VR 1339
Vereinigte Schützenbruderschaft Laer von 2010 e.V.
aktuell 1 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Laer
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Registerdaten
- Sitz
- Laer
- Rechtsform
- Eingetragener Verein
- Letzte Eintragung
- 17.02.2020
- Datenstand
- 2025-01-05
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
David Potthoff
Laer
Frank Bertling
Laer
Lars Bücker
Laer
Manfred Dömer
Laer
Allgemeine Vertretungsregelung
- Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam.
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
CD
lokal vorhanden
Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
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VÖ
lokal vorhanden
Veröffentlichungen
Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
Zum Zeitstrahl
SI
lokal vorhanden
Registerinformationen
Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.
Abrufstand 2025-01-05 Registerinformationen ansehenÖffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
VR 1339 Vereinigte Schützenbruderschaft Laer von 2010 e.V., Laer (48366 Laer). eingetragener Verein. Die Satzung ist errichtet am 26.11.2011. Entstanden durch Übernahme des Vermögens des Schützenbruderschaft St. Bar…
Vereinigte Schützenbruderschaft Laer von 2010 e.V., Laer (48366 Laer). eingetragener Verein. Die Satzung ist errichtet am 26.11.2011. Entstanden durch Übernahme des Vermögens des Schützenbruderschaft St. Bartholomäus Laer von 1625 e.V. mit Sitz in Laer (Amtsgericht Steinfurt VR 718) und des Junggesellen Schützenbruderschaft Sta. Maria Immaculata Laer e.V. mit Sitz in Laer (Amtsgericht Steinfurt VR 1026) sowie des St. Sebastianus Schützenbruderschaft Laer von 1882 e.V. mit Sitz in Laer (Amtsgericht Steinfurt VR 1045) als Ganzes im Wege der Verschmelzung nach Maßgabe der Verschmelzungsverträge vom 26.11.2011 und der Zustimmungsbeschlüsse der jeweiligen Mitgliederversammlungen vom 26.11.2011. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.