HRB 52651

Verias GmbH

Amtsgericht Offenbach am Main · Hessen

aktuell 8 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Mühlheim am Main

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Registerdaten

Sitz
Mühlheim am Main
Datenstand
2024-03-07
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-07

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

8
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 8 IN 114/20 · Verias GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 114/20
Wirksam am
25.02.2026
Registerbezug
Offenbach am Main, HRB 52651
8 IN 114/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Verias GmbH, Lindenstraße 25, 63165 Mühlheim (AG Offenbach am Main , HRB 52651), vertr. d.: Kay-Uwe Witte, Lindenstraße 25, 63165 Mühlheim, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Absatz 1 Satz 2 InsO).

Die Verfahrensbeteiligten können bis zum 08.04.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main, Justizzentrum, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K 18), 63065 Offenbach am Main, schriftlich Widerspruch erheben.

Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

Die Eintragung des Prüfungsergebnisses in die Tabelle erfolgt nach Ablauf der Widerspruchsfrist.

Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.

Amtsgericht Offenbach am Main, 24.02.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 8 IN 114/20 · Verias GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 114/20
Wirksam am
19.09.2025
Registerbezug
Offenbach am Main, HRB 52651
Geschäftsnummer: 8 IN 114/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Verias GmbH, Lindenstraße 25, 63165 Mühlheim (AG Offenbach am Main , HRB 52651), vertr. d.: Kay-Uwe Witte, Lindenstraße 25, 63165 Mühlheim, (Geschäftsführer),

sind die Vergütung und die Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin bzw. des vorläufigen Insolvenzverwalters sowie die Umsatzsteuer hieraus durch Beschluss des Insolvenzgerichts Offenbach am Main festgesetzt worden.

Die festgesetzten Beträge sind nicht zu veröffentlichen (§ 64 Abs. 2 S. 2 InsO).

Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach am Main, Justizzentrum Offenbach am Main, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K18), eingesehen werden.

Es folgen der Tenor der Entscheidung (ohne die festgesetzten Beträge, welche durch ein dreimaliges "x" (xxx) ersetzt werden), die Gründe der Entscheidung sowie die Rechtsbehelfsbelehrung:

werden die Vergütung und die Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin festgesetzt auf:

1. xxx Euro Nettovergütung nach § 11 InsVV
2. xxx Euro Zuschlag i.H.v. 25 % der Regelvergütung
nach § 2 InsVV (§ 3 InsVV)
3. xxx Euro Umsatzsteuer auf 1. und 2. in Höhe von 19%

4. xxx Euro Auslagen zuzüglich
5. xxx Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%

6. xxx Euro Gesamtbetrag

Der Insolvenzverwalterin, Rechtsanwältin Julia Kappel-Gnirs, Goldsteinstraße 114, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069 / 91 30 92 0, Fax: 069 / 91 30 92 30, wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen, soweit ausreichend Masse vorhanden ist.

Begründung:

Für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters, dessen Tätigkeit besonders vergütet wird, gelten gem. § 10 InsVV die in den §§ 1-9 InsVV enthaltenen Regelungen über die Vergütung des Insolvenzverwalters entsprechend, soweit in §§ 11-13 InsVV nichts anderes bestimmt ist. Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters soll dabei einen angemessenen Bruchteil der Vergütung des Insolvenzverwalters nicht überschreiten (§ 11 Abs. 1 S.2 InsVV).

Berechnungsgrundlage für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters ist entsprechend § 1 InsVV der Wert der Insolvenzmasse bei Beendigung seiner vorläufigen Insolvenzverwaltung.

Bei der Ermittlung der Berechnungsgrundlage ist von den im Gutachten des vorläufigen Insolvenzverwalters angegebenen Vermögenswerten auszugehen, die auf einer nachvollziehbaren Schätzung beruhen. Danach beläuft sich der Wert des massezugehörigen und der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterlegenen Vermögens der Schuldnerin zum Zeitpunkt der Beendigung der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters auf 413.967,92 EURO.

Die dem vorläufigen Insolvenzverwalter zustehende Vergütung beträgt im Normalfall 25 % der Vergütung des Insolvenzverwalters. Weicht die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters vom sog. Normalfall in einer so auffälligen Art und Weise ab, kann eine Erhöhung der Grundvergütung vorgenommen werden.

In vorliegendem Fall hat die Insolvenzverwalterin Zuschläge wie folgt geltend gemacht:

-25 % für die Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Inbesitznahme der Masse
-15 % für das obstruktive Schuldnerverhalten.

Die Insolvenzverwalterin hat sodann unter Berücksichtigung aller Aspekte und einer aufs Ganze bezogenen Angemessenheitsbetrachtung einen Gesamtzuschlag i.H.v. 25 % der Regelvergütung geltend gemacht.

Zur Begründung im einzelnen wird auf den Antrag der Insolvenzverwalterin vom 29.02.2024 Bezug genommen. Das Gericht hat sich den Ausführungen der Verwalterin angeschlossen und hält die geltend gemachten Zuschläge für gerechtfertigt und angemessen.

Der vorläufige Insolvenzverwalter kann gem. §§ 11, 10, 8 III InsVV nach seiner Wahl anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen einen Pauschsatz fordern, der für den Zeitraum des Insolvenzeröffnungsverfahrens für die ersten zwölf Monate
15 % der Regelvergütung, höchstens jedoch 250,00 EURO je angefangenen Monat der Dauer der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters beträgt. In vorliegendem Fall dauerte die vorläufige Insolvenzverwaltung mehr als 8 Monate an.

Zusätzlich war gemäß § 7 InsVV die von dem Insolvenzverwalter zu entrichtende Umsatzsteuer festzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, sofern der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Sofern dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen, die befristete Erinnerung ebenfalls innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen. In Verfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt wurden, kann eine sofortige Beschwerde auch beim Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13+15, 64283 Darmstadt eingelegt werden.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Offenbach am Main, 03.09.2025.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 8 IN 114/20 · Verias GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 114/20
Wirksam am
31.03.2023
Registerbezug
Offenbach am Main, HRB 52651
8 IN 114/20 In dem Insolvenzverfahren Verias GmbH, Lindenstraße 25, 63165 Mühlheim (AG Offenbach am Main , HRB 52651), vertr. d.: Kay-Uwe Witte, Lindenstraße 25, 63165 Mühlheim, (Geschäftsführer), ist Termin zur besonderen Gläubigerversammlung gem. § 160 InsO bestimmt auf Montag, 17.04.2023, 09:30 Uhr, 18-166 (Neubau), Amtsgericht Offenbach am Main, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K18), 63065 Offenbach am Main
Tagesordnung:
Entscheidung über den Abschluss eines Vergleiches mit Frau Erna Witter und Herrn Carsten Witter sowie deren involvierten Rechtsanwälten über die Aufteilung des Guthabens auf dem unter dem Namen "Treuhandkonto Witter und Meurer" geführten Treuhandkonto.

Hinweise:
Der Entwurf der beabsichtigten Vergleichsvereinbarung wurde zur Akte gereicht und kann von den Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Ggfls. wird um vorherige telefonische Terminabsprache gebeten.
Gemäß § 160 Abs. 1 InsO gilt die Zustimmung als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.

Offenbach am Main, 30.03.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 52651 HRB 52651: Verias GmbH, Mühlheim am Main, Lindenstraße 25, 63165 Mühlheim am Main. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
HRB 52651: Verias GmbH, Mühlheim am Main, Lindenstraße 25, 63165 Mühlheim am Main. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 8 IN 114/20 · Verias GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 114/20
Wirksam am
29.09.2021
Registerbezug
Offenbach am Main, HRB 52651
Geschäftsnummer: 8 IN 114/20
Am 24.09.2021 um 19:38 Uhr, ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen der Verias GmbH, Lindenstraße 25, 63165 Mühlheim (AG Offenbach am Main, HRB 52651), vertr. d.: Kay-Uwe Witte, Lindenstraße 25, 63165 Mühlheim, (Geschäftsführer).

Zur Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Julia Kappel-Gnirs, (Ffm.-Fach 183), Goldsteinstraße 114, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069 / 91 30 92 0, Fax: 069 / 91 30 92 30, bestellt worden.

Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin schriftlich und unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis: 19.11.2021,
b) der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Absatz 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Absatz 3 InsO).

Gemäß § 5 Absatz 2 InsO wird das schriftliche Verfahren angeordnet.

Zudem wird schriftlicher Prüfungstermin zur Prüfung der Forderungen sowie eine schriftliche Gläubigerversammlung zu folgenden Tagesordnungspunkten:

- die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses (§§ 67, 68 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung
§§ 66 Absatz 3 InsO,
- abweichende Regelung zur Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und
Kostbarkeiten (§ 149 Absatz 2 InsO),
- die Unwirksamkeit der Erklärung des Insolvenzverwalters bzgl. der Freigabe gem.
§ 35 Absatz 2 InsO. (Übt der Schuldner eine selbstständige Tätigkeit aus oder
beabsichtigt er, demnächst eine solche Tätigkeit ausüben, hat der
Insolvenzverwalter ihm gegenüber zu erklären, ob Vermögen aus der
selbstständigen Tätigkeit zur Insolvenzmasse gehört und ob Ansprüche aus dieser
Tätigkeit im Insolvenzverfahren geltend gemacht werden können,
§ 35 Absatz 2 Satz1 InsO).
- die Stilllegung oder vorläufige Fortführung des Unternehmens der Schuldnerin. Sie
kann den Insolvenzverwalter beauftragen, einen Insolvenzplan auszuarbeiten, und
ihm das Ziel des Plans vorgeben. Sie kann ihre Entscheidung in späteren Terminen
ändern (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO)
insbesondere:

* wenn das Unternehmen, ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen oder ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand veräußert werden soll,
* wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde,
* wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich
oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung
unter Wert (§§ 162,163 InsO),

abgehalten.

Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, eventuelle Anträge bzw. Einwendungen zu den Tagesordnungspunkten schriftlich bis zum 10.12.2021 beim Insolvenzgericht einzureichen. Spätestens an diesem Tag müssen schriftliche Anträge zur Tagesordnung und gegen Forderungen bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung ihrem Grund und/oder ihrer Höhe nach bestritten wird. Werden bis zu dem vorgenannten Stichtag Anträge bzw. Eingaben zu den oben aufgeführten Angelegenheiten eingereicht, kann im Einzelfall eine Vertagung der ersten Gläubigerversammlung und auch die Anordnung der Fortführung der ersten Gläubigerversammlung im mündlichen Verfahren erfolgen (§ 5 Abs. 2 InsO).

Abweichend von obigem Absatz gilt bezüglich des § 160 InsO für den Fall, dass kein Gläubigerausschuss eingesetzt oder ein bereits eingesetzter Gläubigerausschuss nicht beibehalten wird, folgendes: Falls ein Antrag der Insolvenzverwalterin nach § 160 InsO spätestens eine Woche vor dem Ablauf des oben genannten Stichtags bei Gericht gestellt wird, gilt die beantragte Zustimmung als erteilt, wenn bis zum Ablauf des Stichtags keine diesbezüglichen Anträge bzw. Eingaben mehr bei Gericht eingehen. Geht ein Antrag der Insolvenzverwalterin nach § 160 InsO nicht spätestens eine Woche vor dem Ablauf des oben genannten Stichtags bei Gericht ein, bestimmt das Gericht bezüglich dieses Antrags eine besondere Gläubigerversammlung entweder im schriftlichen oder im mündlichen Verfahren.

Die Insolvenztabelle und die Anmeldeunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der oben genannten Anmeldefrist und dem danach genannten Stichtag liegt, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach am Main zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

Hinweise:
- Gemäß § 160 Abs. 1 S. 3 InsO gilt die Zustimmung für den Fall, dass kein Gläubigerausschuss eingesetzt oder ein bereits eingesetzter Gläubigerausschuss nicht beibehalten wird, als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist bzw. wenn Einwände innerhalb der oben genannten Frist nicht erhoben werden.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden nicht
benachrichtigt.

Amtsgericht Offenbach am Main, 29.09.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Restschuldbefreiung 8 IN 114/20 · Verias GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 114/20
Wirksam am
28.09.2021
Registerbezug
Offenbach am Main, HRB 52651
8 IN 114/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

Verias GmbH, Lindenstraße 25, 63165 Mühlheim (AG Offenbach am Main , HRB 52651),
vertreten durch:
Kay-Uwe Witte, Lindenstraße 25, 63165 Mühlheim, (Geschäftsführer),

wird heute, am 24.09.2021 um 19:38 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16 ff. InsO eröffnet.

Zur Insolvenzverwalterin wird bestellt:

Rechtsanwältin Julia Kappel-Gnirs, (Ffm.-Fach 183), Goldsteinstraße 114, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069 / 91 30 92 0, Fax: 069 / 91 30 92 30

Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr zur Insolvenzmasse gehörendes gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten. Die Verfügungsbefugnis wird der Insolvenzverwalterin übertragen.

Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen. Wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber der Insolvenzverwalterin.

Die Insolvenzverwalterin wird mit der Durchführung der Zustellungen gemäß § 8 Abs. 3 InsO beauftragt.

Begründung:

Die Schuldnerin ist zahlungsunfähig und überschuldet. Dies steht zur Überzeugung des Gerichts fest aufgrund der durchgeführten Ermittlungen, insbesondere aufgrund des Gutachtens der Sachverständigen Rechtsanwältin Julia Kappel-Gnirs vom 10.09.2021.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV.
Die Löschungsfristen sind folgende:

> Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
> Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs Monate nach rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
> Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von dem Schuldner mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Offenbach am Main 24.09.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 8 IN 114/20 · Verias GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 114/20
Wirksam am
02.02.2021
Registerbezug
Offenbach am Main, HRB 52651
8 IN 114/20: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Verias
GmbH, Lindenstraße 25, 63165 Mühlheim (AG Düsseldorf, HRB 38863), vertr. d.:
Kay-Uwe Witte, Lindenstraße 25, 63165 Mühlheim, (Geschäftsführer), ist am
29.01.2021 um 17:55 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der
Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit
Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen
Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Julia Kappel-Gnirs, (Ffm.-Fach 183),
Goldsteinstraße 114, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069 / 91 30 92 0, Fax: 069
/ 91 30 92 30 bestellt worden.

Der komplette Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der
Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Offenbach am Main
eingesehen werden.

Amtsgericht Offenbach am Main, 29.01.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Neueintragungen
HRB 52651 HRB 52651: Verias GmbH, Mühlheim am Main, Lindenstraße 25, 63165 Mühlheim am Main. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 20.02.2000 mit Änderung vom 13.11.2001. Die Gesellschafterve…
HRB 52651: Verias GmbH, Mühlheim am Main, Lindenstraße 25, 63165 Mühlheim am Main. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 20.02.2000 mit Änderung vom 13.11.2001. Die Gesellschafterversammlung vom 21.10.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Düsseldorf (bisher Amtsgericht Düsseldorf, HRB 38863) nach Mühlheim am Main beschlossen. Geschäftsanschrift: Lindenstraße 25, 63165 Mühlheim am Main. Gegenstand: die Beratung von Unternehmen und Privatleuten, die Beteiligung an anderen Unternehmen, die Übernahme von Treuhandtätigkeiten sowie der Handel mit Waren aller Art, insbesondere der Handel mit Bedarfsgütern sowie die Vermittlungen von Dienstleistungen aller Art, mit Ausnahme solcher Tätigkeiten, die einer besonderen Erlaubnis bedürfen. Stammkapital: 25.500,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Witte, Kay-Uwe Dietrich Armin Horst, Mühlheim am Main, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Lindemann, Stephan, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.