VR 180028

VfR Dostluk-Osterode e.V.

Amtsgericht Göttingen · Niedersachsen

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Osterode am Harz

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Registerdaten

Sitz
Osterode am Harz
Datenstand
2024-12-19
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-12-19

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Verein für Rasenspiele von 1908 Osterode am Harz

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Veränderungen
VR 180028 VR 180028: Verein für Rasenspiele von 1908, Osterode am Harz (Am Breiten Busch 1, 37520 Osterode am Harz). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.…
VR 180028: Verein für Rasenspiele von 1908, Osterode am Harz (Am Breiten Busch 1, 37520 Osterode am Harz). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.04.2019/10.02.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Mitgliederversammlung vom 08.05.2019 und der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 04.05.2019 mit der DOSTLUK SPOR e.V. mit Sitz in Osterode am Harz (Amtsgericht Göttingen VR 180163) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.