VR 200464

Verein zum Schutz der Wallhecken und Erhalten der bäuerlichen Landwirtschaft in Jümme e.V.

Amtsgericht Aurich · Niedersachsen

aktuell 2 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Filsum

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Registerdaten

Sitz
Filsum
Datenstand
2024-12-19
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-12-19

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

2
Insolvenzbekanntmachung
Abweisung mangels Masse 8 IN 106/25 · Verein zum Schutz der Wallhecken und Erhalten der bäuerlichen Landwirtschaft in Jümme e.V. · Insolvenzgericht Leer (Ostfriesland)
Insolvenzgericht
Leer (Ostfriesland)
Aktenzeichen
8 IN 106/25
Wirksam am
05.03.2026
Registerbezug
Aurich, VR 200464
8 IN 106/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des Verein zum Schutz der Wallhecken und Erhalten der bäuerlichen Landwirtschaft in Jümme e.V., Auf dem Brink 33, 26849 Filsum (AG Aurich, VR 200464), vertr. d.: Johann Boelsen, Auf dem Brink 33, 26849 Filsum, (Vorstand), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 26.01.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann von und dem Antragsteller mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Leer, Wörde 5, 26789 Leer einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Leer eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Leer an.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Leer, 26.01.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Neueintragungen
VR 200464 Verein zum Schutz der Wallhecken und Erhalten der bäuerlichen Landwirtschaft in Jümme e.V., Filsum (Auf dem Brink 33, 26849 Filsum).
Verein zum Schutz der Wallhecken und Erhalten der bäuerlichen Landwirtschaft in Jümme e.V., Filsum (Auf dem Brink 33, 26849 Filsum).

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.