VR 200761

Verkehrsverein Samtgemeinde Ahlden e.V.

Amtsgericht Walsrode · Niedersachsen

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Hodenhagen

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Registerdaten

Sitz
Hodenhagen
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Letzte Eintragung
28.09.2015
Datenstand
2025-11-01
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Vorstand

Gaby Böse

Ahlden

Vorstand

Karsten Möller

Hodenhagen

Vorstand

Rüdiger Stapf

Grethem

Allgemeine Vertretungsregelung
  • Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus dem/ der 1. Vorsitzenden, dem/ der 2. Vorsitzenden, dem/ der Rechnungsführer/ in, dem/ der Schriftführer/ in. Er kann erweitert werden durch den/ die stellvertretende/n 2. Vorsitzende/n, den/ die stellvertretende/n Rechnungsführer/ in oder den/ die stellvertretende/n Schriftführer/in. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-11-01

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
SI lokal vorhanden

Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Neueintragungen
VR 200761 Verkehrsverein Samtgemeinde Ahlden e.V., Hodenhagen (Hirtenweg 21, 29690 Grethem). Der Verein ist entstanden durch Verschmelzung des Verkehrsvereins Hodenhagen e.V. mit Sitz in Hodenhagen (AG Walsrode, VR 25…
Verkehrsverein Samtgemeinde Ahlden e.V., Hodenhagen (Hirtenweg 21, 29690 Grethem). Der Verein ist entstanden durch Verschmelzung des Verkehrsvereins Hodenhagen e.V. mit Sitz in Hodenhagen (AG Walsrode, VR 258) mit dem Verkehrsverein Ahlden/ Aller e.V. mit Sitz in Ahlden/ Aller (AG Walsrode, VR 208) durch Verschmelzungsvertrag vom 01.06.2011 und seiner Ergänzung vom 03.02.2012 und der Zustimmungsbeschlüsse der beiden übertragenden Rechtsträger vom 21.06.2011 und vom 07.02.2012. Die Satzung dieses durch Verschmelzung neu gegründeten Vereins ist errichtet am 01.06.2011 und geändert am 03.02.2012. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.