VR 100007
Verein für Leibesübungen von 1850 e.V.
aktuell 1 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Stade
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Registerdaten
- Sitz
- Stade
- Rechtsform
- eingetragener Verein (e.V.)
- Letzte Eintragung
- 22.05.2024
- Datenstand
- 2025-09-19
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Carsten Brokelmann
Stade
Gunnar de Buhr
Stade
Sven Strehlow
Stade
Allgemeine Vertretungsregelung
- Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Präsident, der Vizepräsident (ständiger Vertreter) und der weiter Vizepräsident (Finanzen). Je zwei von ihnen vertreten den Verein gemeinsam.
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
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CD
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Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
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HD
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Historischer Auszug
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VÖ
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Veröffentlichungen
Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
Zum Zeitstrahl
SI
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Registerinformationen
Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.
Abrufstand 2025-09-19 Registerinformationen ansehenÖffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
VR 100007 VR 100007: Verein für Leibesübungen von 1850 e.V., Stade (Am Hohenwedel 109, 21682 Stade). Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger des Vermögens der Turn- und Sportgemeinschaft Güldenstern Stade e.V. m…
VR 100007: Verein für Leibesübungen von 1850 e.V., Stade (Am Hohenwedel 109, 21682 Stade). Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger des Vermögens der Turn- und Sportgemeinschaft Güldenstern Stade e.V. mit Sitz in Stade (AG Tostedt VR 100574) und des Jugendförderverein Stade e.V. mit Sitz in Stade (AG Tostedt VR 200749) als Ganzes im Wege der Verschmelzung nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.03.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Mitgliederversammlungen vom 24.02.2016 und 26.02.2016 und des Zustimmungsbeschlusses der Mitgliederversammlung vom 03.03.2016 verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.