HRB 23215

Vertatel GmbH

Amtsgericht Bad Kreuznach · Rheinland-Pfalz

aktuell 12 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Kaufacker 6, 55743 Idar-Oberstein

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Idar-Oberstein
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
08.11.2023
Datenstand
2025-09-24
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Florin Tamas

Bukarest

einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-09-30

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
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Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

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Gegenstand des Unternehmens

Durchführung von Neubauten, Umbauten und Sanierungen im Hochbau sowie Straßenbau, Tiefbau, Tiefbau für den Rohrleitungsbau (Gas, Wasser, Kabel und Fernwärme), Oberflächen- / Asphaltarbeiten, Grabenfräsarbeiten, Leitungsbau / Grabenfräsen. Ferner Handel mit neuen und gebrauchten Kfz, Baumaschinen und Teilen sowie Erbringung von Transportdiensleistungen. Güterbeförderung im Straßenverkehr.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

12
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 10 IN 54/20 · Vertatel GmbH · Insolvenzgericht Idar-Oberstein
Insolvenzgericht
Idar-Oberstein
Aktenzeichen
10 IN 54/20
Wirksam am
16.10.2025
Registerbezug
Bad Kreuznach, HRB 23215
10 IN 54/20: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Vertatel GmbH, Kaufacker 6, 55743 Idar-Oberstein (AG Bad Kreuznach, HRB 23215), vertr. d.: 1. Florin Tamas, Bajuwarenstraße 18, 86830 Schwabmünchen, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführer), 2. Damian Tamas, Muttenthalerstraße 4A, 89420 Höchstädt, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführer), ist am gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Idar-Oberstein, Mainzer Straße 180, 55743 Idar-Oberstein einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Idar-Oberstein, Mainzer Straße 180, 55743 Idar-Oberstein ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Idar-Oberstein, 15.10.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 10 IN 54/20 · Vertatel GmbH · Insolvenzgericht Idar-Oberstein
Insolvenzgericht
Idar-Oberstein
Aktenzeichen
10 IN 54/20
Wirksam am
15.08.2024
Registerbezug
Bad Kreuznach, HRB 23215
- 10 IN 54/20 -
Amtsgericht Idar-Oberstein, 15.08.2024

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Vertatel GmbH, Kaufacker 6, 55743 Idar-
Oberstein hat die Insolvenzverwalterin Annemarie Dhonau, Idar-Oberstein, die Schlussunterlagen
eingereicht. Nunmehr soll die Schlussverteilung erfolgen. Der verfügbare Massebestand beträgt
€ 493.418,61, abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten.
Insolvenzforderungen sind in Höhe von € 276.048,14 zu berücksichtigen. Das Schlussverzeichnis
ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Idar-Oberstein, Aktenzeichen: 10 IN 54/20, zur
Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.

Rechtsanwältin Dhonau
als Insolvenzverwalterin

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 10 IN 54/20 · Vertatel GmbH · Insolvenzgericht Idar-Oberstein
Insolvenzgericht
Idar-Oberstein
Aktenzeichen
10 IN 54/20
Wirksam am
14.08.2024
Registerbezug
Bad Kreuznach, HRB 23215
10 IN 54/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Vertatel GmbH, Kaufacker 6, 55743 Idar-Oberstein (AG Bad Kreuznach, HRB 23215), vertr. d.: 1. Florin Tamas, Bajuwarenstraße 18, 86830 Schwabmünchen, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführer), 2. Damian Tamas, Muttenthalerstraße 4A, 89420 Höchstädt, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).

Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).

Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 30.09.2024.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

a) Einwendungen gegen die Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Idar-Oberstein, Mainzer Straße 180, 55743 Idar-Oberstein einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Idar-Oberstein, Mainzer Straße 180, 55743 Idar-Oberstein ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Idar-Oberstein, 14.08.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 10 IN 54/20 · Vertatel GmbH · Insolvenzgericht Idar-Oberstein
Insolvenzgericht
Idar-Oberstein
Aktenzeichen
10 IN 54/20
Wirksam am
12.07.2024
Registerbezug
Bad Kreuznach, HRB 23215
10 IN 54/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Vertatel GmbH, Kaufacker 6, 55743 Idar-Oberstein (AG Bad Kreuznach, HRB 23215), vertr. d.: 1. Florin Tamas, Bajuwarenstraße 18, 86830 Schwabmünchen, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführer), 2. Damian Tamas, Muttenthalerstraße 4A, 89420 Höchstädt, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 12.08.2024 bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Idar-Oberstein, 11.07.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 10 IN 54/20 · Vertatel GmbH · Insolvenzgericht Idar-Oberstein
Insolvenzgericht
Idar-Oberstein
Aktenzeichen
10 IN 54/20
Wirksam am
03.06.2024
Registerbezug
Bad Kreuznach, HRB 23215
10 IN 54/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Vertatel GmbH, Kaufacker 6, 55743 Idar-Oberstein (AG Bad Kreuznach, HRB 23215), vertr. d.: 1. Florin Tamas, Bajuwarenstraße 18, 86830 Schwabmünchen, (Geschäftsführer), 2. Damian Tamas, Muttenthalerstraße 4A, 89420 Höchstädt, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über die Vergütungsanträge der vorläufigen Insolvenzverwalterin und der Insolvenzverwalterin Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.

Die vollständigen Anträge liegen auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.

Amtsgericht Idar-Oberstein, 31.05.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 10 IN 54/20 · Vertatel GmbH · Insolvenzgericht Idar-Oberstein
Insolvenzgericht
Idar-Oberstein
Aktenzeichen
10 IN 54/20
Wirksam am
27.06.2023
Registerbezug
Bad Kreuznach, HRB 23215
10 IN 54/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Vertatel GmbH, Kaufacker 6, 55743 Idar-Oberstein (AG Bad Kreuznach, HRB 23215), vertr. d.: 1. Florin Tamas, Bajuwarenstraße 18, 86830 Schwabmünchen, (Geschäftsführer), 2. Damian Tamas, Muttenthalerstraße 4A, 89420 Höchstädt, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 21.07.2023 bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Idar-Oberstein, 26.06.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 10 IN 54/20 · Vertatel GmbH · Insolvenzgericht Idar-Oberstein
Insolvenzgericht
Idar-Oberstein
Aktenzeichen
10 IN 54/20
Wirksam am
20.12.2021
Registerbezug
Bad Kreuznach, HRB 23215
10 IN 54/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Vertatel GmbH, Kaufacker 6, 55743 Idar-Oberstein (AG Bad Kreuznach, HRB 23215), vertr. d.: 1. Florin Tamas, Bajuwarenstraße 18, 86830 Schwabmünchen, (Geschäftsführer), 2. Damian Tamas, Muttenthalerstraße 4A, 89420 Höchstädt, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 17.01.2022 bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Idar-Oberstein, 17.12.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 23215 HRB 23215: Vertatel GmbH, Idar-Oberstein, Kaufacker 6, 55743 Idar-Oberstein. Durch Beschluss des Amtsgerichts Idar-Oberstein (10 IN 54/20) vom 01.03.2021 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzv…
HRB 23215: Vertatel GmbH, Idar-Oberstein, Kaufacker 6, 55743 Idar-Oberstein. Durch Beschluss des Amtsgerichts Idar-Oberstein (10 IN 54/20) vom 01.03.2021 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 10 IN 54/20 · Vertatel GmbH · Insolvenzgericht Idar-Oberstein
Insolvenzgericht
Idar-Oberstein
Aktenzeichen
10 IN 54/20
Wirksam am
01.03.2021
Registerbezug
Bad Kreuznach, HRB 23215
- 10 IN 54/20 -

Amtsgericht Idar-Oberstein, 01.03.2021

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der Firma Vertatel GmbH, Kaufacker 6, 55743 Idar-Oberstein vertreten durch die
Geschäftsführer Damian Tamas und Florin Tamas (Tiefbau für Rohrleitungsbau)

Amtsgericht Bad Kreuznach HRB Nr. 23215

- Schuldnerin -

Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Manuel Schwarz, Im Zeilfeld 57, 72631
Aichtal

1. wird heute am 01.03.2021 um 08:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit das
Insolvenzverfahren eröffnet

2. Zur Insolvenzverwalterin wird bestimmt Frau Rechtsanwältin

Annemarie Dhonau, Weierbacher Straße 44, 55743 Idar-Oberstein

3. Berichts- und Prüfungstermin wird bestimmt auf

Montag, den 31.05.2021, 11:00 Uhr, Saal 116.

Der Termin dient außerdem der Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung
eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung
über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f.
(Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von
Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens), 160
(Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters,
insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen,
ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung der Schuldnerin
an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu
diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender
Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das
die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit
erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines
solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines
solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden
soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163
(Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und
Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 InsO (Beantragung einer Eigenverwaltung)
bezeichneten Angelegenheiten.

Falls die Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig sein sollte, gilt die
Zustimmung als erteilt.

4. Die Gläubiger werden aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO
schriftlich unter Angabe des Forderungsgrundes und des Betrages beim
Insolvenzverwalter unter Beachtung von § 174 InsO bis zum 30.04.2021
anzumelden. Die Gläubiger werden weiter aufgefordert, dem Insolvenzverwalter
unverzüglich unter Bezeichnung des Sicherungsgegenstandes, seiner Art und des
Entstehungsgrundes und der gesicherten Forderung mitzuteilen, welche
Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in
Anspruch nehmen

5. Alle Personen, welche Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben,
werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den
Insolvenzverwalter zu leisten

6. Hinweis: Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem
erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren
einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der
Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens
gelöscht.

Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren einschließlich des
Beschlusses nach § 289 InsO werden spätestens sechs Monate nach Rechtskraft der
Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.

Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Gründe

I.

Das Insolvenzverfahren war sowohl auf den Antrag der Gläubigerin AOK Bayern vom
24.11.2020, als auch auf den Eigenantrag der Schuldnerin vom 24.02.2021 zu
eröffnen, da die Schuldnerin zahlungsunfähig ist und eine die Kosten des
Verfahrens deckende Masse vorhanden ist.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen den Beschluss kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Idar-Oberstein

Mainzer Straße 180

55743 Idar-Oberstein

einzulegen.

Die Beschwerdefrist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn
diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des Amtsgerichts Idar-Oberstein. Sie kann auch vor der
Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist
jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem Amtsgericht
Idar-Oberstein eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss

- mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der
verantwortenden Person versehen sein oder

- von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:

- auf einem sicheren Übermittlungsweg oder

- an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete
Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Besondere Hinweise

anlässlich der Ausbreitung von

COVID-19 (Coronavirus)

Die Justiz Rheinland-Pfalz hat Maßnahmen ergriffen, um auch unter den
Bedingungen der Pandemie den Dienstbetrieb aufrechtzuerhalten und zugleich
Verfahrensbeteiligte, Besucherinnen und Besucher sowie die Beschäftigten der
Justiz vor einer Ansteckung zu schützen.

Bitte tragen auch Sie dazu bei, das Ansteckungsrisiko in den Gerichten zu
minimieren und beachten Sie dazu folgende Hinweise, wenn Sie zu einem
Gerichtstermin geladen wurden oder aus sonstigen Gründen beabsichtigen ein
Justizgebäude aufzusuchen:

- Das Gerichtsgebäude dürfen Sie nicht betreten, wenn

o bei Ihnen bzw. bei einer Person, mit der Sie in den letzten 10 Tagen Kontakt
hatten, eine Infektion mit dem Coronavirus diagnostiziert worden ist (nicht als
Kontakt in diesem Sinne gilt der Hinweis der Corona-App des
Robert-Koch-Institutes über Begegnungen mit niedrigem Risiko) oder

o Sie (bzw. jemand in Ihrem direkten privaten Umfeld) an Symptomen einer
Coronainfektion leidet (z.B. an Husten, Fieber, Schnupfen, Atemprobleme oder
einer Erkältungssymptomatik) oder

o Sie verpflichtet sind, sich nach einer Einreise aus als Risikogebiet
eingestuften Staaten oder Regionen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland in
Quarantäne zu begeben. Eine aktuelle Liste dieser Staaten und Regionen ist beim
Robert-Koch-Institut unter der Internetseite: https://www.rki.de/
covid-19-risikogebiete abrufbar.

Sollten Sie in den vorgenannten Fällen - zum Beispiel als Partei, Zeuge oder
Rechtsanwalt - zu einem Termin geladen sein, informieren Sie uns zur Vermeidung
von Rechtsnachteilen unverzüglich. Machen Sie dies bitte grundsätzlich
schriftlich unter Angabe des Aktenzeichens und nur in dringenden Fällen
telefonisch.

- In den Dienstgebäuden des Landgerichts besteht die Pflicht zum Tragen von
medizinische Gesichtsmasken (OP-Maske) oder Masken der Standards KN95/N95 oder
FFP2. Bringen Sie zu den Terminen bitte Ihre eigene OP-Maske oder Maske der
Standards KN95/N95 oder FFP2 mit.

- Bitte begrenzen Sie ihren Aufenthalt in dem Gerichtsgebäude auf das zwingend
erforderliche Maß.

o Sollten Sie als Verfahrensbeteiligter oder Verfahrensbevollmächtigter
(Rechtsanwalt) zu einem Termin geladen sein, bitte wir Sie sich vor und nach
Ihrem Termin so kurz wie möglich im Gerichtsgebäude aufzuhalten.

o Zu den öffentlichen Gerichtsverhandlungen sind Zuhörer weiter zugelassen. Für
sie können aber zusätzliche Beschränkungen bestehen.

o Sollten Sie das Gericht aus anderen Gründen aufsuchen wollen, bitte wir Sie
zu prüfen, ob Sie Ihr Anliegen auch schriftlich oder telefonisch erledigen und
auf einen persönlichen Besuch vor Ort verzichten können.

- Halten Sie, wo immer möglich, einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen
Personen.

- Beachten Sie die allgemeinen Hygieneregeln und nutzen Sie nach Betreten des
Gerichts zur Verfügung stehende Möglichkeiten der Handhygiene.

- Das Gericht kann für die Verhandlung zusätzliche sitzungspolizeiliche
Anordnungen treffen.

Für Ihre Mitwirkung bei der Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie bedanken wir
uns.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 10 IN 54/20 · Vertatel GmbH · Insolvenzgericht Idar-Oberstein
Insolvenzgericht
Idar-Oberstein
Aktenzeichen
10 IN 54/20
Wirksam am
08.01.2021
Registerbezug
Bad Kreuznach, HRB 23215
- 10 IN 54/20 -

Amtsgericht Idar-Oberstein, 08.01.2021

Berichtigte Veröffentlichung:

In dem Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über
das Vermögen

Der Firma Vertatel GmbH. Kaufacker 6, 55743 Idar-Oberstein vertreten durch die
Geschäftsführer Damian Tamas und Florin Tamas

Amtsgericht Bad Kreuznach HRB Nr. 23215

- Schuldnerin -

Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Manuel Schwarz, Im Zeilfeld 57, 72631
Aichtal

hat das Amtsgericht Idar-Oberstein durch den Richter am Amtsgericht Pfeifer am
06.01.2021 beschlossen:

Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen werden
heute um 10.00 Uhr gemäß §§ 21 Abs. 1 und 2 Nr.1, 22 Abs.2 InsO folgende
Maßnahmen getroffen:

1. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird bestellt Frau Rechtsanwältin

Annemarie Dhonau, Weierbacher Straße 44, 55743 Idar-Oberstein

2. Es wird angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit
Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam sind.

3. Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten an
die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt,
Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie
eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert nur
noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Ihr wird gestattet, für den Forderungseinzug ein Sonderkonto für die
Insolvenzmasse einzurichten.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen den Beschluss kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Idar-Oberstein

Mainzer Straße 180

55743 Idar-Oberstein

einzulegen.

Die Beschwerdefrist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn
diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des Amtsgerichts Idar-Oberstein. Sie kann auch vor der
Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist
jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem Amtsgericht
Idar-Oberstein eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss

- mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der
verantwortenden Person versehen sein oder

- von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:

- auf einem sicheren Übermittlungsweg oder

- an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete
Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 10 IN 54/20 · Vertatel GmbH · Insolvenzgericht Idar-Oberstein
Insolvenzgericht
Idar-Oberstein
Aktenzeichen
10 IN 54/20
Wirksam am
07.01.2021
Registerbezug
Bad Kreuznach, HRB 23215
- 10 IN 54/20 -

Amtsgericht Idar-Oberstein, 06.01.2021

In dem Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über
das Vermögen

der Firma Vertatel GmbH, Kaufacker 6, 55743 Idar-Oberstein vertreten durch die
Geschäftsführer Damian Tamas und Florin Tamas

Amtsgericht Bad Kreuznach Nr. 23215

-Schuldnerin -

Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Manuel Schwarz, Im Zeilfeld 57, 72631
Aichtal

hat das Amtsgericht Idar-Oberstein durch den Richter am Amtsgericht Pfeifer am
06.01.2020 beschlossen:

Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen werden
heute um 10.00 Uhr gemäß §§ 21 Abs. 1 und 2 Nr.1, 22 Abs.2 InsO folgende
Maßnahmen getroffen:

1. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird bestellt Frau Rechtsanwältin

Annemarie Dhonau, Weierbacher Straße 44, 55743 Idar-Oberstein

2. Es wird angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit
Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam sind.

3. Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten an
die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt,
Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie
eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert nur
noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Ihr wird gestattet, für den Forderungseinzug ein Sonderkonto für die
Insolvenzmasse einzurichten.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen den Beschluss kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Idar-Oberstein

Mainzer Straße 180

55743 Idar-Oberstein

einzulegen.

Die Beschwerdefrist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn
diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des Amtsgerichts Idar-Oberstein. Sie kann auch vor der
Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist
jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem Amtsgericht
Idar-Oberstein eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss

- mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der
verantwortenden Person versehen sein oder

- von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:

- auf einem sicheren Übermittlungsweg oder

- an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete
Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Neueintragungen
HRB 23215 HRB 23215: Vertatel GmbH, Idar-Oberstein, Kaufacker 6, 55743 Idar-Oberstein. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.02.2017 zuletzt geändert am 22.02.2019. Die Gesellschafterversa…
HRB 23215: Vertatel GmbH, Idar-Oberstein, Kaufacker 6, 55743 Idar-Oberstein. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.02.2017 zuletzt geändert am 22.02.2019. Die Gesellschafterversammlung vom 20.12.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Stetten (bisher Amtsgericht Memmingen HRB 18217) nach Idar-Oberstein beschlossen. Geschäftsanschrift: Kaufacker 6, 55743 Idar-Oberstein. Gegenstand: Durchführung von Neubauten, Umbauten und Sanierungen im Hochbau sowie Straßenbau, Tiefbau, Tiefbau für den Rohrleitungsbau (Gas, Wasser, Kabel und Fernwärme), Oberflächen- / Asphaltarbeiten, Grabenfräsarbeiten, Leitungsbau / Grabenfräsen. Ferner Handel mit neuen und gebrauchten Kfz, Baumaschinen und Teilen sowie Erbringung von Transportdiensleistungen. Güterbeförderung im Straßenverkehr. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Nach Änderung der Personendaten nunmehr Geschäftsführer: Tamas, Florin, Bukarest / Rumänien, *XX.XX.XXXX; Tamas, Damian, Bukarest / Rumänien, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.