VR 5351
Verein Stadtmarketing- und Verkehrsverein für Sprockhövel e.V.
aktuell 1 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Sprockhövel
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Registerdaten
- Sitz
- Sprockhövel
- Rechtsform
- eingetragener Verein (e.V.)
- Letzte Eintragung
- 10.02.2025
- Datenstand
- 2025-09-20
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Gerd Hesse
Schwerte
Mattias Perrone
Sprockhövel
Sven Henkel
Sprockhövel
Allgemeine Vertretungsregelung
- Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam.
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
CD
lokal vorhanden
Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
Abrufstand 2024-12-25 Chronologischen Auszug ansehen
VÖ
lokal vorhanden
Veröffentlichungen
Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
Zum Zeitstrahl
SI
lokal vorhanden
Registerinformationen
Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.
Abrufstand 2025-09-20 Registerinformationen ansehenÖffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
VR 5351 Verein Stadtmarketing- und Verkehrsverein für Sprockhövel e.V., Sprockhövel (Hauptstraße 68, 45549 Sprockhövel). eingetragener Verein. Die Satzung ist errichtet am 23.04.2012. Entstanden durch Übernahme der …
Verein Stadtmarketing- und Verkehrsverein für Sprockhövel e.V., Sprockhövel (Hauptstraße 68, 45549 Sprockhövel). eingetragener Verein. Die Satzung ist errichtet am 23.04.2012. Entstanden durch Übernahme der Vermögen des Verkehrsvereins für Freizeit und Tourismus Sprockhövel e.V. mit Sitz in Sprockhövel (Amtsgericht Essen, VR 30539) und des Vereins Stadtmarketing für Sprockhövel e.V. mit Sitz in Sprockhövel (Amtsgericht Essen, VR 30684) als Ganzes im Wege der Verschmelzung nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.04.2012 und der Zustimmungsbeschlüsse der Mitgliederversammlungen vom selben Tage.Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.