigerode, Die Entwicklung, die Herstellung und der Vertrieb von Sport- und Therapiegeräten. (AG Stendal, HRB 22011), vertr. d.: Dr. Martin Sobczyk, Kirchstraße 4, 39356 Oebisfelde-Weferlingen, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden. Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Aufgrund der Nichtöffentlichkeit des Verfahrens sowie Art. 97 GG wird von einer ausführlicheren Veröffentlichung der Vergütung abgesehen. Im Übrigen wird auf die seit 25.05.2018 geltende EU Datenschutz-Grundverordnung verwiesen. Die Entscheidung des BGH vom 14.12.2017 (IX ZB 65/16) wird damit als ausreichend beachtet angesehen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Magdeburg, Breiter Weg 203-206, 39104 Magdeburg, einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Magdeburg, Breiter Weg 203-206, 39104 Magdeburg, einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Die sofortige Beschwerde/befristete Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument, das für die Bearbeitung durch die Gerichte geeignet ist, eingelegt werden. Hierzu muss die sofortige Beschwerde/befristete Erinnerung von der verantwortenden Person mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder signiert auf einem der in § 130a Abs. 4 ZPO beschriebenen sicheren Übermittlungswege eingereicht werden. Eine einfache E-Mail reicht nicht aus. Einzelheiten zum Dateiformat und zu den technischen Anforderungen sind der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) sowie den "Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr" auf der Internet-Seite www.justiz.de zu entnehmen.

- 340 IN 134/20 (361) - (07.10.2025)

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 340 IN 134/20 (361) · vib.innovation GmbH · Insolvenzgericht Magdeburg
Insolvenzgericht
Magdeburg
Aktenzeichen
340 IN 134/20 (361)
Wirksam am
22.07.2025
Registerbezug
Stendal, HRB 22011
340 IN 134/20 (361): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der vib.innovation GmbH, Otto-von-Guericke-Str. 1/3, 38855 Wernigerode, Die Entwicklung, die Herstellung und der Vertrieb von Sport- und Therapiegeräten. (AG Stendal, HRB 22011), vertr. d.: Dr. Martin Sobczyk, Kirchstraße 4, 39356 Oebisfelde-Weferlingen, (Geschäftsführer), ist das schriftliche Verfahren angeordnet. Zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen sowie nachträglicher Änderungen bereits angemeldeter Forderungen wird ein besonderer Prüftermin bestimmt. Die Widerspruchsfrist endet am 01.10.2025. Die Tabelle, die Anmeldungen sowie die beigefügten Urkunden liegen auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus. Amtsgericht Magdeburg, 16.07.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 340 IN 134/20 (361) · vib.innovation GmbH · Insolvenzgericht Magdeburg
Insolvenzgericht
Magdeburg
Aktenzeichen
340 IN 134/20 (361)
Wirksam am
28.12.2020
Registerbezug
Stendal, HRB 22011
Geschäfts-Nr.: 340 IN 134/20 (361). In dem Insolvenzverfahren vib.innovation
GmbH, Otto-von-Guericke-Str. 1/3, 38855 Wernigerode, Die Entwicklung, die
Herstellung und der Vertrieb von Sport- und Therapiegeräten. (AG Stendal, HRB
22011), vertr. d.: Dr. Martin Sobczyk, Kirchstraße 4, 39356
Oebisfelde-Weferlingen, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des
vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts
festgesetzt worden. Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung
kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.

Aufgrund der Nichtöffentlichkeit des Verfahrens sowie Art. 97 GG wird von einer
ausführlicheren Veröffentlichung der Vergütung abgesehen. Im Übrigen wird auf
die seit 25.05.2018 geltende EU Datenschutz-Grundverordnung verwiesen. Die
Entscheidung des BGH vom 14.12.2017 (IX ZB 65/16) wird damit als ausreichend
beachtet angesehen.

Amtsgericht Magdeburg, 28.12.2020.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 22011 HRB 22011: vib.innovation GmbH, Wernigerode, Otto-von-Guericke-Straße 1/3, 38855 Wernigerode. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Magdeburg vom 01.07.2020 (Az. 340 IN 134/…
HRB 22011: vib.innovation GmbH, Wernigerode, Otto-von-Guericke-Straße 1/3, 38855 Wernigerode. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Magdeburg vom 01.07.2020 (Az. 340 IN 134/20 (361)) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung
Restschuldbefreiung 340 IN 134/20 (361) · vib.innovation GmbH · Insolvenzgericht Magdeburg
Insolvenzgericht
Magdeburg
Aktenzeichen
340 IN 134/20 (361)
Wirksam am
01.07.2020
Registerbezug
Stendal, HRB 22011
Amtsgericht Magdeburg: Am 01.07.2020 um 10:30 Uhr ist das Insolvenzverfahren
eröffnet worden über das Vermögen der vib.innovation GmbH,
Otto-von-Guericke-Str. 1/3, 38855 Wernigerode, Die Entwicklung, die Herstellung
und der Vertrieb von Sport- und Therapiegeräten. (AG Stendal, HRB 22011),

vertreten durch:

Dr. Martin Sobczyk, Kirchstraße 4, 39356 Oebisfelde-Weferlingen,
(Geschäftsführer),

Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Stefan Liese, c/o GÖRG Insolvenzverwaltung
Part. von RAŽen mbB, Uhlemeyerstr. 9, 30175 Hannover, Tel.: 0151/53324500,
E-Mail: sliese@goerg.de. Das Verfahren wird mündlich geführt (§ 5 InsO).
Anmeldefrist: 05.08.2020. Gläubigerversammlung: Am Freitag, 04.09.2020, 09:00
Uhr, Saal 14, Amtsgericht Magdeburg, Justizzentrum Magdeburg, Breiter Weg 203 -
206, 39104 Magdeburg , eine Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über die
eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO), über die
Einsetzung eines Gläubigerausschusses (§§ 67, 68 InsO) sowie über die in den §§
35, 66, 100, 149, 157, 159, 160, 162, 163, 207, 271 InsO bezeichneten
Angelegenheiten: Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), Rechnungs- bzw.
Zwischenrechnungslegung des Insolvenzverwalters gegenüber der
Gläubigerversammlung (§ 66 InsO), Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse
(§ 100 InsO), Hinterlegung oder Anlegung von Wertgegenständen (§ 149 InsO),
Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z.B. Unternehmensstilllegung, vorläufige
Fortführung oder Insolvenzplan, Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters,
insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebes der Schuldnerin,
des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der
Herstellung einer dauerhaften Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die
Aufnahme eines Darlehens, dass die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreites mit
erheblichem Streitwert (§ 160 InsO), eine Betriebsveräußerung an besonders
Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), eine
Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gemäß § 207 InsO ohne Einberufung
einer besonderen Gläubigerversammlung, Anordnung der Eigenverwaltung (§ 271
InsO), verbunden gemäß § 29 Abs. 2 InsO mit einer Gläubigerversammlung, in der
die angemeldeten Forderungen geprüft werden. Ist die Gläubigerversammlung
beschlussunfähig, gilt die Zustimmung der Gläubiger zu besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen als erteilt (§ 160 InsO). Der vollständige Beschluss nebst
Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle eingesehen werden.
Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen
Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die
Löschungsfristen sind folgende: Veröffentlichungen, die im Antrags- oder
Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der
Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens
gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der
Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. Veröffentlichungen im
Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs Monate nach
rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht. Sonstige
Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten
Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Hinweis:

Informationen nach Art. 13 und 14 der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO)
finden Sie unter dem Link https://ag-md.sachsen-anhalt.de/amtsgericht/
datenschutzerklaerung/.

- 340 IN 134/20 (361) - (01.07.2020)

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 22011 HRB 22011: vib.innovation GmbH, Wernigerode, Otto-von-Guericke-Straße 1/3, 38855 Wernigerode. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Magdeburg vom 08.04.2020 (Az. 340 IN 134/…
HRB 22011: vib.innovation GmbH, Wernigerode, Otto-von-Guericke-Straße 1/3, 38855 Wernigerode. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Magdeburg vom 08.04.2020 (Az. 340 IN 134/20 (361)) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 340 IN 134/20 (361) · vib.innovation GmbH · Insolvenzgericht Magdeburg
Insolvenzgericht
Magdeburg
Aktenzeichen
340 IN 134/20 (361)
Wirksam am
08.04.2020
Registerbezug
Stendal, HRB 22011
340 IN 134/20 (361): In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der
vib.innovation GmbH, Otto-von-Guericke-Str. 1/3, 38855 Wernigerode, Die
Entwicklung, die Herstellung und der Vertrieb von Sport- und Therapiegeräten.
(AG Stendal, HRB 22011), vertr. d.: Dr. Martin Sobczyk, Kirchstraße 4, 39356
Oebisfelde-Weferlingen, (Geschäftsführer), ist am 08.04.2020 um 10.30 Uhr die
vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden.
Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam.

Andere Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam. Die Schuldner der Antragstellerin (Drittschuldner)
werden aufgefordert, nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Stefan Liese, Schleinufer
11, 39104 Magdeburg, Tel.: 0391/5354-0, Fax: 0391/5354-100, E-Mail:
SLiese@schultze-braun.de bestellt worden.

Der komplette Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der
Geschäftsstelle des Amtsgerichts Magdeburg - Insolvenzgericht - eingesehen
werden.

Amtsgericht Magdeburg, 08.04.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 22011 HRB 22011: vib.innovation GmbH, Wernigerode, Otto-von-Guericke-Straße 1/3, 38855 Wernigerode. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Rudolph, Bernhard, Wernigerode, *XX.XX.XXXX.
HRB 22011: vib.innovation GmbH, Wernigerode, Otto-von-Guericke-Straße 1/3, 38855 Wernigerode. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Rudolph, Bernhard, Wernigerode, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 22011 HRB 22011: vib.innovation GmbH, Wernigerode, Otto-von-Guericke-Straße 1/3, 38855 Wernigerode. Bestellt: Geschäftsführer: Dr. Sobczyk, Martin, Weferlingen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Be…
HRB 22011: vib.innovation GmbH, Wernigerode, Otto-von-Guericke-Straße 1/3, 38855 Wernigerode. Bestellt: Geschäftsführer: Dr. Sobczyk, Martin, Weferlingen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geändert, nun: Geschäftsführer: Rudolph, Bernhard, Wernigerode, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 22011 HRB 22011: Vib.innovation GmbH, Wernigerode, Otto-von-Guericke-Straße 1/3, 38855 Wernigerode. Die Gesellschafterversammlung vom 26.06.2017 hat die Satzung neu gefasst. Von Amts wegen berichtigt: Firma: vib.i…
HRB 22011: Vib.innovation GmbH, Wernigerode, Otto-von-Guericke-Straße 1/3, 38855 Wernigerode. Die Gesellschafterversammlung vom 26.06.2017 hat die Satzung neu gefasst. Von Amts wegen berichtigt: Firma: vib.innovation GmbH.
Veränderungen
HRB 22011 HRB 22011: Vib.innovation GmbH, Wernigerode, Otto-von-Guericke-Straße 1/3, 38855 Wernigerode. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Rudolf, Andreas, Ilsenburg, *XX.XX.XXXX.
HRB 22011: Vib.innovation GmbH, Wernigerode, Otto-von-Guericke-Straße 1/3, 38855 Wernigerode. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Rudolf, Andreas, Ilsenburg, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 22011 HRB 22011: Vib.innovation GmbH, Wernigerode, Otto-von-Guericke-Straße 1/3, 38855 Wernigerode. Die Gesellschafterversammlung vom 20.10.2016 hat die Änderung des § 3 (Stammkapital, Stammeinlagen) der Satzung b…
HRB 22011: Vib.innovation GmbH, Wernigerode, Otto-von-Guericke-Straße 1/3, 38855 Wernigerode. Die Gesellschafterversammlung vom 20.10.2016 hat die Änderung des § 3 (Stammkapital, Stammeinlagen) der Satzung beschlossen.
Neueintragungen
HRB 22011 HRB 22011:Vib.innovation GmbH, Wernigerode, Otto-von-Guericke-Straße 1/3, 38855 Wernigerode.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 05.05.2015. Geschäftsanschrift: Otto-von-Guericke-S…
HRB 22011:Vib.innovation GmbH, Wernigerode, Otto-von-Guericke-Straße 1/3, 38855 Wernigerode.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 05.05.2015. Geschäftsanschrift: Otto-von-Guericke-Straße 1/3, 38855 Wernigerode. Gegenstand des Unternehmens: Die Entwicklung, die Herstellung und der Vertrieb von Sport- und Therapiegeräten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Rudolf, Andreas, Ilsenburg, *XX.XX.XXXX; Rudolph, Bernhard, Wernigerode, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.