HRB 43943
Jean Bratengeier Baugesellschaft mit beschränkter Haftung
aktuell 19 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Im Steingrund 6, 63303 DreieichGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Dreieich
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Letzte Eintragung
- 18.01.2023
- Datenstand
- 2025-09-23
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Gerhard Bratengeier
Dreieich
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenMargit Dietz
Dreieich
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenJean Bratengeier Baugesellschaft mit beschränkter Haftung Zweigniederlassung Erfurt
Erfurt
Allgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Geschäftsanschrift
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Wichmann ARBOR Verwaltungs-Gesellschaft mit beschränkter Haftung
HRB 43931 · Amtsgericht Offenbach am Main
Handelsregister
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Bekanntmachungen und Ereignisse
Forderungsprüfung 8 IN 446/22 · Jean Bratengeier Baugesellschaft mit beschränkter Haftung · Insolvenzgericht Offenbach am Main
- Insolvenzgericht
- Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IN 446/22
- Wirksam am
- 06.03.2026
- Registerbezug
- Offenbach am Main, HRB 43943
Die Verfahrensbeteiligten können bis zum 15.04.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main, Justizzentrum, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K 18), 63065 Offenbach am Main, schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die Eintragung des Prüfungsergebnisses in die Tabelle erfolgt nach Ablauf der Widerspruchsfrist.
Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.
Amtsgericht Offenbach am Main, 06.03.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 8 IN 446/22 · Jean Bratengeier Baugesellschaft mit beschränkter Haftung · Insolvenzgericht Offenbach am Main
- Insolvenzgericht
- Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IN 446/22
- Wirksam am
- 14.07.2025
- Registerbezug
- Offenbach am Main, HRB 43943
Die Verfahrensbeteiligten können bis zum 24.09.2025 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main, Justizzentrum, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K 18), 63065 Offenbach am Main, schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die Eintragung des Prüfungsergebnisses in die Tabelle erfolgt nach Ablauf der Widerspruchsfrist.
Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.
Amtsgericht Offenbach am Main, 13.07.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 8 IN 446/22 · Jean Bratengeier Baugesellschaft mit beschränkter Haftung · Insolvenzgericht Offenbach am Main
- Insolvenzgericht
- Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IN 446/22
- Wirksam am
- 18.02.2025
- Registerbezug
- Offenbach am Main, HRB 43943
Amtsgericht Offenbach am Main, 17.02.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 8 IN 446/22 · Jean Bratengeier Baugesellschaft mit beschränkter Haftung · Insolvenzgericht Offenbach am Main
- Insolvenzgericht
- Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IN 446/22
- Wirksam am
- 03.06.2024
- Registerbezug
- Offenbach am Main, HRB 43943
In dem Insolvenzverfahren Jean Bratengeier Baugesellschaft mit beschränkter Haftung, Gebäude T7, Senefelder Str. 1, 63110 Rodgau (AG Offenbach am Main , HRB 43943), vertr. d.: 1. Gerhard Bratengeier, Am Herrnacker 36, 63303 Dreieich, (Geschäftsführer), 2. Margit Dietz, Rathausstraße 12, 63303 Dreieich, (Geschäftsführerin), sind Vergütung und Auslagen des Gläubigerausschussmitglieds durch Beschluss des Insolvenzgerichts Offenbach am Main festgesetzt worden.
Festsetzungsbegründung:
Auch aus den eingereichten Berichten des Insolvenzverwalters ist eine überdurchschnittliche sowie arbeitsintensive Beteiligung des Gläubigerausschusses nicht ersichtlich.
Ferner ist zu beachten, dass der erhöhte Aufwand des Gläubigerausschussmitgliedes bereits durch die Zahl der zu vergütenden Stunden berücksichtigt wird.
(vgl. Münchener Kommentar, 3. Auflage 2013, InsVV § 17 Randnummer 20)
Ein Gesetzesentwurf zu Erhöhung des Vergütungsrahmens rechtfertig keinesfalls eine Erhöhung und damit der bisher geltende gesetzlich vorgegebene Vergütungsrahmen kann nicht außer Acht gelassen werden.
(vgl. Münchener Kommentar, 3. Auflage 2013, InsVV § 17 Randnummer 18).
Im Unterschied zum Insolvenzverwalter nimmt das einzelne Ausschussmitglied diese Tätigkeit nicht hauptberuflich wahr. Die Vergütung hat daher auch keine einkommenssichernde Funktion. Die Mitgliedschaft in einem Gläubigerausschuss ist freiwillig und der Vergütungsrahmen ist bei Beginn der Tätigkeiten bekannt.
(vgl. Münchener Kommentar, 3. Auflage 2013, InsVV § 17 Randnummer 18).
Unter Berücksichtigung der Berichte des Insolvenzverwalters und der vorgetragenen Ausführungen im Antrag wurde nach Gesamtabwägung ein angemessener Stundensatz festgesetzt.
Hierbei wurden sowohl die oben erläuterten Tatsachen als auch die Tätigkeit, die Haftung, die Verantwortung als auch die Qualifikation des Mitgliedes berücksichtigt.
Das Gläubigerausschussmitglied hat einen Anspruch auf tatsächlich entstandene Auslagen, diese sind einzeln anzuführen und zu belegen § 18 Absatz 1 InsVV.
Die entstandenen Auslagen wurden schlüssig dargelegt und waren antragsgemäß festzusetzen.
Weiterhin hat das Gläubigerausschussmitglied einen Anspruch auf Festsetzung der auf die Vergütung und der Auslagen zu zahlenden Umsatzsteuer nach §§ 18 Absatz 2, 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach, von den Verfahrensbeteiligten eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,- EUR oder der Wert einer Teilanfechtung 200,- EUR übersteigt. Im Übrigen kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen beim Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main, einzulegen. Ist der Insolvenzantrag vor dem 01.03.2012 gestellt worden, kann die sofortige Beschwerde auch beim Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt, eingelegt werden.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt die Frist, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist der frühere Zeitpunkt maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift bei dem o. g. Gericht oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle des o. g. Gerichts eingelegt.
Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde bzw. befristete Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 22.05.2024.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 8 IN 446/22 · Jean Bratengeier Baugesellschaft mit beschränkter Haftung · Insolvenzgericht Offenbach am Main
- Insolvenzgericht
- Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IN 446/22
- Wirksam am
- 04.03.2024
- Registerbezug
- Offenbach am Main, HRB 43943
In dem Insolvenzverfahren Jean Bratengeier Baugesellschaft mit beschränkter Haftung, Gebäude T7, Senefelder Str. 1, 63110 Rodgau (AG Offenbach am Main , HRB 43943), vertr. d.: 1. Gerhard Bratengeier, Am Herrnacker 36, 63303 Dreieich, (Geschäftsführer), 2. Margit Dietz, Rathausstraße 12, 63303 Dreieich, (Geschäftsführerin), sind Vergütung und Auslagen des Gläubigerausschussmitglieds Bundesagentur für Arbeit für die Zeit der vorläufigen Insolvenzverwaltung durch Beschluss des Insolvenzgerichts Offenbach am Main festgesetzt worden.
Festsetzungsbegründung:
Unter Berücksichtigung der Berichte des Insolvenzverwalters und der vorgetragenen Ausführungen im Antrag wurde nach Gesamtabwägung ein angemessener Stundensatz festgesetzt.
Hierbei wurden sowohl die oben erläuterten Tatsachen als auch die Tätigkeit, die Haftung, die Verantwortung als auch die Qualifikation des Mitgliedes berücksichtigt.
Das Gläubigerausschussmitglied hat einen Anspruch auf tatsächlich entstandene Auslagen, diese sind einzeln anzuführen und zu belegen § 18 Absatz 1 InsVV.
Die entstandenen Auslagen wurden schlüssig dargelegt und waren antragsgemäß festzusetzen.
Weiterhin hat das Gläubigerausschussmitglied einen Anspruch auf Festsetzung der auf die Vergütung und der Auslagen zu zahlenden Umsatzsteuer nach §§ 18 Absatz 2, 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach, von den Verfahrensbeteiligten eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,- EUR oder der Wert einer Teilanfechtung 200,- EUR übersteigt. Im Übrigen kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen beim Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main, einzulegen. Ist der Insolvenzantrag vor dem 01.03.2012 gestellt worden, kann die sofortige Beschwerde auch beim Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt, eingelegt werden.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt die Frist, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist der frühere Zeitpunkt maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift bei dem o. g. Gericht oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle des o. g. Gerichts eingelegt.
Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde bzw. befristete Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 16.10.2023.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 8 IN 446/22 · Jean Bratengeier Baugesellschaft mit beschränkter Haftung · Insolvenzgericht Offenbach am Main
- Insolvenzgericht
- Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IN 446/22
- Wirksam am
- 20.06.2023
- Registerbezug
- Offenbach am Main, HRB 43943
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Jean Bratengeier Baugesellschaft mit beschränkter Haftung, Im Steingrund 6, 63303 Dreieich (AG Offenbach am Main , HRB 43943), vertr. d.: 1. Gerhard Bratengeier, Am Herrnacker 36, 63303 Dreieich, (Geschäftsführer), 2. Margit Dietz, Rathausstraße 12, 63303 Dreieich, (Geschäftsführerin),sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts Offenbach am Main festgesetzt worden.
Festsetzungsbeschluss:
1. XXXXX Euro Nettovergütung § 11 InsVV
2. XXXXX Euro Zuschlag nach § 3 InsVV
3. XXXXX Euro Auslagen zuzüglich
4. XXXXX Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
5. XXXXX Euro Gesamtbetrag
Begründung:
Für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters, dessen Tätigkeit besonders vergütet wird, gelten gem. § 10 InsVV die in den §§ 1-9 InsVV enthaltenen Regelungen über die Vergütung des Insolvenzverwalters entsprechend, soweit in §§ 11-13 InsVV nichts anderes bestimmt ist. Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters soll dabei einen angemessenen Bruchteil der Vergütung des Insolvenzverwalters nicht überschreiten (§ 11 Abs. 1 S.2 InsVV).
Berechnungsgrundlage für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters ist entsprechend § 1 InsVV der Wert der Insolvenzmasse bei Beendigung seiner vorläufigen Insolvenzverwaltung.
Bei der Ermittlung der Berechnungsgrundlage ist von den im Gutachten des vorläufigen Insolvenzverwalters angegebenen Vermögenswerten auszugehen, die auf einer nachvollziehbaren Schätzung beruhen. Danach beläuft sich der Wert des massezugehörigen und der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterlegenen Vermögens der Schuldnerin zum Zeitpunkt der Beendigung der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters auf 9.023.893,18 EURO.
Die dem vorläufigen Insolvenzverwalter zustehende Vergütung beträgt im Normalfall 25 % der Vergütung des Insolvenzverwalters. Weicht die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters vom sog. Normalfall in einer so auffälligen Art und Weise ab, kann eine Erhöhung der Grundvergütung vorgenommen werden.
Der vorläufige Insolvenzverwalter kann gem. §§ 11, 10, 8 III InsVV nach seiner Wahl anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen einen Pauschsatz fordern, der für den Zeitraum des Insolvenzeröffnungsverfahrens für die ersten zwölf Monate
15 % der Regelvergütung, höchstens jedoch 250,00 EURO je angefangenen Monat der Dauer der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters beträgt.
Zusätzlich war gemäß § 7 InsVV die von dem Insolvenzverwalter zu entrichtende Umsatzsteuer festzusetzen.
Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach, von den Verfahrensbeteiligten eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,- EUR oder der Wert einer Teilanfechtung 200,- EUR übersteigt. Im Übrigen kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen beim Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main, einzulegen. Ist der Insolvenzantrag vor dem 01.03.2012 gestellt worden, kann die sofortige Beschwerde auch beim Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt, eingelegt werden.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt die Frist, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist der frühere Zeitpunkt maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift bei dem o. g. Gericht oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle des o. g. Gerichts eingelegt.
Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde bzw. befristete Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 22.05.2023.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 8 IN 446/22 · Jean Bratengeier Baugesellschaft mit beschränkter Haftung · Insolvenzgericht Offenbach am Main
- Insolvenzgericht
- Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IN 446/22
- Wirksam am
- 01.06.2023
- Registerbezug
- Offenbach am Main, HRB 43943
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Jean Bratengeier Baugesellschaft mit beschränkter Haftung, Im Steingrund 6, 63303 Dreieich (AG Offenbach am Main , HRB 43943), vertr. d.: 1. Gerhard Bratengeier, Am Herrnacker 36, 63303 Dreieich, (Geschäftsführer), 2. Margit Dietz, Rathausstraße 12, 63303 Dreieich, (Geschäftsführerin),sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts Offenbach am Main festgesetzt worden.
Festsetzungsbeschluss:
1. XXXXX Euro Nettovergütung § 11 InsVV
2. XXXXX Euro Zuschlag nach § 3 InsVV
3. XXXXX Euro Auslagen zuzüglich
4. XXXXX Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
5. XXXXX Euro Gesamtbetrag
Begründung:
Für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters, dessen Tätigkeit besonders vergütet wird, gelten gem. § 10 InsVV die in den §§ 1-9 InsVV enthaltenen Regelungen über die Vergütung des Insolvenzverwalters entsprechend, soweit in §§ 11-13 InsVV nichts anderes bestimmt ist. Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters soll dabei einen angemessenen Bruchteil der Vergütung des Insolvenzverwalters nicht überschreiten (§ 11 Abs. 1 S.2 InsVV).
Berechnungsgrundlage für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters ist entsprechend § 1 InsVV der Wert der Insolvenzmasse bei Beendigung seiner vorläufigen Insolvenzverwaltung.
Bei der Ermittlung der Berechnungsgrundlage ist von den im Gutachten des vorläufigen Insolvenzverwalters angegebenen Vermögenswerten auszugehen, die auf einer nachvollziehbaren Schätzung beruhen. Danach beläuft sich der Wert des massezugehörigen und der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterlegenen Vermögens der Schuldnerin zum Zeitpunkt der Beendigung der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters auf 9.023.893,18 EURO.
Die dem vorläufigen Insolvenzverwalter zustehende Vergütung beträgt im Normalfall 25 % der Vergütung des Insolvenzverwalters. Weicht die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters vom sog. Normalfall in einer so auffälligen Art und Weise ab, kann eine Erhöhung der Grundvergütung vorgenommen werden.
Der vorläufige Insolvenzverwalter kann gem. §§ 11, 10, 8 III InsVV nach seiner Wahl anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen einen Pauschsatz fordern, der für den Zeitraum des Insolvenzeröffnungsverfahrens für die ersten zwölf Monate
15 % der Regelvergütung, höchstens jedoch 250,00 EURO je angefangenen Monat der Dauer der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters beträgt.
Zusätzlich war gemäß § 7 InsVV die von dem Insolvenzverwalter zu entrichtende Umsatzsteuer festzusetzen.
Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach, von den Verfahrensbeteiligten eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,- EUR oder der Wert einer Teilanfechtung 200,- EUR übersteigt. Im Übrigen kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen beim Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main, einzulegen. Ist der Insolvenzantrag vor dem 01.03.2012 gestellt worden, kann die sofortige Beschwerde auch beim Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt, eingelegt werden.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt die Frist, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist der frühere Zeitpunkt maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift bei dem o. g. Gericht oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle des o. g. Gerichts eingelegt.
Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde bzw. befristete Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 22.05.2023.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 8 IN 446/22 · Jean Bratengeier Baugesellschaft mit beschränkter Haftung · Insolvenzgericht Offenbach am Main
- Insolvenzgericht
- Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IN 446/22
- Wirksam am
- 12.01.2023
- Registerbezug
- Offenbach am Main, HRB 43943
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich und unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis: 06.02.2023,
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Absatz 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Absatz 3 InsO).
Gemäß § 5 Absatz 2 InsO wird das schriftliche Verfahren angeordnet.
Zudem wird schriftlicher Prüfungstermin zur Prüfung der Forderungen abgehalten.
Die Verfahrensbeteiligten können bis 13.02.2023 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main schriftlich Widerspruch erheben.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldeunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der oben genannten Anmeldefrist und dem danach genannten Stichtag liegt, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden, sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach, Justizzentrum, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K 18), 63065 Offenbach am Main, zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die Eintragung des Prüfungsergebnisses in die Tabelle erfolgt nach Ablauf der Widerspruchsfrist.
Hinweis:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.
Amtsgericht Offenbach am Main, 11.01.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 8 IN 446/22 · Jean Bratengeier Baugesellschaft mit beschränkter Haftung · Insolvenzgericht Offenbach am Main
- Insolvenzgericht
- Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IN 446/22
- Wirksam am
- 02.01.2023
- Registerbezug
- Offenbach am Main, HRB 43943
01.01.2023
- Insolvenzgericht -
8 IN 446/22
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Jean Bratengeier Baugesellschaft mit beschränkter Haftung, Im Steingrund 6, 63303 Dreieich (AG Offenbach am Main , HRB 43943),
vertreten durch:
1. Gerhard Bratengeier, Am Herrnacker 36, 63303 Dreieich, (Geschäftsführer),
2. Margit Dietz, Rathausstr. 12, 63303 Dreieich, (Geschäftsführerin),
wird heute um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Götz Lautenbach, BBL Brockdorff Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Zeilweg 42, D 60439 Frankfurt am Main, Tel.: 069-963761130, Fax: 069-963761145, E-Mail: frankfurt@bbl-law.com, Internet: www.bbl-law.com.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.
Der vorläufige Gläubigerauschuss wird beibehalten.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Schuldnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 8 IN 446/22 · Jean Bratengeier Baugesellschaft mit beschränkter Haftung · Insolvenzgericht Offenbach am Main
- Insolvenzgericht
- Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IN 446/22
- Wirksam am
- 27.10.2022
- Registerbezug
- Offenbach am Main, HRB 43943
Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 26.10.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 43943 HRB 43943: Jean Bratengeier Baugesellschaft mit beschränkter Haftung, Dreieich, Im Steingrund 6, 63303 Dreieich. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft …
HRB 43943 HRB 43943: Jean Bratengeier Baugesellschaft mit beschränkter Haftung, Dreieich, Im Steingrund 6, 63303 Dreieich. Die Gesellschafterversammlung vom 29.08.2016 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 2.000,00 EU…
HRB 43943 Jean Bratengeier Baugesellschaft mit beschränkter Haftung, Dreieich, Im Steingrund 6, 63303 Dreieich. Prokura erloschen: Löwenstein, Wilhelm August, Langen (Hessen).
HRB 43943 Jean Bratengeier Baugesellschaft mit beschränkter Haftung, Dreieich, Im Steingrund 6, 63303 Dreieich. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.08.20…
HRB 43943 Jean Bratengeier Baugesellschaft mit beschränkter Haftung, Dreieich, Im Steingrund 6, 63303 Dreieich.Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Löwenstein, Hans-Hartwig, Dreieich, *XX.XX.XXXX. Prokura erloschen: Hühner…
HRB 43943 Jean Bratengeier Baugesellschaft mit beschränkter Haftung, Dreieich, Im Steingrund 6, 63303 Dreieich.Die Gesellschafterversammlung vom 28.08.2009 mit Änderung vom 18.12.2009 hat die Erhöhung des Stammkapital…
HRB 43943 Jean Bratengeier Baugesellschaft mit beschränkter Haftung, Dreieich, Im Steingrund 6, 63303 Dreieich.Bestellt als Geschäftsführerin: Dietz, Margit, Münster-Sarmsheim, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen …
HRB 43943 Jean Bratengeier Baugesellschaft mit beschränkter Haftung, Dreieich, Im Steingrund 6, 63303 Dreieich.Prokura erloschen: Mück, Thomas, Münzenberg, *XX.XX.XXXX.
HRB 43943 Jean Bratengeier Baugesellschaft mit beschränkter Haftung, Dreieich, Im Steingrund 6, 63303 Dreieich.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 16.11.1979 zuletzt geändert am 12.04.2005.…
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