VR 49

Verein zur Förderung des Mainfranken Theaters und des Philharmonischen Orchesters Würzburg e.V.

Amtsgericht Würzburg · Bayern

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Würzburg

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Registerdaten

Sitz
Würzburg
Datenstand
2024-12-28
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-12-28

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Verein zur Förderung des Stadttheaters Würzburg e.V. Würzburg
  2. Verein zur Förderung des Mainfranken Theaters Würzburg e.V. Würzburg

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Veränderungen
VR 49 Verein zur Förderung des Mainfranken Theaters Würzburg e.V., Würzburg, (Steinlein 19, 97078 Würzburg).Der Verein Freunde der Würzburger Philharmoniker e.V. mit dem Sitz in Würzburg (Amtsgericht Würzburg VR 1…
Verein zur Förderung des Mainfranken Theaters Würzburg e.V., Würzburg, (Steinlein 19, 97078 Würzburg).Der Verein Freunde der Würzburger Philharmoniker e.V. mit dem Sitz in Würzburg (Amtsgericht Würzburg VR 1937) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 21.12.2009 sowie des Beschlusses der Mitgliederversammmlung vom 16.12.2009 und der Mitgliederrversammlung vom 08.12.2009 der übertragenden Vereins vom 08.12.2009 mit dem Verein im Wege der Verschmelzung durch Aufnahme verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.