VR 5426

Verein für Höhlenkunde München e.V.

Amtsgericht München · Bayern

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: München

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Registerdaten

Sitz
München
Datenstand
2024-12-26
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2026-04-05

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Verein für Höhlenkunde in München eingetragener Verein München
  2. Verein für Höhlenkunde in München e.V. München

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Veränderungen
VR 5426 VR 5426: Verein für Höhlenkunde in München e.V., München (Franzensbaderstr. 8, c/o Timmermanns, Tobias, 85221 Dachau). Der "Höhlenforschung Südbayern e.V." mit dem Sitz in München (Amtsgericht München VR 204…
VR 5426: Verein für Höhlenkunde in München e.V., München (Franzensbaderstr. 8, c/o Timmermanns, Tobias, 85221 Dachau). Der "Höhlenforschung Südbayern e.V." mit dem Sitz in München (Amtsgericht München VR 204562) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 20.03.2019 sowie des Beschlusses der Mitgliederversammlung vom 15.03.2019 und des Beschlusses der Mitgliederversammlung des übertragenden Vereins vom 16.03.2019 mit dem Verein als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.