VR 228 IZ

Versorgungswerk der im Bezirk der Kreishandwerkerschaft Westholstein - Landkreise Pinneberg und Steinburg - zusammengeschlossenen Innungen e.V.

Amtsgericht Pinneberg · Schleswig-Holstein

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Horst (Holstein)

Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Horst (Holstein)
Rechtsform
211000
Letzte Eintragung
15.07.2022
Datenstand
2026-01-09
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
274

Kai Schröder

Rellingen

274

Martin Ossenbrüggen

Kellinghusen

274

Norbert Lanz

Quickborn

Allgemeine Vertretungsregelung
  • Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten. Sie dürfen Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2026-01-09

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2026-01-09 Chronologischen Auszug ansehen
DK lokal vorhanden

Dokumentenansicht

Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.

46 archivierte Dokumente Dokumente ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
SI lokal vorhanden

Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

Abrufstand 2026-01-09 Registerinformationen ansehen

Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Versorgungswerk der im Bezirk der Kreishandwerkerschaft Steinburg zusammengeschlossenen Innungen e.V. Itzehoe
  2. Versorgungswerk der im Bezirk der Kreishandwerkerschaft Westholstein - Landkreis Steinburg - zusammengeschlossenen Innungen e.V. Itzehoe
  3. Versorgungswerk der im Bezirk der Kreishandwerkerschaft Westholstein - Landkreise Pinneberg und Steinburg - zusammengeschlossenen Innungen e.V. Itzehoe

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Veränderungen
VR 228 IZ VR 228 IZ: Versorgungswerk der im Bezirk der Kreishandwerkerschaft Westholstein - Landkreise Pinneberg und Steinburg - zusammengeschlossenen Innungen e.V., Itzehoe. Nicht mehr Vorsitzender: Rowedder, Helmut;…
VR 228 IZ: Versorgungswerk der im Bezirk der Kreishandwerkerschaft Westholstein - Landkreise Pinneberg und Steinburg - zusammengeschlossenen Innungen e.V., Itzehoe. Nicht mehr Vorsitzender: Rowedder, Helmut; Nicht mehr Vorstandsmitglied: Mielke, Wolfgang; Vorsitzender: Dohrn, Thomas, *XX.XX.XXXX, Uetersen; Stellvertretender Vorsitzender: Lanz, Norbert, *XX.XX.XXXX, Quickborn; Rechtsverhaeltnis: Mit dem Verein (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 09.02.2016 sowie der Beschlüsse der Mitgliederversammlungen vom 09.02.2016 das Versorgungswerk der im Bezirk der Kreishandwerkerschaft Westholstein - Landkreis Pinneberg - zusammengeschlossenen Innungen e.V. mit Sitz in Pinneberg (Amtsgericht Pinnebrg, VR 822 PI) durch Übertragung des Vermögens als Ganzes verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.